Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Reiseveranstalter
  4. FTI Teil II

FTI Teil II

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
2.2k Beiträge 446 Kommentatoren 834.0k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Antworten
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • paimutanP Offline
    paimutanP Offline
    paimutan
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1981

    Hallo zusammen,
    ich würde gerne eure Meinung zur Fortsetzung erfahren.
    Wir hatten ja über C24 eine Pauschalreise gebucht die von FTI durchgeführt werden sollte. Das Ganze mit einer Option, bis zum 18.6. entweder kostenfrei umzubuchen oder für €100 Gebühr zu stornieren (ja ich weiß, die Stornogebühren sind sonst ganz andere). Nun hat sich herausgestellt, daß das gebuchte Hotel zum Reiseantritt am 3.7. nicht fertig wird. FTI hat daraufhin über C24 eine Alternative angeboten und in seinem Schreiben C24 aufgefordert, uns als Kunden zu fragen ob wir mit der angebotenen Alternative einverstanden sind.
    Nach einem Gespräch mit C24 heute kam heraus, daß auch bei Nichtzustandekommen der Reise und Nichtgefallen der angebotenen Alternative uns als Kunden nur die Option bleibt, für €100 Gebühr zu stornieren. Das finden wir angesichts der Konstellation natürlich unerfreulich und daher die rein informative Frage, ob es sich hier um übliches Reiserecht handelt? C24 meinte nämlich auch, daß FTI theoretisch zahlreiche weitere Alternativen anbieten kann und damit seine Verpflichtungen erfüllt, am Ende sei der Kunde quasi selbst schuld wenn ihm die Alternativen nicht gefallen.
    Würde mich über sachliche Rückmeldungen zu der Frage freuen!

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1982

      Du hast ein bestimmtes Hotel gebucht, das ist eherner Bestandteil deines Reisevertrages.
      Demgemäß musst du keine andere Beherbergung akzeptieren, der Vertrag wird aufgehoben und es bestehen keinerlei berechtigte Forderungen zur Zahlung irgendwelcher Gebühren dir gegenüber (falls das vertraglich anders geregelt sein sollte wäre es angreifbar. Über deinen tatsächlichen Vertrag informierst du kaum!?).
      Was auf immer dir die Stimmen vorgetragen haben - kein Hotel kein Vertrag.
      Dabei ist vollkommen unerheblich, ob du dich mit der Alternative subjektiv "verbessert" hättest - denn kein Upgrade der Welt hebt deinen Anspruch auf die Entscheidung für ein ganz bestimmtes Hotel auf.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      paimutanP 1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV vonschmeling

        Du hast ein bestimmtes Hotel gebucht, das ist eherner Bestandteil deines Reisevertrages.
        Demgemäß musst du keine andere Beherbergung akzeptieren, der Vertrag wird aufgehoben und es bestehen keinerlei berechtigte Forderungen zur Zahlung irgendwelcher Gebühren dir gegenüber (falls das vertraglich anders geregelt sein sollte wäre es angreifbar. Über deinen tatsächlichen Vertrag informierst du kaum!?).
        Was auf immer dir die Stimmen vorgetragen haben - kein Hotel kein Vertrag.
        Dabei ist vollkommen unerheblich, ob du dich mit der Alternative subjektiv "verbessert" hättest - denn kein Upgrade der Welt hebt deinen Anspruch auf die Entscheidung für ein ganz bestimmtes Hotel auf.

        paimutanP Offline
        paimutanP Offline
        paimutan
        schrieb am zuletzt editiert von paimutan
        #1983

        @vonschmeling

        Überflüssiges Zitat entfernt

        Vielen Dank, was ist denn mit "informierst du kaum" gemeint - fehlen zur besseren Beurteilung noch nähere Angaben? Wenn ja, reiche ich die gerne nach. Wie würde man denn als Kunde vorgehen, wenn FTI z.B. bei der Rückzahlung der Anzahlung von ca. €1.000 einfach €100 einbehält? Geht man mit so etwas zum Anwalt der den Fall u.U. wegen zu geringem Streitwert nicht aufgreifen würde - oder kann man z.B. zur Verbraucherzentrale oder zur Ombudsstelle gehen?

        PS: habe mir mal die beigefügten Unterlagen angesehen. Relevant sind da m.E. zwei Unterlagen:

        1. Formblatt nach EU-Richtlinie 2015/2302 -> Da steht drin: "Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

        => Ist es schon ein "wesentlicher Bestandteil" in der rechtlichen Auslegung, wenn das gebuchte Hotel geschlossen ist und der Veranstalter eine vergleichbare Alternative (gleiche Kategorie, Ort, Verpflegung, Zimmertyp) anbietet?

        1. AGB des Veranstalters -> Hier könnten folgende Regelungen relevant für die Auslegung sein:

        "FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden."

        => Könnte sich der Veranstalter hierauf beziehen wenn er ein alternatives Hotel anbietet?

        "Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 4 (2)) oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von FTI gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten."

        => Das würde m.E. den kostenfreien Rücktritt vom Vertrag, auch ohne die €100 Gebühr, rechtfertigen, oder?

        "Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die
        Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FTI unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären."

        => Wenn das Hotel nicht rechtzeitig öffnet, sind das gemäß dieser Definition "außergewöhnliche Umstände" die FTI nicht kontrollieren kann?

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1984

          Die von dir zitierten Passus der AGB beziehen sich im Wesentlichen auf Schadenersatzansprüche, bzw. schließen diese aus.
          Der Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisespreises bleibt davon unberührt. Dieser besteht in deinem Fall eindeutig.
          Sollte - was ich nicht annehme! - FTI die 100€ einbehalten kannst du z.B. einen Mahnbescheid erwirken, allerdings auch einen Anwalt bevollmächtigen. Manchmal muss man sich um noch deutlich geringere Werte streiten.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          paimutanP 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV vonschmeling

            Die von dir zitierten Passus der AGB beziehen sich im Wesentlichen auf Schadenersatzansprüche, bzw. schließen diese aus.
            Der Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisespreises bleibt davon unberührt. Dieser besteht in deinem Fall eindeutig.
            Sollte - was ich nicht annehme! - FTI die 100€ einbehalten kannst du z.B. einen Mahnbescheid erwirken, allerdings auch einen Anwalt bevollmächtigen. Manchmal muss man sich um noch deutlich geringere Werte streiten.

            paimutanP Offline
            paimutanP Offline
            paimutan
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1985

            Vielen Dank für die Antwort, vonschmeling!

            Ich hatte zwischenzeitlich bei FTI Product Solutions (von denen kam der Alternativvorschlag) direkt nachgefragt und die haben mir per Mail bestätigt, daß die Anzahlung bei einem Storno vollständig zurückbezahlt wird,

            Bleibt natürlich die Frage offen, wie Check24 als Vermittler darauf kommt, daß diese €100 Stornogebühr in jedem Fall zu zahlen seien. Diese Option ist normalerweise ja ganz gut wenn man bis 14 Tage vor Reiseantritt stornieren will ohne einen hohen Prozentsatz der Reisekosten zu verlieren, und man hat das denke ich wegen der Covid-Pandemie eingeführt um den Reisenden mehr Flexibilität zu geben. Wenn jedoch wie hier das Hotel nicht fertig wird, deuten ja alle Anzeichen darauf hin, daß keine €100 Gebühr anfällt - umso merkwürdiger also das Verhalten von Check24. Man könnte man fast meinen, die bekommen einen Anteil an diesen €100 den sie nicht verlieren wollen...oder aber sie sind schlicht schlecht informiert.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1986

              Lass es mich so sagen:
              Deine zuletzt geäußerte Vermutung trifft zumindest auf deinen Gesprächspartner m/w/d im Auftrag von Check24 zu. Für derartige Feinheiten lagen keine Richtlinien vor und sie/er/es hat gemutmaßt.
              Bitte ziehe daraus keine Rückschlüsse auf die Professionalität des Unternehmens insgesamt - die ist so schlecht nicht.
              Bleibt ein "G´schmäckle" im Hinblick darauf, dass der Vermittler die maßgebliche Institution zur Auskunft sein sollte - das gilt es dererseits wohl mal zu checken!?

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • pumpelP Offline
                pumpelP Offline
                pumpel
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1987

                Hallo zusammen,

                wir fliegen in 8 Tagen nach Rhodos. Flugunterlagen haben wir bisher keine - gebucht über ab-in-den Urlaub.
                Hat jemand auch Erfahrungen, dass die Unterlagen so spät kommen?

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Ahotep2A Offline
                  Ahotep2A Offline
                  Ahotep2
                  Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1988

                  Eine Pauschalreise? Das kommt alles per Mail. Schau auch mal in den Spamordner. Eigentlich müsste das aber schon da sein oder wurde kurzfristig gebucht? Da ich bei HC buche, habe ich alles in meinem HC/meine Buchungen. Gibt es so etwas auch bei AidU, einen eigenen Bereich für getätigte Buchungen? Wenn nichts zu finden ist, rufe da an, wann. Du bekommst sicherlich nur einen Voucher/Bestätigung für das hinterlegte e-Ticket der Fluggesellschaft. Da reicht dann der Reisepass zum Check in.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HABERLINGH Offline
                    HABERLINGH Offline
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                    #1989

                    Hallo, das sollte aber nicht zu übersehen sein wenn man schon bei denen bucht.😳
                    klick hier

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Ahotep2A Offline
                      Ahotep2A Offline
                      Ahotep2
                      Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                      schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                      #1990

                      Dann schnell einloggen und das Kontaktformular nutzen. Welche Airline ist es denn? Vielleicht liegt es daran.

                      pumpelP 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Ahotep2A Ahotep2

                        Dann schnell einloggen und das Kontaktformular nutzen. Welche Airline ist es denn? Vielleicht liegt es daran.

                        pumpelP Offline
                        pumpelP Offline
                        pumpel
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1991

                        ist FTI

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KourionK Nicht stören
                          KourionK Nicht stören
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1992

                          @pumpel
                          FTI ist der Veranstalter. Ahotep fragte nach der Fluggesellschaft.

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Ahotep2A Offline
                            Ahotep2A Offline
                            Ahotep2
                            Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1993

                            Hast Du die Buchungsstelle kontaktiert pumpel?

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1994

                              Echt schwierig die Kommunikation ... 😕

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • sanne678S Offline
                                sanne678S Offline
                                sanne678
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1995

                                Hallo zusammen, ich habe eine Frage…

                                freunde haben im Februar ein Hotel in Ägypten gebucht, zwei Doppelzimmer zur Alleinnutzung.

                                am Samstag sind sie dort angekommen und haben Zimmer bekommen, ohne Balkon oder Terrasse.
                                in der online Zimmer Beschreibung stand im Februar, Doppelzimmer zur allein Nutzung mit Balkon oder Terrasse, jetzt steht dort, dass diese Zimmer nur über einen französischen Balkon verfügen, also ein zu öffnendes Fenster, wo ein „Gitter“ vor ist.
                                es wurde kein Economy Zimmer gebucht.

                                vor Ort sollten Sie pro Person 200 € zahlen, um jeweils ein Doppelzimmer zur allein Nutzung, mit Balkon zu bekommen.
                                Das haben sie natürlich gemacht.

                                nun die Frage, besteht die Möglichkeit, die Zimmer Beschreibung von Februar 2022 irgendwo ausfindig zu machen?

                                es handelt sich um das Caribbean world Soma bay.

                                vielen Dank und Gruß Sanne

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HABERLINGH Offline
                                  HABERLINGH Offline
                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1996

                                  Hallo, es kommt drauf an was in der Buchungsbestätigung steht.😟

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • sanne678S Offline
                                    sanne678S Offline
                                    sanne678
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1997

                                    ….. da steht, Doppelzimmer zur Alleinnutzung, welches in der Zimmerbeschreibung vom Februar noch über Balkon oder Terrasse verfügte.

                                    ich habe das mit ausgesucht und das wäre mir aufgefallen und dann sind sie ins Reisebüro vor Ort gegangen und haben das gebucht, wo sie immer buchen und das wäre der Dame auch aufgefallen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Ahotep2A Offline
                                      Ahotep2A Offline
                                      Ahotep2
                                      Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                      schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                      #1998

                                      DZA, also Doppelzimmer zur Alleinnutzung, sind oft die Gurkenzimmer. Sprich: Diese können von der Ausstattung her schlechter sein als normale Doppel/Zimmer, die normal belegt sind.
                                      Das hätte die Dame im RB wissen müssen.
                                      Hier mal die Beschreibung auf der Hotelseite dazu klick

                                      Doppelzimmer zur Alleinbenutzung

                                      • kleiner als Doppelzimmer Superior
                                      • Zimmergröße: 25 - 30 qm
                                      • Dusche/WC
                                      • Flachbildschirm, Föhn, Sat.-TV, Telefon
                                      • französischer Balkon
                                      • Safe (inklusive)
                                      • Minibar (gegen Gebühr)
                                      • Klimaanlage (inklusive)
                                      • Roomservice (gegen Gebühr)
                                      Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Günter/HolidayCheckG Online
                                        Günter/HolidayCheckG Online
                                        Günter/HolidayCheck
                                        Admin Experte Fuerteventura
                                        schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                        #1999

                                        Nur mal um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Normale Doppelzimmer sind immer die unterste Kategorie, egal in welchem Hotel und werden nur durch die Economy - oder Bestpreis -Zimmer nochmal qualitativ unterboten.
                                        Was ich stark vermute ist, dass dies kein Kontingent- Hotel ist. Daher zieht sich FTI das aus einer Bettenbank- immer nur das, was an Zimmern eine Buchung gebraucht wird. Das hat auch nichts mit X oder virtueller Produktion zu tun, ist ein völlig normaler Vorgang
                                        Viele Hotels tauchen den Katalogen überhaupt nicht auf, das ist aber bei z.B. einer TUI nicht anders. Sonst wäre das Bücher statt Katalogen.

                                        Die wird aber gespeist durch die direkten Hotelangaben ,nicht durch einen VA.
                                        Macht es nicht besser, schon klar, soll aber als mögliche Erklärung dienen.
                                        Sicher konnte man das aber auch an den Preisen vor der Buchung und in der Bestätigung sehen, da hat die Dame im RB nicht schlicht und ergreifend nicht aufgepasst- das hätte reklamiert werden müssen.Bitter, aber ist so! Man bekommt nur das was man gebucht und bezahlt hat.
                                        FTI Beschreibung:

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • sanne678S Offline
                                          sanne678S Offline
                                          sanne678
                                          schrieb am zuletzt editiert von sanne678
                                          #2000

                                          @Ahotep@Gunter….. vollkommen richtig….. diese Zimmer Beschreibung habe ich auch heute gelesen, das Problem ist, dass ich das Hotel mit den beiden ausgesucht habe und von einem französischen Balkon im Februar definitiv weder auf der Homepage noch bei FTI irgendetwas davon stand.
                                          dass die Zimmer meistens anders sind als bei normaler Belegung, ist klar aber die hätten niemals für drei Wochen ein Zimmer ohne Balkon gebucht.

                                          sie werden sicher nach der Rückkehr mal ins Reisebüro gehen und das klären.

                                          vielen Dank Euch für die Antworten👍

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Antworten
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 98
                                          • 99
                                          • 100
                                          • 101
                                          • 102
                                          • 109
                                          • 110
                                          • 100 von 110
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag