Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Das BGH Urteil besagt zudem keinesfalls, dass Flugzeitenänderungen nicht mehr "rechtmäßig" sind, sie können nur nicht mehr mittels der AGB quasi generalamnestiert werden und bedürfen der Angemessenheit sowie einer Begründung.
Ein Anspruch auf die Erstattung zusätzlicher Kosten besteht m.E. nicht, und auch nicht in Zukunft, sofern die Maßgaben gem. dem aktuellen Urteil befolgt werden.
Der einzige Unterschied ist zunächst einmal, dass aus der Mitteilung "Ihre Flugzeiten haben sich geändert Punkt." die Formulierung "Ihre Flugzeiten haben sich geändert, weil ..." wird. -
Das ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich, Lexilexi - sofern es sich um ein LH Operating handelt.
Die Oberfläche "Buchung" einer Airline ist im Übrigen nicht geeignet, um die Durchführung eines Fluges zu verifizieren - er könnte ja auch schlicht ausgebucht sein.
Dagegen spricht die Auskunft von foxy´s Vermittler (hier HC), dass tatsächlich eine Änderung vorgenommen wurde.
Zum einen würde dies - falls verbindlich - so rechtzeitig mitgeteilt worden sein, dass sich schon allein deshalb keine Ansprüche ergeben.
Zum anderen hat die BGH Entscheidung auf den Sachstand insofern keine Auswirkung, als die Änderung plausibel begründet und durchaus zumutbar wäre. -
Danke für eure Antworten. Ich denke, in unserem Fall ist es wirklich keine Flugzeitenänderung, sondern ein Fehler des Veranstalters. Denn den im Angebot/Bestätigung angegebene Flug gibt/gab es so nicht an unserem Abreisetag. Ich hatte ja beschrieben, das die Hotelbuchung erst nur vom 2.-10.4. ausgewiesen war. DANN würde das mit dem Flug/der Flugnummer/den Abflugzeiten passen.
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Nachtrag:
-Geld von Eurotours ist noch nicht eingegeangen, ok., ist erst heute 1 Woche her.
Mitlerweile habe ich von TUI einen Brief erhalten:
-...Fehler von der Agentur, für mich wurde seitens von 1 A Vista ein Flug für den 12.11. gebucht und bestätigt, aber in keinsterweise für den eigentlichen Abflugtag am 19.11.....
Ich solle mich an den RV wenden....
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Hallo an die Spezialisten hier in diesem Forum !
Ich habe bei einem großen RV eine Reise nach Sri Lanka gebucht . Der Flug wird von QR als Linienflug über Doha ausgeführt . Laut Reisekatalog sollte auf dem Hinflug eine Umsteigezeit von 1,5 h sein u. wir sollten um 16:20 in Colombo landen . Da ich sehr oft am Flughafen bin , ging ich zum Büro von QR , um mich nach den Sitzplatzreservierungen zu erkundigen .
Dabei erfuhr ich , daß der Anschlußflug erst um 20:20 Uhr in Colombo landet u. wir eine Umsteigezeit von 7:30 h in Doha haben . Dieser Flug ist nach Auskunft im QR-Büro noch nie um 16:20 in Sri Lanka gelandet . Beim Anruf beim RV will man mir nun erklären , es hätte eine Flugplanänderung seitens von QR gegeben u. ich müßte das so aktzeptieren oder gebührenpflichtig umbuchen .
Muß ich das nun hinnehmen o. mich mit dem RV herumstreiten , wozu ich eigentlich keine Lust u. Zeit habe .
Eines steht für mich schon mal felsenfest : Das war seit langem die 1. u. letzte Buchung einer Pauschalreise über ein RB , wobei ich dem RB auch keine Schuld zuweise , sondern dem RV !
Habe ich da irgendwelche Rechte o. muß ich diese "Kröte" schlucken ? -
@uweboe
Weise**"noch nie!"**nach ... !
Daraus könnten sich - wenn auch vage! - rechtliche Ansprüche ergeben.
Du kannst Beschwerde führen und schauen, wie sich deine Vertragspartner stellen.
Je nach AGB hast du im Rahmen einer Pauschalreise eher wenige Möglichkeiten zu mindern. -
... soviel zu "noch nie" ...

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Überflüssiges Zitat entfernt.
@mk116
O.k. ! Habs nun auch gesehen . Habe aber hier die Auskunft des MA im QR-Büro wieder gegeben . Ist dann auch ne Fachkraft .
Inzwischen ist das RB in Verhandlung mit dem RV , der ja mit diesen Flugzeiten geworben hat . Man versucht eine Lösung zu finden . Wenn ich nämlich einen Tag später fliege , habe ich vernünftige Flugzeiten , hätte dann nur einen Tag weniger Urlaub . Unter`m Strich wäre ich aber nur 11h später am Urlaubsort ! -
Flug ( = Urlaubs)verschiebung um 4 Tage
Wir haben heute vom Reisebüro vorab folgende Information des RV für unseren einwöchigen Urlaub im März 2014 bekommen:..."aufgrund einer Umstellung des Flugplans kann ihr gebuchter Flug am Sonntag nicht realisiert werden. Wir haben Ihren Hinflug nun für den darauffolgenden Donnerstag reserviert...." . Da das Datum bewusst aufgrund eines Geburtstages am Montag so gewählt wurde stellen sich folgende Fragen:
Können wir auf einem Flug am Sonntag bestehen bzw. muss der RV eine Alternative am selben Tag anbieten?Hat man Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten (z.b. kein Frühbucher mehr), wenn der gebuchte Urlaub bei einem anderen RV verfügbar wäre.
Vielen Dank im Voraus -
Selbstverständlich kannst du auf den Flugtag bestehen - i.e. auf ein alternatives Operating am Datum, dessen (zusätzliche?) Kosten dich überhaupt nicht interessieren müssen.
Du solltest den Veranstalter an seine vertraglichen Pflichten erinnern und auf deren Erfüllung beharren. -
Danke für Eure schnelle Rückmeldung.Unser Flugtag steht seit der Buchung im August 2013 auf unserer Buchungsbestätigung und wir haben damals bereits direkt bei der Fluglinie unsere XL- Sitzplätze gebucht und von dieser hinsichtlich einer Änderung noch keine Information erhalten.
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@buchermart
Versuch doch mal, das Angebot an Flügen für euer Ziel am fraglichen Tag zu konkretisieren.
Gut möglich, dass der ursprünglich gebuchte Flug durchgeführt wird, dann kannst du deinen Veranstalter gleich damit konfrontieren. Oder du suchst ein anderes Operating aus und schlägst vor, dass er euch damit befördert.
Wie mkfpa schon schrieb - die Angabe von persönlichen Gründen ist entbehrlich.
Du hast einen gültigen Vertrag abgeschlossen, und dieser ist einzuhalten.
Je knapper die Argumentation - durchaus konkretisiert mit Alternativen - desto ernsthafter wird dein Anliegen betrachtet.Ich hoffe mal, du willst nicht ausgerechnet von Kassel-Calden nach Timbuktu starten - dann würde das mit den Alternativen sich nämlich etwas schwierig gestalten ...

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@vonschmeling: vielen Dank,genau das haben wir heute gemacht: nachgesehen, welche Flüge ab Wien starten und dem RV mitgeteilt, dass es laut Internet sogar noch den Originalflug gibt sowie Alternativen von anderen Fluglinien mit annähernd gleichen Flugdaten bekanntgegeben.Wir haben ohne Angaben von Gründen (aufgrund Eurer Empfehlung) auf unserem vereinbarten Flugtag bestanden.Mal sehen was passiert.
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Come non detto - oder hatte ich´s mir doch gedacht!

Vermutlich hat der RV ein Problem mit seinen Vakanzen für den bestimmten Flug.
Mit der Mitteilung, dieser finde nicht wie geplant statt hofft er euch zur geschmeidigen Umbuchung zu bewegen.
So einfach geht´s dann halt auch nicht ... :?
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Anbieter von Pauschalreisen dürfen sich die endgültigen Flugzeiten nicht offen halten. Foto: Daniel Reinhardt. (Quelle: dpa)
Hannover (dpa/tmn) - "Voraussichtlicher Abflug" oder "endgültige Flugzeit obliegt dem Veranstalter": Solche Klauseln fanden Verbraucher bislang in den Unterlagen für Pauschalreisen. Der BGH erklärte die Praxis für unzulässig und stärkt damit die Rechte der Urlauber.Aus Gründen des Urheberrechts wurde der Artikel entsprechend gekürzt!
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@Gunter
Willkommen im Forum.Klick doch mal hier (10.12.13) und hier (10.12.13): Pressestelle des BGH zur Urteilsverkündung
