Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Ja, ich bin anderer Ansicht. Weil es sich meiner Auffassung nach nur um eine Änderung der Flugzeit handelt und nicht um eine Verspätung. Wie wäre es denn im umgekehrten Fall, etwa bei einer Verlegung von 20.00 Uhr auf schon 13.00 Uhr am selben Tage? Wäre das eine "Verfrühung"?
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Das ist gemäß FlugastrechteVO keine Änderung der Flugzeit sondern eine Annullierung!
Bei einer angekündigten Flugzeitenänderung (ob nun vor oder zurück) handelt es sich um eine Annullierung. Nur die Airlines bezeichnen dies oft nicht so
Somit "zieht" die FluggasterechteVO, da nicht eher als 2 Stunden vor geplantem Termin abgeflogen werden darf. -> Ausgleichszahlung -
Jessy_233, genau den zwischen Dir uns @Bulgarienfan genannten Punkt sehen Richter sehr unterschiedlich. In der Theorie (und nach Interpretation der FluggastrechteVO) kann man Deiner Meinung sein - in der Realität ergeben sich aber teils andere "Ergebnisse".
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Hallo,
ich habe eine Frage zu dem angekündigten EU-weiten Fluglotsenstreit am 10.10.13. Scheinbar wird nur noch darüber verhandelt, wie er geplant werden soll.
Wir fliegen am 11.10. von Hamburg nach Antalya um 5:55 Uhr. Angenommen, dieser Flug verspätet sich oder wäre nicht mehr durchführbar, muss uns dann ein Alternativflug angeboten werden? Würde uns eine Entschädigung zustehen?
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Überflüssiges Zitat entfernt.
dann müssen wir wohl hoffen
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Meine Eltern sollten heute morgen um 5.50 h mit Tuifly nach Palma fliegen, um dort auf die AIDA zu steigen. Ankunft am Flughafen 3.45 h, Einchecken. Dann wurden Essensgutscheine vergeben, Flug sei verspätet, würde um 15.55 h abfliegen. Meine Eltern haben von Tuifly den Tip bekommen, um noch sicher das Schiff zu erreichen, umzubuchen auf Airberlin, Abflug 6.05 h. Nach sämtlichen Diskussionen mit anderen "Schlangestehenden" haben sie für 250 EUR diese beiden letzten Plätze bekommen, natürlich zum Unmut anderer Reisenden.
Jedenfalls mußten sie eigenhändig die Koffer aus dem unterirdischen Depot/Förderband wieder hochholen, um sicherzustellen, daß sie auch um 6.05 h mitkommen. Und das mit zwei älteren Leuten....meine Mutter hat den Urlaub jetzt endgültig gebraucht.
Jetzt, um 17.44 ist der Flieger gerade in Stuttgart gelandet, fliegt also vor 18.00 h hier nicht ab. D. h. 12 Stunden Verspätung.
Wie ist das jetzt, wenn die airline behauptet, meine Eltern hätten ja jetzt einen Flug und erstatten nur die 250 EUR Extrakosten? Müssen die den vollen Flugausfall bezahlen, auch wenn meine Eltern diese Zeit praktisch gar nicht verspätet waren? Ich habe jetzt ein Foto der Online-Flughafenankunft gemacht, um das beweisen zu können, trotzdem würde mich der Fall mal interessieren. -
Die eigenmächtige Abhilfe Betroffener exkulpiert die Fluggesellschaft keineswegs von den Ansprüchen gem. der VO(EG)261/04 (Regelung der Fluggastrechte).
Deine Eltern können selbstverständlich den streckenkonformen Entschädigungsbetrag geltend machen - das sind €250 / Person.Aus den bisher vorgetragenen Tatsachen ergibt sich für mich darüber hinaus jedoch auch ein Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Ticketkosten - andernfalls hätten sie das Schiff nicht zum Ablegen erreicht und somit weit höhere Ansprüche geltend machen können.
Oder legt das Ding erst morgen ab?Für eine (vorsichtige!) Beurteilung der Ansprüche bedarf es sehr präziser Angaben ...
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Danke für die schnelle Hilfe.
Das Ding (Schiff :-)) legt heute abend ab. Dsa Problem war heute morgen, daß man nicht wußte, ob sie überhaupt eine Chance auf diesen Flug rechtzeitig haben. Daß der Flug heute irgendwann geht, war sicher berechenbar.
Ich werde nun warten, bis sie zurückkommen und dann ganz detailliert alles zusammenschreiben.
Von uns aus ist Palma mehr als 1.500 km weg, also hätten sie ja noch einen höheren Anspruch auf Schadensersatz. Wir sind bisher 2 x mit Tuifly unterwegs gewesen, jedesmal so ein Theater mit verspätetem Flug bzw. Flug mitten in der Nacht.
Diesmal war das natürlich mit schwerwiegenden Folgen, hätten sie keinen Flug bekommen.
Danke trotzdem.
Mone -
Zur Ermittlung des Anspruchs wird die Großkreismethode vom Abflug zur Destination benutzt.
Du kannst alternativ die tatsächlichen Kosten (Ticket) geltend machen,
(Nachweis obliegt dir!)Edit:
Du brauchst nichts "detailliert" schildern, es reicht die Beschwerde bei der Airline mittels des dafür vorgesehenen Formulars.
Über dieses kann dann im Rahmen der VO(EG)261/04 die Airline in Anspruch genommen werden - oder s.o. - das Ticket erstattet. Da deine Eltern auch mit dem gebuchten Operating rechtzeitig angekommen wären, sind die Kosten der eigenmächtigen Umbuchung m.E. nicht zu beanspruchen. -
Hab mal ne Frage bezüglich Flugverspätung aus der Türkei, da hier ja das EU-Urteil nicht zählt. Hat schon jemand Erfahrungen gemacht, zwecks irgendwelcher Ansprüche, wenn der Abflug aus der Türkei nach Deutschland 3 Stunden verspätet ist, die verspätete Ankunftszeit beträgt 2 Stunden 50 Minuten.
Vielen Dank im Voraus
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Ganz unabhängig vom Anwendungsbereich ist eine Verpätung von <3h nicht entschädigungsberechtigend.
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In drei Tagen nimmt die Schlichtungsstelle ihren Dienst auf, bin gespannt, ob sich das positiv auswirkt.
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Hallo,
wenn man Schadenserzatz gelte machen möchte.(Pauschalreise)Macht man dieses über den Reiseveranstalter,oder direkt bei der Airline.Laut Aussage des Reisebüros,über den Veranstalter.Laut Verordnung direkt bei der Airline.
Stephan
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Flugverspätungen (>3h) bei der Airline.
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Nach 1 Jahr hat Air Berlin für meine Flügverspätung von 24 Stunden vom 16.10.2012
auf dem Flug Punta Cana - Düsseldorf AB 7447 PUJ-DUS die Entschädigung von 600€ gezahlt. Es war alles sehr langwierig habe aber alles ohne Rechtsanwalt und den Firmen wie Euclaim oder Fairplane geschaft.
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Hallo und guten Abend,
wir sind am 25.10. mit Air France von Hamburg naach Paris geflogen. Danach sollte es weiter mit Air Mauritius nach Mauritius gehen. Doch am Flughafen in Paris wurde uns mitgeteilt, dass unser Flug abgesagt wurde. Gründe wurden nicht genannt.
Wir haben die Nacht in einem Hotel verbracht (Gutscheine für Abendessen und Frühstück waren auch dabei). Am 26.10. ging es am Morgen um 9.00 Uhr nach Mauritius und zwar mit Air France. In Mauritius sind wir dann um 22.30 Uhr Ortszeit gelandet. Nachdem wir 4 Stunden auf dem Flughafen verbracht haben, weil wir nicht unser gesamtes Gepäck bekommen hatten, waren wir dann am 27.10. gegen 2.30 Uhr in unserem Hotel.
Unserem Reiseleiter vor Ort haben wir dann das Desaster mitgeteilt. Ein paar Tage später rief er uns an und teilte mit, das er für uns eine Entschädigung hätte ( er wollte uns 86,00 € vorbeibringen). Darüber waren wir sehr verwundert, denn der Reiseveranstalter haftet doch nicht für die Airline. Wir haben das erstmal abgelehnt. Trotz all dem Streß hatten wir dann aber einen Superurlaub.
Jetzt meine Frage: wäre es eine deutsche bzw. europäische Fluggesellschaft gewesen, hätten wir ja wohl Anspruch auf 600,00 €, oder? Air Mauritius gehört doch irgendwie zu Air France. Zählt das dann auch? Was können wir tun.
Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten.
Liebe Grüße
Manuela -
Für Abflüge ex EU (hier CDG) greift die VO(EG)261/04 auch für Nicht EU Airlines.
Euer Entschädigungsanspruch beläuft sich ergo auf €600 / Person - sofern keine außergewöhnlichen Umstände (typisch: Witterung, Streik) exkulpieren.Der Anspruch ist ggf. bei der Airline geltend zu machen.
Benutze am besten das vorgesehene Formular.
(Hier die französische Fassung) -
Vielen Dank für die schnelle Antwort und das Übersenden der Formulare. Ich gehe davon aus, das ich meinen Anspruch bei Air Mauritius geltend machen muss, oder?
Liebe Grüsse und einen schönen Tag
Manuela -
Du führst Beschwerde bei der Airline, die das Ticket ausgegeben hat, also dem main operarator.
Kurze Frage:
Seid ihr in Paris über die Wahrnehmung eurer Rechte aus der EU Fluggastverordnung informiert worden?
Das ist nämlich vorgeschrieben und hat im Falle des Versäumnisses durchaus rechtliche Folgen ...
