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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Jessy_233J Offline
    Jessy_233J Offline
    Jessy_233
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1561

    Ein ausnahmsweise einfaches "Ja, Du hast recht"" hätte genügt ...

    Lassen wir den gemeinen Leser entscheiden, welche Beiträge hier "nicht zielführend" sind 😉

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    • SecondLifeS Offline
      SecondLifeS Offline
      SecondLife
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1562

      vonschmeling:
      Benutze dieses Formular und beschwere dich direkt bei der Airline.
      Dein Anspruch beläuft sich auf 600€ pro Person.
      Sofern über die Versorgungsleistungen hinaus (Taxi, Essen, Hotelübernachtung) weitere Kosten erstattet worden sind, werden sie auf die 600€ angerechnet. Maximale Entschädigungssumme für große Verspätung oder Flugausfall ist der streckenabhängige Anspruch gemäß VO 261/04.

      Danke vonschmeling für das schnelle Feedback, das mir schon etwas weiterhilft!

      Wenn ich das richtig verstehe, siehst du den Anspruch pauschal bei 600 €, wobei die - von mir vorgestreckten - Kosten für Taxi und die vorgebuchte Übernachtung am Zielort in BKK von zusammen rd. 200 € darin enthalten wären!? (Die Airline hatte mir bisher gar nichts erstattet, auch kein Essen in der Überbrückungszeit) Ich werde dann Air Berlin incl. des Formulars und. evtl. der Reisebelege/Bordkarten(kopien) per Post (Einschreiben?) und parallel per E-Mail anschreiben mit Aufforderung zur Überweisung oder für einen Scheck, möglichst keinen Gutschein. Mal sehen wie die reagieren.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1563

        "Ja, du hast recht!" 😉
        Sofern ein materieller Schaden nachweislich höher ist als der immaterielle (rein durch die Verspätung entstehende Anspruch), kann man ihn natürlich auch geltend machen.
        Du hast jedoch nicht recht, wenn du einen Satz einfach aus dem Kontext löst und sodann als "nicht zutreffend" bezeichnest.
        :?
        Nicht ausnahmsweise ist das ungeachtet der Leserstimmen nicht zielführend.
        Letztlich ist "ich halte es für" eine definiert subjektive Betrachtung, die andere Ansichten dazu keinesfalls ausschließt.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1564

          Der "gemeine Leser" (zumindest einer davon 😉   ) stellt jedenfalls fest, daß solche "Beiträge"

          "So, mit dem heutigen EuGH Urteil sind die Kartenhäuser der Airlines bezüglich Ausreden bei Ausgleichzahlungen bei Verspätungen endgültig zusammen gebrochen. Das Urteil von 2009 wurde bestätigt unddamit basta! Nur Streiks u.ä. zählen als "außergwöhnliche Umstände".

          Die Richter ××× u.ä. vom AG Rüsselsheimbei Condor zb. sollten das endlich einsehen. Es wird ab 3 Stunden die volle Zahlung fällig, Keiner sollte sich spätestens seit heute mehr einschüchtern und vertrösten lassen!"("Quelle" Jessy 233)jedenfalls
          a) unsinnig
          b) irreführend
          und
          c) sinnlos (und oftmals ergebnislos) aufhetzend
          sind.

          Selbst grundsätzlich betrachtet sind hier weder "Kartenhäuser zusammengebrochen" 😆   (eigentlich müßte man eher weinen ob solchen "Betrachtungen) noch gibt es garantierte Freibriefe für berechtigt (oder unberechtigt) reklamierende Verbraucher.

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1565

            Jessy_233:
            ...Lassen wir den gemeinen Leser entscheiden, welche Beiträge hier "nicht zielführend" sind...

            @Jessy_233
            Als Hinweis und im Zusammenhang mit dem von @SecondLife geschilderten Ereignis war dein Beitrag wahrhaftig alles andere als zielführend.

            Life is too short to limit your vision ... indeed

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1566

              @SecondLife
              Du hast Anspruch auf Versorgungsleistungen, also ggf. nachweisliche Auslagen für besondere Beförderung oder angemessenen Verzehr während der Wartezeit - diese bleiben von der Entschädigung gem. Fluggastrechteverordnung unbenommen.

              @jessy
              Nochmal nachgelesen:
              Nein, du hast leider doch nicht recht, denn genau die von dir zitierte Aussage impliziert bereits deine "Korrektur". 
              Schade ... 😞 😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • SecondLifeS Offline
                SecondLifeS Offline
                SecondLife
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1567

                Danke für die Klarstellung vonschmeling, ich werde es mal so bei Air Berlin versuchen. 😉

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                • Jessy_233J Offline
                  Jessy_233J Offline
                  Jessy_233
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1568

                  @Holginho

                  Ich wiederhole gerne noch mal meine Aussage im Zusammenhang mit dem aktuellen EuGH Urteil und fordere sogar jeden betroffenen Passagier dazu auf, bei Verspätungen ab 3 Stunden seine Rechte diesbezüglich geltend zu machen! Wenn die Airline tatsächlich einen außergewöhnlichen Umstand vorliegen hatte, wird sie diesen vorweisen müssen, sonst ist vom Gegeteil auszugehen! Und auch eins ist klar: Der "außergewöhnliche Umstand" ist selten, sehr selten nach der neuesten Rechtsprechung.

                  Die Airlines haben nach dem ersten EuGh Urteil gegen Condor 2009 lange genug ihre Kunden mit einschüchternden Briefen abwimmeln wollen (oft mit Erfolg). Bestrittene Buchungen, Verweise auf völlig unmaßgebliche Urteile in Großbritannien und andere jusritische Winkelzüge sollten nur dem Zwecke dienen, Verfahren zu verzögern und abzuschrecken. Wenn die Airlines meinen, so mit Ihren Kunden umgehen zu müssen, bitte, deren Entscheidung.

                  Jetzt ermuntern Verbarucherzentralen und unzählige Medienberichte die Betroffenen wiedermal, notfalls zu klagen. Im Gefolge Anwälte und "Dienstleister", welche davon sich ein Geschäft versprechen...

                  Wenn Du darüber weinen willst, bitte, ich werde Dich nicht daran hindern, aber erwarte keine Taschentücher von mir zum Trost 😆

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                  • HolginhoH Offline
                    HolginhoH Offline
                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1569

                    Wenn, dann weine ich weniger wegen dem Vorgehen der Airlines als aufgrund einiger "Beiträge" 😆

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                    • dabinichD Offline
                      dabinichD Offline
                      dabinich
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1570

                      Jessy_233:
                      Wenn Du darüber weinen willst, bitte, ich werde Dich nicht daran hindern, aber erwarte keine Taschentücher von mir zum Trost 😆


                      Dann heule aber auch nicht, wenn die Flugpreise in die Höhe gehen. Die (fälligen) Ausgleichszahlungen zahlt nicht die Fluggesellschaft sondern zu 100% der Passagier mit seinem Ticket. Freu mich schon auf neue “Abzocke“, “Preiserhöhung“ oder “Wucher“ Threads, wenn die Flugpreise ansteigen.

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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1571

                        Jessy_233:

                        Jetzt ermuntern Verbarucherzentralen und unzählige Medienberichte die Betroffenen wiedermal, notfalls zu klagen. Im Gefolge Anwälte und "Dienstleister", welche davon sich ein Geschäft versprechen...

                        Richtig - genau das ist daraus geworden: schiere Geschäftemacherei!
                        Und wie jede einseitig profitable Regelung wird auch diese dazu führen, dass die Tickets künftig mit dem "Verspätungsrisikozuschlag" auf den Markt kommen - ich kann nur immer wieder staunen, wie Verbraucher "Schutz" interpretieren?

                        Man kann geteilter Meinung sein über diese gesetzgeberische Handhabe, ein derartiger Kreuzzug "wider die Willkür"  zeugt allerdings m.E. von einer ziemlich eindimensionalen Denkweise.
                        :?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • steviederdreherS Offline
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                          steviederdreher
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1572

                          Auch wir hatten im Oktober eine Flugverspätung von 6 STD.
                          Ich habe die Firma Fairplane beauftragt meine Rechte durch zu setzen,was den Flug angeht.Sicherlich nehmen die 27% von der Ausgleichzahlung,ab macht braucht sich um nichts zu kümmern.Gleichzeitig habe ich beim Reiseveranstalter den verlorenen Tag der Reise gelten gemacht.Da dieser nicht erbracht wurde.

                          Stephan

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1573

                            @steviederdreher
                            Falls der Veranstalter eine Erstattung vornimmt, wird diese im Fall einer Leistung durch die Airline in Abzug gebracht.
                            Dein Anspruch an den Veranstalter beläuft sich auf 10% eines Tagessatzes der Reise (5% ab der fünften Stunde Verspätung), nicht auf einen "nicht erbrachten Tag" (s.h. Frankfurter Tabelle).
                            Dein Anspruch an die Airline hingegeben beträgt €400 pro Fluggast, sofern du ex EU gereist bist und keine außergewöhnlichen Umstände geltend gemacht werden.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                            • ReinaDoreenR Offline
                              ReinaDoreenR Offline
                              ReinaDoreen
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1574

                              Flugzeitverlängerung,

                              heute habe ich vom Reiseveranstalter mitgeteilt bekommen das sich mein Flug verschiebt. Der Flug jetzt von Leipzig nach Antalya geht ab Leizig 8.35 und Ankunft in Antalya 15.55 Uhr.
                              Kann ich in einem solchen Fall Schadensersatz verlangen.

                              Reni

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HolginhoH Offline
                                HolginhoH Offline
                                Holginho
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1575

                                Mit welcher Begründung? Und wieso "Schadenersatz"?

                                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • tina1312T Offline
                                  tina1312T Offline
                                  tina1312
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1576

                                  Nein, leider kannst du das nicht. Aber solange? Musst du umsteigen oder so?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • ReinaDoreenR Offline
                                    ReinaDoreenR Offline
                                    ReinaDoreen
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1577

                                    Na das warum liegt doch wohl klar auf der Hand. Ich wollte in die Türkei, nicht in die Karibik. Wenn ich mir die Dauer des Fluges anschaue, könnte man das schon meinen. Aus den neuen Unterlagen geht nicht hervor, ob sich nun  um einen Flug mit Zwischenlandung handelt oder nicht. Ein regulärer Flug von Leipzig nach Antalys beträgt 3 Stunden 20
                                    Minuten.
                                    Die ursprünliche Flugzeit war von 9.50 bis 14.05
                                    Reni

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KourionK Nicht stören
                                      KourionK Nicht stören
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1578

                                      @ReinaDoreen
                                      Flugzeiten und Streckenverlauf können auch nach der Buchung geändert werden. Das heißt, es kann nachträglich einen Zwischenstopp geben.
                                      Schau mal in die AGB deines RV.  😉

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ReinaDoreenR Offline
                                        ReinaDoreenR Offline
                                        ReinaDoreen
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1579

                                        bloß kann ein Reiseveranstalter das denn unbegrenzt?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HolginhoH Offline
                                          HolginhoH Offline
                                          Holginho
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1580

                                          Du hast einzigst einen Transport von "A" nach "B" am entsprechenden Datum (und natürlich am anderen Datum wieder zurück) gebucht. Zeiten, Fluggerät, Airline, Route können sich ändern und erwirken keinerlei Ansprüche.

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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