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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SchneeglitzernS Schneeglitzern

    @Wäschereivereinigung sagte:

    "Vor lauter Zorn"?

    Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.

    Was genau meinst Du damit ?

    @amor0991 sagte:

    Bist Du sicher?

    Du scheinst das anders zu sehen. Kannst Du das bitte mal erläutern ?

    WäschereivereinigungW Offline
    WäschereivereinigungW Offline
    Wäschereivereinigung
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3141

    Gegen meiner ursprünglichen Meinung gibt es hier einen Bericht, der genau das Gegenteil aussagt:

    http://news.fluege.de/flugrecht/wann-darf-ein-flieger-umkehren-oder-woanders-landen/76715.html

    Du kannst es ja mal bei Flightright.de probieren, ob die den Fall annehmen.

    SchneeglitzernS 1 Antwort Letzte Antwort
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    • WäschereivereinigungW Wäschereivereinigung

      Gegen meiner ursprünglichen Meinung gibt es hier einen Bericht, der genau das Gegenteil aussagt:

      http://news.fluege.de/flugrecht/wann-darf-ein-flieger-umkehren-oder-woanders-landen/76715.html

      Du kannst es ja mal bei Flightright.de probieren, ob die den Fall annehmen.

      SchneeglitzernS Offline
      SchneeglitzernS Offline
      Schneeglitzern
      schrieb am zuletzt editiert von Schneeglitzern
      #3142

      @Wäschereivereinigung sagte:

      Gegen meiner ursprünglichen Meinung gibt es hier einen Bericht, der genau das Gegenteil aussagt:

      http://news.fluege.de/flugrecht/wann-darf-ein-flieger-umkehren-oder-woanders-landen/76715.html

      Du kannst es ja mal bei Flightright.de probieren, ob die den Fall annehmen.

      Da steht aber doch, dass man das Recht auf eine Zahlung hat, wenn der Pilot aus diesem Grund umkehrt.
      Habe ich jetzt etwas falsch verstanden ?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • WäschereivereinigungW Offline
        WäschereivereinigungW Offline
        Wäschereivereinigung
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3143

        Ich bin anderer Meinung, aber es steht dort, dass du einen Anspruch hast.

        SchneeglitzernS 1 Antwort Letzte Antwort
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        • WäschereivereinigungW Wäschereivereinigung

          Ich bin anderer Meinung, aber es steht dort, dass du einen Anspruch hast.

          SchneeglitzernS Offline
          SchneeglitzernS Offline
          Schneeglitzern
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3144

          @Wäschereivereinigung sagte:

          Ich bin anderer Meinung, aber es steht dort, dass du einen Anspruch hast.

          Warum bist Du anderer Meinung ?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • WäschereivereinigungW Offline
            WäschereivereinigungW Offline
            Wäschereivereinigung
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von Wäschereivereinigung
            #3145

            In Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.12.2008 (Aktenzeichen C-549/07) komme ein Ausschluss des Ausgleichsanspruchs wegen technischer Mängel jedoch nur dann in Betracht, wenn die Probleme auf tatsächlich unbeherrschbare Vorkommnisse zurückzuführen seien. Hierzu zählten beispielsweise versteckte Fabrikationsfehler, Sabotageakte, oder terroristische Handlungen.

            Wegen dem versteckten Fabrikationsfehler - wer will das schon so genau sagen. Wie gesagt, versuch es über Flightright, da hast du kein Risiko.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3146

              @Schneeglitzern
              Belasse es bei der Schlichtungsstelle, es ist sinnlos zusätzlich noch andere Organe zu beauftragen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • semafarzadS Offline
                semafarzadS Offline
                semafarzad
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3147

                Hello wer kann mir helfen?

                Wir sollten am 23.09 nach hurghada fliegen von Düsseldorf aus um 21 Uhr
                Um 19 Uhr checkte wir ein und gingen in den socherheitsbereich.
                Gegen 20:30 sprach sich in der Halle rum das der Flug annulliert wurde. Ein Blick auf den Bildschirm bestätigte den Fall.
                Es vergingen 2 Stunden bis gegen 22:30 die Info kam das wir unser Gepäck abholen sollen und wir mit einem bus nach Köln gebrachten werden sollen um von dort aus zu fliegen .
                Um 23 Uhr kam der bis an und wir erreichten um 00 Uhr Köln Bonn Airport.

                Wieder vergingen 2 Stunden und 30 Minuten bis endlich der Flieger betreten werden konnte.

                Während der 6 Stunden Verspätung würde kein Essen und kein trinken an die Hunderten Gäste ausgeteilt und wir würden komplett ohne Informationen belassen .

                Was stehen uns 3 Personen ( 2 Erwachsene +6monate Baby) zu ?
                Wie läuft ein Antrag auf Entschädigung ggg Ab?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3148

                  Einige Gesellschaften haben auf ihrer Website bereits ein Beschwerdeformular.
                  Du gibst geplante und tatsächliche Flugzeiten, Flugtag und -nummer an und die Namen der betroffenen Passagiere. Der Anspruch beträgt 400€ pro Ticket. No-seat infants haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • semafarzadS Offline
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                    semafarzad
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3149
                    • Kilometern
                    • 400 Euro: Bei EU-Flugstrecken von mehr als 1.500 Kilometern oder wenn der Flug von einem Flughafen eines Nicht-EU-Staates startet oder dort landet und die Entfernung zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern beträgt.
                    • 600 Euro: Bei Strecken über 3.500 Kilometern mit Start oder Ziel außerhalb der EU. Hat sich der Flug allerdings um höchstens vier Stunden verspätet, darf die Airline die Entschädigung um 50 Prozent kürzen.

                    Würde den trotzdem 50% gekürzt werden? Wir haben ja insgesamt 5 Stunden und 40 Minuten Verspätung gehabt und sind such nicht vom abflug Flughafen geflogen ?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3150

                      Die Staffelung ist mir weidlich geläufig ... 😳
                      Lt. great circle map beträgt die Entfernung DUS-HRG 2182km, der Anspruch steht demnach schon bei einer Verspätung von mehr als 3h zu.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                        semafarzad
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3151

                        Sind 3500km

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3152

                          Sorry, hatte die Distanz in Meilen ermittelt und falsch wiedergegeben ... zwischen CGN-HRG liegen 3461km.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • vonschmelingV vonschmeling

                            @Schneeglitzern
                            Belasse es bei der Schlichtungsstelle, es ist sinnlos zusätzlich noch andere Organe zu beauftragen.

                            SchneeglitzernS Offline
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                            Schneeglitzern
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3153

                            @vonschmeling sagte:

                            @Schneeglitzern
                            Belasse es bei der Schlichtungsstelle, es ist sinnlos zusätzlich noch andere Organe zu beauftragen.

                            LH hat den Anspruch anerkannt und ich bekomme meine volle Entschädigung.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3154
                              Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Saja22
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3155

                                Hallo, mich hat es leider nun auch das erste Mal mit einer Flugannullierung getroffen. 😢 Bin etwas überfordert und wollte mal nachhören, wie ich das am besten mache.

                                BMI Flug sollte von Bristol nach Düsseldorf am 11.6. um 17.20 Uhr gehen. Zuerst wurde Verspätung angezeigt; als dann die Abflugzeit kam, wurde über Durchsage mitgeteilt, dass der Flug aufgrund technischer Probleme annulliert wird.
                                Wir sind dann zur Ticketinfo am Flughafen, insges. waren wir ca. 20 Passagiere.
                                Dort sagte man, wir könnten erst am nächsten Tag mit BMI über Frankfurt nach DUS fliegen und man würde uns im Hotel einquartieren. Das kam für viele von uns aber nicht in Frage (ich hatte z. B. Dienstag mehrere wichtige Termine, andere waren Geschäftsreisende).

                                Wir hatten gesehen, dass noch am Montag ein Flug nach Köln mit Ryanair ging - auf den haben uns die Mitarbeiter schließlich gebucht, weil noch genug Plätze vorhanden waren. Das mussten wir natürlich dort bezahlen. Uns wurde Essensvoucher gegeben, und die handvoll Passagiere, die doch am nächsten Tag fliegen wollten, wurden entpsrechend versorgt. Das lief also alles wie es soll, würde ich sagen.

                                Wir kamen also immerhin noch am Montag zu Hause an, wenn auch letztlich drei Stunden später (Köln-Flug hatte Verspätung). Ich muss sagen, wir haben uns auch alle ganz ordentlich verhalten, die Mitarbeiter konnten ja nix dafür (es gab seeehr viele Verspätungen an dem Tag) und haben sich bemüht.

                                Wenn ich das richtig sehe, stehen uns nun die € 250,- Entschädigung für die Annullierung zu und die Erstattung des BMI-Tickets für den Rückflug? Oder auch noch der Ticketpreis für das selbst gebuchte Ticket nach Köln? Käme vermutlich aufs Gleiche raus, und ich hab dazu unterschiedliche Aussagen gefunden.

                                Schicke ich meinen Anspruch dann über die Website übers Kontaktformular? Hatte schon gesehen, dass man dort auch "Flug annulliert" auswählen kann.

                                Ist leider echt ein bisschen viel für mich, dieses ganze Drama. XD
                                Ich find schon, dass das alles eigentlich ganz klar ist und doch auch als Privatperson machbar ist?

                                War echt blöd, dass das am Ende dann noch so kam; der Urlaub bis dahin war super und alles hatte toll geklappt! *seufz*
                                Vielen Dank schon mal für eine Antwort!

                                Saja22S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
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                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #3156

                                  Kompensation in Höhe von 250€, natürlich keine Erstattung des Ticketpreises für den ausgefallenen Flug, Erstattung der Kosten des ersatzweise gebuchten Fluges.
                                  U.U. kann die Kompensation um 50% gekürzt werden wenn der alternative Flug weniger als 4h verspätet am Endziel eintraf.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    #3157

                                    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das mit der Erstattung des ausgefallenen Flugs hatte ich aus dem Infoblatt von BMI, da stand irgendwie sowas. Waren dann aber wahrscheinlich andere Umstände, kam mir auch komisch vor. 😅

                                    Erstmal hab ich das jetzt mit allen relevanten Infos übers Kontaktformular gemacht und eine Frist für die Entschädigungszahlung gesetzt. Mal schauen, wie kooperativ die sind.😬

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      tuerkeirot
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3158

                                      Hallo,

                                      Meine Freundin sitzt momentan in Manchester in einem Hotel fest. Sie kam aus Spanien, ich meine Almeria, mit Zwischenlandung in Manchester und von dort sollte der Flug nach Hamburg gehen. Gestern Abend guckten beide nach ihrem Flug und stellten entsetzt fest, das ihr Flug mit Eurowings von 19:10 auf 15:50 vorverlegt wurde. Zu diesem Zeitpunkt saßen sie aber noch in einem Flieger nach Manchester. Die Flüge haben sie über Kiwi gebucht. Sie wurden weder von Kiwi noch von Eurowings zeitnah bzw.überhaupt informiert. Heute bekamen sie die Info von Eurowings, das ihr gebuchter Rückflug Verspätung hätte????
                                      Eurowings und Kiwi schieben sich die Schuld natürlich gegenseitig die Schuld zu und keiner will sich kümmern. Allerdings wurden sie auf einen Flug morgen mit Ryanair umgebucht, so dass sie wenigstens nach Hause kommen. Ich habe ihnen noch geraten sämtliche Belege und Quittungen aufzubewahren, um anfallende Kosten einzureichen.
                                      Was kann man noch tun bzw.was steht Ihnen noch zu und an wen müssen die beiden sich wenden???

                                      Vielen Dank und schönen Abend wünscht Antje

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        bibikommt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3159

                                        Guten Morgen,
                                        jetzt hoffe ich auch einmal auf schnellen Rat .......

                                        Ich sitze auf Teneriffa (Nord), Pauschalreise mit Schauinsland, geplanter Rückflug mit Condor DE1429 heute um 17.25 Uhr nach Düsseldorf.

                                        Da ich selten pauschal verreise, habe ich gerade auf der Condor Homepage geguckt, ob alles ok ist mit dem Flug ...... dort steht jetzt

                                        „verspätet 9.7.18 11.00 - Ankunft 16.25“, also einen Tag später ...

                                        Reiseleitung gerade im Hotel, sofort hin und nachgefragt, Reiseleitung weiß von nix, hat mit Schauinsland und mit dem Kollegen am Flughafen telefoniert, niemand weiß was. Da ich morgen früh ungeplant meinen Mann zu einer OP fahren müsste, würde ich wirklich sehr gerne heute fliegen. Also hat man versucht mich auf den TUI Flug zur gleichen Zeit umzubuchen, der ist voll, der nach Köln ist auch voll, nach Frankfurt wäre möglich, wenn ich 165€ Ticket plus Gepäck und Umbuchungsgebühr bezahle ...... Das möchte ich nicht und von Frankfurt käme ich dann auch heute mit dem Zug nicht mehr weg.

                                        Was habe ich denn jetzt für Rechte? Keine sagt man, ich muss um 13.45 zum Flughafen fahren und abwarten ....... Condor kümmert sich dann ...

                                        VG Gabi (die ihr Loblied auf Condor vom Hinflug zurück nimmt)

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3160

                                          Natürlich hast du Rechte, nämlich gem. VO(EG)261/04 auf eine Kompensation in Abhängigkeit von der Flugstrecke.
                                          Wenn du schon am Flughafen bist versuch es mit stand-by, damit hab ich (alleinreisend) schon oft Erfolg gehabt.
                                          Zusätzliche Ausgaben müssen ebenfalls erstattet werden, bzw. kannst du evtl. auch nach einem jump-seat fragen, wenn dein Anliegen dringender ist als dein Anspruch an Komfort.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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