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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3121

    off topic und nur nebenbei, Öger Tours ist wie auch Neckermann ein Unternehmen der Thomas Cook PLC.

    Life is too short to limit your vision ... indeed

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3122

      Es ist vollkommen ausreichend, die genauen Erkundignungen erst etwa 2 Tage vor Antritt der Rückreise anzuberaumen - deine Bekanntschaft wird sicherlich nicht zurückgelassen!
      Ich bezweifle allerdings, dass der FD diese Recherche übernimmt, an sich gehört das nicht zum Aufgabenbereich der Rezeption.
      Soweit ist das alles auch reiserechtlich nicht von Belang ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • MAN-mannM Offline
        MAN-mannM Offline
        MAN-mann
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3123

        Hallo,
        ich danke für eure Antworten,das besagte Ehepaar hat nun über ihr RB den Rückflug XQ auf den 21.01.umgebucht,wie das ganze danach endet??.
        aus Evrenseki,der Heiner

        Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3124

          omg! - ob das so wahrlich strategisch ist???
          Danke jedenfalls für die Rückmeldung; lass uns wissen wie die Chose ausgeht ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • mk116M Offline
            mk116M Offline
            mk116
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von mk116
            #3125
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            • mk116M Offline
              mk116M Offline
              mk116
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3126
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              • sealordS Offline
                sealordS Offline
                sealord
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3127

                Na, das ist doch super schön. Freue mich für Dich.

                Sealord

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mk116M Offline
                  mk116M Offline
                  mk116
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3128
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                  • OceanLoveO Offline
                    OceanLoveO Offline
                    OceanLove
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3129

                    Hallo
                    Während unserer 6tägigen Pauschalreise erfuhren wir durch einen Blick in die im Hotel ausliegende Mappe mit den Abholzeiten dass wir 11 Stunden vorher zurückfliegen sollten. Wir hatten jedoch sonst zu keiner Zeit Informationen zu einer Flugzeitenänderung vom Reiseveranstalter, Reiseleiter, Airline, Hotel o.ä. bekommen.
                    Natürlich setzten wir uns sofort mit der 24 Stunden Hotline des Veranstalters sowie der Reiseleitung in Kontakt. Diese bestätigten uns den früheren Abflug wunderten sich jedoch dass wir keine Informationen bzw. falsche Flugzeiten hatten.
                    Auf dem Rückflug trafen wir auf Reisende die jedoch nie andere Flugzeiten hatten als den früheren Flug. Zuhause angekommen sahen wir im Flugplan der Airline dass es unseren Rückflug nie zu dieser Zeit gab sondern immer nur früher.
                    Wurde uns tatsächlich eine Reise mit späten Rückflugzeiten verkauft die es nie gab ? Wir schrieben ein detailliertes Beschwerdeprotokoll an den Veranstalter. Dieser antwortete nur mit einem oberflächlichen Schreiben dass Flugzeitenänderungen immer möglich sind. Auf weitere Fragen von uns wurde nicht eingegangen.
                    Die Airline haben wir auch schon angeschrieben jedoch noch keine Antwort erhalten.

                    u.a. Magic Life Fuerteventura, Plimmiri, Belek, Masmavi, Redsina, Beldibi, 6x Mein Schiff, 13x Aida,

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3130

                      Welche Antwort erwartest du denn?

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      OceanLoveO 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

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                        OceanLoveO Offline
                        OceanLoveO Offline
                        OceanLove
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3131

                        Ob es für diesen konkreten Flug überhaupt eine Flugänderung gab.

                        u.a. Magic Life Fuerteventura, Plimmiri, Belek, Masmavi, Redsina, Beldibi, 6x Mein Schiff, 13x Aida,

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3132

                          Zu welchem Zweck? Falls nicht lassen sich daraus keinerlei Ansprüche ableiten.
                          Wenn der Veranstalter eine Änderung bekannt gibt wird es wohl eine gewesen sein.
                          Im Übrigen ist es durchaus üblich, dass man die Reisezeit von der Info der Incoming Agency erfährt und nicht etwa durch einen reitenden Boten ...

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          OceanLoveO 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV vonschmeling

                            Zu welchem Zweck? Falls nicht lassen sich daraus keinerlei Ansprüche ableiten.
                            Wenn der Veranstalter eine Änderung bekannt gibt wird es wohl eine gewesen sein.
                            Im Übrigen ist es durchaus üblich, dass man die Reisezeit von der Info der Incoming Agency erfährt und nicht etwa durch einen reitenden Boten ...

                            OceanLoveO Offline
                            OceanLoveO Offline
                            OceanLove
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3133

                            Der Veranstalter hat aber keine Änderung bekannt gegeben. Erst im Nachhinein. Es war der zuständigen Stelle vor Ort überhaupt nicht klar dass wir eine spätere Abflugzeit auf unseren Reiseunterlagen hatten. Sie hatten nur die frühere Abflugzeit.

                            Ich kenne mich mit dem Reiserecht natürlich nicht aus aber wenn es keine Flugzeitenänderung war sondern der Flug immer um diese frühere Zeit startet dann ist das doch nicht in Ordnung.

                            Dann wurde uns eine Reise mit falschen Flugzeiten verkauft.
                            Und der Abflug um 11 Stunden vorher ist ja auch nicht unerheblich.

                            u.a. Magic Life Fuerteventura, Plimmiri, Belek, Masmavi, Redsina, Beldibi, 6x Mein Schiff, 13x Aida,

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3134

                              Du möchtest also unterstellen, man habe euch wissentlich mit falschen Angaben geködert?
                              Das solltest du ggf. belegen. Ansonsten ist vertraglich vereinbart, dass Änderungen aus wichtigem Grund vorgenommen werden können (aus Sicht des Veranstalters ist das beispielsweise eine Änderung durch die ausführende Luftverkehrsgesellschaft). Ob und wann diese die Änderung vorgenommen hat wird für dich schwerlich belastbar festzustellen sein, folglich auch dein Versuch der Einrede ins Leere gehen.
                              Die Agentur vor Ort muss nur die aktuellen Flugzeiten vorhalten und nicht etwa eine persönliche Historie der Entwicklung für den einzelnen Reisegast seit seiner Buchung.
                              Ich halte nichts an den beschriebenen Vorgängen für "merkwürdig". Mein Rat wäre eine freundliche Bitte um Gutschrift von 50% eines Tagessatzes an den Veranstalter gerichtet. Mehr Entgegenkommen ist nicht zu erwarten und kann auch nicht erstritten werden.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • mkfpaM Offline
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                                mkfpa
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3135

                                Warum sollte das "schwerlich belastbar festzustellen sein"?

                                Die Fluggesellschaft wird doch wissen ob zwischen der Zeit der Buchung und dem Rückflug eine Flugzeitenänderung von 11 Stunden erfolgt ist.

                                Deswegen würde ich erstmal die Airline um eine Klärung der Frage zum Flugplans bzw. dessen eventueller Änderungen bitten.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3136

                                  Zu welchem Zweck? Hier geht es doch um einen Anspruch gegenüber dem Veranstalter!
                                  Belastbar müsste ein vorsätzliches Verhalten / Versäumnis des Veranstalters nachgewiesen werden ...
                                  Ich bitte um präzise Wahrnehmung der relevanten Beiträge.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • SchneeglitzernS Offline
                                    SchneeglitzernS Offline
                                    Schneeglitzern
                                    schrieb am zuletzt editiert von Schneeglitzern
                                    #3137

                                    Ich habe gerade von LH eine Absage für die Entschädigungszahlung erhalten und möchte gerne Eure Meinung dazu wissen.
                                    Wir sind am 07.07. von München nach Sevilla geflogen (4Personen). Der Flug startete pünktlich. Kurz vor Spanien kehrte der Flieger um. Der Pilot teilte uns mit. dass die Cockpitscheibe einen Riss hat und wir deshalb umkehren. In München stiegen wir in einen anderen Flieger und flogen nach Sevilla.
                                    Ankunft 3.36 Stunden zu spät.
                                    Am 21.07. habe ich LH eine Mail geschrieben. Erste Reaktion kam am 12.09. dass sie meinen angehängten Brief nicht haben. Den habe ich dann nochmal hingeschickt. 14.09. Anruf dass sie nichts haben. Dann habe ich den Text in eine Mail gepackt. 15.09. Antwort LH:

                                    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. September.

                                    Es tut uns leid, dass Sie und Ihre Familie am 7. Juli auf Ihrer Reise von München nach Sevilla von einer Flugverspätung betroffen waren. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen.
                                     
                                    Auch wenn wir uns sehr bemühen den Flugplan einzuhalten, können wir nicht völlig ausschließen, dass es doch einmal zu Verzögerungen kommt. Als Fluggesellschaft können wir in diesen Fällen nur eines tun: Unser Bestes geben, Sie trotzdem so schnell wie möglich an Ihr Reiseziel zu bringen.
                                     
                                    Der Grund für die Verspätung Ihres Fluges war ein Schaden am Cockpitfenster, der unmittelbar nach dem Abflug in München auftrat und eine Sicherheitsprüfung bedingte. Dieser tritt sehr selten auf und war für uns weder vorherzusehen, noch zu vermeiden. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor.
                                     
                                    Wir würden uns freuen, wenn Sie uns trotz dieses Vorfalls weiterhin Ihr Vertrauen schenken und wir Sie demnächst wieder bei uns an Bord begrüßen dürfen.

                                    Vor lauter Zorn habe ich den Fall am Freitag noch an die Schlichtungsstelle gegeben.

                                    Leider gibt es im Netz kaum Erfahrungen dazu, aber vielleicht hatte das ja von Euch schonmal jemand. Lohnt es die Sache weiter zu verfolgen oder nicht ? Wenn ja muss ich die Antwort der Schlichtungsstelle abwarten oder kann ich weiter tätig werden?

                                    Gruß
                                    Schneeglitzern

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • WäschereivereinigungW Offline
                                      WäschereivereinigungW Offline
                                      Wäschereivereinigung
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3138

                                      "Vor lauter Zorn"?

                                      Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.

                                      SchneeglitzernS 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • amor0991A Offline
                                        amor0991A Offline
                                        amor0991
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3139

                                        Bist Du sicher?

                                        Die besten Reisen sind die, die sich unerwartet ergeben.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • WäschereivereinigungW Wäschereivereinigung

                                          "Vor lauter Zorn"?

                                          Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.

                                          SchneeglitzernS Offline
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                                          #3140

                                          @Wäschereivereinigung sagte:

                                          "Vor lauter Zorn"?

                                          Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.

                                          Was genau meinst Du damit ?

                                          @amor0991 sagte:

                                          Bist Du sicher?

                                          Du scheinst das anders zu sehen. Kannst Du das bitte mal erläutern ?

                                          WäschereivereinigungW 1 Antwort Letzte Antwort
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