Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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off topic und nur nebenbei, Öger Tours ist wie auch Neckermann ein Unternehmen der Thomas Cook PLC.
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Es ist vollkommen ausreichend, die genauen Erkundignungen erst etwa 2 Tage vor Antritt der Rückreise anzuberaumen - deine Bekanntschaft wird sicherlich nicht zurückgelassen!
Ich bezweifle allerdings, dass der FD diese Recherche übernimmt, an sich gehört das nicht zum Aufgabenbereich der Rezeption.
Soweit ist das alles auch reiserechtlich nicht von Belang ... -
omg! - ob das so wahrlich strategisch ist???
Danke jedenfalls für die Rückmeldung; lass uns wissen wie die Chose ausgeht ... -
Hallo
Während unserer 6tägigen Pauschalreise erfuhren wir durch einen Blick in die im Hotel ausliegende Mappe mit den Abholzeiten dass wir 11 Stunden vorher zurückfliegen sollten. Wir hatten jedoch sonst zu keiner Zeit Informationen zu einer Flugzeitenänderung vom Reiseveranstalter, Reiseleiter, Airline, Hotel o.ä. bekommen.
Natürlich setzten wir uns sofort mit der 24 Stunden Hotline des Veranstalters sowie der Reiseleitung in Kontakt. Diese bestätigten uns den früheren Abflug wunderten sich jedoch dass wir keine Informationen bzw. falsche Flugzeiten hatten.
Auf dem Rückflug trafen wir auf Reisende die jedoch nie andere Flugzeiten hatten als den früheren Flug. Zuhause angekommen sahen wir im Flugplan der Airline dass es unseren Rückflug nie zu dieser Zeit gab sondern immer nur früher.
Wurde uns tatsächlich eine Reise mit späten Rückflugzeiten verkauft die es nie gab ? Wir schrieben ein detailliertes Beschwerdeprotokoll an den Veranstalter. Dieser antwortete nur mit einem oberflächlichen Schreiben dass Flugzeitenänderungen immer möglich sind. Auf weitere Fragen von uns wurde nicht eingegangen.
Die Airline haben wir auch schon angeschrieben jedoch noch keine Antwort erhalten. -
Welche Antwort erwartest du denn?
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Welche Antwort erwartest du denn?
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Zu welchem Zweck? Falls nicht lassen sich daraus keinerlei Ansprüche ableiten.
Wenn der Veranstalter eine Änderung bekannt gibt wird es wohl eine gewesen sein.
Im Übrigen ist es durchaus üblich, dass man die Reisezeit von der Info der Incoming Agency erfährt und nicht etwa durch einen reitenden Boten ... -
Zu welchem Zweck? Falls nicht lassen sich daraus keinerlei Ansprüche ableiten.
Wenn der Veranstalter eine Änderung bekannt gibt wird es wohl eine gewesen sein.
Im Übrigen ist es durchaus üblich, dass man die Reisezeit von der Info der Incoming Agency erfährt und nicht etwa durch einen reitenden Boten ...Der Veranstalter hat aber keine Änderung bekannt gegeben. Erst im Nachhinein. Es war der zuständigen Stelle vor Ort überhaupt nicht klar dass wir eine spätere Abflugzeit auf unseren Reiseunterlagen hatten. Sie hatten nur die frühere Abflugzeit.
Ich kenne mich mit dem Reiserecht natürlich nicht aus aber wenn es keine Flugzeitenänderung war sondern der Flug immer um diese frühere Zeit startet dann ist das doch nicht in Ordnung.
Dann wurde uns eine Reise mit falschen Flugzeiten verkauft.
Und der Abflug um 11 Stunden vorher ist ja auch nicht unerheblich. -
Du möchtest also unterstellen, man habe euch wissentlich mit falschen Angaben geködert?
Das solltest du ggf. belegen. Ansonsten ist vertraglich vereinbart, dass Änderungen aus wichtigem Grund vorgenommen werden können (aus Sicht des Veranstalters ist das beispielsweise eine Änderung durch die ausführende Luftverkehrsgesellschaft). Ob und wann diese die Änderung vorgenommen hat wird für dich schwerlich belastbar festzustellen sein, folglich auch dein Versuch der Einrede ins Leere gehen.
Die Agentur vor Ort muss nur die aktuellen Flugzeiten vorhalten und nicht etwa eine persönliche Historie der Entwicklung für den einzelnen Reisegast seit seiner Buchung.
Ich halte nichts an den beschriebenen Vorgängen für "merkwürdig". Mein Rat wäre eine freundliche Bitte um Gutschrift von 50% eines Tagessatzes an den Veranstalter gerichtet. Mehr Entgegenkommen ist nicht zu erwarten und kann auch nicht erstritten werden. -
Warum sollte das "schwerlich belastbar festzustellen sein"?
Die Fluggesellschaft wird doch wissen ob zwischen der Zeit der Buchung und dem Rückflug eine Flugzeitenänderung von 11 Stunden erfolgt ist.
Deswegen würde ich erstmal die Airline um eine Klärung der Frage zum Flugplans bzw. dessen eventueller Änderungen bitten.
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Zu welchem Zweck? Hier geht es doch um einen Anspruch gegenüber dem Veranstalter!
Belastbar müsste ein vorsätzliches Verhalten / Versäumnis des Veranstalters nachgewiesen werden ...
Ich bitte um präzise Wahrnehmung der relevanten Beiträge. -
Ich habe gerade von LH eine Absage für die Entschädigungszahlung erhalten und möchte gerne Eure Meinung dazu wissen.
Wir sind am 07.07. von München nach Sevilla geflogen (4Personen). Der Flug startete pünktlich. Kurz vor Spanien kehrte der Flieger um. Der Pilot teilte uns mit. dass die Cockpitscheibe einen Riss hat und wir deshalb umkehren. In München stiegen wir in einen anderen Flieger und flogen nach Sevilla.
Ankunft 3.36 Stunden zu spät.
Am 21.07. habe ich LH eine Mail geschrieben. Erste Reaktion kam am 12.09. dass sie meinen angehängten Brief nicht haben. Den habe ich dann nochmal hingeschickt. 14.09. Anruf dass sie nichts haben. Dann habe ich den Text in eine Mail gepackt. 15.09. Antwort LH:vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. September.
Es tut uns leid, dass Sie und Ihre Familie am 7. Juli auf Ihrer Reise von München nach Sevilla von einer Flugverspätung betroffen waren. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen.
Auch wenn wir uns sehr bemühen den Flugplan einzuhalten, können wir nicht völlig ausschließen, dass es doch einmal zu Verzögerungen kommt. Als Fluggesellschaft können wir in diesen Fällen nur eines tun: Unser Bestes geben, Sie trotzdem so schnell wie möglich an Ihr Reiseziel zu bringen.
Der Grund für die Verspätung Ihres Fluges war ein Schaden am Cockpitfenster, der unmittelbar nach dem Abflug in München auftrat und eine Sicherheitsprüfung bedingte. Dieser tritt sehr selten auf und war für uns weder vorherzusehen, noch zu vermeiden. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns trotz dieses Vorfalls weiterhin Ihr Vertrauen schenken und wir Sie demnächst wieder bei uns an Bord begrüßen dürfen.Vor lauter Zorn habe ich den Fall am Freitag noch an die Schlichtungsstelle gegeben.
Leider gibt es im Netz kaum Erfahrungen dazu, aber vielleicht hatte das ja von Euch schonmal jemand. Lohnt es die Sache weiter zu verfolgen oder nicht ? Wenn ja muss ich die Antwort der Schlichtungsstelle abwarten oder kann ich weiter tätig werden?
Gruß
Schneeglitzern -
"Vor lauter Zorn"?
Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.
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"Vor lauter Zorn"?
Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.
@Wäschereivereinigung sagte:
"Vor lauter Zorn"?
Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.
Was genau meinst Du damit ?
@amor0991 sagte:
Bist Du sicher?
Du scheinst das anders zu sehen. Kannst Du das bitte mal erläutern ?