Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Es gab sie vielleicht mal, aber auch Airlines behalten sich Anpassungen vor.
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Meine Eltern buchen immer Pauschalreisen zu Ihnen genehmen Zeiten. Die letzten 5 Jahre wurde der Flug IMMER auf eine Zeit spät Abends oder ganz früh morgens verlegt und sie regen sich jedes Mal auf.
Ich nicht mehr seitdem ich die Fahrerei Nachts um 3 Uhr ablehne. -
klar kann ich das verstehen, wenn das flugzeug nicht voll ist, das dann änderung vorgenommen werden... aber bei mir ist das noch bis zum flug über 4 monate und dann noch sommerferien, da wird der flug noch nicht gestrichen. und sowie es ja aussieht, gibt es diesen flug um diese uhrzeit gar nicht... werde morgen mal bei ITS anrufen, mal sehen was sie dazu sagen.
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Alfred_Tetzlaff wrote:
Alfred_Tetzlaff wrote:
So, habe Sunexpress nach mehrstündiger Flugverspätung angeschrieben(Einschreiben mit Rückschein) und auf EUGH-Urteil hingewiesen.Es kam zu keinerlei Reaktion, nicht einmal eine Absage mit der Ausrede der außergewöhnlichen Umstände - ist mittlerweile vier Wochen her, seit ich den Rückschein erhalten habe - werde nun einen Fachanwalt für Reiserecht einschalten.
Ich nun wieder...
Auch der Anwalt hat Sunexpress angeschrieben, Fristen schon monatelang abgelaufen.
Nun wird Klage eingereicht, RSV bezahlt.
to be continued...Tatsächlich hat Sunexpress reagiert....und zwar mit einem Satz an das Gericht, nämlich das die Klage abzuweisen sei,keine Begründung, nur der eine Satz...

to be continued... -
das alles klingt im Großen und Ganzen nicht nach einer Besserung für den Kunden...
Beim Streit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und TUI um die Bekanntgabe von Flugzeiten hat das Landgericht Hannover sein Urteil verkündet. Entschieden ist damit allerdings nichts: Vorerst bleibt alles beim Alten.In dem Verfahren geht es um die Klausel 3.3. aus den TUI-Reisebedingungen. Sie besagt, dass die endgültigen Flugzeiten dem Kunden mit Zusendung der Reiseunterlagen mitgeteilt werden. Der VZBV sieht darin eine Möglichkeit, nachträglichen Flugzeiten zu Lasten der Kunden zu ändern. Dieser Klage ist das Landgericht gefolgt. Der Absatz besagt weiter, dass Flugzeiten, die dem Kunden bei Buchung im Reisebüro mitgeteilt werden, unverbindlich seien. Dieser Antrag gegen eine weitere Konkretisierung der Reisebedingungen wurde dagegen zurückgewiesen.
TUI argumentierte, dass die Flugzeiten bei Buchung häufig noch gar nicht endgültig feststünden. Insbesondere bei sehr frühen Buchungen habe die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen (Slot-Konferenzen) noch gar nicht stattgefunden. Zudem sei gesetzlich festgelegt, dass Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine voraussichtliche Flugzeit bestätigen müssen.
Das Verfahren wird nun vermutlich in höherer Instanz fortgeführt: TUI hat Berufung beim Oberlandesgericht Celle angekündigt, will jetzt aber erst die Urteilsgründe prüfen. Solange der Rechtsstreit nicht endgültig entschieden ist, bleibt es bei der bisherigen Regelung.
Quelle: touristik aktuell -
carofeli wrote:
In dem Verfahren geht es um die Klausel 3.3. aus den TUI-Reisebedingungen. Sie besagt, dass die endgültigen Flugzeiten dem Kunden mit Zusendung der Reiseunterlagen mitgeteilt werden. Der VZBV sieht darin eine Möglichkeit, nachträglichen Flugzeiten zu Lasten der Kunden zu ändern. Dieser Klage ist das Landgericht gefolgt. Der Absatz besagt weiter, dass Flugzeiten, die dem Kunden bei Buchung im Reisebüro mitgeteilt werden, unverbindlich seien. Dieser Antrag gegen eine weitere Konkretisierung der Reisebedingungen wurde dagegen zurückgewiesen.Helft mir bitte mal gerade, stehe ein wenig auf dem Schlauch und finde diesesn Absatz äusserst widersprüchlich!
Also die Flugzeiten dürfen im Nachhinein nicht geändert werden, müssen aber auch nicht konkretisiert werden
Heisst das nicht im Endeffekt, dass es in Zukunft gar keine voraussichtlichen Flugzeiten mehr geben kann, denn sonst schiessen sich die VA doch ein Eigentor...
Habe bestimmt nen Denkfehler, komme aber gerade nicht dahinter und bitte um Aufklärung
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Der vollständige Passus ist dieser:
"3.3 Flugbeförderung
Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind nur dann unverbindlich, wenn sie in der Bestätigung ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden." Quelle: tui.comSchlüsselsatz in carofelis Zitat ist wohl: Änderung zu Lasten des Kunden... Das wird nun m. E. untersucht.
Was die Forderung nach Konkretisierung betrifft, so wurde diese zurückgewiesen (?) -
@doc3366
also ich verstehe all die Fragen zu diesem Thema auch nicht so ganz, Holger.
Wenn ich pauschal früh buche dann empfinde ich die angegebenen Flugzeiten nie als verbindlich und weiß, das diese sich durchaus ändern können. Verlässlich wird das Ganze für mich mit Erhalt meiner Reiseunterlagen - die darin angegeben Zeiten sehe ich schon als festen Anhaltspunkt, trotzdem prüfe ich bis zum Abflugtag die Flugdaten über Checkmytrip. -
Wobei sich mir noch die Frage stellt, wann geht eine Flugzeitänderung zu Lasten der Kunden ? Sind die "Geschmäcker" bezügl. "Lieblingsflugzeit" nicht vllt. ein wenig unterschiedlich ?
Während die einen eine Reise nach der Flugzeit buchen, um in den Genuss des "ersten Urlaubstages" zu kommen (dito bei der Rückreise - eine späte Abflugzeit), ist es anderen äußerst lästig ( = eine Last
), die Nacht vor und die Nacht nach der Reise auf der Autobahn, im PKW oder vllt. sogar wartend auf dem Flughafen zu verbringen.
Da die "Konkretisierung der Flugzeiten" m. E. erst einmal abgeschmettert wurde (hoffe, ich habe es richtig verstanden), wird wohl nur der Punkt "zu Lasten" überprüft / beurteilt. Und da bin ich auf das Ergebnis äußerst gespannt.
Denn die Flugzeiten werden beileibe nicht "nur" nach hinten verschoben (bzw. für den Rückflug nach vorne) - was aber viele Beschwerdeführer zu glauben scheinen. -
Danke für Eure Versuche, auch wenn ich immer noch verwirrt bin...
Naja, bis jetzt ist ja eh noch nichts endgültig und m. E. hätte es das hohe Gericht ein wenig klarer formulieren können, z.B. "ach lasst mir meine Ruhe und sucht Euch nen anderen Deppen, der das entscheidet!"
Oder hat es nur der Verfasser des Artikels so umständlich formuliert
Wie auch immer, grundsätzlich halte ich es auch so wie H&U, abgesehen davon, dass ich das letzte Mal 2009 pauschal unterwegs war...
Hoffe nur, dass es nicht auf bei Buchung konkret festzulegende Flugzeiten(eigentlich unmöglich) hinausläuft, da dies m.E. mit einer deftigen Erhöhung der Pauschalreisenpreise einhergehen würde! -
@vs
irgend wie erfüllt mich dein Satz mit Wärme....
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Es ist doch immer der gleiche Trick - Reisen werden günstig zu attraktiven Flugzeiten verkauft und dann legt man die Flugzeiten auf früh morgens oder spät Abends um , um Kosten zu sparen und Profit zu machen.
Wie ich schon darstellte fallen meine Elternregelmäßig drauf rein.
Jetzt für April haben sie wieder ein Super Sonderangebot gebucht um mit meinem Sohn zu attraktivsten Abflugzeiten (14 Uhr) zu reisen - jede Wette das der Abflug wieder auf 4 Uhr morgens vorverlegt wird. Gut das ich nix mehr damit zu tun habe.
Generell verstehe ich die Diskussion und Aufregung hier nicht.
Es wird doch immer drauf hingewiesen das der An und Abresetag nicht als Urlaubstag gelten und Proteste keinen Sin machen. Und dann rennen Leute hier trotzdem los und beauftragen mit Scheuklappen Anwälte - nicht ohne darauf hinzuweisen das sie nichts dafür zahlen, weil die Versichertengemeinschaft dafür aufkommt.
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Hallo,
also, dass nur die Flugzeiten bei Pauschaleisen verlegt werden, kann ich nicht bestätigen. War gerade eine Woche auf GC und hatte zuerst nur die Flüge bei TUIfly gebucht und hinterher ein Hotel. Die Flugzeiten bei Buchung waren hin um 03.15 Uhr und zurück sollte es um 10.35 Uhr gehen. Diese Zeiten fand ich eigentlich ganz ok, denn ich finde es nicht so toll, noch stundenlang ohne Zimmer am Urlaubsort.
Gebucht Anfang Januar, Anfang Februar wurden die Flugzeiten für den Rückflug auf 19.15 Uhr verlegt. Klar musste ich das "Angebot" nicht annehmen, aber ich hatte ja nun auch ein Hotel. Es wurde aber nur der Rückflug an diesem einen Sonntag geändert. Meine Kollegin kam eine Woche später zurück und hatte die 10.35 Uhr Zeit behalten.
Woran liegt es denn, wenn es so eine Ausnahme gibt??
Und die bevorzugten Zeiten sehen ja nun wirklich für jeden anders aus. Bestimmt würden viele sagen, toll, man konnte beide Tage voll nutzen, stimmt ja auch irgendwie.
LG bibi -
Stefan, die Aufregung wird noch viel grösser, wenn die Anwälte erfolgreich sind und dadurch die Preise in die Höhe schnellen!
War bis 2009 hauptsächlich pauschal unterwegs, würde mal schätzen so ungefähr 30 mal und kann mich nicht an eine einzige Flugzeitänderung erinnern, muss Gustav Gans Gene haben und klopfe gerade auf Holz
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Ich bleibe aber dabei - entweder wird hier im Forum nur Murks erzählt oder ich verstehe die Welt nicht mehr.
An und Abreisetag sidn keine Urlaubstage im Sinne der Rechtsprechung und so kann es keine Erstattung für verschobene Flüge geben. So habe ich es hier gelernt. -
Ist ja auch richtig, im weitesten Sinne(gibt da noch sowas wie einzuhaltende Nachtruhemöglichkeiten und Veränderung des Zuschnitts einer Reise bei Kurzaufenthalten) , bis jetzt und dagegen gehen halt die Anwälte der Verbraucherzentralen vor!
Hier im Thread geht es ja auch nicht nur um solche Verschiebungen, sondern auch rechtlich jetzt schon relevante... -
Ich glaube, dass es Dank des Verbraucherschutzes langfristig dann deutlich teurer wird und/oder eben bei Buchung keinerlei Zeiten mehr genannt werden und man frühestens bei Erhalt der Reiseunterlagen dann erfährt, wann der Flieger jetzt genau geht.
Ich hatte bisher eine einzige Flugverschiebung, bei einem individuell gebuchten Linienflug und zwar um ganze 5 Minuten, über die ich schon 8 Wochen voraus per Mail informiert wurde.
Wenn man sich dann mal umhört und selbst hier im Forum liest, gibts erstaunlich viele die auch in vielen Jahren nie betroffen waren, es war also mal wieder die Minderheit der rechtsschutzversicherten Streithansl, die hier letztlich für eine Verschlimmerung für Alle sorgen. Denn bisher kann man ja statistisch gesehen, recht gut auf die Flugzeiten vertrauen, die bei der Buchung genannt wurden. Sollte das mal nicht zutreffen, dann sinds immer noch Reisetage und fertig!