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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1021

    @sunny-1980
    Die Beschwerde gemäß EUVO ist bei der Fluggesellschaft zu führen.
     
    @thomas139
    Ich nehme an, du sprichst von einer Nur-Flug Buchung? Sofern die Fluggesellschaft einen Flex-Tarif anbietet und du diesen buchst, kannst du kostenlos umbuchen.
    Falls nicht, sind Änderungen der Zeiten in "angemessenem Rahmen" möglich, dein Beispiel wäre ein solcher.
    Ansonsten gelten im EPV auch klassischer Charter-Airlines "Linienbedingungen".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Alfred_TetzlaffA Offline
      Alfred_TetzlaffA Offline
      Alfred_Tetzlaff
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1022

      Alfred_Tetzlaff wrote:
      So, habe Sunexpress nach mehrstündiger Flugverspätung angeschrieben(Einschreiben mit Rückschein) und auf EUGH-Urteil hingewiesen.

      Es kam zu keinerlei Reaktion, nicht einmal eine Absage mit der Ausrede der außergewöhnlichen Umstände - ist mittlerweile vier Wochen her, seit ich den Rückschein erhalten habe - werde nun einen Fachanwalt für Reiserecht einschalten.

       
      Nun hat Sunexpress geantwortet und außergewöhnliche Umstände ins Feld geführt - genauer gesagt, technische Beanstandungen zwischen zwei Wartungsintervallen.
       
      Naja, hatte gehofft, es geht gütlich... 😞

      2015, Porto Angeli, Rhodos
      2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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      • SokratesS Offline
        SokratesS Offline
        Sokrates
        Admin Experte Istanbul
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1023

        @Alfred_Tetzlaff

        Wenn ich richtig informiert bin, sind technische Probleme keine höhere Gewalt und entbinden die Airline nicht von der Zahlung!

        LG

        Sokrates

        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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        • bahama247B Offline
          bahama247B Offline
          bahama247
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1024

          SunExpress verfolgt eine ähnliche "Strategie" wie Condor und wird vor Gericht auch schon mal von der gleichen Anwaltskanzlei vertreten... Stand alles im immer noch geschlossenen Thema zum EUGH Urteil...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Alfred_TetzlaffA Offline
            Alfred_TetzlaffA Offline
            Alfred_Tetzlaff
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1025

            Sokrates wrote:
            @Alfred_Tetzlaff

            Wenn ich richtig informiert bin, sind technische Probleme keine höhere Gewalt und entbinden die Airline nicht von der Zahlung!

            LG

            Sokrates

            Sehe ich genau so, denn gerade mit technischen Problemen bei einem Fahrzeug voller Technik sollte man doch eigentlich rechnen müssen. 😉

            2015, Porto Angeli, Rhodos
            2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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            • juanitoJ Offline
              juanitoJ Offline
              juanito
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1026

              sollte mandoch eigentlich rechnen müssen

               
              Alfred Tetzlaff aber auch  😆
               
              Habe gerade gestern eine Entschädigung von AirBerlin bekommen.
               
              Ging nur mit Hilfe von EUclaim. Verspätung Flug VRA-DUE-TXL -
              war im August 2010
               
               
              AB hatte mir 50 EUR Nachlass bem nächsten Flug angeboten. 😱
              Nach 2 Monaten e-mail und E/Bf. hin und her wars mir dann zuviel.
              Netto für mich 413,00
              Kosten AB = 600 + RA-Gebühren.
              Flug kostete damals über 900 EUR
              War aber Last-minute 😆

              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1027

                bahama247 wrote:
                ... und wird vor Gericht auch schon mal von der gleichen Anwaltskanzlei vertreten...

                ... und das spielt nun mal ÜBERHAUPT KEINE Rolle! 😱 :?
                Abgesehen von der Routine vielleicht ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Alfred_TetzlaffA Offline
                  Alfred_TetzlaffA Offline
                  Alfred_Tetzlaff
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1028

                  juanito wrote:
                  sollte mandoch eigentlich rechnen müssen

                   
                  Alfred Tetzlaff aber auch  😆
                   
                  Habe gerade gestern eine Entschädigung von AirBerlin bekommen.
                   
                  Ging nur mit Hilfe von EUclaim. Verspätung Flug VRA-DUE-TXL -
                  war im August 2010
                   
                   
                  AB hatte mir 50 EUR Nachlass bem nächsten Flug angeboten. 😱
                  Nach 2 Monaten e-mail und E/Bf. hin und her wars mir dann zuviel.
                  Netto für mich 413,00
                  Kosten AB = 600 + RA-Gebühren.
                  Flug kostete damals über 900 EUR
                  War aber Last-minute 😆

                  Also doch lieber EUclaim als Rechtsanwalt? ❓

                  2015, Porto Angeli, Rhodos
                  2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1029

                    @Alfred
                    Mit einem eigenen Anwalt bist du "näher dran", EUclaim kostet nur im Erfolgsfall etwas.
                    Allerdings sind die Bearbeitungszeiten elend lang ... ich denke, das ist ne Entscheidung zwischen Pest und Cholera, meines Wissens haben Verbraucher mit beiden Parteien gute und weniger gute Erfahrungen gemacht.
                    Du solltest allerdings entscheiden, ob du ggf. bereit bist, einen Prozess anzustrengen, oder es lieber beim "Säbelrasseln" bewenden lassen möchtest. Die Möglichkeiten hierfür hast du schon weitgehend ausgeschöpft.
                    Nicht anzunehmen ist jedenfalls, dass du hier auf eine taugliche "Erfolgsstatistik" stößt, die die Aussage "besser EUclaim" untermauern würde.
                     
                    edit: Wenn du direkt oder auf derselben Seite auf einen Beitrag antwortest, ist ein Zitat entbehrlich, ein einfaches @Username genügt und die Übersicht dankt!
                    😉

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • bahama247B Offline
                      bahama247B Offline
                      bahama247
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1030

                      Man sollte nochmal erwähnen, dass EUClaim auch "nur" mit Anwälten arbeitet. Es ist demnach der persönlichen Risikoabschätzung jedes Einzelnen überlassen, welchen Weg man geht. Ich habe dazu schon genug gesagt.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • juanitoJ Offline
                        juanitoJ Offline
                        juanito
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1031

                        Erfolgsstatistik:
                         
                        1x selbst beantragt/gefordert und  600 bekommen.
                         
                        Waren 24 Std. Verspätung, incl. kostenlosem Hotelaufenthalt (Varadero, Kuba)
                        Gute Betreuung des kubanischen Repräsentanten.
                        ++++
                        Beim 2. Male rumzicken von AB, wie geschildert. Schlechte Betreuung am Airport VRA,
                        d.h. keine Infos. Beim Anruf des Büros wurde um 11:00 Uhr noch bestätigt, dass alles normal verliefe, obwohl Flugzeug noch gar nicht in Dü gestartet war. Hätte um 08:00 starten müssen.
                        Habe keine Vers. daher EUclaim.
                        War also ein Netto-Erfolg.
                        ++++
                         
                        Ohne Vers. hätte ich keinen RA. beauftragt.
                        Die angebotenen 50 EUR zur Verrechnung hätte ich aber auch nicht angenommen.
                         
                        Da hätte ich zurückgeschrieben: L.m.a.A. 😆
                         
                         

                        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1032

                          @bahama247
                          Es hat ja niemand in Abrede gestellt, dass Beschwerdeführer auch bei Euclaim von Anwälten vertreten werden (alles andere wäre ja auch absurd!?), dennoch ist die Betreuung eine andere, als die durch einen direkt beauftragten Rechtsvertreter.
                          Fakt ist: Keiner der beiden wird eine Erfolgsgarantie geben, und nur darum ging es! 
                          Die Entscheidung, was vom Ablauf und im Blick auf seine persönliche Situation "besser" ist, muss der User natürlich selbst treffen.
                          In jedem Fall braucht man recht viel Geduld ... so einfach "Beschwerde hin - Flocken zurück" ist das Prozedere schon längst nicht mehr!
                          :?

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • NilsemannN Offline
                            NilsemannN Offline
                            Nilsemann
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1033

                            Hallo,
                             
                            auf mich kommt ein ähnlicher Schlagabtausch zu. 26h verspätung. Grund dafür: Der Flieger der uns von Hurghada nach Düsseldorf zurück bringen sollte durfte seinen Flug von Düsseldorf nach Ägypten nicht antreten, aufgrund des Nachtflugverbotes.
                             
                            In das Nachtflugverbot kam der Flieger nur weil er zu spät aus Spanien kam, das Wetter war schuld.
                             
                            Man möchte sich aber kulant zeigen und bietet pro PAX 250 Eur. Damit fühle ich mich ein wenig veralbert.
                             
                            Kennt jemand eine Seite die mir sagt ob die Flüge von Spanien tatsächlich witterungsbedingt verspätet waren? Oder Wetterstatistiken/hostorien von Flughäfen?
                             
                            Gruß,
                            Nils

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • curiosusC Offline
                              curiosusC Offline
                              curiosus
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1034

                              ...Du solltest das Datum des Rückfluges einmal nennen, dann kann man nachsehen ob und in welchem Umfang es Verspätungen gab und worauf diese fußten... 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1035

                                ... oder selber einmal die Tante Goodrun befragen ...   😉
                                 
                                @Nils
                                Wie kommst du a) auf den Gedanken, das Angebot sei ein "Schuldeingeständnis" und b) auf das schmale Brett, gem. EUVO stünden euch 700€ pro Fluggast zu? Es sind 450€, um genau zu sein und mein Rat wäre: Nimm die 250€ geschmeidigen, am Ende des Tages ist es erstens langwierig und zweitens im vorliegenden Fall nicht sehr wahrscheinlich, auf dem Rechtsweg mehr "herauszuschlagen"! Viel naheliegender ist das Ergebnis, dass die Ereigniskette, die zur Verspätung geführt hat, überzeugend durch höhere Gewalt begründbar ist und du komplett mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaust.

                                Letzten Endes: Für wie bekloppt hältst du die QM der Hamburg Airways, schlechtes Wetter anzugeben und sich ggf. mit wenigen Mouseclicks das Gegenteil beweisen zu lassen?
                                😱 ❓

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • NilsemannN Offline
                                  NilsemannN Offline
                                  Nilsemann
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1036

                                  @curiosus @vonschmeling - also ich habe mir vom Flughafen Düsseldorf ein Brief geben lassen der sagt folgendes: "der Flug von Harmburg Airways HK 5589 von Hurghada (HRG) nach Düsseldorf nicht stattgefunden hat. Das Flugpaar HK 5588 DUS-HRG (6.8.11)/ HK 5589 HRG-DUS (07.08.11) wurde gecancelt. Stattdessen fand ein Flug erst am 08.08.2011 von HRG nach Düsseldorf statt.”

                                  Im schreiben von Hamburg Airways gesteht man auch die 26h verspätung ein.

                                  Bei den 700 EUR muss ich mich korrigieren, es sollten 600 EUR pro Person sein ((Verordnung (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004, die Entfernung von Hurghada (HRG) nach Düsseldorf (DUS) beträgt 3.511 km (http://www.gcmap.com/mapui?P=DUS-HRG&MS=wls&DU=km) und unserer Verspätung mehr als 24 Stunden.)

                                  Soviel nun dazu. Ich sehe das Angebot der 250 EUR als ein leises Schuldeingeständnis da ich davon ausgehe das eine Fluggesellschaft, wenn sie theoretisch nichts zahlen muss, mir nicht 250 EUR anbietet weil sie so großzügig sind. Was mir in meiner "Beweisführung" halt noch fehlt, ist ob es tatsächlich stimmt das am 7.8.2011 einige Flüge verspätet von Spanien nach Düsseldorf gestartet sind, aufgrund des Wetters.

                                   
                                  Und die QS von einer Airline halte ich nicht für bekloppt, ganz im Gegenteil, darum frage ich ja hier nach 😉
                                   
                                  Ich glaube eher das Hamburg Airways hier versucht den Schaden minimal zu halten. Den der Flug der uns aus Ägypten abholen sollte, hätte auch eine große Menge Urlauber aus Deutschland mitbringen sollen, die saßen genauso einen Tag am Flughafen fest, wie wir in Ägypten. Mein Brief an Hamburg Airways wurde mir auch mit den Worten: "Bearbeitung kann aufgrund der Masse an Reklamationen etwas dauern" quittiert.

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                                    #1037

                                    Wie "bekloppt" muss denn die Rechtsabteilung einer airline sein, die ohne verpflichtende Schuld mal locker € 250.-- aus dem Fenster schmeisst ? Wer die Bereitwilligkeit der airlines hier nachliest, für Verspätungen ohne wenn und aber zu zahlen meldet nicht nur leise Bedenken an.

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                                      #1038

                                      ...es sind keine € 600, schau Dir mal die Distanzen an... 😉

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1039

                                        Ich glaube, eine airline darf den Umstand "höhere Gewalt" im Bereich von Schlechtwetter nur für den angegebenen Flug ( Flugnummer ) in Anspruch nehmen. Also Verhältnisse ex Abgangsflughafen, die überflogenden Gebiete sowie am Zielflughafen. Was hat ein Flug von Düsseldorf nach Hurghada mit Schlechtwetter in Spanien zu tun ? Gar nichts ! Wenn die airline organisatorisch den Flug ex Düsseldorf so geplant hat liegt das allein in ihrem unternehmerischen Risiko. Ich bin sicher, das weiss die airline auch. Normalerweise lehnt sie aber mit dem vorgeschobenen Grund jegliche Ansprüche ab und geht auf Tauchstation.

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                                          #1040

                                          gabriela_maier wrote:
                                          Wer die Bereitwilligkeit der airlines hier nachliest, für Verspätungen ohne wenn und aber zu zahlen meldet nicht nur leise Bedenken an.

                                          Ich melde laute Bedenken an, nämlich an der Annahme "hier nachzulesen" ergäbe auch nur den geringsten empirischen Ansatz ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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