Storno-Verweigerung bei Tagesausflug
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Hallo zusammen,
ich wollte mal fragen wie ich bei dem folgenden Fall vorgehen kann.
(Und wenn es schon nichts bringt, werden wenigstens vielleicht Andere sensibilisiert.)
Die Suchfunktion habe ich verwendet, aber nichts in dieser Richtung gefunden.Wir waren Mitte Juni zum ersten Mal in der Türkei und wollten in dieser Woche auch mal aus dem Hotel rauskommen.
Verreist waren wir mit Anbieter S, vor Ort vertreten durch Agentur P.
(Da stand was mit "keine Firmennamen" in den Verhaltensregeln, daher die Kürzel. Auf Wunsch kann ich die entsprechenden Lang-Namen" zu Informationszwecken" nachliefern.)
Der Reiseleiter von P hatte sich nun allerdings sehr verspätet, weshalb der Reiseleiter von der Agentur D (Partner des Reiseanbieters N) uns dazu animierte (oder eher: überredete), doch bei Ihm einen Ausflug zu buchen. Da wir weder ausreichend € dabei hatten noch den knappen Vorrat an TL nicht derart schmälern wollten haben wir mit Visa bezahlt. Etwa 2 Stunden später wurde uns allerdings klar, das dieser Ausflug nicht wirklich etwas für ein 4-Jahre altes Kind ist und wir haben die Hotline von D angerufen um dort mitzuteilen, dass wir den Ausflug stornieren möchten, die Storno-Richtlinien standen ja auf dem Schein drauf, den wir bekommen hatten. Bisher hatten wir mit N und den Ortsansässigen Partnern immer gute Erfahrungen sammeln dürfen, das sollte sich nun ändern.
Zwei Stunden später hatten wir ein Fax unter der Zimmertür, der Ausflug könne nicht storniert werden, ohne Angabe von Gründen. Wenigstens hat man uns noch einen schönen Urlaub gewünscht. Im Gespräch mit dem RL am nächsten Tag nannte er das Problem als eine Involvierung sowohl einer Deutschen als auch einer türkischen Bank in eine Visa-Zahlung, womit ein Storno nicht möglich wäre, Barzahlung wäre kein Problem gewesen. Ausserdem wäre unser Name nun fest im System. Auch andere Alternativen meinerseits (z.B. Barauszahlung mit Quittierung meinerseits) wurden abgelehnt.
Daraufhin haben wir den RL von P hinzugezogen, der auch mal bei N gearbeitet hatte und wegen genau solcher und ähnlicher Praktiken dort weggegangen ist. Der meinte, es gäbe entsprechende Formulare zum Storno und hat Kontakt mit dem örtlichen Leiter von N aufgenommen. Auch dieser Leiter hat sein OK zu dem Storno gegeben, nur leider wollte D nichts davon wissen/erfahren haben.
Das zog sich nun durch 4 von unseren 6 Tagen, mit immer abenteuerlicheren Ausreden, zuletzt hieß es sogar, ein Storno hätte nur mit ärztlichem Attest erfolgen können. Ach ja, die Gespräche fanden jetzt nur noch mit der Hotline statt, da der RL fluchtartig das Hotel verlies, nachdem ich mit einem Vorwand abgelenkt worden bin.
Am Vorabend den Ausfluges hat man uns dann doch etwas anbieten können: einen anderen Ausflug während unseres Aufenthalte (noch 2 Tage), nur leider wäre der Gestern gewesen. (Warum hat man diese Möglichkeit nicht gleich in das Fax geschrieben?) Wärend der ganzen Geschichte ist übrigens der RL von P sogar beschimpft worden, warum er sich da einmische, es ginge Ihn ja überhaupt nichts an.Wieder in Deutschland (Nein, wir sind nicht zu dem Ausflug gegangen, die Stimmung war dazu zu schlecht) hat uns ein Rechtsanwalt gesagt, ein Rechtsstreit könne uns leicht das 4- bis 5-fache der Ausflugskosten kosten, trotz Rechtschutzversicherung.
Daraufhin haben wir rumtelefoniert, niemand ist zuständig. N sagt, das wäre die Sache des Partners vor Ort und S sagt, D steht nicht mit ihnen in Verbindung, ich soll es direkt dort versuchen, aber die stellen sich weiterhin stur.So, nun nochmal, was kann ich hier tun?
Gruß
Stefan -
@Kourion: danke schön,
Vergleichbares hatte ich auch schon erlebt, damals in Spanien.Bin heute mal bei der Polizei gewesen, leider fällt das unter Vertragswesen und ist somit nicht deren Zuständigkeit sondern eines Anwaltes, was wir ja schon hatten.
Er meinte noch, wir sollten den Verbraucherschutz kontaktieren, aber nochmal 20 Euro ausgeben hab ich keine Lust, da wohl Jeder der Meinung ist, das hat sowieso wenig Aussicht.Kann es sein, dass das Methode hat und Die genau wissen, das man da nichts ausrichten kann?
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Versucht doch, den Visa-Einzug wg. Widerspruch zurückzuholen.

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Oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel, wieso bin ich da nicht drauf gekommen?
Werde gleich nachher mal bei der Post vorbeifahren und nach Formularen und Vorgehensweisen fragen. (Ja, da steht auch was auf deren Internetseite, aber ich frage lieber den PB-Berater persönlich,.)Nachdem ich mich mal quer durchs Forum gelesen habe und feststellen konnte, dass sehr oft Firmennamen genannt werden, hier mal, rein zu Informationszwecken, die Lang-Namen der Kürzel. Liebe Admins, wenn das doch gegen Richtlinien verstößt, bitte den Post löschen.
D steht für Diana Travel
N steht für Neckermann
S steht für Sollymar und
P steht für PixelHave an ice a day
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Na ja.....hm....
Was auch immer der dt. Verbraucherschutz machen soll - erschließt sich nicht wirklich.Agenturen vor Ort sind juristisch eigenverantworliche Unternehmen, die lt. Vertrag Gäste von dt. Rv betreuen.
Bucht man dort einen Ausflug, so hat das mit dem deutschen RV nix zu tun. Denn auch dort gibt es wiederum Incoming-Veranstalter, die auch mit den örtlichen Agenturen Verträge haben.
Dazu gilt dann auch noch türkisches Recht ( in diesem Fall).
Du hast einen Ausflug gebucht und bezahlt, dann wenige Std. später storniert.
Stornieren kann man immer ob man das Geld zurück bekommt , ob man überhaupt Anspruch darauf hat oder der IV Kulanz walten läßt......ist so 'ne Sache.Weshalb man da eine Anzeige in D erstatten möchte, verstehe wer will..... "Vertrag" bedeutet ja auch die "übereinstimmende Willenserklärung der Vertragsparteien".....
Vielleicht nächstemal einfach vorher überlegen, was man will oder eben die bezahlte Leistung in Anspruch nehmen.
Es ist übrigens auch völlig unerheblich, welcher Rl mal wo gearbeitet oder nicht hat, welcher Leiter eines dt. Rv was erzählt, was eine andere Agentur macht oder nicht...das bringt nur durcheinander.....sowas gibt es in D ja auch nicht...... -
Hallo de la Diva,
das mit dem Verbraucherschutz hatte ich auch nicht so ganz verstanden. Es gibt sogar einen Europäischen, habe ich auf dabei gelernt, aber der greift nur wenn beide Vertragspartner innerhalb der EU sind, was ja nun nicht der Fall war.ich tippe hier mal den Passus vom Buchungsschein ab:
The Cancelation Rules
1-No refund within 48 hrs before the departure
2-50% refunds within 72 hrs before the departure
3-80% refunds within 73hrs and more before the departureIch hatte ja schon damit gerechnet, nicht alles zu bekommen, aber gar nichts ist mE nach dieser Passage Unterschlagung oder Betrug, wenigstens aber Vertragsbruch, da ich ja mit den Stornoregeln, die mir somit angeboten worden sind, einverstanden war.
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Ich weiß nicht, wie das bei euch abgelaufen ist....Wenn ihr nur eine WO vor Ort gewesen seid, war zwischen Buchung und Ausflugstag mehr als 3 Tage?
Ihr wäret sicher besser beraten gewesen, mit dem RL persönlich zu sprechen, die Stornobedingungen zur Not noch mal vorzulesen und dann den Betrag in Bar zurückzufordern (der lt. Rules erstattbar ist). Das hat dann auch nichts mit der KK-Zahlung zu tun, denn es gibt eh nicht den vollen Betrag wieder.
Um welche Summe geht es eigentlich?
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Es waren fast 4 Tage: Treffen Mittwoch Mittag, Ausflug Sonntag Morgen.
Hätten wir auf den RL gewartet (Donnerstag Abend war seine Zeit), wären wir unter die drei Tage gekommen, daher die Hotline.Ich habe Ihn natürlich auf die Richtlinien angesprochen. Zitat: "Die werden ganz automatisch überall mit ausgedruckt, das hat gar keine Bedeutung."
Das sehe ich anders.
Auch die von mir angebotenen Möglichkeiten (Barauszahlung mit Quittierung, Reisegutschein, Tausch) wurden rundweg abgelehnt.Es geht um 130 Euro, für manche vielleicht nicht viel, für Kleinverdiener aber eine ganze Menge.
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"Etwa 2 Stunden später wurde uns allerdings klar, das dieser Ausflug nicht wirklich etwas für ein 4-Jahre altes Kind ist und wir haben die Hotline von D angerufen um dort mitzuteilen, dass wir den Ausflug stornieren möchten, die Storno-Richtlinien standen ja auf dem Schein drauf, den wir bekommen hatten. Bisher hatten wir mit N und den Ortsansässigen Partnern immer gute Erfahrungen sammeln dürfen, das sollte sich nun ändern."
Es tut mir immer leid, wenn ich sowas lesen muss und es dann um 129 € geht. Fakt ist nun mal, dass ihr einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen seid und auch noch durch Zahlung per KK eine "Willenserklärung" abgegeben habt.
Ja, diese Summe ist für Viele und auch für Euch viel Geld.
Bei diesem Streitwert ist aber nicht mal die Überlegung über Anwalt oder nicht den Aufwand wert.
Einfach unter "Erfahrung" abhaken und beim nächsten mal vorher nachdenken! Auch, wenn sich das jetzt hart anhört.
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Zu den Cancellation Rules:
Ich erhalte bei Buchung einer Tour stets entweder ein Quittungsformular mit Name, Hotel, Zimmernummer, Tourname, Preis, Datum / Uhrzeit oder eine Art Kassenbon mit ebenfalls diesen Daten. Ansonsten steht dort - außer dem Namen des durchführenden Unternehmens - nichts.
Die Buchungen wurden bisher immer von dem / der RL des jeweiligen RV vorgenommen, 1x habe ich - wie hier der TO - "fremdgebucht", da "mein" RL nicht auftauchte.Wie auf S. 1 geschrieben, habe ich bereits einmal problemlos die per KK gezahlte Summe bei Stornierung in bar zurückerhalten... wobei ich mir absolut keine Gedanken zu irgendwelchen Cancellation Rules gemacht habe, da ich eben noch nie einen derartigen "Vertrag" mit Stornobedingungen erhalten habe.
Meine Frage: Hängt das mit der jeweiiligen Agentur zusammen ? Und - ist es eher Usus, einen - sozusagen - offiziellen Vertrag mit Stornobedingungen zu erhalten oder läuft es üblicherweise wie von mir beschrieben / gebucht ?
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@Kourion
Die Ausflüge Vorort haben als Veranstalter ja immer ein regionales Unternehmen.
So dass der RL auch dort nur die Vermittlerposition hat und natürlich eine Provision dafür bekommt (soll ja auch keiner umsonst arbeiten).Ich habe es bisher auch so bekommen wie du, Storno-Rules standen nirgendwo.
Allerdings wurde schon immer gefragt, was macht man wenn man den Ausflug - warum auch immer - nicht antreten kann...und das wurde auch immer ordentlich erklärt.
Meist gab es dann aber nicht viel zurück.
Die Leute sind sehr verwöhnt, wenn es um Umtausch, Rückgabe= Geld zurück geht und meinen, dass muss im Ausland auch so sein.Wahrscheinlich können sich die meisten Agenturen das nicht leisten und dann passiert es so wie hier......na ja, kann aber auch ein einzelnenes schwarzes Schaf gewesen sein.....
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@de la Diva
Die soll der RL meinetwegen auch gern erhalten.
Zu der Rückzahlung in bar, wenn per KK gezahlt:
So war es auch, wenn z. B. die Touren wegen Mangels an Klientel nicht zustande kamen (egal wo) bzw. wenn man "mich vergessen hatte". (Ist auch schon vorgekommen.
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Superrutsche:
*....*Es tut mir immer leid, wenn ich sowas lesen muss und es dann um 129 € geht. Fakt ist nun mal, dass ihr einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen seid und auch noch durch Zahlung per KK eine "Willenserklärung" abgegeben habt.Ja, diese Summe ist für Viele und auch für Euch viel Geld.
Bei diesem Streitwert ist aber nicht mal die Überlegung über Anwalt oder nicht den Aufwand wert.
Einfach unter "Erfahrung" abhaken und beim nächsten mal vorher nachdenken! Auch, wenn sich das jetzt hart anhört.
nö, aber mal so gar nicht.
ich gebe dir recht, hier ist ein rechtsverbindlicher vertrag eingegangen worden.
trotzdem kann man im nachhinein den vertrag zu den vertragskonditionen stornieren.
und dort steht defintiv dass keine stornokosten anfallen.
also nichts mir erfahrung abhaken. -
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@hawkeye
die aussage deines rechtsanwaltes verstehe ich nicht. warum sollte dich das teuer zu stehen kommen, wenn du eine rechtsschutzversicherung hast?
wie hoch ist denn deine selbstbeteiligung?
das wären nämlich deine maximalen kosten, vorausgesetzt die versicherung übernimmt den fall.
dafür muß dein ra aber erst einmal eine anfrage an deinen versicherer starten.ich habe das gefühl, dass dir irgendwie keiner helfen will.
und ich sehe dich völlig im recht.
du müsstest dein geld zurück bekommen.
p.s.: als ihr in deutschland storniert habt: habt ihr das rein telefonsich gemacht? oder per email? könnt ihr beweisen, dass ihr quasi früh genug storniert habt?p.p.s könntest du nochmal sagen, bei wem genau ihr den ausflug gebucht habt?
da müsste man prüfen welches recht (türkische, deutsches oder gar ein ganz anderes) gilt. -
Hawkeye42:
...
Ich habe Ihn natürlich auf die Richtlinien angesprochen. Zitat: "Die werden ganz automatisch überall mit ausgedruckt, das hat gar keine Bedeutung."...
ts ts.
na klar. für den kunden sind sie auf jeden fall zwingend bindend.
und für die andere seite druckt man das nur so zum spaß aus. damit man für die restliche dauer der reise ein paar notizzettel für umme hat, oder wie?
lächerlich,
damit würde ich mich ehrlich gesagt auch nicht abspeisen lassen. -
Hallo zusammen,
danke für die vielen Antworten,
also, meine RV hat einen Eigenanteil von 150 Euro, der RA mit dem meine RV oft zusammenarbetet hat mir am Telefon (ohne Kosten) gesagt, es kann sein, daß mehrere Instanzen notwendig werden können und dann kann (muss nicht) es sein, dass die Versicherung jedesmal die Selbstbeteiligung fordert.Ich habe schon oft Touren mit Neckermann und deren Partnern gemacht, Probleme bei Problemen hat es da sonst nie gegeben, Diana Travel waren hier die Ersten. Ansonsten habe ich oft auf Quittungsblock-Ähnlichen Zetteln meine Tour handschriftlich bekommen, wobei gaaaanz unten im Kleingedruckten oft der Passus "bis 24 Std vor Abreise ohne Gebühr stornierbar" gedruckt war. Hier bekam Jeder ein von diesem Gerät gedrucktes Ticket, auch Barzahler, mit Name, Hotel, Tag und Uhrzeit des Ausfluges usw
Ich habe zuerst mehrfach versucht telefonisch und über den RL zu stornieren. Beim ersten Anruf habe ich das o.g. Fax bekommen, dass ich auch sehr gut aufgehoben habe. Zuhause habe ich dann mittels Email versucht Kontakt aufzunehmen ohne bisher eine Antwort zu erhalten.
Zuletzt habe ich Ihnen eine Email gesendet mit dem Hinweis, dass eine Storno-Verweigerung einem Vertragsbruch Ihrerseits bedeutet und ich ein letztes mal bereit bin einen Storno zu akzeptieren, es sonst als Vertragsbruch werte und ein weiteres nicht-antworten als Schuldzugeständnis werte.
Mal sehen, was passiert. -
also ehrlich, bevor ihr in die nächste instanz gehen würdet, ginge die frage ja immer an dich, ob du überhaupt weiter machen würdest. und bis dorthin könnte der ra doch erst einmal tätig werden. klingt für mich ein bißchen nach ausweichender ausrede.
allerdings würde ich an deiner stelle der belastung deiner cc widersprechen.
ein etsprechendes dokument des storno hast du ja in der hand.
dann muss nämlich die gegenseite beweisen, dass sie trotz der stornierung des ausfluges einen anspruch auf das geld haben.
mach dir keinen kopp und plane das am montag als erste amtshandlung. -
Es ist an sich eine eher einfache Rechnung:
Wenn die Selbstbeteiligung schon den Streitwert überschreitet, ist die Bevollmächtigung eines Anwalts auch mit RSV vollkommen sinnlos.Der beste Tipp war der von Alfred_Tetzlaff:
Belastung widersprechen, Geld zurückholen.
Nach bisheriger Kenntnis des Sachstandes sollte das überhaupt kein Problem sein und muss die Rechtmäßigkeit der Forderung vom Antragsgegner bewiesen werden - auch in ihrer Höhe.
Gem. der Stornobedingungen kann es sich dabei um max. 20% des Ausflugspreises handeln. Sollten diese dann wieder belastet werden müssen, ist das kein wirklich großer Schaden mehr, den man für eine unumsichtige Entscheidung tragen muss.@Lexilexi
Wie kommst du eigentlich zu dem Eindruck, hier wolle "keiner dem Hawkeye helfen"?

Die umgebenden Vertragsbedingungen hat dieser erst Zug um Zug genauer geschildert und imho ist "Widerspruch gegen die Belastung" als bereits zweite Antwort durchaus "hilfreich" ...
:?
Rechtliche Aspekte kann man erst dann beurteilen, wenn sie bekannt gegeben werden.
Das war nach dem ersten Beitrag nicht wirklich der Fall, denn die vertraglich vereinbarten Fristen zu jeweiligen Stornogebühren sind elementare Informationen.Zudem denke ich, dass du dich mit der Formulierung "Sollten wir (?) nicht erst einmal das Problem lösen (?)" etwas zu weit vorwagst im Sinne dieses Threads bzw. Unterforum.
Man kann hier bestenfalls Ideen beisteuern, die zur Lösung beitragen könnten und Fragen sind - q.e.d.! - hierzu unumgänglich.
