Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. ITS Namensänderung n. gegen hohe Kosten ???? !!!! Ratlos :-(
  6. ITS Namensänderung n. gegen hohe Kosten ???? !!!! Ratlos :-(

ITS Namensänderung n. gegen hohe Kosten ???? !!!! Ratlos :-(

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
25 Beiträge 7 Kommentatoren 17.6k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Keller1212K Offline
    Keller1212K Offline
    Keller1212
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo an alle

    Hab mich Grade hier angemeldet .

    Wir haben Ende letztes jahr unseren Urlaub nach Ägypten Ende August dieses Jahres gebucht. Reisen zu viert meine zwei Kinder und ich und mein Freund.
    Mein freund hat vor kurzem aufgrund seiner Scheidung seinen Geburtsnamen wieder angenommen. In der Buchung steht aber noch der andere Name. Jetzt sollte dieser nur auf den Geburtsnamen umgeändert werden.
    Die Fluggesellschaft , mit denen ich schon tele habe , sagten auch zu mir dass das auf den Tickets problemlos ginge würde 30 Euro kosten , da würde ja der na heiß vom Rathaus reichen dass er den Namen geändert hat. Allerdings muss das der reiseveranstalter machen da sie kein Zugriff drauf haben zum das zu ändern . Diese sagten auch dass sie Reise in keinen Fall für meinen Freund storniert und neu gebucht werden müsste.

    Its allerdings ist da anderer Meinung. Stornieren und neu buchen , Sue könnten das anhand ihrer agb auch nicht anders macgen und das wären dann kosten von 669 Euro .......
    Ich hab ewig mit denen diskutiert komme aber nicht weiter ........

    Alternative wäre nur sonst . Mit neuem Personalausweis wo der neue Name drauf steht und sämtlichen Unterlagen , Scheidungsurteil und nachweis vom Rathaus mit zu nehmen und hoffen dass es an keiner Passkontrolle und beim Visum Probleme gibt

    oder dem Betrag zu zahlen , was ich ehrlich gesagt nur für eine kleine Änderung nicht einsehe .

    was würdet ihr mir raten ????? Bin si sauer auf its indi
    das ist doch echt ne Unverschämtheit

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      hallo keller.
      willkommen im forum.
      vieleinfacher wäre es doch, dein freund würde unter seinem alten namen reisen, oder?
      dann gäbs keine probleme.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ...und was nun eine "Unverschämtheit" sein soll ist mir unerklärlich. Du hast bei einem Xler gebucht und die AGBs akzeptiert. Alle Modalitäten kann man entsprechend vor einer Buchung nachlesen und sollte dieses auch bekanntlich tun... 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ich nochmal
          auszug aus den agb its indi

          "3.5 Ersatzteilnehmer/Namensänderung
          Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an den Veranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Neben den entstehenden Mehrkosten wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 30 pro Person berechnet."

          und den agb wirst du bei deiner buchung wohl zugestimmt haben.
          also keine unverschämtheit, sondern rechtens.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Keller1212K Offline
            Keller1212K Offline
            Keller1212
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Überflüssiges Zitat entfernt.
            @Lexilexi   ja wäre einfacher, aber mit seinem Perso mitm alten Namen, der ja ab Namensänderung nicht mehr gültig ist , zu reisen ist fraglich ob man da nicht an der Kontrolle oder so probleme bekommt ??

            Das hier hatte ich in einem anderen Forum als Antwort erhalten:
            editiert

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Bitte keine Zitate aus anderen Foren!

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • BreitbachB Offline
                BreitbachB Offline
                Breitbach
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                dann wäre wohl nur noch zu klären, was denn die "entstehenden Mehrkosten" neben der Gebühr sein sollen oder ob der bestens geschulte RV-MA mit derFrage nicht einfach überfordert war. Da würdeich mich doch eher achriftlich an die Geschäftsleitung wenden.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • de la DivaD Offline
                  de la DivaD Offline
                  de la Diva
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @keller
                  Grundsätzlich gelten die AGB des RV.
                  Es gibt aber auch die Möglichkeit bei der Airline ein Remark einzutragen und dabei den  Namen zusätzlich zu vermerken.
                  Wenn du mit der Airline gesprochen hast , wäre es vielleicht möglich das gleich dort vornehmen zu lassen.
                  Für das Hotel kann dein Freund ja den alten Ausweis noch zusätzlich mitnehmen ( für den Fall, dass er ihn noch hat)...das Hotel ist da das kleinste Problem.

                  Das würde ich als einzige Möglichkeit sehen, die Kosten geringer zu halten.

                  Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Keller1212K Offline
                    Keller1212K Offline
                    Keller1212
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Überflüssiges Zitat entfernt. Bitte unterlasse dieses sinnlose zitieren.
                    ja das ist klar das die AGB gelten, aber das berechtigt ja nicht dazu dass wegen einer namenkorrektur gleich das ganze storniert und neu gebucht werden muss oder seh ich das falsch ? 😕
                    ja mit der airline hatte ich gesprochen , sie sagten aber dass sie gerne das ändern würden aber keinen zugriff drauf hätten da es eben über einen veranstalter gebucht wurde. 😕

                    noch hat er den alten ausweis, aber ab namensänderung ist der ja ungültig. und wenn er den neuen beantragt muss er den alten abgeben. mit einem ungültigen ausweis zu reisen wäre denke ich sehr riskant 😕

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • de la DivaD Offline
                      de la DivaD Offline
                      de la Diva
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Keller
                      Ja, du bist im Irrtum......man sollte die AGBs lesen BEVOR man bucht.

                      Wenn dein Freund noch den alten Ausweis hat, soll er ihn benutzen und den neuen kann er beim Bürgeramt oder wo auch immer er ausgestellt wurde liegen lassen....den nimmt kein anderer!

                      P.S. Den Ausweis gibt man entweder ab wenn der neue da ist (und das kann bis zu 4 Wochen dauern) oder man beantragt den Ausweis erst später....dein Freund wird deshalb  nicht verhaftet!
                      Es geht wohl eher um sein persönliches Empfinden mit dem alten Namen noch zu reisen, oder?
                      Wenn das so ist, sagt ihm, das ist Quatsch......

                      Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • BreitbachB Offline
                        BreitbachB Offline
                        Breitbach
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        soweit mir bekannt werden alte Ausweise eingezogen oder ungültig gemacht.
                        Das hilft ggf. nur beim Identitätsnachweis.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • curiosusC Offline
                          curiosusC Offline
                          curiosus
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Nochmal, Du hast bei einem Xler, also einem dynamischen RV gebucht, der die Reise individuell zusammenstellt. Also gelten dort auch gänzlich andere Regeln was Änderungen, Stornierungen, Anzahlung usw. anbelangt.
                          Und das alles kann man auch bei den akzeptierten AGB nachlesen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • de la DivaD Offline
                            de la DivaD Offline
                            de la Diva
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @Breitbach

                            Der alte Ausweis ist noch vorhanden und der neue noch gar nicht beantragt.....

                            Der neue Name gilt erst mit dem neuen Ausweis......hat @keller nur vorher vergessen zu erzählen....

                            Gibt doch nur die zwei Möglichkeiten:

                            1. Mit altem Ausweis fliegen und Urlaub machen , danach neuen Ausweis abholen.
                              (Machen frischverheiratete auch so!)
                            2. Die Gebühren bezahlen und unbedingt mit neuem Ausweis fliegen.
                              Basta - das ist dann aber selbstverschuldet.......dafür kann der Rv nix!

                            Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Keller1212K Offline
                              Keller1212K Offline
                              Keller1212
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @ de la diva

                              das ist eben nun die Frage . er wollte den neuen Ausweis jetzt beantragen, dieser wäre noch vorm urlaub da.
                              das hattten wir auch schon überlegt , den erst nachm urlaub zu beantragen und mit dem alten jetzt zu fliegen.
                              Wird das denn aber nirgends überprüft ob der ungültig ist oder nicht ??

                              Hab da bissl Bauchweh was das anbelangt, weil ich mir nicht sicher bin ob das ohne probleme ginge

                              Ne Namensänderung wurde ja übers Rathaus gemacht, laut Rathaus gibts ihn ja nur noch mit seinem neuen Namen ( also dem Geburtsnamen )

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • BreitbachB Offline
                                BreitbachB Offline
                                Breitbach
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                also ist das Ganze ein fiktives Problem.

                                Da bekommt der Begriff Unverschämtheit gleich eine andere Bedeutung.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • de la DivaD Offline
                                  de la DivaD Offline
                                  de la Diva
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Keller

                                  Selbstverständlich gilt der alte Ausweis noch, es wird erst anders registriet wenn ein neuer Ausweis vorhanden ist!
                                  So machen das Hochzeitsreisende auch....was sollte da das Problem sein? Da hat ja der Standesbeamte auch schon eine Eheurkunde ausgestellt.

                                  Also, den neuen Ausweis erst später beantragen .
                                  Problem gelöst.

                                  Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Sonnenkind5578S Offline
                                    Sonnenkind5578S Offline
                                    Sonnenkind5578
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    So lange er niemandem auf die Nase bindet, dass er seinen Namen geändert hat, kanns doch auch keiner wissen. Der ''alte'' Auswei ist korrekt ausgestellt, und mit dem reist ihr einfach....Bild, Name usw. stimmen mit Mensch und Unterlagen überein, also warum solls Probleme geben ?  ❓

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • juanitoJ Offline
                                      juanitoJ Offline
                                      juanito
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Die Reise geht nach Ägypten.

                                      Was fällt einem da ein?

                                      Vielleicht ist es ein Habibi aka Ägypter?

                                      Er heiratete eine Deutsche, nahm ihren deutschen Familiennamen an- und möchte jetzt seinen alten Familiennamen wieder haben.

                                      Ist nicht so selten.

                                      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Keller1212K Offline
                                        Keller1212K Offline
                                        Keller1212
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        de la diva

                                        generell sehe ich das auch so. gleicher name in der buchung und im ausweis dann ist gut.
                                        mein freund kriegt hier grade panik, weil er denkt dass er womöglich zufallsmässig am zoll kontrolliert wird, weiss man ja im voraus nicht . und dass die dann den perso überrprüfen können

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • Keller1212K Offline
                                          Keller1212K Offline
                                          Keller1212
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @ juanito
                                          er ist deutscher keine sorge 🙂

                                          @ sonnenschein
                                          da geb ich dir recht .  eigentlich logisch. nur er schiebt hier panik.   die einzigen die davon wissen , weil wir dort eben angefragt hatten , ist der reiseveranstalter

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag