der erste urlaubstag fehlt komplett
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hallo
ich fliege morgen abend um 22.20 von Stuttgart nach antalya.
in den reiseunterlagen steht "vom 8.6.- 16.6.13.
ich komme aber erst am 9.6. mitten in der nacht zu sonntag dort an.
also fehlt mir ja quasi der komplette samstag.
kann ich da eventuell für den samstag, also 8.6. Regress anmelden ?
eine bekannte sagte das zumindest heute am Telefon, dass diesbezüglich ein neues gesetz verabschiedet wurdelg
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@caribiangirl
Nein, das Gesetz wurde noch nicht "verabschiedet". :?Näheres dazu findest du im Thread "Flugzeitänderung" , Seite 83, Posting von @Kidir:
Klick hier (Musst wahrscheinlich etwas runterscrollen) -
Ich bitte nun darum, den bestehenden Thread zu nutzen.
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ich muss jetzt also in den angegebenen links alle seiten durchlesen, bis ich auf eine passende antwort stoße.
bei mir geht's nicht um flugzeitänderung....nur darum, ob mir der 8.6. berechnet werden kann, obwohl er nur noch aus eieinhalb std besteht. in mein Hotel kann ich erst ab 14 Uhr am 9.6. , habe den samstag aber mitbezahlt
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Ja, er kann und wird dir berechnet, da du am 8.6. losfliegst.
Es gilt das Datum, zu dem du den Urlaub antrittst / losfliegst.Und - du buchst keine Tage, sondern Übernachtungen.
Aber ist dir die Uhrzeit, die dir ja nicht zu gefallen scheint, nicht schon bei der Buchung der Reise aufgefallen ? :?
Übrigens sorry, dass wir dich falsch verstanden haben. Was mich betrifft, so dachte ich, diese späte Uhrzeit sei neu, du hättest zuvor eine bessere Zeit gehabt...
.... insbesondere, da du von einem "verabschiedeten Gesetz" schriebst. :? :?
Welches ? Könntest du das näher benennen ? -
kurion
natürlich ist mir die zeit aufgefallen. bei der Buchung gab ich 7 tage ein und in meinen unterlagen stehen 8 tage. die Buchung ist 6 Wochen her. meine Rückreise ist am 16.6. ( auch samstag ) und der flieger geht nachts um halb 3.
also von samstag auf sonntag. da hab ich zwar den ganzen samstag noch, mit 8 tagen hat das aber nix zu tun. das sind 7 tage und 6 Übernachtungen.
das heißt jetzt also, dass ich den 8.6. , obwohl der nur noch aus 1 einhalb std besteht, mitbezahle? das sind immerhin 80 € , die ich dann in den sand gesetzt habe.zudem habe ich in dem thread nie irgendwas von anderen Zeiten geschrieben. deshalb hab ich ihn ja eröffnet, weils in den anderen threads fast ausschließlich um flugverspätungen geht. bis jetzt ist diesbezüglich noch alles ok

sollte der flieger 2 std später ankommen, wärs mir auch egal. is eh mitten in der nacht.ich meine nicht "gesetz verabschiedet" sondern irgendein reiseurteil. viel mir vorhin nicht ein. sorry
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Ich mach es mal so wie vonschmeling

8.6. 1ter Tag auf 9.6. erste Nacht
9.6. 2ter Tag auf 10.6. 2te Nacht
10.6. 3ter Tag auf 11.6. 3te Nacht
11.6. 4ter Tag auf 12.6. 4te Nacht
12.6. 5ter Tag auf 13.6. 5te Nacht
13.6. 6ter Tag auf 14.6. 6te Nacht
14.6. 7ter Tag auf 15.6. 7te Nacht
15.6. 8ter Tag auf 13.6. 8te Nacht
16.6. 9ter Tag -
@caribiangirl
Je nach Lage des Hotels hast du den Tag vielleicht auch in den Kies gesetzt ...
Üblicher Rat: Freundliche Anfrage beim Veranstalter und max. Erstattung 50% eines Tagessatzes.
(Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ... )
Ist aber alles bereits unter der verlinkten Thematik nachzulesen, auch wenn es sich in deinem Fall nicht um eine "Änderung" sondern eine "Basisarschkarte" handelt. -
"caribiangirl" wrote:
... in mein Hotel kann ich erst ab 14 Uhr am 9.6. , habe den samstag aber mitbezahltDas widerspricht sich! Wenn Du den Samstag mitbezahlt hast, müsstest Du Dein Zimmer bei Anreise beziehen dürfen, insofern gehe ich davon aus, daß Du eher sehr glückliche Flugzeiten hast.
Auch finde ich Deine Beschreibung sehr schwammig, einmal schreibst Du von 8 Tagen, dann von 7 Nächten (was so richtig wäre) und dann wieder von nur 6 Nächten oder Eingabe 7 Tage

Selbst wenn es stimmt, daß Du am 9.6. erst um 14 Uhr ins Zimmer könntest, hättest Du bei Abreise am 16.6. morgens um 2.30 Uhr gebuchte 7 Nächte erhalten, da Du am 15.6. bis zur Abholung Dein Zimmer behalten könntest.
Insofern sehe ich es so, daß Du 7 Nächte gebucht hast, die Du auch bekommst, das Ganze mit "günstiger" Anreise (viele Urlaubsoptimierer würden sich freuen! ) und ungünstiger Abreise. Ich würde beim Hotel um einen early CI ersuchen, damit Du wenigstens den kompletten Sonntag hast, bist aber wahrscheinlich etwas spät dran und kannst nur auf Frühabreisen ( wie Du selbst ne Woche drauf ), gutes Housekeeping und eine kulante Rezeption hoffen!
Natürlich könntest Du auch den vs`schen Weg beschreiten, nach Deiner geschilderten Situation hier, würde ich aber eher mit entgangener Nachtruhe für die Abreisenacht argumentieren, es mir aber persönlich schenken...
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"doc3366" wrote:
Selbst wenn es stimmt, daß Du am 9.6. erst um 14 Uhr ins Zimmer könntest, hättest Du bei Abreise am 16.6. morgens um 2.30 Uhr gebuchte 7 Nächte erhalten, da Du am 15.6. bis zur Abholung Dein Zimmer behalten könntest.@caribiangirl
Schließe mich @doc an.
Vom 9.6. bis zum 16.6. sind es 7 Übernachtungen - auch wenn du am 16.6. schon sehr früh zurückfliegst. Solch frühe Rückflüge sind nichts Außergewöhnliches.
Dein gebuchter / vorgesehener Abflugtag ist der 16.6. und der beginnt halt um 0.01 Uhr.Vllt. folgst du dem Rat von @doc: " Ich würde beim Hotel um einen early CI ersuchen, damit Du wenigstens den kompletten Sonntag hast,..."
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mkfpa:
Ich mach es mal so wie vonschmeling
8.6. 1ter Tag auf 9.6. erste Nacht
9.6. 2ter Tag auf 10.6. 2te Nacht
10.6. 3ter Tag auf 11.6. 3te Nacht
11.6. 4ter Tag auf 12.6. 4te Nacht
12.6. 5ter Tag auf 13.6. 5te Nacht
13.6. 6ter Tag auf 14.6. 6te Nacht
14.6. 7ter Tag auf 15.6. 7te Nacht
15.6. 8ter Tag auf 13.6. 8te Nacht
16.6. 9ter Tagsorry, die Rechnung stimmt so nicht. vom 8.6. -9.6. sitz ich im flieger. meine 1. nacht beginnt ab 9.6. wenn ich dort ins bett gehe. das sind bei mir 6 nächte, da ich ja am 16.6 vor 24 Uhr abgeholt werde, sprich noch am 15.6. nach Adam riese sind es 6 nächte und 6 1/2 tage ( kann ja morgen erst ab 14 Uhr in mein Hotelzimmer)
zudem wurde geworben 7 tage bezahlen und 8 bleiben. den heutigen tag habe ich im Hotel komplett mitbezahlt, bin aber erst morgen ab 14 Uhr drin. was ist daran so schwer zu verstehen?
8+8 sind 16. ich war in der schule bei mathe nicht ständig kreide holen ;-).
wenn aus 8 dann aber 6 einhalb tage werden, wird's komisch. dass an und abreise auch schon dazuzählen, weiß ich.
man kann aber nicht für 8 tage werben, wenns dann über 2 weniger sind -
@caribiangirl
Noch einmal
: Du hast keine Tage gebucht, sondern 7 Übernachtungen (so wurde es dir bescheinigt und demzufolge ist wohl die Anreisenacht aus der Rechnung rauszuehmen).Eine Übernachtung beginnt (je nach Hotel / ev. später) um ca. 12 Uhr eines Tages und endet um 12 Uhr des Folgetages = bei dir 1. Übernachtung vom 9.6. - 10.6. / 12 Uhr
Und somit erhältst du deine 7 gebuchten Übernachtungen (9. bis 16.) - auch wenn du von der letzten Übernachtung (vom 15. auf den 16.6.) nicht voll profitieren kannst, da dein Flug recht früh geht.
Ist aber absolut nichts Ungewöhnliches. -
@caribiangirl
Wenn du in der Tat dein Zimmer erst am 9. um 14 Uhr bekommst, ist der 9. auch dein(e) erste(r) bezahlte(r) Hoteltag/-nacht.
Somit der 16. der letzte, was 8 Tage und 8 Nächte bedeutet - auch wenn du bereits vor Mitternacht und noch am 15ten abgeholt wirst.
Bei einer Buchung von 7 Tagen wäre der 15. dein letzter Hoteltag, ergo müsstest du an diesem um 12 Uhr auschecken - so sind nun mal die Gepflogenheiten.Letztlich ist das Angebot "7 zahlen 8 bekommen" ja beredt: Du hast also ohnehin nur 7 Tage bezahlt, was willst du also erstattet haben?
Wie schon gesagt: ich finde die An- und Abreisetermine grottig und hätte sie niemals gebucht!
Berufe dich auf eine erheblich gestörte Nachtruhe am Abreisetag und versuch´s mit dem halben Tagessatz.
Und nun erst mal "happy landings"! -
Wir haben bei Buchung auf günstige Flugzeiten geachtet, aber nun wurde unser Rückflug von abends um 11,5 Stunden vorverlegt., auf morgens 8.00 Uhr.
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@KHaucke
Der betreffende Thread ist hier gleich zu Anfang der Diskussion verlinkt.

Daher in aller Kürze: Die Flugzeiten werden bei der Buchung einer Pauschalreise als "voraussichtlich" deklariert - Änderungen behalten die Veranstalter sich damit vor.
Bedauerlich, dass es euch getroffen hat - aber rechtlich ist daran nicht zu rütteln und ihr müsst diese Kröte leider schlucken. -
Google nach diesen beiden Urteilen die sich mit aehnlichen Flugzeitenaenderungen bei Pauschalreisen befassen. Wobei ich davon ausgehe dass es davon noch mehr gibt.
AG Hannover, 20.11.2008, RRa 2009, 80
AG Ludwigsburg, 10.8.2008, RRa 2009, 21
In beiden Faellen wurde die Flugzeitenverschiebung als Unzumutbar und daher als Reisemangel bewertet.
Denn Para 308 Abs 4 des BGB sagt zu Aenderungsvorbehalten in Allgemeinen Geschaeftsbedingungen:
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
- (Änderungsvorbehalt)
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;
Pauschalreiseveranstalter haben also keinen generellen Freibrief Flugzeiten nach belieben zu aendern. Sie duerfen es aber solange es zumutbar ist. Was zumutbar ist wird jedes Gericht individuell in jedem Einzelfall pruefen.
- (Änderungsvorbehalt)
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@mkfpa/KHaucke
Unzumutbar ist eine Änderung der Flugzeit, wenn sie den Zuschnitt der Reise erheblich verändert.
Das bedeutet nicht, dass @KHaucke rechtliche Einreden gegen die Änderung wirksam vorbringen kann, es bedeutet lediglich, dass ihr/ihm ggf. die Option zur Minderung eingeräumt wird - wie eben aus den verlinkten Urteilen ersichtlich und hier schon erwähnt im Rahmen eines max. halben Tagessatzes der Reisekosten.@Race77
Sorry, aber deinen Niveaulimbo kannst du mal schön alleine feiern!
Ich hab genug fundiertere Gründe mich zu übergeben ...
