Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. der erste urlaubstag fehlt komplett
  6. der erste urlaubstag fehlt komplett

der erste urlaubstag fehlt komplett

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
38 Beiträge 14 Kommentatoren 9.4k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • caribiangirlC Offline
    caribiangirlC Offline
    caribiangirl
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hallo

    ich fliege morgen abend um 22.20 von Stuttgart nach antalya.
    in den reiseunterlagen steht "vom 8.6.- 16.6.13.
    ich komme aber erst am 9.6. mitten in der nacht zu sonntag dort an.
    also fehlt mir ja quasi der komplette samstag.
    kann ich da eventuell für den samstag, also 8.6. Regress anmelden ?
    eine bekannte sagte das zumindest heute am Telefon, dass diesbezüglich ein neues gesetz verabschiedet wurde

    lg

    Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...und hier bist du richtig!

      Life is too short to limit your vision ... indeed

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @caribiangirl
        Nein, das Gesetz wurde noch nicht "verabschiedet".  :?

        Näheres dazu findest du im Thread "Flugzeitänderung" , Seite 83, Posting von @Kidir:
        Klick hier    (Musst wahrscheinlich etwas runterscrollen)

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Ahotep2A Offline
          Ahotep2A Offline
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich bitte nun darum, den bestehenden Thread zu nutzen.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • caribiangirlC Offline
            caribiangirlC Offline
            caribiangirl
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ich muss jetzt also in den angegebenen links alle seiten durchlesen, bis ich auf eine passende antwort stoße.
            bei mir geht's nicht um flugzeitänderung....

            nur darum, ob mir der 8.6. berechnet werden kann, obwohl er nur noch aus eieinhalb std besteht. in mein Hotel kann ich erst ab 14 Uhr am 9.6. , habe den samstag aber mitbezahlt

            Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ja, er kann und wird dir berechnet, da du am 8.6. losfliegst.
              Es gilt das Datum, zu dem du den Urlaub antrittst / losfliegst.

              Und - du buchst keine Tage, sondern Übernachtungen.

              Aber ist dir die Uhrzeit, die dir ja nicht zu gefallen scheint, nicht schon bei der Buchung der Reise aufgefallen ?  :?
              Übrigens sorry, dass wir dich falsch verstanden haben. Was mich betrifft, so dachte ich, diese späte Uhrzeit sei neu, du hättest zuvor eine bessere Zeit gehabt...
              .... insbesondere, da du von einem "verabschiedeten Gesetz" schriebst.  :? :?
              Welches ? Könntest du das näher benennen ?

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • caribiangirlC Offline
                caribiangirlC Offline
                caribiangirl
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                kurion

                natürlich ist mir die zeit aufgefallen. bei der Buchung gab ich 7 tage ein und in meinen unterlagen stehen 8 tage. die Buchung ist 6 Wochen her. meine Rückreise ist am 16.6. ( auch samstag ) und der flieger geht nachts um halb 3.
                also von samstag auf sonntag. da hab ich zwar den ganzen samstag noch, mit 8 tagen hat das aber nix zu tun. das sind 7 tage und 6 Übernachtungen.
                das heißt jetzt also, dass ich den 8.6. , obwohl der nur noch aus 1 einhalb std besteht, mitbezahle? das sind immerhin 80 € , die ich dann in den sand gesetzt habe.

                zudem habe ich in dem thread nie irgendwas von anderen Zeiten geschrieben. deshalb hab ich ihn ja eröffnet, weils in den anderen threads fast ausschließlich um flugverspätungen geht. bis jetzt ist diesbezüglich noch alles ok 😉
                sollte der flieger 2 std später ankommen, wärs mir auch egal. is eh mitten in der nacht.

                ich meine nicht "gesetz verabschiedet" sondern irgendein reiseurteil. viel mir vorhin nicht ein. sorry

                Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • mkfpaM Offline
                  mkfpaM Offline
                  mkfpa
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich mach es mal so wie vonschmeling 😉

                  8.6. 1ter Tag auf 9.6. erste Nacht
                  9.6. 2ter Tag auf 10.6. 2te Nacht
                  10.6. 3ter Tag auf 11.6. 3te Nacht
                  11.6. 4ter Tag auf 12.6. 4te Nacht
                  12.6. 5ter Tag auf 13.6. 5te Nacht
                  13.6. 6ter Tag auf 14.6. 6te Nacht
                  14.6. 7ter Tag auf 15.6. 7te Nacht
                  15.6. 8ter Tag auf 13.6. 8te Nacht
                  16.6. 9ter Tag

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @caribiangirl
                    Je nach Lage des Hotels hast du den Tag vielleicht auch in den Kies gesetzt ... 😉
                    Üblicher Rat: Freundliche Anfrage beim Veranstalter und max. Erstattung 50% eines Tagessatzes.
                    (Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ... )
                    Ist aber alles bereits unter der verlinkten Thematik nachzulesen, auch wenn es sich in deinem Fall nicht um eine "Änderung" sondern eine "Basisarschkarte" handelt.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HC-Mitglied985931H Offline
                      HC-Mitglied985931H Offline
                      HC-Mitglied985931
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      "caribiangirl" wrote:
                      ... in mein Hotel kann ich erst ab 14 Uhr am 9.6. , habe den samstag aber mitbezahlt

                      Das widerspricht sich! Wenn Du den Samstag mitbezahlt hast, müsstest Du Dein Zimmer bei Anreise beziehen dürfen, insofern gehe ich davon aus, daß Du eher sehr glückliche Flugzeiten hast.

                      Auch finde ich Deine Beschreibung sehr schwammig, einmal schreibst Du von 8 Tagen, dann von 7 Nächten (was so richtig wäre) und dann wieder von nur 6 Nächten oder Eingabe 7 Tage 😱

                      Selbst wenn es stimmt, daß Du am 9.6. erst um 14 Uhr ins Zimmer könntest, hättest Du bei Abreise am 16.6. morgens um 2.30 Uhr gebuchte 7 Nächte erhalten, da Du am 15.6. bis zur Abholung Dein Zimmer behalten könntest.

                      Insofern sehe ich es so, daß Du 7 Nächte gebucht hast, die Du auch bekommst, das Ganze mit "günstiger" Anreise (viele Urlaubsoptimierer würden sich freuen! ) und ungünstiger Abreise. Ich würde beim Hotel um einen early CI ersuchen, damit Du wenigstens den kompletten Sonntag hast, bist aber wahrscheinlich etwas spät dran und kannst nur auf Frühabreisen ( wie Du selbst ne Woche drauf ), gutes Housekeeping und eine kulante Rezeption hoffen!

                      Natürlich könntest Du auch den vs`schen Weg beschreiten, nach Deiner geschilderten Situation hier, würde ich aber eher mit entgangener Nachtruhe für die Abreisenacht argumentieren, es mir aber persönlich schenken...

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • KourionK Offline
                        KourionK Offline
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        "doc3366" wrote:
                        Selbst wenn es stimmt, daß Du am 9.6. erst um 14 Uhr ins Zimmer könntest, hättest Du bei Abreise am 16.6. morgens um 2.30 Uhr gebuchte 7 Nächte erhalten, da Du am 15.6. bis zur Abholung Dein Zimmer behalten könntest.

                        @caribiangirl
                        Schließe mich @doc an.
                        Vom 9.6. bis zum 16.6. sind es 7 Übernachtungen - auch wenn du am 16.6. schon sehr früh zurückfliegst. Solch frühe Rückflüge sind nichts Außergewöhnliches.
                        Dein gebuchter / vorgesehener Abflugtag ist der 16.6. und der beginnt halt um 0.01 Uhr.

                        Vllt. folgst du dem Rat von @doc: " Ich würde beim Hotel um einen early CI ersuchen, damit Du wenigstens den kompletten Sonntag hast,..."

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • caribiangirlC Offline
                          caribiangirlC Offline
                          caribiangirl
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          mkfpa:
                          Ich mach es mal so wie vonschmeling 😉

                          8.6. 1ter Tag auf 9.6. erste Nacht
                          9.6. 2ter Tag auf 10.6. 2te Nacht
                          10.6. 3ter Tag auf 11.6. 3te Nacht
                          11.6. 4ter Tag auf 12.6. 4te Nacht
                          12.6. 5ter Tag auf 13.6. 5te Nacht
                          13.6. 6ter Tag auf 14.6. 6te Nacht
                          14.6. 7ter Tag auf 15.6. 7te Nacht
                          15.6. 8ter Tag auf 13.6. 8te Nacht
                          16.6. 9ter Tag

                          sorry, die Rechnung stimmt so nicht. vom 8.6. -9.6. sitz ich im flieger. meine 1. nacht beginnt ab 9.6. wenn ich dort ins bett gehe. das sind bei mir 6 nächte, da ich ja am 16.6 vor 24 Uhr abgeholt werde, sprich noch am 15.6. nach Adam riese sind es 6 nächte und 6 1/2 tage ( kann ja morgen erst ab 14 Uhr in mein Hotelzimmer)

                          zudem wurde geworben 7 tage bezahlen und 8 bleiben. den heutigen tag habe ich im Hotel komplett mitbezahlt, bin aber erst morgen ab 14 Uhr drin. was ist daran so schwer zu verstehen?

                          8+8 sind 16. ich war in der schule bei mathe nicht ständig kreide holen ;-).
                          wenn aus 8 dann aber 6 einhalb tage werden, wird's komisch. dass an und abreise auch schon dazuzählen, weiß ich.
                          man kann aber nicht für 8 tage werben, wenns dann über 2 weniger sind

                          Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK Offline
                            KourionK Offline
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @caribiangirl
                            Noch einmal 😉 : Du hast keine Tage gebucht, sondern 7 Übernachtungen (so wurde es dir bescheinigt und demzufolge ist wohl die Anreisenacht aus der Rechnung rauszuehmen).

                            Eine Übernachtung beginnt (je nach Hotel / ev. später) um ca. 12 Uhr eines Tages und endet um 12 Uhr des Folgetages = bei dir 1. Übernachtung vom 9.6. - 10.6. / 12 Uhr

                            Und somit erhältst du deine 7 gebuchten Übernachtungen (9. bis 16.) - auch wenn du von der letzten Übernachtung (vom 15. auf den 16.6.) nicht voll profitieren kannst, da dein Flug recht früh geht.
                            Ist aber absolut nichts Ungewöhnliches.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @caribiangirl
                              Wenn du in der Tat dein Zimmer erst am 9. um 14 Uhr bekommst, ist der 9. auch dein(e) erste(r) bezahlte(r) Hoteltag/-nacht.
                              Somit der 16. der letzte, was 8 Tage und 8 Nächte bedeutet - auch wenn du bereits vor Mitternacht und noch am 15ten abgeholt wirst.
                              Bei einer Buchung von 7 Tagen wäre der 15. dein letzter Hoteltag, ergo müsstest du an diesem um 12 Uhr auschecken - so sind nun mal die Gepflogenheiten.

                              Letztlich ist das Angebot "7 zahlen 8 bekommen" ja beredt: Du hast also ohnehin nur 7 Tage bezahlt, was willst du also erstattet haben?
                              Wie schon gesagt: ich finde die An- und Abreisetermine grottig und hätte sie niemals gebucht!
                              Berufe dich auf eine erheblich gestörte Nachtruhe am Abreisetag und versuch´s mit dem halben Tagessatz.
                              Und nun erst mal "happy landings"!

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KHauckeK Offline
                                KHauckeK Offline
                                KHaucke
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @vonschmeling

                                Wir haben bei Buchung auf günstige Flugzeiten geachtet, aber nun wurde unser Rückflug von abends um 11,5 Stunden vorverlegt., auf morgens 8.00 Uhr.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @KHaucke
                                  Der betreffende Thread ist hier gleich zu Anfang  der Diskussion verlinkt.
                                  😉
                                  Daher in aller Kürze: Die Flugzeiten werden bei der Buchung einer Pauschalreise als "voraussichtlich" deklariert - Änderungen behalten die Veranstalter sich damit vor.
                                  Bedauerlich, dass es euch getroffen hat - aber rechtlich ist daran nicht zu rütteln und ihr müsst diese Kröte leider schlucken.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Race77R Offline
                                    Race77R Offline
                                    Race77
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    naja ob rechtlich daran nicht zu rütteln ist sei mal dahingestellt.
                                    und ob man die kröte schlucken muss kann man bei google herausfinden.
                                    es ist nicht immer richtig was hier geschrieben und behauptet wird. 😞

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • mkfpaM Offline
                                      mkfpaM Offline
                                      mkfpa
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @KHaucke

                                      Google nach diesen beiden Urteilen die sich mit aehnlichen Flugzeitenaenderungen bei Pauschalreisen befassen. Wobei ich davon ausgehe dass es davon noch mehr gibt.

                                      AG Hannover, 20.11.2008, RRa 2009, 80

                                      AG Ludwigsburg, 10.8.2008, RRa 2009, 21

                                      In beiden Faellen wurde die Flugzeitenverschiebung als Unzumutbar und daher als Reisemangel bewertet.

                                      Denn Para 308 Abs 4 des BGB sagt zu Aenderungsvorbehalten in Allgemeinen Geschaeftsbedingungen:

                                      In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam

                                      1. (Änderungsvorbehalt)
                                        die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;

                                      Pauschalreiseveranstalter haben also keinen generellen Freibrief Flugzeiten nach belieben zu aendern. Sie duerfen es aber solange es zumutbar ist. Was zumutbar ist wird jedes Gericht individuell in jedem Einzelfall pruefen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @mkfpa/KHaucke
                                        Unzumutbar ist eine Änderung der Flugzeit, wenn sie den Zuschnitt der Reise erheblich verändert.
                                        Das bedeutet nicht, dass @KHaucke rechtliche Einreden gegen die Änderung wirksam vorbringen kann, es bedeutet lediglich, dass ihr/ihm ggf. die Option zur Minderung eingeräumt wird - wie eben aus den verlinkten Urteilen ersichtlich und hier schon erwähnt im Rahmen eines max. halben Tagessatzes der Reisekosten.

                                        @Race77
                                        Sorry, aber deinen Niveaulimbo kannst du mal schön alleine feiern!
                                        Ich hab genug fundiertere Gründe mich zu übergeben ...

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • mkfpaM Offline
                                          mkfpaM Offline
                                          mkfpa
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Ich will ja auch nur aufzeigen dass rechtlich moeglicherweise doch etwas zu ruetteln ist. und zwar in Form von Entschaedigung und Schadenersatz oder Stornierung.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag