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EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • BulgarienfanB Offline
    BulgarienfanB Offline
    Bulgarienfan
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Ab drei Stunden Flugverspätung gibt es eine Entschädigung. Voraussetzung: Der Flug wird auf einem Flughafen innerhalb der EU angetreten, oder es handelt sich um eine Airline eines Migliedlandes der EU.

    Quelle

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    • BulgarienfanB Offline
      BulgarienfanB Offline
      Bulgarienfan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Einmal muss der Thread noch hoch, damit wir alle auskunftsfähig sind, wenn demnächst Fragen nach Regressansprüchen wegen Flugverspätungen gestellt werden.  😉

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      • gastwirtG Offline
        gastwirtG Offline
        gastwirt
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ...neee! nur denen, die immer wieder mit dieser Air fliegen! 😛 und auch erst dann, wenn die Türkei EU-Mitglied ist.

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        • BulgarienfanB Offline
          BulgarienfanB Offline
          Bulgarienfan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @Gastwirt

          Auch dann, wenn der Abflug von einem EU-Land aus erfolgt; also beim Hinflug.

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          • gastwirtG Offline
            gastwirtG Offline
            gastwirt
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            OK-aber trotzdem bloss denen, die überhaupt bereit sind, einzusteigen 😆

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • BulgarienfanB Offline
              BulgarienfanB Offline
              Bulgarienfan
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Na, bei 400 Euro Entschädigung?

              Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
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              • gastwirtG Offline
                gastwirtG Offline
                gastwirt
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Und dann sind die grad an dem Tag pünktlich! Nein, das" Risiko" doch leer auszugehen, ist es nicht wert! 😆

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • juanitoJ Offline
                  juanitoJ Offline
                  juanito
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Heute! bekam ich ein Schreiben von AirBerlin wg. der 24-stündigen Verspätung des Rückfluges im Januar 2010.
                   
                  "Grund für die Verzögerung war eine technische Störung am Fluggerät."
                   
                  Sie bieten mir EUR 50,00 an.
                  (Nach Frankfurter Tabelle)
                   
                  Ist das nicht eine Frechheit?
                   
                  Kein Wort von der EU-Verordnung 261/2004
                   
                  Technische Störung ist doch kein Ausschlusskriterium?
                  Oder?
                   
                  Wie war nochmal der link der Fa. die sich für 30% Provision darum kümmert?
                  Habe aber leider die Originale, Boardingabschnitt, an airberlin gesandt.
                  Aber sie haben den Fall ja bestätigt.

                  En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Tante Google sagt  EUclaim 😉

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • juanitoJ Offline
                      juanitoJ Offline
                      juanito
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Danke.
                       
                      Hatte versucht anzurufen.
                      Sie machen aber um 17:00 Feierabend.
                       
                      Ich darf länger 😄

                      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                      • BulgarienfanB Offline
                        BulgarienfanB Offline
                        Bulgarienfan
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        "Normale" technische Störungen sind in der Tat kein Ausschlussgrund. Es muss sich um eine Störung handeln, die außerhalb der Verantwortung der Airline liegen. Das hatte der EuGH bei Fluganullierungen entschieden. Und damit gleichgestellt sind Flugverspätungen ab drei Stunden.

                        Gruß

                        Manfred

                        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
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                        • DNAND Offline
                          DNAND Offline
                          DNAN
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @juanito
                           
                          Diese Masche scheint bei Air Berlin der Normalfall zu sein.
                          Unser geplanter Rückflug von Hurghada sollte am 28.02.10 um 05:40 sein, tatsächlich am 01.03. um 06:30, also gerade mal 25 Std. Verspätung. Unterwegs teilte uns die Pilotin dann mit, dass der Hinflug nach Hurghada wegen techn. Probleme anulliert wurde.
                          Auf die ersten 3 Schreiben antwortete Air Berlin überhaupt nicht. Erst nachdem ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben habe wurden 102,- EUR für 2 Pers. mit dem Hinweis auf die "Frankfurter Tabelle" überwiesen. Von Entschädigung nach EU Richtlinie wollen die nichts wissen. Die ganze Handhabung seitens Air Berlin ist eine absolute Frechheit und verstößt ganz klar gegen geltendes Recht.
                          Also bleibt nur die Klage. In diesem Zusammenhang habe ich herausgefunden, dass auf der Homepage des Luftfahrtbundesamts ein Beschwerdeformular für die Nichteinhaltung der EU Richtlinie bzw. Entschädigungsleistung existiert. 
                          Von dort wird dann ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die betreffende Airline eingeleitet.
                          Ich finde, die haben sich das verdient!!!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Die Frankfurter Tabelle als Argument verschiedener Airlines, da haben sich die Experten auf irgendeinem Verbandstreffen der Fluggesellschaften vermutlich drauf geeinigt. Um den Kunden mit diesem Scheinargument "Sand in die Augen zu streuen" und etliche von weiteren Schritten abzuhalten. Ist jetzt hier schon zumindest die 2. Airline, die diese Argumentation anführt.

                            Wobei dies absolut nichts mit der EU-Verordnung zu tun hat, wie schon richtig festgestellt wurde.

                            Leider scheint das LBA in gewisser Weise ein "Papiertiger" zu sein, denn das Einleiten von Massnahmen ist in Deutschland zumindest offiziell noch nicht bekannt geworden. Ganz im Gegenteil zu spanischen und italienischen Behörden, die da recht flott größere Bussgelder verhängen. Im übrigen gibt es keine Rückmeldung vom Luftfahrtbundesamt an private Beschwerdeführer.

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • DNAND Offline
                              DNAND Offline
                              DNAN
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ich bin da eigentlich ganz zuversichtlich.
                              Das hier habe ich eben gefunden:
                               
                              Luftfahrbundesamt setzt EU-Fluggastrechte durch
                              Der Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Was aber, wenn statt schöner und erholsamer Tage Flugverspätungen, Flugausfälle, Überbuchung, verlorenes oder beschädigtes Gepäck den Urlaubstraum vermiesen? Dann kann eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft helfen. Und wenn dann immer noch kein Ergebnis erreicht wird steht auch das Luftfahrtbundesamt bereit. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist die offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die EU-Fluggastrechte in Deutschland. In dieser Funktion berät das LBA die Fluggäste über Ihre Rechte und verfolgt ihre Beschwerden gegenüber den Fluggesellschaften. Gleichzeitig überwacht das LBA die Umsetzung der Verordnung durch die Luftfahrtunternehmen. "Leider kommt es immer wieder zu bösen Überraschungen und Unannehmlichkeiten, wenn das Flugzeug verspätet abfliegt, der Flug annulliert wird oder eine Überbuchung des Fluges vorliegt. Daher raten wir jedem Passagier, sich vor Antritt der Reise mit dem Flugzeug über seine Rechte als Fluggast zu informieren", empfiehlt Ulrich Schwierczinski, Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). "Unsere Maßnahmen zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Flugverkehr in Deutschland zeigen deutliche Wirkung", so der LBA-Präsident. "Das Luftfahrt-Bundesamt hat in hunderten von Fällen dafür gesorgt, dass die Verbraucher die Ihnen zustehenden Ausgleichsleistungen erhalten haben. Wenn erforderlich, verhängen wir auch Bußgelder", ergänzt Schwierczinski. "Allein 25 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wurden von Ende 2007 bis Anfang 2008 eingeleitet. Davon haben wir vier Verfahren aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Zahlungen eingestellt. In vier weiteren sind Gerichtsverfahren anhängig", bilanziert der LBA-Präsident. "Der Verbraucher sollte sich an das Luftfahrt-Bundesamt wenden, wenn ihm seine Rechte nicht gewährt werden", so Schwierczinski. Das Bürger-Service-Center des LBA informiert die Fluggäste über ihre Rechte unter der zentralen Telefonnummer 0531/2355-100 oder im Internet unter www.lba.de. Das LBA ist dann zuständig, wenn den Passagieren Rechte aus der EU-Verordnung 261/2004 nicht gewährt werden.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schaetzeken
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Wir hatten eine Reise mit der AIDA gebucht inkl. Flug ab Frankfurt. Der Flieger (Condor) startete pünktlich um 07.05h, blieb dann stehen und nach drei Std. mussten alle das Flugzeug, wegen eines technischen Mangels wieder verlassen. Es wurde ein anderes Flugzeug eingesetzt, das dann um 14.40h abheben sollte, doch auch hier wieder eine Std. Verspätung weil es nicht starten konnte (Startbahn belegt).
                                Wir wurden gut versorgt mit Essen und Trinken, haben aber dadurch leider nichts mehr von Antalya gesehen und hatten Glück, dass die AIDA noch auf uns gewartet hat. Also ab aufs Schiff und los gings.
                                Nun meine Frage: bei 8,5Std Verspätung steht mir da eine Entschädigung zu ?
                                Bei Aida steht Sicherheit vor Pünktlichkeit.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • bahama247B Offline
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                                  bahama247
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  So wie Du das schilderst, hast Du grundsätzlich Anspruch auf 400€ pro Person "Ausgleichsleistung" geltend zu machen direkt bei Condor.

                                  Es wird ja viel geschrieben um/über die EU Urteile und die Fluggastrechteverordnung, aber: Gibts wirklich jemand, der von Condor und Co. tatsächlich letztlich die Summen ausgezahlt bekommen hat?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • nate1N Offline
                                    nate1N Offline
                                    nate1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @schaetzeken
                                    Du hast gemäß BGH-Urteil vom 18. Februar 2010 Az. Xa ZR 95/06 Anspruch auf Entschädigung, den der Ausfall eines Flugzeuges wegen technischen Versagens ist keine höhere Gewalt. Es gibt ab drei Stunden Verspätung bzw. bei einer Flugstreichung  250 Euro für Flüge bis 1500 KM, 400 Euro für Flüge von 1500 bis 3500 KM und 600 Euro für Flüge über 3500 KM. Du musst dies aber direkt bei Condor geltend machen und alles belegen, also alle Beweisstücke mitschicken. Evtl. gleich einen Rechtsanwalt einschalten, den Condor versucht mit Hinweis auf die Frankfurter Tabelle mit lächerlichen Beträgen abzuspeisen.

                                    "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • bahama247B Offline
                                      bahama247B Offline
                                      bahama247
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Daher rührte ja meine Frage, ob es tatsächlich jemand gibt, der/die eine Ausgleichszahlung für einen Flug zb. von Condor gemäß der 
                                      Fluggastrechteverordnung erhalten hat.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • hessenmaidH Offline
                                        hessenmaidH Offline
                                        hessenmaid
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @ bahama247
                                        wir hatten im Juni 12 Stunden Verspätung wegen eines technischen Defekt.
                                        Wir haben eine Pauschalreise gebucht und haben nach dem Urlaub den Reiseveranstalter angeschrieben die Beantwortung ging recht schnell Air Berlin hat uns einen Betrag von 47,30 pro Person gewährt und der RV hat auf 40,00 aufgerundet das als Gutschein.
                                         
                                        Wir waren danach beim Anwalt und der hat den RV angeschrieben weil es eine Pauschalreise war wenn wir Flug und Hotel einzeln gebucht hätten dann mußt du die Fluglinie direkt anschreiben so aber nicht ich habe extra nachgefragt weil hier so viele schreiben die Fluggesellschaft anschreiben.
                                         
                                        Naja mal schaun was dabei raus kommt der Rechtsanwalt geht auch nach dem BGH Urteil und da unser Reiseziel über 3500Km lag hat er auch 600,00 pro Person angesetzt.
                                        Schönes Wochenende

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                                          #20

                                          Also  wir haben nach Rechtsberatung, direkt bei Condor reklamiert und auf Schadensersatz von 600 Euro gefordert. Wir haben bis jetzt keine Antwort, aber andere aus der gleichen Maschine, haben eine Ablehnung bekommen Grund, außergewöhniche Umstände. Bei Nachfrage wurde uns aber Mittgeteilt, dass ein Defekt am Flugzeug, kein außergewöhnlicher Umstand ist. So dann bleibt anscheinend nur noch der Weg übers Gericht. Wir werden uns jedenfalls nicht abwimmeln lassen.
                                          Sandro

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