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EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld

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  • bahama247B Offline
    bahama247B Offline
    bahama247
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @sandro
    Also noch mal zum Verständnis: Ihr habt als Grund für die Verspätung einen "techn. Defekt" benannt bekommen und Condor hat dies als "außergewöhnlichen Umstand" eingeordnet?
     
    Das scheint die Taktik der Verschleppung zu sein in der Hoffnung, dass möglichst Wenige den Gang vor Gericht machen werden. Höchstrichterlich ist das nämlich eindeutig beschieden: Zugunsten der Passagiere. Die Airline muß darlegen, dass tatsächlich ein "außergewöhnlicher Umstand" vorgelegen hat. Dazu wird sie allerdings im Zweifel erst vor Gericht gezwungen werden können. Wenn denn tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegen würde, könnte man den ja direkt benennen und Ruhe wäre. Der Umkehrschluß läßt vermuten, dass es nicht so ist.
     
    Für die Airlines ist dies zugegebenermaßen keine gute Sache. Man stelle sich vor, 250 Passagiere nach Gran Canaria bekämen wegen 3h Stunden Verpätung 400€, das sind 100TD Euro... und das passiert im Monat einige Male. Wer da als Erste "die Schleuse öffnet", hat ein größeres Problem und natürlich spiegelt sich diese Rechtslage irgendwann auch in den Flugpreisen wieder und wenn es für die Versicherung gegen solche Fälle ist.
     
    Berichte mal wie es weiter gegangen ist.

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Und Condor wird nicht zögern mit Verweis auf abweichende Einzelumstände ggfls. bis zum BGH, oder sogar wie schon geschehen erneut zum EuGH zu gehen.

      Ein langer Weg, verbunden mit nicht nur vielen Kosten für betroffene Reisende, ein Ergebnis bleibt bis dahin immer offen.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Das wundert mich dann wirklich nicht. Denn Condor alleine ist für dieses "Desaster" verantwortlich. Indem sie, statt eine aussergerichtliche Einigung im Einzelfall - und damals ging es um nahezu eine 24-stündige Verspätung aus der Karibik - zu erzielen, sich bis zur Entscheidung des EU-Gerichtshofs nicht auf den Kunden zubewegt hatten. 24 Stunden ist ja auch schon eine Hausnummer bei Verspätung.

        Das Ergebnis war überraschend: Die teure 3-Stunden-Regelung, auf die sich jetzt praktisch alle Fluglinien einrichten müssen und die - auch aus meiner Sicht - die Fronten verhärtet. Das schmeckt natürlich keiner Airline. Hinzu kommt, dass der BGH darüberhinaus geurteilt hat, diese Verspätungs-Erstattung nicht allgemein abzunicken, sondern den Einzelfall einer Prüfung zu unterziehen.

        Das macht man jetzt offenbar.

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • sandro-ttS Offline
          sandro-ttS Offline
          sandro-tt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          G
          enau so ist es, Condor bewegt sich überhaupt nicht auf den Kunden zu! Wie gesagt, auf der Strecke Deutschland- Malediven sind wir kein Einzelfall.  Wenn das öfters vorkommt, hinterfragt man dann natürlich schon. Vor allem der Service war die Höhe! Meint Condor wirklich, dass das zum Dauerzustand werden kann! Condor hat sich da selber ein Eigentor geschossen! Vor allem, uns wie die anderen Mitreisenden sind sie jetzt los! Wir werden uns auf jeden Fall wehren! Desweiteren können wir Condor nicht bemitleiden! Um mit Condor auf die Malediven zu fliegen, zahlt man immer einen Aufpreis. Aber zum Glück gibt es ja noch andere Fluglinien, die einen weit besseren Kundenservice bieten.
          Sandro

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          • bahama247B Offline
            bahama247B Offline
            bahama247
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Man liest ab und an von Bescheinigngen. Sind diese Bescheinigungen der Airline über die Verspätung (also Abflugverspätung, ausgehändigt meist beim Boarding) eigentlich obligatorisch und damit gesetzlich vorgeschrieben?

            Wobei die EuGH Regelung ja erst dann zum Tragen kommt, wenn es auch mindestens 3h  Ankunftsverspätung sind... das hätte dann im Zweifel zunächst wieder der Passagier in Erfahrung zu bringen...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              sandro-tt wrote:
              ... Meint Condor wirklich, dass das zum Dauerzustand werden kann! Condor hat sich da selber ein Eigentor geschossen!...

              Ja, genau das meint Condor und fliegt trotzdem seit Jahren mit genau diesem Problem mit meist ausgebuchten Maschinen auf Langstrecke. Warum also Eigentor?

              Life is too short to limit your vision ... indeed

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              • DNAND Offline
                DNAND Offline
                DNAN
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Air Berlin fährt die gleiche Tour, totale Verweigerungshaltung. Nachdem jetzt auch der von mir beauftragte Rechtsanwalt ignoriert wird reichts mir endgültig. Klage ist eingereicht und Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt ist ebenfalls eingereicht. Mal sehen was passiert.
                Mit 51,- EUR pro Person lasse ich mich für 26 Std. Verspätung jedenfalls nicht abspeisen.

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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Wozu sind Airlines in eigenen Verbänden organisiert? Da wäre es schon eine Überraschung, wenn man der Flut von Forderungen nicht abgestimmt gegenübertritt.

                  Fluggäste sind da weniger gut organisiert.

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • sandro-ttS Offline
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                    sandro-tt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    So, gestern Abend kam sogar noch Post. Auch wir haben es jetzt schriftlich wie die anderen. Alle das gleiche Schreiben. Es gibt keinen einzigen Cent. Nicht einmal, lach 51 Euro, wie bei Air Berlin! Wir bleiben auf den ganzen Kosten sitzen. Übrigens, hat uns Condor selber nichts über die Flugverspätung ausgestellt. Da war weder einer von Condor am Flughafen in Male, noch bei Ankunft in Frankfurt. Dies wurde aber sofort von unserer Neckermann Reiseleitung übernohmen. Natürlich arbeiten da die beiden deutschen Airlines hand in hand! Bei bestimmt 80 Prozent der Kunden, kommen die damit durch. Wer will schon Klage erheben? Aber wir sind uns einig, wir werden Klage einreichen.
                    Gruss
                    sandro

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                    • hessenmaidH Offline
                      hessenmaidH Offline
                      hessenmaid
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @DNAN,
                      da liegen wir ja mit 40,00 bei 12 Stunden ganz gut.
                      Gruß hessenmaid

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                      • SharoS Offline
                        SharoS Offline
                        Sharo
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Wir haben dasselbe Problem mit Etihad.
                        Wir sind über Abu Dhabi nach Bangkok geflogen und mussten in Frankfurt über 4 Stunden eingesperrt in der Maschine sitzen (war ganz toll), bis sie dann doch abgehoben hat.
                        Der Anschlussflieger nach Bangkok war natürlich weg und wir wurden in einem Hotel untergebracht, bis der nächste Flug ging.
                        Die Verspätung haben wir uns am Schalter in Abu Dhabi schriftlich bestätigen lassen.
                         
                        Auch hier hat Etihad uns nur Meilen angeboten (auch nicht gerade viel)- und die erste Nacht im Hotel in Bangkok, die wir verpasst haben, aber zahlen mussten, würden sie übernehmen.
                        Wir haben einen Reiserechtsanwalt eingeschaltet, doch auch hier reden sie sich raus- es war eine Delle, angeblich beim Einladen verursacht, und da dies ein Fremdverschulden und somit außergewöhnliche Umstände seien, wollen sie nicht zahlen.
                        Dabei gibt es schon ein ähnliches Urteil
                        http://news.fluege.de/flugrecht/passagierrecht-haftung-bei-flugausfall-durch-technische-defekte/14204.html
                         
                        Wir haben nun einen Vergleich angeboten, der Anwalt rät uns eigentlich zur Klage..
                        Wie seht Ihr das?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • privacyP Offline
                          privacyP Offline
                          privacy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Die Entscheidung liegt bei Euch. Aber für Rechtssicherheit können nur zusätzliche Urteile sorgen. Du praktisch für die Allgemeinheit. Inklusive Deinem Risiko 😉 .

                          Bei einem Vergleich gehen alle Deine  Kosten - auch für Deinen Anwalt - noch von der Summe ab. Denke, da bleibt kaum etwas übrig.

                          Gruß privacy

                          PS: Natürlich hätte die Airline die Möglichkeit, den Verursacher der "Delle" mit allen anfallenden Kosten weiterzubelasten. Aber ist deren Problem. Natürlich müssten Sie in einem Verfahren den Nachweis der Verzögerung erbringen. Ob sie das können und ob das im Rahmen der EU-Verordnung als Grund ausreicht?

                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                          Bertrand Russell (1872-1970)

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                            SharoS Offline
                            Sharo
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Der Anwalt hat Etihad seine Kosten in Forderung gestellt, da Sie uns genötigt haben, einen Anwalt aufzusuchen.
                            Ich hatte aber auch mal einen Anwalt gegenüber einem Arzt eingeschaltet, der sich dann mit dessen Versicherung rumstritt, da habe ich auch einen Vergleich angenommen und meine Anwaltskosten musste die Versicherung tragen.
                            (aber auch wenn wir die Anwaltskosten tragen würden, hätten wir noch etwas übrig, da wir zu viert sind)
                             
                            Ich denke auch, dass die Fluggesellschaft ja dann die Beladefirma in Regress nehmen könnte.. ist aber auch nicht mein Problem, wie Du schon sagst, da ich den Vertrag ja mit Etihad geschlossen habe.
                             
                            Auf jeden Fall wäre der Gerichtssitz Frankfurt und das Urteil, das ich gepostet habe, war auch vom Amtsgericht Frankfurt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • SharoS Offline
                              SharoS Offline
                              Sharo
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Unser Vergleichsangebot wurde von Etihad auch abgelehnt.
                              Sie wollen rein gar nix zahlen.
                              Wir werden jetzt Klage einreichen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • DNAND Offline
                                DNAND Offline
                                DNAN
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Heute habe ich die Nachricht von meinem Anwalt bekommen, dass Air Berlin meine Forderungen zu 100% beglichen hat. 2x 400,- EUR + Verdienstausfall für 2 Pers., 1 zusätzl. Tag Parken in FRA und 20,- EUR Handykosten. Nur über die Anwaltsgebühren wollen die noch streiten, aber egal dann habe ich meine Rechtschutzvers. eben zum erstenmal beansprucht.
                                Die Klageschrift war schon vorbereitet und wäre morgen rausgegangen.
                                Ich kann nur jedem raten nicht nachzugeben.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maier
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Ich habe mich jetzt nicht so genau eingelesen, aber es ist zumindest in Deutschland so, das ein Leistungserbringer für seine Erfüllungsgehilfen haftet. Wie schon geschrieben, er kann ja im Innenverhältnis dort Regress nehmen. Er bleibt aber insgesamt verantwortlich. Zugegeben: mit ausländischen Partner muss man nachschauen, was für AGB vereinbart wurden.

                                  Gruss Gabriela

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • juanitoJ Offline
                                    juanitoJ Offline
                                    juanito
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    juanito wrote:
                                    Heute! bekam ich ein Schreiben von AirBerlin wg. der 24-stündigen Verspätung des Rückfluges im Januar 2010.
                                     
                                    "Grund für die Verzögerung war eine technische Störung am Fluggerät."
                                     
                                    Sie bieten mir EUR 50,00 an.
                                    (Nach Frankfurter Tabelle)
                                     
                                    Ist das nicht eine Frechheit?

                                    Positive Meldung nach 6 Monaten! 😄

                                    mit Datum 30.08.2010 erreichte mich ein Schreiben von airberlin, dass sie jetzt doch insgesamt EUR 600,00 zu zahlen bereit sind. 
                                    Die restlichen 550 wurden überwiesen.
                                     
                                     Inzwischen war ich wieder mit airberlin in Kuba. Nun hat sich mein Rückflug am 26.08. 2010 von Varadero nach Düsseldorf mit airberlin um ca. 9 Stunden verschoben.
                                    Also auf ein Neues 😆

                                    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                                      gastwirt
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Kriegsgewinnler 😛

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        demi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        juanito,
                                        die freuen sich bestimmt ganz sakrisch 😄   deinen Namen wieder zulesen und demnächst kriegst dann auch vielleicht gar keine Rechnung mehr, sondern direkt eine Gutschrift 😆

                                        Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Unsere Klageschrift gegen Etihad ist nun letzte Woche zum Gericht geschickt worden.
                                           
                                          Auch die Kostenübernahme für das "verpasste" Hotel, die uns zugesagt wurde, war letzte Woche immer noch nicht auf dem Konto unseres Anwalts.

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