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EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld

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  • ML2010M Offline
    ML2010M Offline
    ML2010
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Hallo,

    wir hatten vor zwei Wochen einen Flug nach Fuerte mit HI und mit 7 Stunden Verspätung. So habe ich die Airline direkt per E-mail angeschrieben mit der Frage, wie ich mich jetzt verhalten soll?
    Diese schreibten mir zurück und wollten die Flugscheine und Boardkarten im Original!
    Nun habe ich alles per Einschreiben losgeschickt und bin mal gespannt...........

    LG ML2010

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    • bahama247B Offline
      bahama247B Offline
      bahama247
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      @ML2010

      Wurde ein Grund für die Verpätung genannt? Erst dann kann man vorläufig sagen, ob Du überhaupt Anrecht auf irgendetwas hast

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      • ML2010M Offline
        ML2010M Offline
        ML2010
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Hallo,
        den haben wir beileibe mitbekommen. Beim zurückschieben des Fliegers wurde ein Hydraulikschlauch zerrissen. Dieser musste dann aus Frankfurt nach Weeze / Düsseldorf geholt werden und dann mußte auch noch die Crew ausgetauscht werden, da diese sonst zu lange im Dienst gewesen wären.

        LG ML2010

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        • bahama247B Offline
          bahama247B Offline
          bahama247
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          So wie Du es schilderst sag ich mal so: "Zurückschieben" macht der "Ground Service" des Airport. Dafür kann man nicht die Airline haftbar machen. So fallt Ihr nicht unter die EU Verordnung. Man kann höchstens darüber diskutieren, ob es hätte 7 Stunden dauern müssen, bis eine Ersatzmaschine da war. Ich glaube Eure Chancen stehen nicht gut, nur mal so damit Ihr Euch nicht zu große Hoffnungen macht. Aber mal abwarten...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ML2010M Offline
            ML2010M Offline
            ML2010
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Hi,

            ich habe mich da auch noch mal schlau gemacht und die Airline ist u.a. in der Pflicht ein reisefähiges und intaktes Fluggerät zur Verfügung zu stellen.
            Ganz unabhängig von dem Verursacher des Defektes......
            Das habe ich beim googeln herausgefunden und darüber wurde vom OLG Duisburg auch ein entsprechendes Urteil zu gunsten der Reisenden gefällt.
            Hier ist durch ein Tankfahrzeug ein Schaden am Flugggerät entstanden und die Airline mußte entsprechnede Zahlungen an den Reisenden zahlen.........
            Ich / Wiir warten mal ab !! Aber das Urteil macht uns ein wenig Hoffnung:-)))
            LG ML2010

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            • SharoS Offline
              SharoS Offline
              Sharo
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              @ML2010
               
              Das sehe ich genauso wie Du. Bei uns war es ähnlich, da wurde beim Einladen eine Delle verursacht. Zu nem ähnlichen Fall gibt es auch schon ein Urteil in FFM.
              Hast Du mal den Link zu dem Urteil in Duisburg? Finde es über google nicht.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • reisefan76R Offline
                reisefan76R Offline
                reisefan76
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                so, jetzt komm ich auch noch...
                bin gestern um 16 h endlich aus Hurghada angekommen, Ankunft hätte eigentlich am Do um 22.30 h sein sollen, aber die Condor Maschine war defekt, wir wurden am Do um 16 h ganz normal aus unseren Hotels abgeholt, als wäre nix gewesen, am Parkplatz vom Flughafen wurde uns dann in 5 Min. von 1-2-fly mitgeteilt, dass der Flug verspätet ist und wir wieder in ein Hotel gebracht werden! Grosse Aufregung, aber rein gings in den nächsten Bus und wir wurden in ein versifftes Hotel gebracht und am Fr morgen um 9 h wieder abgeholt, Abflug war dann endlich um 13 h in Hurghada! Der Pilot hat gesagt, dass am Flugzeug gestern ein Teil defekt war, das musste erst nach Muc gebracht werden, der Flieger ging dann erst viel später raus nach Hurghada und es war dann schon so spät, dass die Crew die 12 Std Arbeitszeit schon überschritten hat und wir deshalb am Do aus rein rechtlichen Gründen nicht mehr fliegen dürften...
                Ich hab das gleiche mal vor 10 Jahren auf dem Malediven erlebt, da gab es damals 300 DM pro Person!
                Eigentl. hätte ich heute arbeiten müssen!

                Kann mir bitteeeee jemand helfen und sagen, mit wie hoch man die Forderung ansetzten kann??? (der ganze Urlaub hat mich 680 Euro gekostet..., daher kann ich mir nicht vorstellen, dass sich da ein paar Hundert Euro holen lassen)
                DANKE

                nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub

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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Mit dieser Vorstellung hast Du in etwa Recht. Du kannst ungefähr rechnen:

                  Reisepreis : Reisetag = Tagespreis x 5% x 14 Stunden = Entschädigung.
                  Bei einer Woche Aufenthalt z.Bsb. ca. € 68, bei zwei Wochen die Hälfte. Der verlorene Arbeitstag ist Dein persönliches Risiko.

                  Gegen eine Entschädigung von € 400 gemäss Urteil des EuGH wird Condor sich mit allen Mitteln sperren.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • bahama247B Offline
                    bahama247B Offline
                    bahama247
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    bernhard707 wrote:
                    Gegen eine Entschädigung von € 400 gemäss Urteil des EuGH wird Condor sich mit allen Mitteln sperren.

                    Damit liegts Du vermutlich richtig, genau das ist aber laut der Schilderung mit dem technischen Defekt das gültige Recht! Die pauschale Entschädigung heißt deshalb so, weil sie pauschal ist...Also Reisefan76: Eingabe an Condor direkt, am besten Buchung und Tickets schon mal einsacannen. Angaben zum Reisepreis und der Dauer würde ich keinesfalls machen! Im Grunde kannst Du Dir schon einen Rechtsanwalt suchen, beim Amtsgericht Rüsselsheim stehen schon Hunderte Schlange...

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • sandro-ttS Offline
                      sandro-ttS Offline
                      sandro-tt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Muss Dir in allem recht geben Bahama247. Sofort einen Anwalt aufsuchen und vor allem sofort bei Condor direkt reklamieren. Bernhard, der Arbeitsausfall  ist ebenfalls von Condor zu ersetzen, sowie alle anderen anfallenden Kosten, wie Telefongespräche usw.
                      Wehr euch!
                      Gruss
                      sandro

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • globetrotter123G Offline
                        globetrotter123G Offline
                        globetrotter123
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        Hallo, bin in der falschen Rubrik gelandet und versuche es jetzt nochmal.
                        Wie fliegen vom 13.-28.11.2010 mit Martinair(Linie) von Düsseldorf über Amsterdam nach Mombasa.
                        Gebucht wurde dieser Nur-Flug über einen dt.Reiseveranstalter.
                        Die Anschlussflüge DUS-AMS-DUS werden von KLM durchgeführt und sind im Paket enthalten.
                        Jetzt hat Martinair die Flugzeiten für den Rückflug geändert und somit erreichen wir den ursprünglich gebuchten
                        Anschlussflug vom AMS nach DUS nicht und man hat uns auf einen späteren Anschluss gebucht und somit haben
                        wir mehr als 4 Stunden Verspätung bei der Ankunft!
                        Da ein Linienflug nach konstantem Flugplan fliegt glaube ich nicht das ich das so hinnehmen muss, oder?

                        LG Jürgen

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          sandro-tt wrote:
                          ....Bernhard, der Arbeitsausfall  ist ebenfalls von Condor zu ersetzen, sowie alle anderen anfallenden Kosten, wie Telefongespräche usw...

                          Nein, den Arbeitsausfall muss Condor nicht ersetzen, ebensowenig wie verpasste Geschäftstermine.
                          Telefonate nur, wenn bei dem verspäteten Rückflug keine Möglichkeit für zwei oder drei kostenlose Telefonate/Faxe/e-mails angeboten wurden. Das dürfte sich allerdings im Kleingeld-Bereich bewegen.
                          Wie bahama247 treffend bestätigt, die Schlange der Kläger bezüglich der EuGH Entscheidung ist sehr lang.

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            @globetrotter123

                            Die Airline hat ihre Flugzeiten geändert und dies rechtzeitig - zumindest mehr als 14 Tage vor Abflug - bekanntgegeben. Entsprechend werden keine Ausgleichszahlungen nach EU-Verordnung fällig. Die Änderung bringt einen geänderten Anschlussflug mit sich, der wohl ebenfalls schon problemlos dür Dich umgebucht wurde.

                            Ist wohl mehr illusorisch, dass die Airline dich wegen der 4 Stunden auf einen anderen Flug umbucht, wenn es den passend zu dem Zeitpunkt noch geben würde.

                            Und von Deinem vermutlich kostenfreien Rücktrittsrecht wegen der Verschiebung willst Du wohl keinen Gebrauch machen?

                            Also geniesse Deine Urlaubsverlängerung um 4 Stunden.

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • bahama247B Offline
                              bahama247B Offline
                              bahama247
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              bernhard707 wrote:
                              ... die Schlange der Kläger bezüglich der EuGH Entscheidung ist sehr lang.

                              Meines Erachtens ist das Strategie von Condor (die scheinen überproportional betroffen von dem Urteil) und ohne Rücksicht auf Ruf etc. eine knallharte wirtschaftliche Entscheidung im Hinblick auf manche Zwänge, in denen Condor steckt. So wird der Kunde/Verbraucher zur Klage gezwungen, will er die EuGH Entscheidung durchsetzen. Diese ist durchaus diskussionswürdig im Hinblick auf so manche Folgen für Airlines wie Kunden, aber so ein Verhalten von Condor kann einfach nicht durchgehen! Angesichts von massenhaft vorhandenen Rechtschutzversicherungen und im Hinblick auf unzählige drohende Urteile mit möglicher Dammbruchwirkung, würde ich diesen Weg zumindest noch einmal überdenken...
                              Ja, ich gehe davon aus, dass die Airlines in diesem Forum mitlesen 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • privacyP Offline
                                privacyP Offline
                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Noch steht der Damm (mit der Hürde Gerichtsverfahren) und schützt vor der Flut (berechtigter Ansprüche lt. EuGH + BGH) . Aber wird er halten?

                                Die Geister, die man rief (nach der Parole: Durchklagen bis zur höchsten Instanz) wird man jetzt nicht wieder los. Das dicke Ende ist noch gar nicht abzusehen. Alleine ein mit knapp 300 Passagieren verspäteter Fernflug und nach heutigem Stand berechtigten Ansprüchen kostet die Airline mehr als 150.000 Euro.

                                Das kann man bei der Airline nur abmildern, wenn möglichst viele Kunden vor dem Rechtsweg zurückschrecken. Dabei scheint es ja logisch, dass die Fluggesellschaft zu den Vorfällen keine Stellung bezieht oder dem Kunden Argumente liefert, die vor Gericht entscheidend sein können.
                                 
                                Gruß privacy

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • bernhard707B Offline
                                  bernhard707B Offline
                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Dieser Schluss scheint sehr offensichtlich und bahama247, Rechtsschutzversicherung ist ja ganz OK für die Beratung beim Anwalt und sicher auch die erste Instanz beim AG.
                                  Nur für jede weitere Instanz brauchst Du von denen eine neue Deckungszusage...

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bahama247B Offline
                                    bahama247B Offline
                                    bahama247
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Ich kenne in einem konkreten Fall "techn. Defekt" eine Rechtschutzversicherung, die nach Prüfung der Sachlage sogar zur Klage geraten hat, weil sie die Chancen, den Fall zu gewinnen, sogar als "außergwöhnlich hoch" eingestuft hat. Sollte man sich das zweimal sagen lassen...Nach den durch EuGH und BGH erlassenen Urteilen, kommt doch auch ein Amtsgericht gar nicht darum herum, schon gar nicht, wenn es in kürzester Zeit mit mehreren hundert ähnlich gelagerter Fälle befasst ist, also mit den höchsten Entscheidungen bestens vertraut ist.

                                    Privacy hat es genau richtig beschrieben...die Büchse der Pandora!

                                    Auch wenn es bei der Durchsetzung ziviler Klagen nicht hilft: Man sollte das Luffahrtbundesamt nicht ganz vergessen. Bei einer Beschwerde, weil zum Beispiel der Pflicht nicht nachgekommen wurde und der Nachweis eines "außergewöhnlichen Umstands" durch die Airline tatsächlich geführt wurde, droht dieser ein Bußgeld.

                                    Ich sehe das Urteil und dessen Folgen auch ein bischen von 2 Seiten, trotzdem:
                                    Die Hinhaltetaktik ist ein Ritt auf dem Vulkan...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • gabriela_maierG Offline
                                      gabriela_maierG Offline
                                      gabriela_maier
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      Man möge mir bitte auf die Sprünge helfen:

                                      was steht dem Urteil eines Amtsgerichtes im Wege, wenn der Richter einen Anspruch von € 400.-- zubilligt ? Er kann, muss aber nicht wg. der Grundsätzlichkeit ( welcher ? ) eine Berufung zulassen.Und wenn er das nicht tut: dann steht das Urteil !!

                                      Und wie wollen sich Rechtsschutzversicherungen aus der Verantwortung stehlen, wenn positive Urteile zu Gunsten der Betroffenen gefällt wurden ? Die Police wird nicht belastet, das zahlt immer noch der Prozessverlierer, denn die Kosten müssen immer bezahlt werden, unabhängig von der Schadensersatzforderung. Und in erster Linie geht es nur darum in der nächsten Instanz.

                                      Unstrittig: die Kostenbelastung aus dieser EU-Gesetzgebung ist für die airlines eine Katastrophe und wird früher oder später in die Kalkulation einfliessen müssen. Das wird aber die eine oder andere airline besser in den Griff kriegen.

                                      Ich kann die Argumentation nicht gutheissen, wenn hier immer wieder vor Kostensteigerung gewarnt wird, wenn die airlines ein windiges Geschäftsgebahren an den Tag legen. Und genau so wenig akzeptiere ich Argumente wie: es sind ja nur relativ wenige Fälle, wo das passiert und -die weiterführende Logik- das eben dann die Betroffenen das leider im Sinne des guten Preises ( für alle ) eben hinnehmen müssten.

                                      Man kalkuliert hier mit einem künstlich hochgewetteten Prozessrisiko und der Drohung auf unendliche Instanzen. Das zeigt vielleicht bei vielen Betroffenen Wirkung, aber ändert nichts daran, das in unserem Rechtssystem nur derjenige "Recht" ( oder ein Urteil ) bekommt, der den Rechtsweg beschreitet

                                      Gruss Gabriela

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen. Das "Durchklagen durch die Instanzen" bezog sich einzig auf die bereits erledigte Geschichte von Condor vor dem EuGH und BGH. Das Ergebnis ist ja bekannt.

                                        Neben der Tatsache, dass sie für eine 23-stündige Verspätung geradezustehen haben, kam noch die unerwartete Reaktion des EuGH: Alle Verspätungen ab 3 Stunden ....

                                        Und das ist der Knackpunkt. Wobei ich diese 3-Stunden-Regelung sehr unglücklich finde.
                                        Kaum eine Airline hat bei Fernflügen die Möglichkeit, so schnell zu reagieren und Ersatzmaschinen irgenwohin zu schicken.

                                        Da wäre eine entfernungsabhängige Stundenzahl bei der Verspätung vermutlich praxisgerechter gewesen. Beispielsweise Europa 3 Stunden, Mittelstrecke 6 Stunden, Fernflüge 12 Stunden oder ähnlich.

                                        Aber so, bei der 3 Stunden-Verspätungsregelung, haben die Airlines in vielen Fällen ohnehin keine Chance, schnell zu  reagieren und die Ausgleichszahlungen zu vermeiden.

                                        Aber die Regelung ist nun mal da und sie will umgesetzt werden.
                                        Nur, wie macht man das sinnvoll und ohne Gefährdung des eigenen Unternehmens?
                                        Bei den Zahlen, die hier mal ansatzweise genannt werden, sehe ich da für einige Fluggesellschaften durchaus eine Existenzgefährdung.

                                        Gruß privacy

                                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                        Bertrand Russell (1872-1970)

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          g_m und OT
                                          Dir kann man nicht auf die Sprünge helfen.

                                          bahama247
                                          Zu Deiner Info, in Sachen Flugverspätung und Condor geht es nicht um jetzt plötzlich aktuelle Fälle.
                                          Diese Haltung praktiziert Condor schon seit um die drei Jahren oder länger, mir persönlich seit 2 1/2 Jahren bekannt.
                                          Möglich, dass es erfolgreichen Klagen vor einem AG gab, verblüffenderweise werden hier keine Erfolge gemeldet, wo doch sonst jedes miese Essen bei einem Condor-Flug zu einem grossen Thema hochgeredet wird
                                          Nach wie vor wird von Condor die von privacy beschriebene Mauertaktik befolgt. Du solltest nicht vergessen, jeder Einzelfall ist anders gelagert und wird entsprechend von einem AG auch so bewertet.

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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