"Es gab keine Handtücher, keinen Fön, kein Telefon, kein Sat.-TV, kein Mietsafe, keine Softanimation mit gelegentlicher Abendunterhaltung".
Wenn dies alles zugesicherte Eigenschaften, z.B. im Katalog waren, sind es natürlich Mängel. Allerdings gibt es bei Gerichtsurteilen die Tendenz, das Ganze über den gezahlten Preis zu relativieren.
Gruß privacy
Nachtrag: Das Ausweichhotel muß mindestens gleichwertig sein. Wenn es also weder am Strand noch im Ort liegt, der gebucht wurde, sind das weitere Mängel. Wenn sich die Mängel auf über 50 % addieren, wird von den Gerichten in der Regel noch zusätzlich Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zugebilligt.