Reisebeginn
Zitat: "Reisebeginn liegt vor, wenn ... eine aus mehreren Flugabschnitten bestehende Reise mit dem ersten Flug begonnen hat. Wenn daher der Reisende den begonnenen Abfertigungsvorgang beim Einchecken abbricht, ... hat er die Reise angetreten" (Quelle: Reiserecht, Führich, Seite 595 / Randnote 795).
Und weiter schließt Führich analog daraus, dass eine Reise auch dann schon begonnen hat, wenn man am Vorabend den Check-in macht ...
Reiseabbruchversicherung
Der Versicherer wird jene Leistungen ersetzen, die der Versicherte gebucht, jedoch nicht in Anspruch genommen hat, jedenfalls jene Leistungen, die der Versicherer zu ersetzen verspricht.
Weiter ins Detail zu diesem Punkt möchte ich vorerst nicht gehen.
Gruß Peter