Ich denke, du hast mich ein wenig missverstanden. Das Verhalten von HLKF ist schon in Ordnung, hab ich ja auch gleich ganz zu Anfang geschrieben. Ich käme auch nie auf die Idee zu sagen, der TO soll auf die Einhaltung des Vertrags pochen, denn soweit geht der Grundsatz "Verträge sind einzuhalten" natürlich nicht, dass dadurch einer der Vertragsparteien jegliche Handlungsfreiheit genommen wid.
Mit dem zu locker sehen meinte ich, dass es für mich unerheblich ist, wie lange es noch dauert, bis eine Verpflichtung fällig wird oder dass kein Schaden entstanden ist. Ein Vertrag muss Rechtssicherheit bieten, egal wie weit vorher er abgeschlossen wurde. Wenn, aus welchen Gründen auch immer, eine der Parteien vom Vertrag zurücktritt, sind eben die Folgen zu tragen. Ob das nun Stornogebühren sind die der Kunde zu zahlen hat, oder die Folgen aus § 651a IV BGB die die Verpflichtungen des Veranstalters aufzählen. "Ungeschoren" kommt man in aller Regel eben nicht davon, wenn man Verträge nicht einhält. Dass im vorliegendem Fall für den TO nicht viel drin ist, sehe ich allerdings auch und habe dies mit meinen ersten Worten deutlich gemacht: "Allzuviel Hoffnung würde ich mir nicht machen."
Gruss chepri