• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1299945810000

    @sunshine997

    Ich denke, du hast mich ein wenig missverstanden. Das Verhalten von HLKF ist schon in Ordnung, hab ich ja auch gleich ganz zu Anfang geschrieben. Ich käme auch nie auf die Idee zu sagen, der TO soll auf die Einhaltung des Vertrags pochen, denn soweit geht der Grundsatz "Verträge sind einzuhalten" natürlich nicht, dass dadurch einer der Vertragsparteien jegliche Handlungsfreiheit genommen wid.

    Mit dem zu locker sehen meinte ich, dass es für mich unerheblich ist, wie lange es noch dauert, bis eine Verpflichtung fällig wird oder dass kein Schaden entstanden ist. Ein Vertrag muss Rechtssicherheit bieten, egal wie weit vorher er abgeschlossen wurde. Wenn, aus welchen Gründen auch immer, eine der Parteien vom Vertrag zurücktritt, sind eben die Folgen zu tragen. Ob das nun Stornogebühren sind die der Kunde zu zahlen hat, oder die Folgen aus § 651a IV BGB die die Verpflichtungen des Veranstalters aufzählen. "Ungeschoren" kommt man in aller Regel eben nicht davon, wenn man Verträge nicht einhält. Dass im vorliegendem Fall für den TO nicht viel drin ist, sehe ich allerdings auch und habe dies mit meinen ersten Worten deutlich gemacht: "Allzuviel Hoffnung würde ich mir nicht machen."

    Gruss chepri

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1299950423000

    In aller Regel werden Kreuzfahrten auf bestimmten Routen durchgeführt. D.h. also, man bucht in erster Linie "diese" Route, und -zugegeben- vielleicht auch ein bischen das "Schiff". Wenn wie in diesem Fall der Veranstalter als Ersatz anbietet, die Reise zum gleichen Zeitpunkt ( ?? ) mit einem anderen ( neueren ?) Schiff mit einem Rabatt von 10% durchführen zu wollen wird er in der Sache nicht vertragsbrüchig. Er will ja die Dienstleistung termingerecht "liefern", wenn auch in anderer Verpackung. Kann man nicht vergleichen, wenn ein RV z.B. nicht das vertragsmässige Hotel "liefern" kann. 

    Über den Rabatt könnte man u.U. streiten. Wer also mit einem bestimmten Schiff schon div. Reisen gemacht hat, ja für den hat z.B. die letzte Reise einen anderen Stellenwert. Oder auch die Jungfernfahrt mit einem neuen Schiff.

    Ich würde hier in aller Ruhe das Preisangebot abwarten. Dieser Markt ist ja in ständiger Bewegung, und das kann auch mal nach unten gehen. Reden kann man dann immer noch.

    Gruss Gabriela

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1299951409000

    Liebe Gabriela,

    sei mir nicht böse, aber das was du da schreibst ist vollkommen abwegig und wild zusammenkonstruiert.

    Der Vertrag ist seitens des Veranstalters gekündigt: "“Man bedauert sehr dass wir nicht reisen können..." schreibt der TO, hätte ihm die Reederei mitgeteilt. Schluss, Ende, Aus!

    gruss chepri

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1299951993000

    Ich habe den TO so verstanden, das nur das Schiff Columbus nicht zur Verfügung steht, die Reise selbst ( wohl noch mit offener Preisgestaltung ) aber in unveränderter Form durchgeführt wird. Habe extra noch mal nachgelesen. Und dann gilt selbstverständlich das, was ich geschrieben habe. Nur das andere Schiff wäre über den Rabatt auszugleichen, alternativ eine kostenlose Stornierung, wenn das Schiff eine emotionale Begründung für die Buchung war. Das wurde hier aber so explizit nicht vorgetragen. Juristisch hätte der RV nichts zu befürchten.

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    geschrieben 1299952885000

    Es gibt keinen Vertrag mehr.

    @Hui Buh sagte:

    JA die Stornierung war kostenfrei. Die Anzahlung wurde Zeitgleich mit der Stornobestätigung (gestern) zurück gebucht.

    Und alles was du schreibst, ist absolut an der Sache vorbei.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1299953214000

    @gabriela

    @Hui Buh sagte:

    ....Als Trostpflaster bieten wir Ihnen an, die Nachfolgerin der Columbus zu besonderen Kondiitionen zu entdecken“, man bietet uns einen Rabatt von 10% auf eine Reise in 2012 an. Tatsächlich ist es so, dass es zwar bereits Routen gibt, aber keine Preise. Es bleibt also zu vermuten, dass die Preise deutlich über dem liegen werden was wir nun bezahlt hätten....

    "Es bleibt also zu vermuten, dass die Preise deutlich über dem liegen werden was wir nun bezahlt hätten."

     

    Das vermutet / befürchtet der TO: höherer Preis trotz 10% Rabatt.

    Aber um das zu klären, wird er sich mit der Reederei in Verbindung setzen müssen.  Kann diese z. Zt. noch keine Preise mitteilen, sich nach der Möglichkeit einer Option erkundigen - die ja im Fall einer erheblichen Verteuerung nicht angenommen werden muss.

    Aber all dies müsste eigentlich schon geschehen sein:

    "Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen."

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1299953444000

    @chepri:

    wer hat denn hier über die Folgen von Kündigungen des RV gesprochen, und davon, das Verträge einzuhalten wären ? Tut mir leid, da solltest du doch deine Beiträge mal nachlesen und dich hinterfragen, was du eigentlich raten wolltest.

    Ich bleibe dabei: juristisch ist nix einzuklagen, moralisch könnte man über die Höhe des Rabattes verhandeln, oder aber die Stornierung durch den RV hinzunehmen. Die Begründung dafür liegt im unternehmerischen Geschäftsfeld.

    Gruss Gabriela

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1299954518000

    Bringt ja nichts hier um des Kaiser`s Bart zu dikutieren. Daher abschliessend von mir auf die einzige konkrete Frage des TO: ja, das konnte der Reiseveranstalter so machen, wie er es getan hat.

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    geschrieben 1299955038000

    @gabriela_maier sagte:

    wer hat denn hier über die Folgen von Kündigungen des RV gesprochen,

    Die stehen im BGB

    @gabriela_maier sagte:

    und davon, das Verträge einzuhalten wären ?

    Zu keiner Zeit habe ich geschrieben, dass der Veranstalter in diesem Fall den Vertrag einzuhalten hat. @gabriela_maier sagte:

    Tut mir leid, da solltest du doch deine Beiträge mal nachlesen und dich hinterfragen, was du eigentlich raten wolltest.

    Vielleicht solltest du meine Beiträge aufmerksamer lesen.

    @gabriela_maier sagte:

    Ich bleibe dabei: juristisch ist nix einzuklagen,

    Was anderes habe ich nie behauptet.

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1299955390000

    @chepri:

    sorry admins -ist OT- Frage: warum regst du dich so ( in der Sache unangemessen ) auf ? Aus meiner Sicht habe ich in meinem letzten Beitrag die Frage des TO beantwortet, andere Beiträg von mir bezogen sich auf deine Einwände und Vorträge. Ich möchte keinen Streit mir dir, dazu schätze ich zu sehr deinen Sachverstand.

    Gruss Gabriela

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