Hallo,
wir wurden am Abreisetag nachts um 2 Uhr vom Hotel abgeholt. Abflug war morgens um 6 Uhr. Dies hatten wir bei der Buchung gewusst ( die Abflugzeit war mit dieser Uhrzeit angegeben ) und wir waren auch darauf vorbereitet. Nun hat mir jedoch ein Bekannter erzählt, dass es nicht als Urlaubstag zählt, wenn man nicht mindestens 2 Stunden im Hotel verbracht hat bzw. wenn man keinerlei Leistungen am Urlaubstag in Anspruch nehmen konnte, was bei uns ja auch der Fall war. Stimmt das so ?
Ich will da jetzt keine Welle draus machen aber es würde mich interessieren, ob das tatsächlich so stimmt.

. Wenn man aber aufgrund betrieblicher Urlaubsgewährung nur ein begrenztes Zeitfenster hat und folglich auf den Abflug am Wochenende angewiesen ist, dan n sind einem die Hände schon gewaltig gebunden
...natürlich nur dem Pauschaltouristen
...
