@vonschmeling sagte:
Doch ...
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Die Reisenden haben gewisse Ansprüche durch die Situation "Störung der Nachtruhe" - mit Kindern sowieso! - und dürfen demnach durchaus ein Entgegenkommen erwarten.
Nachfrage dringend empfohlen, hier mal etwas von der Verbraucherzentrale.
Es kommt allerdings sehr auf die Details an (hier ein Beispiel für verweigerte Ansprüche). Zumeist Einzelfallentscheidungen, aber es muss ja gar nicht erst zu einer streitigen Einigung kommen wenn man sich zuvor gut informiert und sachlich vorträgt.
Jedenfalls hat es keinen Sinn sich allein auf die Spruchpraxis zu berufen, das Rechtsgebiet unterliegt einer erheblichen Dynamik! Manche ziemlich absurden pauschalen Regeln stehen infrage (z.B. Vorverlegungen um 1h als Annullierung zu bewerten), hingegen muss auf besondere Bedürfnisse mehr geachtet werden. Hierzu gehören jene von Eltern mit jungen Kindern, und das ist auch gut so!
Vielen Dank für die Infos. Ich konnte es tatsächlich klären. Der Kompromiss ist einen Tag länger Urlaub dafür aber angenehme Flugzeiten. Natürlich legen wir da jetzt nochmal ein paar Euro drauf aber das ist es uns wert 🙏🏻☺️
Ich will ja nicht unken, aber da kann man jetzt echt nur noch die Daumen drücken, dass sich am neuen Flug nicht auch noch etwas ändert, es sind ja noch einige Wochen bis dahin.
Dann wird das eben ein Kanon!
Je näher die Abreise rückt desto höher die Ansprüche.
Danke dir für deine Rückmeldung!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!