• Sharo
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    geschrieben 1300211815000

    Hab gerade ein Urteil in Clever reisen gelesen- da geht es zwar um Annulierung des Zubringerfluges, aber ist ja fast dasselbe

     

    http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/annullierung-des-zubringerflugs-322814

  • Kourion
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    geschrieben 1300213190000

    @sharo

    Dein Link gilt für das, was mosaik schreibt:

    @mosaik sagte:

    Die Verordnung bezieht sich eindeutig zunächst einmal für alle Flüge mit Abflug aus einem EU-Land. In weiterer Auslegung gilt sie auch für Flüge, die zwar aus dem EU-Ausland kommen, jedoch von einer in der EU zugelassenen Fluggesellschaft ausgeführt wurden bzw. wenn es sich um ein Hin- und Rückflugticket ohne Zwischenlandung einer in europäischen Fluggesellschaft handelt....

    Der Fall von chaoskind liegt anders.

     @privacy sagte:

    sieht zunächst mal nicht gut aus mit Entschädigungen. Ursache von allem war ja offenbar der Inlandsflug mit der UA, zunächst mit Verspätung...

    Die EU-Verordnung greift nicht für Flüge mit Nicht-EU-Fluggesellschaften aus Drittländern Richtung Europa. Entscheidend ist, wer den Flug durchführt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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