Hab gerade ein Urteil in Clever reisen gelesen- da geht es zwar um Annulierung des Zubringerfluges, aber ist ja fast dasselbe
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/annullierung-des-zubringerflugs-322814
Hab gerade ein Urteil in Clever reisen gelesen- da geht es zwar um Annulierung des Zubringerfluges, aber ist ja fast dasselbe
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/annullierung-des-zubringerflugs-322814
Dein Link gilt für das, was mosaik schreibt:
@mosaik sagte:
Die Verordnung bezieht sich eindeutig zunächst einmal für alle Flüge mit Abflug aus einem EU-Land. In weiterer Auslegung gilt sie auch für Flüge, die zwar aus dem EU-Ausland kommen, jedoch von einer in der EU zugelassenen Fluggesellschaft ausgeführt wurden bzw. wenn es sich um ein Hin- und Rückflugticket ohne Zwischenlandung einer in europäischen Fluggesellschaft handelt....
Der Fall von chaoskind liegt anders.
@privacy sagte:
sieht zunächst mal nicht gut aus mit Entschädigungen. Ursache von allem war ja offenbar der Inlandsflug mit der UA, zunächst mit Verspätung...
Die EU-Verordnung greift nicht für Flüge mit Nicht-EU-Fluggesellschaften aus Drittländern Richtung Europa. Entscheidend ist, wer den Flug durchführt.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!