• HABERLING
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    geschrieben 1757239124664 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo annimaus , das mit den entgangenen 2 Tage Urlaub kann man meines Erachtens nicht mit Reisepreis durch 7 mal 2 errechnen, da der Flug weiterhin noch besteht und wir nicht wissen wie hoch die Hotelkosten für 2 Tage sind.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1757241058633 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Die Forderung auf Entschaedigung fuer die entgangenen Urlaubstage ist an den Veranstalter zu richten. Zur Anwendung kommt die 5% ab der 5ten Stunde Regelung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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