@Kourion
Ausreizen sieht anders aus.
first1kart kann ja auch erst schauen, ob er eine vergleichbare Reise inzwischen nicht günstiger bekommt und die erste mit den verlegten Flügen ohne großes Federlesen kostenlos stornieren.
Wenn er schon selbst einen anderen Flughafen vorschlägt und nicht mal Rail & Fly braucht, sollte dem RV kein Zacken aus der Krone fallen, wenn er zwecks Kundenbindung ein kleines (!) Goodie dazu packt.
Ein vernünftiger Reiseveranstalter sollte eh von sich aus bei einer Änderung des Airports Zug-zum-Flug oder eine Beteiligung an den Fahrtkosten anbieten, da der Vertrag ja ab gebuchtem Airport gilt.
Ich bin zwar jetzt überfragt, ob der Kunde in jedem Fall Zug-zum-Flug plus Flug ab einem anderen Airport akzeptieren muss, aber der Vertrag gilt schließlich ab gebuchtem Airport und bei beidseitigem Einverständnis bzgl. des Airport-Changes fehlt eben der Transport vom ursprünglich gebuchten Airport zum neuen Airport.
Zug-zum-Flug Tickets (bzw. deren Gegenwert in anderer Form) kosten den Veranstalter nicht wirklich viel und dürften daher nicht wirklich unter
"impossibilium nulla est obligatio"fallen.
Ich selbst hatte so einen Fall erst einmal: Statt wie gebucht nach Berlin sollte der Rückflug nach Rostock gehen und als Entschädigung dafür bot der Veranstalter (könnte Neckermann gewesen sein, ist schon etwas her, daher bin ich mir nicht mehr sicher) von sich aus 50 € Preisnachlass an (2 Personen).
Da uns Rostock gar nicht passte, schaute ich, welche Rückflüge an unserem Tag noch möglich sind, suchte mir den für uns sinnvollsten davon aus (München), schlug das dem RV vor und wir wurden völlig problemlos umgebucht. Die 50 € Rabatt gab es trotzdem, obwohl in Bayern zu dem Zeitpunkt Ferien waren und die Reisen dementsprechend teurer.
Eine rundum angenehme Erfahrung ohne Betteln und Drohen. So hatten wir ratzfatz eine Lösung, die für beide Seiten ok war. 