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Musst man aber erst bei sich abspeichern, wenn ich mich recht erinnere.
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Musst man aber erst bei sich abspeichern, wenn ich mich recht erinnere.
Kourion
Kuno_Korken hat einen Link hochgeladen.
Genau das habe ich als Screenshot
Herzlichen Dank für den Link . Ich zitier mal einen Satz daraus:
"Insofern es sich bei den vorgenannten Änderungen des Leistungsangebotes um erhebliche Beeinträchtigungen Ihrer Reise handelt, haben Sie das Recht, kostenfrei von der gebuchten Reise zurückzutreten."
Unklar ist natürlich, was als "erhebliche Beeinträchtigung" angesehen werden wird. Auch vermute ich, dass es seitens der betroffenen Urlauber diesbezüglich unterschiedliche Meinungen gibt.
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@Jana 28
Ja, danke. Hatte Kunos Posting eben gefunden.
Nun muss jeder Reisende (bei Schauinsland) für sich entscheiden, ob es für einen unter den genannten Umständen ok ist zu verreisen oder nicht. Wenn nicht, hat man entsprechende Möglichkeiten zu stornieren. Ein faires Angebot. Die Frist ist zu beachten, ansonsten hat man die Umstände akzeptiert. So eine Art Sonderkündigunsgrecht aufgrund Vertragsänderungen.
gilt nur für Reisen bis 31.07.2020 und was ist mit den Reisen im September?!
Oh Mann, geht's auch ohne solch wilde Vermutungen ? Hör doch auf so rumzuspekulieren.
Schauinsland und Alltours waren die ersten Veranstalter, die auf Gutscheine verzichteten und Rückerstattung anboten = von Anfang an sehr kundenfreundlich.
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Was mit September sein wird, siehst du dann, wenn es so weit ist, diesbezüglich Entscheidungen getroffen werden. Dazwischen liegt ja auch noch der August.
Genau das war mein erster Gedanke - was genau umfasst diese erheblichen Beeinträchtigungen?
Wenn es die aufgezählten Eigenschaften sind wären so in etwa 100% der Reisen betroffen.
Soviel dann zum Relaunch ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!