Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • zuegi
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    Beiträge: 67
    geschrieben 1590479501659 , zuletzt editiert von zuegi

    Hallo zusammen,

    Bis vor 5 Tagen war ich fest der Meinung das unser Urlaub vom 8.7-15.7.2020 ins Wasserfällt. Nun ist es ja anscheinend so das die Spanier am 1.7 aufmachen wollen.

    Wäre ja eigentlich kein Problem wenn wir eine Pauschalreise gebucht hätten. Wenn der flieger nicht gehen würde, oder das Hotel nicht geöffnet ist, würde das der RV umbuchen oder stornieren.

    Nur haben wir aber Flug und Hotel einzel gebucht. Ich gehe fest davon aus das aufgrund der Entwicklung der letzte Tage unser Flug am 8.7 stattfinden wird und wir kein "Anrecht" auf eine kostenfreie Stornierung haben werden.

    Beim Hotel welches über ITS gebucht wurde, ist in 10 Tage die Restzahlung von 80% fällig.

    Was würdet ihr tun? Hotel auf eigene Kosten stornieren (20% somit Anzahlung flötte) und den noch bei der Fluggesellschaft vorhandenen Service der Kostenlose umbuchung nutzen, was jedoch auch doof ist da der Flugplan nur bis April geht?

    Oder die Restzahlung des Hotels ausführen und hoffen das alles klappt?

    Der Super Gau wäre wen wir alles bezahlen aber das Hotel dann geschlossen ist, jedoch der Flug wie geplant von statten gehen kann.

    Ich erwarte von euch keine Lösung, sondern nur Meinungen wie Ihr das handhaben würdet :grinning:

    Grüsse euch

  • annimaus
    Dabei seit: 1149033600000
    Beiträge: 462
    geschrieben 1590479551661 , zuletzt editiert von annimaus

    @vonschmeling

    Alles klar! Das Kopf an Kopf ist ja auch nicht gewollt ... wenn ich die Webseiten der Hotels so lese tun auch unsere Nachbarn sehr viel um genau das zu vermeiden.

    Back to the topic !

    ...up up and away...
  • kleineskekschen
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    geschrieben 1590479715188

    @ vile la france: danke ich weiß..bin immer auf neuestem Stand von meinem Freund. Danke dir trotzdem.

    Ich verstehe aber nicht wieso es nicht endlich stagniert...Der Großraum Santiago und Umgebung ist seit 15.5. unter strenger Quarantine. Das sollte demnach doch endlich zum Stillstand kommen, zudem in den anderen Destrikten nicht viele Infektionen sind, fast 90% sind in der Hauptstadt...heißt es nicht ca 2 Wochen nach den Maßnahmen müsste eine deutliche Besserung zu sehen sein? Bei uns funktioniert es ja auch ... ich bin verzweifelt, frustriert und genervt...

    Sorry off topic

  • I*love*holidays19
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    Beiträge: 87
    geschrieben 1590484679769

    @zuegi, frag doch mal in deinem Hotel nach, wann sie öffnen wollen?? Zum jetzigen Zeitpunkt gehen die meisten Hotels ja vom 01.07. aus....

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1590493082621 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @domrepfan---

    Kopierte Spezialveranstalter-Hinweise gleich mit Werbung -akzeptieren wir hier leider icht-- zumal das alles überall nachlesbar ist...Auswärtiges Amt, z.B.

    ---entfernt--Sorry.

    Interessierten kannst den Link aber gerne per PN schicken

  • AvG76
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    Beiträge: 32
    geschrieben 1590503040412

    Hallo ihr Lieben,

    es geschehen noch Zeichen und Wunder! Eben erhielt ich eine Email von unserem RV L'TUR:

    " Sehr geehrte Frau G,

     über die aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie nötig gewordenen

     Reisestornierungen wurden Sie bereits informiert.

    Für die für den 23.05.2020 geplante Reise mit der Buchungsnummer

     xxxxxx haben wir nun auf die zur Zahlung verwendete

    Kreditkarte eine Rückerstattung in Höhe von xxx,xxEUR vorgenommen."

    Kein Wort von Gutschein und längeren Wartezeiten. Das Geld sollte spätestens innerhalb der nächsten 6-7 Werktage da sein.

    uns fällt gerade ein Stein vom Herzen! :heart_eyes::revolving_hearts:

    Ich stehe zu meinen Ecken und Kanten, Diamanten sind ja schließlich auch nicht rund und Glatt...💎
  • Trostlos7!
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    Beiträge: 26
    geschrieben 1590510558020

    Am 28.06.20 soll unsere Abreise von Köln nach Neapel erfolgen mit anschließender 5-tägiger Busrundreise um den Golf von Neapel. Von Köln aus finden erst ab 02.07.20 wieder Flüge nach Neapel statt, allerdings wird Neapel am 28.06.20 von Düsseldorf aus angeboten. Wir gehen davon aus, dass es rechtlich zumutbar wäre, uns einen anderen Abflughafen zu zu weisen.

    Da wir im 60. Lebensjahr stehen und Vorerkrankungen haben (ärztliche Bescheinigung liegt vor), mit denen wir bei einer Infizierung zu den Risikopersonen zählen, möchten wir von der Reise - bevor es am Freitag in die nächst höhere Stornostaffel geht - nach Paragraph 651 h Abs. 3 BGB wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände zurücktreten und die Erstattung der Anzahlung fordern. Uns ist bewusst, dass der Reiseveranstalter dies anders sehen könnte.

    Denn auch ohne offizielle Reisewarnung kann ein unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand vorliegen, wenn ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung besteht. Dabei ist in einer wertenden Betrachtung auch entscheidend, ob der Reisende wegen seines Alters oder wegen Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehört.

    Die 5-tägige Busrundreise halten wir für uns zu riskant - das Jobticket wird derzeit vorsichtshalber nicht mehr genutzt und dann wäre es inkonsequent, solch eine Busrundreise zu unternehmen.

    Wie sieht es aus, wenn wir nun den Rücktritt vom Reisevertrag erklären und der Reiseveranstalter diese Reise nach unserem Rücktritt absagt?

    Pech gehabt, weil wir die Sache nicht ausgesessen haben und "zu früh" durch unseren Rücktritt Tatsachen geschaffen haben?

    Meine Recherche ob und unter welchen Bedingungen in Italien ab 28.06.20 Busrundreise stattfinden dürfen haben zu keinem Ergebnis geführt.

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
    Beiträge: 2221
    geschrieben 1590512102897

    Hallo,

    Ich bin nicht die richtige Person um Ihre Frage zu beantworten, Eure Bedenken kann man sicherlich teilen.

    Was ich mich Frage ist warum habt ihr nicht früher storniert? Ihr werdet möglicherweise nicht ist erst jetzt entschieden haben oder?

    Es wäre möglicherweise einfacher und preiswerter gewesen.

    Bleib gesund

    Nadine

  • vonschmeling
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    geschrieben 1590512345715 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Trostlos7!

    Ich gehe nicht davon aus, dass die Reise durchgeführt wird.

    Die Tatsache, dass eine Reisewarnung häufig mit falschen Erwartungen befrachtet wird habe ich hier schon mehrfach erwähnt.

    Offenbar benutzt du für diesen Passus deines Beitrages jedoch keine eigenen Worte - das ist im Sinne des Urheberrechts nicht korrekt ohne Angabe der Quelle.

    Ferner sollte soweit geschildert durchaus ein Kündigungsrecht bestehen, es wird jedoch nicht unwesentlich darauf ankommen, wann ihr die Reise gebucht habt?!

    Sollte der Veranstalter sich weigern die Kündigung anzuerkennen müsst ihr wohl oder übel eine streitige Einigung erwägen.

    Bestenfalls ist das Unternehmen Mitglied des SÖP Trägervereins, dann wäre eine Schlichtung in Betracht zu ziehen.

    Ansonsten droht ein kostenintensiver langwieriger Rechtsstreit mit ungewissem Ergebnis.

    Ihr habt zudem - wie Vive la France richtig anmerkt! - eine sogenannte Schadensminderungspflicht, das heißt ihr hättet unverzüglich nach dem Erkennen der Risiken kündigen müssen.

    Last not least ist rechtlich noch nicht schlüssig geklärt, ob ihr nach einer eigenmächtigen Kündigung bei einer Absage durch den Veranstalter Anspruch auf Erstattung der Kompensation habt.

    Wenn der Antragsgegner Vorverauslagen nachweisen kann, die für ihn unwiederbringlich sind, wird ihm vermutlich Recht gegeben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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