@sonnensuechtige sagte:
Können wir auf eine Rückerstattung wegen nicht erhaltener Leistungen hoffen, da der Veranstalter vielleicht das Hotel auch nicht vollständig bezahlt?
Nein.
Bei uns handelt es sich nur um 5 Tage, aber manche hatten noch 2 Wochen Urlaub vor sich.
Wie furchtbar?!?
Von Mitreisenden haben wir erfahren, dass Schauinsland eine Rückzahlung wegen der außergewöhnlichen Umstände verweigert. Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht?
Welche Rückzahlungen schweben dir vor und wie "außergewöhnlich" müssen Umstände für dich noch sein?