Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Unknwn_s
    Dabei seit: 1591181506254
    Beiträge: 3
    geschrieben 1591182424369

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass mit jemand helfen oder aus eigener Erfahrung sprechen kann. Ich habe im letzten Jahr über HolidayCheck eine Reise von DerTour gebucht. Jetzt steht auf der Seite, dass man für Reisen bis zum 31. Juli einen Gutschein für die bereits gezahlte Leistung in Anspruch nehmen kann. Die Reise wäre vom 19, Juli bis zum 29.Juli.

    Ich habe mehrfach eine E-Mail an Holidaycheck geschrieben, dass ich den Gutschein nutzen möchte. Der Restbetrag würde am 21. Juni von meiner hinterlegten Kreditkarte abgebucht werden. Dies möchte ich natürlich vermeiden! Was wäre euer Rat, wenn sich Holidaycheck bis dahin nicht gemeldet hat? Bei der Bank anrufen und die Abbuchung stoppen. Aufgrund von Corona ist mein letzter Gedanke mal eben 2000€ für eine Reise zu zahlen, auf die ich im Moment gut verzichten kann (aus finanzieller Hinsicht.)

    Danke vorab für eure Antworten.

    Lg

  • Goldeneye007
    Dabei seit: 1214956800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1591187715421

    Wenn Du den Gutschein nehmen möchtest, aber niemand reagiert in den nächsten 2-3Wochen bis zum 21.Juni, dann sperre bei deiner Kreditkarte am besten das Land "Deutschland" und nutze diese einige um dieses Datum herum gar nicht.

    Beim nachträglichen Chargeback der Kreditkarte wirst Du im Stich gelassen und im Vorhinein eine einzelne Buchung abzulehnen wird nicht klappen.

    Ich würde auf jeden Fall noch zwei-dreimal anrufen und noch eine Email schreiben. Zu guter letzt noch einmal per Post mit Einwurf-Einschreiben.

    Es gibt ja eine Lösung, die Dir zusagt, also wäre es doch jetzt schön von Dertour wenn sie diese auch abarbeiten würden.

    Im Moment dauert aber eh alles länger bei der Bearbeitung, daher noch etwas Geduld und Beharrlichkeit.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1591189969569 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Unknwn_s

    Ein Chargeback kommt gar nicht erst infrage.

    Außerdem dürfte das Inkasso auch nicht durch HC erfolgen (aller Wahrscheinlichkeit nur der Vermittler) sondern durch den Veranstalter.

    Derer haben einige auf eine kurzfristige Belastung umgestellt, insofern wäre es mal ganz gut, wenn du da etwas präziser würdest.

    Nach wie vor ist eine Sperrung der KK eine denkbar unbrauchbare Idee (schade eigentlich, dass man darauf schon wieder hinweisen muss?!?), in dem Fall kann nämlich der Veranstalter stornieren und die Anzahlung ist unwiederbringlich vergeigt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • Unknwn_s
    Dabei seit: 1591181506254
    Beiträge: 3
    geschrieben 1591191155814

    Na ja ich würde auch ungern den Betrag zurückgehen lassen, allerdings sehe ich es auch nicht ein, den vollen Preis für die Reise zu zahlen, die ich nicht antreten werde. Wie gesagt, ich möchte einen Gutschein für den bereits gezahlten Betrag, den ich dann im nächsten Jahr verwenden würde. Ich habe von HC jetzt die Rückmeldung bekommen, dass die Anfrage an DerTour weitergleitet wurde. Habe die Befürchtung, dass die mich hinhalten wollen, den restlichen Betrag einziehen und mir dann den Gutschein geben. Das ist finanziell bei mir im Moment einfach nicht möglich.

  • Gradischnig
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1591191581419

    @vonschmeling sagte:

    Nach wie vor ist eine Sperrung der KK eine denkbar unbrauchbare Idee (schade eigentlich, dass man darauf schon wieder hinweisen muss?!?), in dem Fall kann nämlich der Veranstalter stornieren und die Anzahlung ist unwiederbringlich vergeigt.

    Ich habe mit viel Mühe gelernt, dass man auch zitieren kann und das auch noch zurecht schneiden. Das mit dem Dutzen war da einfacher.

    Lieber Pilot, wie kommst du darauf, dass eine gesperrte Kreditkarte zur unverzüglichen Stornierung der Reise seitens des Veranstalters mit Recht zum Einbehalten der Anzahlung führt? Das ist doch nonsens. Mach den Leuten icht schon wieder angst.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1591191994861 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Kannst Du jetzt mal mit der Provoziererei aufhören, Gradischnig ? Das zieht sich inzwischen wie ein roter Faden durch Deine Beiträge

    Sprich die User korrekt an und gut ist! Ich schau mir das nicht mehr lange an. Letzter Hinweis.

    Und zudem hat wohl vs in vielen Fällen bewiesen, dass sie wirklich kompetent ist -- entsprechend sind auch ihre Tipps und Empfehlungen.

  • Goldeneye007
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    Beiträge: 302
    Verwarnt
    geschrieben 1591193435409 , zuletzt editiert von Goldeneye007

    Ja, in keiner AGB eines Reiseveranstalters konnte ich finden, dass eine Nichtzahlung / Sperrung der Kreditkarte zu einem sofortigen Storno durch den Reiseveranstalter führt.

    Der Reiseveranstalter wird auch erst mahnen und das Geld erneut anfordern. Erst nach wiederholter Nichtzahlung kann er dann zu deinen Kosten stornieren und die Anzahlung ist weg, dann wird er noch auf den Reststornobetrag bestehen können.

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
    Beiträge: 2221
    geschrieben 1591193765639 , zuletzt editiert von Vive la France

    @ Gradischnig

    Wenn du eine lange und ruhige Aufenthalt in dieses Forum haben will solltest du schon überlegen von wem du die Aussage infrage gestellt!

    Gerade VS hat eine unglaublich breites Wissen, sagt nichts unüberlegt und brabbelt nicht daher.

    Das mit der Kreditkarte ist vollkommen korrekt, der Fehler hätte ich beinah gemacht und dafür hätte ich der Stornierung meiner Reise kassiert aber auf meine Kosten.

    Besser versuchen mit E-Mails oder vielleicht die Hotline sehr früh morgens anzurufen wie auch immer, Aber Kreditkarte sperren ist eine denkbar schlechte Idee.

    Nadine

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59387
    geschrieben 1591197229458 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Im Übrigen ist der Restbetrag nur dann geschuldet, wenn sicher ist, dass die Reise mängelunbehaftet durchgeführt werden kann.

    Der Veranstalter wird daher im Zweifel nicht belasten, da er andernfalls zur umgehenden Erstattung verpflichtet wäre - und zwar in Geld und nicht in Gutschein.

    Mahnung und Nachfrist ist bei der Zahlungsart Überweisung üblich, bei einer SEPA Lastschrift, KK Lastschrift verhält sich das etwas anders.

    Hier mal die Bestimmungen bei der LH (betrifft zwar Tickets, das ist aber zunächst einmal nicht kriegsentscheidend):

    Suchen & Finden Hilfe

    Was passiert, wenn ein Ticket aufgrund eines ungültigen Zahlungsmittels nicht ausgestellt werden kann?

    Wenn ein Ticket nicht ausgestellt werden kann, weil z. B. die Bankverbindung nicht korrekt angegeben wurde, die Kreditkarte ungültig war oder das Zahlungsmittel nicht über genügende Deckung verfügte, müssen die Verkaufsbedingungen neu bestimmt werden. Da der Flugpreis in Übereinstimmung mit den Tarifen errechnet wird, die am Tage der Bezahlung des Flugscheins für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig sind, kann es bei einer Verzögerung der Ticketausstellung zu einem höheren Flugpreis kommen.

    Das heißt nichts anderes als dass der bestehende Vertrag seine Gültigkeit einbüßt und ein neuer zu neuen Bedingungen geschlossen werden muss. Gleichzeitig hat der Veranstalter Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Kompensation.

    Allein schon aufgrund des Risikos halte ich deswegen die Sperrung der Kreditkarte für so ziemlich das letzte Mittel, zumal - hier DERtour - wohl erwägen wird, ob der Reisevertrag erfüllt werden kann und damit sein Anspruch auf den Reisepreis Bestand hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • Zimmerer
    Dabei seit: 1136246400000
    Beiträge: 1367
    geschrieben 1591200932677

    Auch ich möchte hier positives berichten:

    Wir wären Im April gereist (Flug und Hotel extra gebucht). Im März und April wurde von Singapore Airlines bzw. Meiers alles storniert.

    Letzte Woche wurde das Hotel erstattet (obwohl ich gerne einen Gutschein genommen hätte; die nächste Reise kommt bestimmt) und heute die Tickets.

    Gibts was schöneres als zufrieden aus dem Urlaub heimkommen?
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