#vonschmeling
Leider erhielt ich eben folgende Email:
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Aktuell liegt für diesen Zeitraum noch keine Reisewarnung vor.
Deshalb muss die Restzahlung noch geleistet werden, da bei einem aktiven Reisevertrag der Urlauber verpflichtet ist, die Zahlungen fristgemäß zu leisten.
Wird die Reise durch den Veranstalter abgesagt, und der Urlauber ist seiner Zahlungspflicht über die Restzahlung nicht nachgekommen, bekommt der Urlauber ohne Kulanz des Veranstalters keine Rückerstattung der Anzahlung.
Wurde die Reise seitens des Veranstalters inzwischen storniert, muss die Zahlung nicht mehr geleistet werden. Zum aktuellen Zeitpunkt hat die FTI noch kein Zahlungsstopp bekanntgegeben.
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Warum HC direkt diese Antwort schickt, anstatt mein Anliegen an den RV weiter zu leiten m, so dass der RV entscheidet, bleibt mir unverständlich!