Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1589269382897 , zuletzt editiert von Kourion

    @sswiti sagte:

    Aber mein Ansprechpartner ist tui4u.

    Unter dieser Nummer - klick - Fragen zu Ihrer Flugbuchung bei tui.com ?

    Allerdings... habe ich das richtig verstanden ? - dein Problem hat sich gelöst, als die Airline dann die Flüge storniert hat, ja ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • FuD
    Dabei seit: 1581237218726
    Beiträge: 25
    geschrieben 1589270713527

    #vonschmeling

    Leider erhielt ich eben folgende Email:

     ......

    Aktuell liegt für diesen Zeitraum noch keine Reisewarnung vor.

     

    Deshalb muss die Restzahlung noch geleistet werden, da bei einem aktiven Reisevertrag der Urlauber verpflichtet ist, die Zahlungen fristgemäß zu leisten.

    Wird die Reise durch den Veranstalter abgesagt, und der Urlauber ist seiner Zahlungspflicht über die Restzahlung nicht nachgekommen, bekommt der Urlauber ohne Kulanz des Veranstalters keine Rückerstattung der Anzahlung.

     

    Wurde die Reise seitens des Veranstalters inzwischen storniert, muss die Zahlung nicht mehr geleistet werden. Zum aktuellen Zeitpunkt hat die FTI noch kein Zahlungsstopp bekanntgegeben. 

    .........

    Warum HC direkt diese Antwort schickt, anstatt mein Anliegen an den RV weiter zu leiten m, so dass der RV entscheidet, bleibt mir unverständlich!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1589270975312

    @FuD

    Der Vermittler HC teilt dir das mit, was ihm vom Veranstalter FTI übermittelt wurde.

    Und du darfst dir sicher sein, dass das von HC dir Übermittelte die Entscheidung des Veranstalters ist.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1589271263752

    @FuD

    Ich nehme an, dass für diesen Zeitraum die entsprechenden Handlungsanweisungen des Veranstalters beim HC Reisebüro vorliegen.

    Ggf. einfach nochmal dort anrufen. Du musst dich ausdrücklich auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit der mängelunbehafteten Durchführung der Reise berufen.

    @sswiti

    Bei einer Nur-Flug Buchung betragen die Stornierungskosten gewöhnlich 100%, abzüglich Steuern und Gebühren.

    Wenn das LVU die Flüge gecancelled hat muss auch niemand mehr stornieren. Du musst einfach abwarten, bis TUI.com dir einen Gutschein/die Rückerstattung anbietet.

    Da kannst du wohl auch leider keine Beschleunigung herbeiführen, jedoch sollte man sich solche Bedingungen auch bei einer sehr kurzfristigen Buchung ansehen. Ich jedenfalls mache das und buche 90% meiner Tickets sehr kurzfristig.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • FuD
    Dabei seit: 1581237218726
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    geschrieben 1589271423524

    Sobald ich dort anrufe und die Vorgangsnummer angebe, wird der Anruf gar nicht weitergeleitet, da die Reise später als in 3 Wochen stattfinden soll. Oder welchen Trick gibt es dort durch zu kommen? :smile:

  • HABERLING
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    geschrieben 1589273159184

    Hallo @FuD das HC Reisebüro wird dir leider auch nicht anderes sagen können:

    Buchungen mit Abreise bis 30. Juni 2020 können kostenfrei auf einen späteren Termin (späteste Rückreise 30. April 2021) umgebucht werden. Die Umbuchung muss bis 30. Juni 2020, spätestens jedoch zehn Tage vor Abreise, erfolgen.“ :worried:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1589273901401 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es geht FuD nun zuerst einmal darum die Fälligkeit der Restzahlung auf einen Zeitpunkt kurz vor der Abreise zu verschieben.

    Wenn ich es recht verstehe erhält sie/er hierzu nur die automatischen Antworten.

    In diesem Fall würde ich es als Erklärung formulieren im Sinne von "teile ich Ihnen mit, dass ich wegen der Unsicherheiten bei der Durchführbarkeit die Restzahlung erst am ... anweisen werde".

    Notfalls würde ich eine Mahnung riskieren, dann kann man ja den Dialog immernoch aufnehmen.

    Nachtrag:

    Hast du mal versucht ob der Chat mit dem RB funktioniert?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • rishou
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    geschrieben 1589274465321

    Wie gestern schon mal erwähnt, mittlerweile bis Abreise 31.Juli kostenlose Umbuchung möglich bei FTI.

  • HABERLING
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    geschrieben 1589275093233

    FTI wird sich bei ausbleibender Restzahlung melden.

    AGB:

    3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht voll-ständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz zu verlangen.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1589275786017

    Eben - Mahnung und Fristsetzung würde ich in dem Fall (FuD) riskieren, da ja überhaupt kein Interesse mehr an der Durchführung der Reise besteht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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