Habe eine 2-wöchige USA-Reise bei dem Reiseveranstalter "CANUSA" gebucht. Die Abreise wäre am 05.04.20 gewesen. Am 12.03.20 wurde von der US-Regierung ein Einreiseverbot für 30 Tage verhängt. Die Reise wurde vom RV abgesagt bzw. storniert.
Aufgrund dere Absage habe ich gem. § 651 h Abs. 3 BGB Rückerstattung des vollen Reisepreises gebeten und die Rückerstattung ist nach § 651 h Abs. 5 BGB innerhalb 14 Tagen zu leisten. Dieser Bitte ist der RV nicht nachgekommen und versucht eine Hinhaltetaktik wie in der nachfolgenden Nachricht:
".......Ich habe volles Verständnis für Ihr Anliegen und die Fragen in dem Zusammenhang sind natürlich berechtigt. Mit ein paar Hintergrundinformationen möchte ich Ihnen Einblick in die Themen bieten, die unseren Alltag derzeit bestimmen.
Ferner ist es unser Ziel für alle unsere Kunden, natürlich auch für Sie, eine bestmögliche Lösung ihrer Angelegenheit zu finden. Dies kostet ebenfalls sehr viel Zeit, da Fluggesellschaften oder Partner in USA und Kanada ebenfalls mit ungewöhnlich vielen Fragen, die weit über die bisherige Tagesarbeit hinaus gehen, gefordert sind.
Wir haben Ihre Zahlung an alle Partner ordnungsgemäß weitergeleitet und müssen jetzt auf die Erstattung warten. Diese müssen, das werden Sie auch verstehen, authorisiert werden. Normalerweise ist das mit einem Klick zu bewerkstelligen, die Zeiten sind aber leider nicht normal. Eine solche Genehmigung wird derzeit von den meisten Airlines und anderen Leistungsträgern gar nicht erteilt. Alle Systeme und Menschen sind in besonderem Maße gefordert.
Seit ein paar Tagen gibt es von der Bundesregierung die Empfehlung, so wenig wie möglich soziale Kontakte und Begegnungen einzugehen. Daher haben wir fast alle Mitarbeiter gebeten, von zu Hause ein Minimum der täglichen Arbeit fortzusetzen. Das werden Sie sicher auch unterstützen.
Ich bin zuversichtlich, dass sich die Situation durch die massiven staatlich angeordneten Schritte bald verbessert und wir dann wieder zu unserem gewohnten Service-Level zurückkehren werden. Wir werden unaufgefordert wieder auf Sie zukommen, wann auch immer wir weitere positive Nachrichten haben.
Bis dahin bitte ich Sie um Geduld und danke Ihnen schon jetzt sehr herzlich für Ihr Verständnis. ........"
Vom RV habe ich bisher keine Rückerstattung erhalten und auch noch keinen Rechtsanwalt damit beauftragt. Man muss ja nicht noch unnötig weitere Kosten verursachen.
Hat jemand mit diesem RV das selbe Problem und hierzu vielleicht hilfreiche Information, wie man zu seinem Recht kommt???