Seltsamerweise steht bei meiner Stornierung von FTI ganz unten eine Alltours Buchungsnummer ?
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1586200854570
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geschrieben 1586201858724 , zuletzt editiert von vonschmeling
@meinschiffbucher sagte:
Das wiederspricht ja jedem Rechtsverständnis.
Wieso jedem?
Vielleicht kommt es ja doch ein wenig auf das Niveau der Verständnisebene an - ansonsten hätte ein jeder Volljurist ganz umsonst mindestens 4 Jahre Studienzeit investiert um dann mit 4 Minuten Googeln zu einem abschließenden Ergebnis gelangen zu können?!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1586202044009
Falls die Gutschein-Lösung kommt, kannst du dir den Weg zum Anwalt sparen. Die wird mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem BGH bzw. EUGH enden. Aber erst Jahre später, wenn die Gutscheine längst eingelöst oder ausgezahlt wurden.
Bei Gesetzgebungsverfahren unter Zeitdruck wird einkalkuliert, dass ein hohes Gericht das Gesetz evtl. einkassiert. Ein sofortiger Stopp ist nur zu befürchten, wenn z.B. essentielle Grundrechte (Grundgesetz) verletzt werde. Die Folgen beschränken sich daher in fast allen Fällen darauf, dass der Gesetzgeber das Gesetz für die Zunkuft überarbeiten muss bzw. bei einem späteren, ähnlich gelagerten Fall nicht erneut so handeln darf.
Die Alternative für den Gesetzgeber wäre nicht zu handeln. Das ist gerade in Ausnahmesitutionen die schlechteste Lösung.
Viele Grüße und Gute Reise / مع أطيب التحيات ورحلة جيدة -
geschrieben 1586202700405
Da hast du Recht! Auch wenn man höchstwahrscheinlich den Rechtsstreit gewinnen würde ist der Zeitaufwand zu hoch und der Zeitraum bis zur Entscheidung zu lange.
Gibt ja noch die Möglichkeit, dass das Gesetz noch scheitert oder mein RV die Variante Gutschein nicht anwendet.
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geschrieben 1586203087380
Überaus befremdlich finde ich den recht willkürlichen Termin des 08. März. Was ist am 08. März passiert? Und warum sollte die Gutscheinregelung für Buchungen bis zum 07. März gelten und nicht für Buchungen danach? Umgekehrt wäre es zumindest nachvollziehbar, wenn man sich sehenden Auges in sein Verderben gebucht hätte. Nur für den Fall, dass der 08.03. irgendeine pandemische Relevanz hätte.
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geschrieben 1586203455441
Bist du sicher, die soweit angedachte Regelung wirklich begriffen zu haben?
Sie soll auf Buchungen nach dem 8.3.2020 angewendet werden.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
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geschrieben 1586203653258
@vonschmeling sagte:
Bist du sicher, die soweit angedachte Regelung wirklich begriffen zu haben?
Sie soll auf Buchungen nach dem 8.3.2020 angewendet werden.
Sie soll auf Buchungen angewendet werden, die vor dem 08. März erfolgten. Ansonsten gäbe es hier sicher nicht so eine Aufregung.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gutschein-statt-erstattung-1738860
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geschrieben 1586204331340Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"