Das Wichtigste in Kürze:

  • Die britische Thomas Cook Group PLC und Thomas Cook Deutschland haben Insolvenz beantragt. Für die Thomas Cook International AG (TCI) wurde am 01.10. ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet. 
  • Davon betroffen sind Reisen mit Thomas Cook, Neckermann, Bucher Reisen, Öger Tours, Air Marin, Thomas Cook International AG (TCI) mit den Veranstaltermarken XNER, NER und TOR
  • Reisen mit Abreise bis einschließlich 31.12. werden nicht durchgeführt; für Pauschalreisen gilt der Sicherungsschein  
  • Reisen mit Abreise ab dem 01.01.2020 wurden ebenfalls vom Veranstalter abgesagt und werden nicht durchgeführt; für Pauschalreisen gilt der Sicherungsschein
  • Condor-Flüge und Aldiana-Reisen werden planmäßig durchgeführt   
  • Für Erstattungsansprüche von Nur-Hotel/Flug-Buchungen ohne Sicherungsschein ist der jeweilige Insolvenzverwalter der Ansprechpartner 
  • Wenn Ihre Reise abgesagt wurde, wenden Sie sich für Erstattungsansprüche an den Dienstleister Kaera der Reiseinsolvenzversicherung Zurich Insurance (+49 6172 99761123, www.kaera-ag.de
  • Optionsbuchungen werden vom Veranstalter storniert  
  • Buchungen über andere Reiseveranstalter sind nach unserem Kenntnisstand nicht betroffen

Hinweis für betroffene Thomas Cook Kunden

Bei HolidayCheck und auch den Reiseveranstaltern werden betroffenen Buchungen nach Abreisedatum priorisiert bearbeitet. Wir werden Sie hier weiterhin über Neuigkeiten und Änderungen informieren. 

Sollten Sie dennoch dringende Fragen zu Ihrer betroffenen Thomas Cook Buchung haben, können Sie sich an unseren Kunden-Service wenden:  

  • Telefonisch: +49 89 14379150 (aus Deutschland) / +43 720710894 (aus Österreich) / +41 71 541 5555 (aus der Schweiz)
  • Per E-Mail: thomascook@holidaycheck.com

Ausführlichere Informationen

Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Situation von Thomas Cook

Wie am 23.09.2019 bekannt wurde, hat die britische Thomas Cook Group PLC Insolvenz beantragt. Der Insolvenzantrag wurde am 23.09.2019 offiziell bestätigt.     

Am 25. September hat auch die deutsche Thomas Cook Gruppe ein Insolvenzverfahren beantragt. Dies betrifft die Veranstalter Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und Air Marin. Die Geschäfte dieser Gesellschaften übernimmt deshalb ein Insolvenzverwalter. Am 01. Oktober 2019 wurde für die Thomas Cook International AG (TCI) mit den Veranstalter-Marken TOR, NER und XNER ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet. 

Der ebenfalls zur Thomas Cook Gruppe gehörende Reiseveranstalter Aldiana sowie die Airline Condor sind hingegen nicht betroffen und führen ihren Betrieb aktuell fort.    

Das bedeutet für Ihre Reise:

 

Informationen zu Pauschalreisen

Informationen für Reisende, die sich gerade Urlaub befinden

Urlauber, die sich bereits im Urlaubsort befinden, empfehlen wir, sich umgehend an ihre Reiseleitung vor Ort zu wenden, um Informationen zum verbleibenden Reiseverlauf sowie zur Rückreise zu erhalten. Die Kontaktdaten der Reiseleitung finden Sie in den Reiseunterlagen. 

Sollten Sie diese nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an den Dienstleister Kaera der Insolvenzversicherung Zurich Insurance:  

Laut Thomas Cook werden Urlauber von Condor bis auf weiteres regulär zurückbefördert. Thomas Cook bemüht sich nach eigenen Angaben darum, alle Urlauber, die sich bereits im Urlaubsort befinden, wie gebucht durch die entsprechenden Airlines nach Deutschland zurückbefördert werden. 

Für dringende Fragen bezüglich Ihres Condor-Flugs, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: condor@holidaycheck.com

Für die Urlaubsregionen Balearen, Kanaren und Dominikanische Republik, Madeira, Malaga, Faro und Jerez de la Frontera hat der Insolvenzversicherer Zurich Flughafentransfers bei der Firma DER Touristik beauftragt. Kunden werden über die Zielgebietsagentur der DER Touristik informiert. Die Transfers sind somit in o.g. Regionen sichergestellt (für privat organisierte Transfers in Madeira und Faro am 29.9. können Taxikosten bis 50,- Euro bei der Versicherung eingereicht werden)

Hotels, Transferagenturen und Airlines haben eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dadurch sollen Pauschalreisen für Urlauber, die sich im Urlaubsort befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden. Die Kostenübernahmeerklärung finden Sie unter folgenden Links:


Informationen zu abgesagten Abreisen am 23. und 24.09.

Der Veranstalter bittet betroffene Kunden, sich an den Dienstleister Kaera der Insolvenzversicherung Zurich Insurance zu wenden (www.kaera-ag.de oder direkt zur Schadenanzeige, Telefon: +49 6172 99 76 11 23).  

Bitte seien Sie sich jedoch bewusst, dass das Einreichen Ihrer Ansprüche noch nicht nichts darüber aussagt, ob und in welcher Höhe der entstandene Schaden beglichen werden kann. 


Informationen zu Abreisen ab dem 25.09. bis einschließlich 31.12.

Reisen über Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit Abreisedatum 25.09. bis einschließlich 31.12. wurden vom Veranstalter abgesagt und werden nicht durchgeführt. Denn laut Thomas Cook weder die Airlines (inkl. Condor), noch die Hotels werden die Urlauber als Gast akzeptieren. 

Betroffene Urlauber können sich zum weiteren Vorgehen an den Dienstleister Kaera der Insolvenzversicherung Zurich Insurance wenden:


Informationen zu Abreisen ab dem 01.01.2020

Reisen über Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit Abreisedatum ab 01.01.2020 wurden vom Veranstalter ebenfalls abgesagt und werden nicht durchgeführt.

Betroffene Urlauber können sich zum weiteren Vorgehen an den Dienstleister Kaera der Insolvenzversicherung Zurich Insurance wenden:


Generell gilt bei Pauschalreisen: 

Bitte seien Sie sich bewusst, dass das Einreichen Ihrer Ansprüche noch nichts darüber aussagt, ob und in welcher Höhe der entstandene Schaden beglichen werden kann. Bitte berücksichtigen Sie diese Information bei der Buchung einer neuen Reise. 

Der eingesetzte Dienstleister Kaera informiert bezüglich der Ansprüche wie folgt:

„Durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung sind sämtliche geleistete Anzahlungen auf den Reisepreis und Restreisepreiszahlungen aller Reiseteilnehmer des Reiseveranstalters bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert. Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110 Mio. EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. In diesem Fall erhalten Sie eine anteilige Erstattung.“

ACHTUNG: 

Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen: 

  • Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. 
  • Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 
  • Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen.  


Informationen zu Nur-Hotel-Buchungen oder Nur-Flug-Buchungen (Charterflüge)

Bei Buchungen von Einzelleistungen (z.B. Nur-Hotel-Buchungen oder Nur-Flug-Buchungen; d.h. keine Pauschalreisen) gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde. Ausnahmen hierzu können bestehen. Prüfen Sie bitte in diesem Fall ob Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein vorliegt.

Nach unserem Kenntnisstand gibt es bei allen Veranstaltern der Thomas Cook Gruppe für Nur-Hotel-Buchungen (d.h. keine Pauschalreisen) ab dem 01.09.2018 keinen Sicherungsschein mehr.    

Weitere Informationen zum Thema Sicherungsschein finden Sie hier: https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/faq-thomas-cook

Betroffene Kunden (ohne Sicherungsschein) wenden sich bitte direkt an den Insolvenzverwalter. Am 26.09. wurden Insolvenzrechtsspezialisten der Hermann Wienberg Wilhelm mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beauftragt. Weitere Informationen zum Insolvenzverfahren finden Sie hier: https://www.hww.eu/thomas-cook/


Gesonderte Informationen zu Reisen der Thomas Cook International AG (TCI)

Am 01.10.2019 wurde für die Thomas Cook International AG (TCI) mit den Veranstaltermarken XNER, NER und TOR ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet. 

Abgesagte Pauschalreisen mit Abreisedatum bis einschließlich 31.12.2019 und Abreisedatum ab 01.01.2020

Bitte wenden Sie sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc  beauftragten Dienstleister KAERA (www.kaera-ag.de oder direkt zur Schadenanzeige, Telefon +49 (0) 6172 – 99 76 11 23). KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren. 

Abgesagte Nur-Hotel oder Nur-Flug Buchungen (Charterflüge) ohne Sicherungsschein 

Zur Einreichung der Forderung stehen auf der Homepage des Konkursamtes Höfe unter folgendem Link ein Formular und weiterführende Informationen zur Verfügung: https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG 

Das ausgefüllte Formular ist unterzeichnet auf dem Postweg inklusive Beweismittel (bspw. Kopien der geleisteten Zahlungen, Rechnungskopien u.ä.) an folgende Adresse zuzustellen:   

Baur Hürlimann AG 

Dr. iur. Daniel Hunkeler 

Bahnhofplatz 9 

Postfach 1175 

8021 Zürich 1 


Informationen zur Erstattung bereits geleisteter Zahlungen 

Für Pauschalreisen, die vom Veranstalter abgesagt wurden, greift nach unserer Kenntnis ab dem 25.09.2019 der Sicherungsschein. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Dienstleister Kaera der Insolvenzversicherung Zurich Insurance:  

Der eingesetzte Dienstleister Kaera informiert bezüglich der Ansprüche wie folgt:

„Durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung sind sämtliche geleistete Anzahlungen auf den Reisepreis und Restreisepreiszahlungen aller Reiseteilnehmer des Reiseveranstalters bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert. Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110 Mio. EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. In diesem Fall erhalten Sie eine anteilige Erstattung.“

Für Reisen mit Abreise ab dem 1. Januar besteht nach wie vor eine gültige Reisebuchung bei dem Veranstalter, sodass zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Ansprüche auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen geltend gemacht werden können. Nach unserer Kenntnis wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob und wie diese Reisen stattfinden werden. Sie werden darüber informiert, sobald es eine Entscheidung dazu gibt. 


Informationen zu Reisen anderer Reiseveranstalter 

Haben Sie Ihren Urlaub über einen der folgenden Reiseveranstalter gebucht, ist Ihre Buchung nach unserem Kenntnisstand nicht von den oben genannten Umständen betroffen:  

5 vor Flug, ADAC Reisen, Airtours, Alltours, Ameropa, Anex Tour, Attika Reisen, Bentour Reisen, BigXtra Touristik, Billa Reisen, Byebye, Clevertours, Club Aldiana, Club Med, Coral Travel, Dertour, Ecco Reisen, Eurowings Holidays, Express Travel International, Falk Travel, FERIEN, Fit & Vital Reisen, Fit Reisen, Fox-Tours, FTI, Gruber Reisen, GULET, Helvetic Tours, HLX, HCR, I.D. Riva Tours, ITS, ITT Ferien, Jahn Austria, Jahn Reisen, JT Touristik, Kuoni Reisen, LMX Touristik, L'TUR, Lufthansa Holidays, Maris Reisen, Meiers Weltreisen, Mondial, Olimar Reisen Phoenix Reisen, Rhomberg, Schauinsland Reisen, SWISS Holidays, Tischler Reisen, TRAVELiX, tropo, TUI, vtours, Windrose Finest Travel, XPUR Reisen. 

Auch Condor-Flüge, die Teil einer Pauschalreise sind und über einen der oben genannten Veranstalter gebucht wurde, werden planmäßig durchgeführt. 


Weitere Informationen

Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem aktuellen Stand unserer Informationen.  

Bei HolidayCheck und auch den Reiseveranstaltern werden die betroffenen Buchungen nach Abreisedatum priorisiert bearbeitet. Daher möchten wir Sie bitten, von Rückfragen zum Status Ihrer Buchung abzusehen, sofern Sie nicht innerhalb der nächsten 5 Tage abreisen sollten. Wenn sich für die von Ihnen gebuchte Reise neue Informationen ergeben, werden wir uns direkt bei Ihnen melden.   

Sollten Sie dennoch dringende Fragen diesbezüglich haben, können Sie sich an unseren Kunden-Service wenden:  

  • Telefonisch: +49 89 14379150 (aus Deutschland) / +43 720710894 (aus Österreich) / +41 71 541 5555 (aus der Schweiz)
  • Per E-Mail: thomascook@holidaycheck.com

 

Alle Angaben ohne Gewähr.