Hallo Burnbaby
Laut den Fluggepäcksvorschriften ist folgendes erlaubt:
Lithium- oder Lithium-Ionen-Ersatzzellen oder –batterien, nicht mehr als zwei, für die vorgenannten elektronischen Gebrauchsgüter. Diese Batterien müssen einzeln geschützt verpackt seinso dass Kurzschlüsse ausgeschlossen sind und dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden (siehe 2.3.5.10 für Einzelheiten
Gruß
Karl