@vonschmeling
XXXXxDas kursiv geschrieben soll ein Zitat von vs sein:
Einerseits ist da die Betrachtungsweise, dass der Veranstalter während des Buchungsvorganges für deutsche Kunden einen Hinweis auf den travel ban im Rahmen seiner Aufklärungspflichten erkennbar hätte geben müssen (hat er das wird´s tatsächlich eng für euch!)
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Bedeutet das allen Ernstes das der Veranstalter eine Reise verkaufen kann wenn er darauf hinweist das die Reise auf Grund eines "travel ban" nicht funktioniert?
XXXXDas hier auch = Zitat aus einem Beitrag von vs. XXx
Andererseits gilt für den Buchungswilligen auch eine Verpflichtung zur Mitwirkung - in diesem Fall Informationseinholung - betreffend die Reise und deren Bestimmungen auf den Zwischenhalten.
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Bin ich wirklich als Laie verpflichtet Informationen einzuholen ob die vom Anstalter angebotene Reise in allen Punkten den gesetzlichen Bestimmungen der von der Reise berührten Länder entspricht?
Ich buche eigentlich Pauschalreisen weil ich mich um solche Dinge nicht kümmern will.
Gruß
Karl