Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
Werner EwesW

Werner Ewes

@Werner Ewes
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Werner Ewes
  4. Beiträge
Über
Beiträge
35
Themen
0
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Werner EwesW Werner Ewes

    xxx überflüssiges Zitat entfernt, es reicht ein @username xxx

    Wenn es noch eines letzten Beweises bedurfte, dann dieser Post (nach >3 Stunden Edit von 3 auf >100 Zeilen?). Ich fasse mich kurz: Eloquenzneurose, Empathiemangel und Brüskierungsdrang. Offenbar hoffnungsloser Fall, ich mach dann mal den Hape Kerkeling.

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Werner EwesW Werner Ewes

    @vonschmeling sagte:

    Ich denke der Terminus Staatshaftung ist inzwischen gänzlich überholt.

    Lehrerin von Beruf oder Hobby konrinten ausscheiderin? Jeder weiss, was gemeint ist.

    Ferner nehme ich nicht an, dass du die Wartezeit auf eine Entscheidung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage der Quote hinnehmen wolltest, noch weniger die Kosten, die dir dadurch zuerst einmal entstehen würden.

    Falsch genehmt, für mich unerheblich

    Schließlich darf noch bezweifelt werden, dass eine solche Maßnahme bei Kaera / Zurich besonderern Eindruck hinterließe.

    Mir egal, Eindruck hinterlassen ist was für abgehalfterte Provinzabwälte, hier geht's um die Sache

    Antragsgegner wäre im Übrigen die Zurich, Kaera ist nur das ausführende Organ.

    Jaja, wären einer nach dem anderen ggf. zur Stellungnahme gebeten worden....

    xxx Zitat von Beitrag getrennt xxx

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Werner EwesW Werner Ewes

    Grundsätzlich hatte ich Abwarten der Staatshaftung im Sinn, solange ich damit nichts verwirke. Anderenfalls (bei sehr kurzer Frist bzgl. Rechtswirksamkeit des Kaera-Bescheides) hätte ich Kaera die Wahl gelassen zwischen Verzicht auf Einrede der Verjährung oder vorsorglichem juristischen Schritten.

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Werner EwesW Werner Ewes

    Hallo Allerseits!

    Inzwischen bekommen ja schon die Ersten ihre 17,5 % von Kaera und die dazu gehörigen Abrechnungsschreiben, worin das allgemeine Bla bla und die Nennung der Quote angeführt sind, keine detaillierte Darlegung, ob/dass z.B. Rückführung mit unter den 110 Mio. € Deckel gerechnet wird (worüber es ja geteilte juristische Ansichten gibt).

    Mal ausgeklammert, dass Staatshaftung zugesichert wurde: wie lange bliebe denn nach Erhalt der Kaera-Mitteilung und Zahlung Zeit, zur Not die Abrechnung anzufechten? Welche Frist gälte hier?

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Werner EwesW Werner Ewes

    Eventuell mal den Vertrag dazu studieren, inwieweit oder ab wann myright kassieren darf.

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Werner EwesW Werner Ewes

    Ab morgen wartet Kaera ja mit einer Statusanzeige

    https://www.kaera-ag.de/

    auf. Mal sehen, was da so an Konkretem drin steht. Übrigens fiel mir folgende Info

    https://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/leistungstraegerthomascook/

    auf deren Homepage ins Auge. Hoteliers bekommen offenbar komplett die Kosten der gestrandeten TC-Kunden (Pauschalreisende) erstattet, also über die ersten 50% hinaus. Wer mir jetzt noch erklären will, das geht alles von den 110 Mio. runter und der Rest an die Daheimgebliebenen wird quotiert und das sei in 651r BGB definiert......

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Werner EwesW Werner Ewes

    @haberling sagte:

    Die Reisen die vor 01.11.18 gebucht wurden fallen natürlich in das Insolvenzjahr 01.11.18 -30.10.19.

    Dieser Deiner Standpunkt steht im Widerspruch zu vonschmeling, ist Dir schon klar 😉 ?!

    Und auch hier meine Frage: nur Standpunkt oder belegbare bzw. nachlesbare Fakten (Paragraphen, Urteile, Kommentare o.ä.) ?

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Werner EwesW Werner Ewes

    @vonschmeling:

    zu a )
    da ist doch vor TC schon ein RV über Zurich versichert insolvent gegangen, wenn ich den Thread richtig in Erinnerung habe?! Dessen betroffenen Verträge zumindest in Teilen vor dem 1.11.18?

    zu b ) verstanden, aber so richtig fassbar, konkret nachlesbar gibt's da wohl nix.

    Mal sehen, was die Juris nach Keara-Bescheid aus dem Hut zaubern...

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Werner EwesW Werner Ewes

    Danke für die Antwort.

    a ) würde das bedeuten, dass Reisen, die vor dem 1.11.18 gebucht wurden, aber von der Insolvenz betroffene sind, noch in das vorherige Geschäftsjahr fallen?

    b ) gibt es für deine -durchaus plausibel klingende-Antwort nachlesbare "Paragraphen", Rechtsprechungen aus der Vergangenheit, Gesetzeskommentierungen o.ä. ? Woher weißt Du das?

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Werner EwesW Werner Ewes

    Über die Auslegung oder Deutung des Paragraphen 651r BGB hinsichtlich der Frage: fallen die Rückholkosten etc. (kolpotierten 80 Mio.) unter die 110 Mio. Limit gibt es geteilte Meinungen. OK. Der andere relevante Aspekt ist für mich die Auslegung des Absatz 3 Satz 3 ("Er -der Versicherer- kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen.") Die Auffassung einiger Wissenden hier im Forum lautet ja, dass (weil) das Insolvenzdatum 25.9.19 nunmal in das eine Geschäftsjahr fällt, alle von dieser Insolvenz betroffene Reisen unter diesen -nur einen- Deckel 110 Mio. des einen Geschäftsjahres fallen. Aus dem Satz 3 oben kann man das ja nicht direkt ableiten. Daher meine Frage bzw. Bitte: Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage, Rechtsprechung oder sonstigen nachlesbaren Grundlage beruht diese Auffassung?

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Werner EwesW Werner Ewes

    Bin mal gespannt, wie genau die Kaera die Abrechnung darlegt. Detailliert mit Ausweisung einzelner Positionen (Rückholung und Reisepreisvorauszahlungen jeweils für Travel und TC getrennt) sollte es sein. Anderenfalls kommt erst richtig Arbeit auf die zu (hunderttausendfache Aufforderung zur Offenlegung und im Zweifel Klagen).

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Werner EwesW Werner Ewes

    Rückbeförderung und Beherbergung bis dahin gehen extra, fallen also nicht in die Quotierung bzw. unter die 110 Mio. € Limit. Wäre ja auch wie sich in den Beiträgen zuvor darstellt, gar nicht praktikabel.

    651r Abs. 1 beschreibt unter Nr.1 und 2., was ERSTATTET wird. Satz 2 gibt an, das ZUDEM Rückbeförderung/Beherbergung SICHERZUSTELLEN sind (hier kein Wort von Erstattung).

    651r Abs. 3 Satz 3 lässt Deckelung der zu ERSTATTENEN Beträge zu.

    Wenn Zurich es trotzdem versuchen sollte, können die sich auf 100000de Widersprüche und Klageandrohungen vorbereiten.

    Archiv (nur lesen)

  • Kundengeldabsicherung der Veranstalter
    Werner EwesW Werner Ewes

    @jlechtenboehmer sagte:

    nein, aber jeder Richter wird erwarten, dass ein Verbraucher, der sich für einen sog. „mündigen Bürger“ hält, auch die Konsequenzen für sein Verhalten trägt. Einfach ein gesunder Menschenverstand ist auch mal gefragt. Den kann man nicht bei Belieben abschalten wenn man hierdurch Vorteile erzielt.
    Diese sind nicht vorab zu erkennen, da sich das Potential erst am letzten Tag eines Wirtschaftsjahres aus der Summe aller Schadensmeldungen eines Versicherers ergibt.

    Bullshit Bingo Treffer !!

    Allgemeine Fragen

  • Kundengeldabsicherung der Veranstalter
    Werner EwesW Werner Ewes

    Dieses blödsinnige Gefasel über Vollkaskomentalität oder trifft die Richtigen (Luxus) lässt letztlich psychopathologische Aspekte bei den Autoren annehmen.

    Fakt ist:: EU-Recht wurde missachtet bzw. fehlerhaft umgesetzt. Amtshaftung zur Not auf dem Klageweg festzustellen. Der Sicherungsschein wird nach der Buchung ausgestellt. Kein Richter dürfte ernsthaft vom Verbraucher erwarten, dass dieser dann die Bilanzen und Jahresumsätze aller RV und Firmierung derer Insolvenzversicherungsträger studiert, um dann das Risiko einer Unterdeckung zu erkennen und umgehend die Buchung zu widerrufen.

    Allgemeine Fragen

  • Kundengeldabsicherung der Veranstalter
    Werner EwesW Werner Ewes

    Die Änderung war auch zwingend erforderlich, da ein vollständiger Schutz gegen eine Insolvenz mehrerer großer Reiseveranstalter (auch unter dem Dach einer Gruppe) Reisen so verteuern würde, dass sie nicht mehr bezahlbar wären.

    Das nenne ich mal Milchmädchenrechnung. Eine Absicherung eines durchschnittlichen Reisepreises eines einzelnen Reiseteilnehmers (Stückpreis Sicherungsschein) ist bei redlicher Kalkulation unwesentlich davon abhängig, ob viele kleine oder wenige große RV am Markt sind. Wenn der Versicherer sich aber in Kenntnis der Obergrenze fast alle RV an Land zieht und dank Masse den Sicherungsschein zum Schnäppchenpreis anbieten kann, läuft der eigentliche Sinn des Gesetzgebung ins Leere.

    Allgemeine Fragen

  • Insolvenz Thomas Cook
    Werner EwesW Werner Ewes

    @wuelfi71 sagte:

    So, mal für alle Milchmädchenrechner, die hier von einer Staatshaftung (denn das ist der korrekte Begriff) träumen:

    Die RICHTLINIE (EU) 2015/2302 besagt

    Was glaubt Ihr denn, was Euer Urlaub gekostet hätte, wenn die Insolvenz von mehreren der größten Reiseveranstalter unter dem Dach von Thomas Cook vollständig abgesichert worden wäre? Da sehe ich für Staatshaftung keinen Raum und wenn vergehen noch viele, viele Jahre, bis das durchgeklagt wäre. Und ich dachte über das Thema "to big too fail - der Steuerzahler wird's schon richten..." wären wir langsam mal hinweg...

    Für gewöhnlich gehört es sich die Quellenangabe soweit zu konkretisieren (welcher Artikel/Absatz etc. der ellenlangen Richtlinie), dass ein jeder sich den Passus und zugehörigen Kontext anschauen kann.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    Werner EwesW Werner Ewes

    Nochmal zum Thema Staatshaftung/ nicht hinreichend umgesetzten EU-Recht, für den anzunehmenden Fall, dass die € 110 Mio. nicht ausreichen:

    M.E. müsste jeder einzelne seinen Schäden Stand heute zur Not per Amtshaftungsverfahren/-klage gegen den zuständigen Bundesminister oder von mir aus auch Angi herself einfordern. Besser wäre natürlich, die Politik würde im Vorfeld einlenken.

    Sobald geklärt ist, welche Reisen wie noch durchgeführt werden und grob auf welche Summe wohl der Gesamtschaden abzuschätzen ist, halte ich eine Online-Petition z.B. über Change.org für nicht verkehrt. Motto: Anerkenntnis spart dem Staat und dem Michel unzählige Einzelverfahren.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    Werner EwesW Werner Ewes

    @webstr65 sagte:

    Na, so ganz richtig ist das nicht.
    Die BT Fraktion der Grünen hatte im März den Antrag gestellt, die Deckungssumme zu erhöhen. Aber wahrscheinlich waren der Bundesregierung die wirtschaftlichen Interessen der Reiseveranstalter wieder einmal wichtiger als die der zahlenden Kunden.

    https://www.bundestag.de/presse/hib/659444-659444

    😤 schöner Beweis; ich weiss, was ich zu gegebener Zeit zu tun habe... 👩‍🎓

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    Werner EwesW Werner Ewes

    @nate1 sagte:

    Sammelklage ist in D nicht möglich, da rechtlich überhaupt nicht vorgesehen. Da könnte nur die seit 01.11.2018 eingeführte Musterfeststellungsklage evtl. - bei was auch immer - helfen klick.

    Musterfeststellungsklage gibt's leider nur gegen Unternehmen, nicht gegen Staat oder Behörde (zuständiges Ministerium). Hier kommt nur Amtshaftungsklage in Betracht, die derzeit jeder einzeln führen müsste. Bei dieser Dimension/Anzahl der Betroffenen könnte ich mir aber vorstellen, dass entweder gefuchste Anwaltsgruppen eine einfachere, gesammelte Vorgehensweise ins Leben rufen oder unsere Volksvertreter vorab einlenken und kompensieren.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    Werner EwesW Werner Ewes

    @reisemeister-ffm sagte:

    Welche Fehler gehen den auf die Kappe des Staates? Ich bin ebenfalls betroffen, aber dieses Politik-Bashing ist armselig. Hier hat sich (leider) ein Insolvenzrisiko verwirklicht, dass überall im Wirtschaftsleben eintreten kann, wenn man daran teilnimmt. Wir haben uns alle freiwillig dazu entschieden, zu buchen und ein Risiko auf uns zu nehmen (Vorableistung). Viel Erfolg mit ihrer Klage....

    P.S: Vorher schonmal informiert, was Amtshaftung ist? Das passt hier mal aber so was von gar nicht auf den Sachverhalt.

    Da Sie erst seit gestern dabei sind: wurde bereits auf einigen der vorangegangenen 337 Seiten erörtert. Sie können es ja auch bleiben lassen....

    Reiseveranstalter
  • 1
  • 2
  • 1 von 2

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag