@paul-grothe sagte:
Einzelleistungen müssen (anders als Pauschalreisen) nicht (mehr) abgesichert werden und sind es daher auch nicht.
Oder sind es eben doch, da ja hier der ein oder andere einen entsprechenden Hinweis dazu bei seiner Rechnung erhalten hat.
Ich nehme an du meinst die Nivellierung der §§ 651 BGB 2018? Tatsächlich bezweifle ich, dass der BGH heute zu einer anderen Entscheidung kommen würde.
Sei´s drum, ich würde jedenfalls nochmals genau nachsehen und ggf. um eine Erklärung bitten.
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