Nochmal: Maßgeblich ist die AIBT, und das ist der Zeitpunkt, der in HABERLINGS und meinem Beitrag angegeben wird.
Oder anders formuliert: Das ist die Zeit, die du auf dem Beschwerdeformular angeben musst.
vonschmeling
Beiträge
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Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe -
Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend HilfeNur fast korrekt: Ein Streik kann durchaus auch der Sphäre des LFU zugerechnet werden, hierzu gibt es diverse Entscheidungen. Ich nehme jedoch ohnehin an, dass keiner der beiden Gründe im vorliegenden Fall ursächlich war.
Im Übrigen handelt es sich nicht um eine Strafzahlung, sondern um eine Kompensation immaterieller Schäden. -
Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend HilfeDas sagt sich immer so leicht mit dem Öffnen der Türen, muss aber dann wasserdicht belegt werden. In der Spruchpraxis wird überwiegend die sogenannte AIBT (Actual In Block Time) zugrunde gelegt. Das sind die zuletzt erfassten Daten im Flugprotokoll und damit unstreitig. Die AIBT manifestiert eben die von HABERLING und auch mir angegebene Verspätung.
Ich nehmen an Condor macht hier ein Vergleichsangebot, da es ja wirklich sehr knapp hergeht. Unter 3h gibt es nämlich gar nichts!
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Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend HilfeAnkunft 23:37 UTC, Verspätung 182 min
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Reiseclub Magic Travel@manigabi
Du kannst deine Antworten in einem Beitrag posten, einfach ein @username davor und jeder weiß, worauf du dich beziehst.
Des Weiteren gab es vermutlich mehrere Vakanzen auf das Angebot, demnach macht Kourions Beobachtung durchaus Sinn hinsichtlich fortlaufender Versteigerungen.
Tatsächlich sehe ich keinen Benefit für die User durch mehr Details und würde gerne abschließen damit.
Fazit: Du hast auf ein nicht seriös ausgepreistes Angebot geboten im online bidding Verfahren; das Gebot ging ins Leere mangels Bestätigung seitens des Anbieters.
Kann sich wirklich jeder einen Reim drauf machen ohne weitere Ausführungen dazu. -
Reiseclub Magic Travel@manigabi
Die meisten Leser dürften den Vorfall als solchen verstanden haben und sich lediglich fragen, warum du diese deine aufschlussreichen Recherchen nicht vor der Versteigerung angestellt hast?
Rechtlich könnte es sich um einen Verstoß gegen die Bestimmungen des UWG handeln (deutsches Recht), das ist aber noch kein Betrug (StGB), zumal ja noch nicht einmal ein Abschluss zustande kam.
Deine Erfahrung reiht sich ein in eine Litanei negativer, sei das nächste Mal einfach wacher und strenge gleich Nachforschungen an. Man kann inzwischen ja beim Kauf von Teebeuteln oder Haferflocken Verbrauchermeinungen finden, bei einer Reisebuchung sollte die Maßnahme selbstverständlich sein.
Wie ich bereits sagte: Niemand hat was zu verschenken! Die Pferdefüße kann man als aufmerksamer Konsument quasi schon riechen! -
Reiseclub Magic Travel@Du_darfst
Ich verstehe es so, dass bei der "Versteigerung" ein Grundpreis von 2398 € angegeben war, was sich bei näherer Betrachtung als wesentlich zu hoch angesetzt erwies. Stattdessen war der "Katalogpreis" auch nur 656 €, die 552 € also nicht der erhoffte Schnapp.
Deine Auffassung mangelnder Seriosität allein schon beim Vorgehen teile ich in Gänze. Und schließlich kam das Geschäft gar nicht zustande, da der Anbieter die Reiseunterlagen schuldig blieb?
Fazit: Keiner hat etwas zu verschenken, also Obacht bei solchen Methoden - ob Bidding oder Gutscheine. Am Ende bewahrheitet sich stets die Erkenntnis: Pay peanuts get monkeys! -
Nile Air - ErfahrungenNein, und das Unternehmen beruft sich vollkommen zu Recht auf einen "gleich- oder höherwertigen" Ersatz, der einem Anspruch auf Erstattung entgegensteht.
Offen gestanden finde ich es fast peinlich, hier überhaupt eine Forderung zu stellen! Ganz und gar niveaulos ist jedoch die Formulierung "Achtung - Betrug", die vermutlich auch noch in den handelsüblichen Frustforen hinterlassen wurde.
Mein Fazit: Tadellos bedient worden, trotzdem gierig nach einer Erstattung und jetzt bitter enttäuscht, dass die Nummer in die Binsen ging. Alles prima gelaufen!
Die Kirsche auf der Torte wäre jetzt noch eine Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassung seitens der Rechtsabteilung des gegenständlichen Unternehmens. -
select HolidayDu solltest mit solch inkriminierenden Aussagen wohl etwas zurückhaltender sein, wenn du nicht deinerseits Post vom Anwalt bekommen möchtest. Schlimmstenfalls würde es sich um einen Vertragsbruch handeln und nicht etwa um Betrug!
Die Information zu voraussichtlichen Angaben betreffend Airline und Flugzeiten kannst du sicherlich in den AGB des Veranstalters finden. Darauf hätte dich deine Anwältin auch schon vor der Verfassung einer Forderung hinweisen können - just my 2 cents! -
Koffer wurde beschädigt. Was kann ich tun?Ja, denn gerade die Schlichtungsstelle des BMfJ ist in diesen Fällen (nicht SÖP Mitglieder) zuständig.
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Robinson Club für TeenagerIch auch, und herzlichen Dank für deine Rückmeldung!
Wahrlich keine schlechte Wahl, ich bin eigentlich sicher es wird euch taugen!
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Koffer wurde beschädigt. Was kann ich tun?Die Herstellergarantie tritt natürlich nicht ein im Falle von zerstörerischer Außenwirkung (ausgenommen Rimowa, die ersetzen wirklich alles!).
Für die Meldung beim LFU gilt der dehnbare Begriff "sofort" = ohne schuldhaftes Zögern. Habt ihr erst zuhause den Schaden bemerkt (nachvollziehbar, wenn nicht gerade die halbe Ladung auf dem Belt lag) dann war eure Benachrichtigung durchaus "fristgemäß" im Sinne der zulässigen Bestimmungen. Zulässig, weil es für Gewährleistungsansprüche eng gefasste Regeln gibt, die auch nicht so einfach mal mit abweichenden AGB/ ABB auszuhebeln sind.
Gute Entscheidung die Schlichtungsstelle des BMfJ mit dem Fall zu befassen, bin gespannt auf den Ausgang und zuversichtlich. -
Dertour Group -
Oman AirlinesEndorsement/Restrictions bedeutet Billigung/Einschränkung, INVOL involuntary und bezeichnet Umbuchungen/Erstattungen auf Grund eines Fehlers des LFU. Total schließlich die Gesamtsumme der Umbuchungskosten, EUR 0.0 bedarf vermutlich keiner Erläuterung?

Happy landings!
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Neues Reiseziel mit FrauSorry, aber was willst du denn aus einer Momentaufnahme ableiten? Der August 26 liegt in weiter Ferne, die Destination wird sicher keinerlei "Not" haben ihre Beherbergungsmöglichkeiten zu vermarkten.
Welcome to dynamic processing!
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Neues Reiseziel mit FrauIch meinte eher die Preise vor Ort als die Hotelpreise ...
Das gilt für alle Ziele in Griechenland, Restaurants sind sehr kostspielig geworden, selbst die authentische Küche. Zudem würde ich nicht im August nach Zypern reisen wollen, es ist wirklich sehr heiß zu dieser Zeit. Man kann mit kürzerer Strecke z.B. auf Kreta die gewünschten Kriterien erfüllt finden. Auch kein Schnapp, den wird man aber in der Hochsaison nirgendwo mehr finden - außer vielleicht in Albanien? -
Neues Reiseziel mit FrauNein - wahrlich nicht!

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Was hört Ihr gerade? -
Oman AirlinesDas Szenario kann ich leider nicht ausschließen, obwohl eine solche Forderung natürlich keinerlei rechtliche Grundlage hätte.
Es sind immer wieder die typischen Problemstellungen bei einer Buchung über Vermittler. Wenn´s hakelt erreicht man niemanden oder wird fälschlicher Weise an das LFU verwiesen. Beim bisher geschilderten "Engagement" des Unternehmens nehme ich nicht an, dass die wacker die Änderungskosten ausgleichen - leider!