Aus dem von "Sundowner100" verlinkten Beitrag:
"Entscheidet sich der Verwalter das in Insolvenz geratene Unternehmen fortzuführen und zu sanieren, so wird er im Zweifel zumindest die gewinnbringenden Reisen durchführen wollen. In dem Fall steht dem Verwalter selbstverständlich auch der Reisepreis zu. Problematisch ist allerdings, dass sich die Verwalter nicht selten ausgesprochen viel Zeit mit ihrer Erklärung lassen und die Kunden deshalb nicht wissen, ob die einmal gebuchte Reise noch durchgeführt wird oder nicht. Für diesen Fall sieht das Gesetz (§ 107 Abs. 2 InsO) vor, dass sich der Insolvenzverwalter auf Verlangen des Vertragspartners hin „unverzüglich“ erklären muss, ob er seinerseits den Vertrag erfüllen wird, sprich, ob also die gebuchte Reise durchführt wird. Der Kunde ist also im Prinzip gehalten, sich mit dem Verwalter in Verbindung zu setzen, um genau diese Frage zu klären. Erklärt sich der Verwalter nicht oder lehnt er ab, steht ihm natürlich weder An- noch Restzahlung zu. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist für die Debatte mit dem Verwalter der Kunde selbst verantwortlich, denn das Reisebüro hat mit Vermittlung der gebuchten Reise seinen Job erledigt."
Beschreibt mMn sehr gut wie sich alle Betrofffen mit (aktuell) Reisebeginn nach dem 31.10.19 verhalten sollten.
Vielleicht ist HC daran interessiert, das (teilweise) in die "Aktuelle Informationen zu Reisen mit Thomas Cook-Gesellschaften" aufzunehmen.
Da sicher die Frage nach einer angemessen Frist auftaucht: Ich halte 14 Tage für vernünftig. In der dt. Rechtssprechung ist man damit normal auf der sicheren Seite.

