Hier nervt niemand, find ich völiig daneben die Aussage. Dies ist ein Forum mit unterschiedlichen Meinungen und alle haben natürlich recht.
Meistens haben Reiseveranstalter folgenden Passus in ihren AGB's, die du sicherlich vor deiner Reise gelesen hast.
Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
Ich geh jetzt einfach davon aus, du hast nicht bei der PAD deine Reise gebucht. Also kann dein RV nicht dafür verantworlich gemacht werden. Und er kann auch nicht dafür verantworlich gemacht werden, wie chaotisch deine Abreise abgelaufen ist, auch wenn es noch so schlimm war.
Lass dich hier nicht ärgern und viel Glück bei deiner Reklamation.
Gruß SQ325
;). Na, jeder nach seiner Facon.