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  • FTI Teil II
    SlottermayerS Slottermayer

    @vonschmeling sagte:

    Die Tools von Kündigung über Minderung bis Selbstabhilfe - kennst du nicht, Ex-Senator?

    Ach das sind für dich Tools, ich kenne noch eins - Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung. Hat bei mir geholfen. Und - warum sollten wir kündigen? Wir wollen Urlaub machen. Warum sollten wir uns selbst um Flüge kümmern? Das ist doch Aufgabe des RV, der er mit etwas Druck auch nachgekommen ist. Von mir aus ist alles paletti.

    Und bitte klemm dir die Unterstellung mir würden die Argumente ausgehen und ich müsste daher persönlich diskreditieren ... das besorgst du fein säuberlich selbst, Slottermayer - ich brauch mich darum nicht zu bemühen.

    Naja, deine Wortwahl ist schon persönlich angreifend, aber vielleicht bin ich einfach nur etwas empfindlich, kenne deine Schreibe noch nicht lange genug um "naiv", "blühende Fantasie" als einen objektiven Austausch von Argumenten zu verstehen. Ach ja, wo waren noch mal die Argumente?

    Du bist z.B. im Hinblick auf die Substanz deiner Buchung noch immer im Irrtum, gleichwohl auch im Hinblick auf das Bananenargument "Anwalt schreibt, Veranstalter kommt im Quark". Dein Anwalt verursacht nicht mehr als ein müdes Blinzeln auf die Operatings und deren Verfügbarkeit. Glaubst du tatsächlich, Abhilfe oder Minderung wären irgendwie "bedrohlich"?

    Warum in Gottesnamen im Irrtum? Weil du es schreibst? Meinst du das reicht um jemanden zu überzeugen? Könntest du deine Meinung einmal nur mit Argumenten und gerne auch mit Belegen untermauern? Ich habe meine Auffassung zur Genüge mit einschlägigen Urteilen, Nennung der passenden AGB und Erläuterung meiner Vorgehensweise sowie Ergebnisse getan. Was kam von dir? Meinungen Behauptungen, persönliche Angriffe.

    Ich bin nicht für Gesang zuständig, das erledigen die Syrenen.

    Das mit dem Gesang hast du m.E. nicht verstanden. 🙂

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    SlottermayerS Slottermayer

    @vonschmeling sagte:

    Ja, und der Veranstalter käme aus Wolkenkuckucksheim ...
    Nochmal extra für dich:
    Nicht der Veranstalter legt die Reisezeiten fest, das tut das Luftverkehrsunternehmen, was es sich übrigens seinerseits in seinen AGB vorbehält, und zwar ohne von den Verbraucherbeschützern dafür ja angegriffen worden zu sein.

    Ach, auch mit neuer Flugnummer und Verschiebung im fast 14 Stunden, das wär mir neu. Ab selbst wenn es so wäre, gekauft hab ich den Flug den ich wollte und keinen andern. Der Rest darf mir egal sein und ist es auch.

    Eine weitere Frucht deiner blühenden Fantasie ist der "Aufpreis" von 100€ für fixe Reisezeiten. Vielleicht fliegst du nicht häufig Linie und sind dir die preislichen Unterschiede nicht so geläufig?

    Ich bin vor 5-6 Jahren von Senator auf Frequent Traveler abgestuft worden. Regelmäßig lasse ich Meilen verfallen. Das letzte mal waren es 120.000. Die Karte habe ich sowieso nur wegen der Lounge. Trotzdem weiss ich nur so grob was die Flüge kosten. Aufgrund des Wettbewerbs ist der Unterschied nicht mehr wie vor 20 Jahren.

    Überhaupt scheinst du hinsichtlich der Zusammenhänge und Zuständigkeiten nicht so ganz im Bilde zu sein.
    Selbstverständlich gibt sich ein Veranstalter auch gegenüber dem Vermittler "hartleibig" und bewegt sich dennoch im Rahmen seiner Rechte. Diesen verlässt er erst, wenn er dir einen kostenneutralen Rücktritt vom Vertrag verweigert oder die Erstattung im Falle einer Reisepreisminderung.
    Es ist - schmeichelhaft formuliert! - reichlich naiv anzunehmen, dass die Mandaten Slottermayer mit einem simplen Anwaltsbrief FTI veranlasst haben sollen ein zusätzliches Operating zu ihnen genehmen Reisezeiten aufzustellen.
    Man möchte rufen: Sieh her - Post aus Absurdistan! 😕

    Glaubst du auch, dass ohne zusätzliches Operating seitens FTI wir einen Rückflug mit einer anderen Fluggesellschaft bekommen haben? Absurdistan oder Vermeidung zusätzlicher Kosten wg. Androhung von Selbstabhilfe?

    Ich wiederhole: Die gesetzlichen Vorgaben sichern Pauschalreisende ausgezeichnet ab.

    Du denkst also, dass aufgrund der „gesetzlichen Absicherung von Pauschalreisen“ FTI uns so oder so aus Kundenorientierung den besseren Flug gegeben hätte? Oder hätten sie uns auf dem 23:25 Flug von Eurowings gelassen? Da lache ich aber. Natürlich haben wir Recht, aber ohne handfeste Vorgehensweise bekommt man es nicht. Warum git es wohl so viele Prozesse rund um Pauschalreisen? Wel sich die RV an die "gesetzlichen Vorgaben" halten? Entschuldigung, wessen Lied singst du?

    Mir missfällt entschieden die hoodeske Attitüde in deinen Vorträgen. Man könnte glauben, dass ohne dein kämpferisches Einwirken das Abendland verloren und räuberischen Pauschalreiseanbietern unbedingt zu Ross und in Strumpfhosen das Handwerk zu legen sei.

    Das Abendland zu retten liegt mir fern, aber dem ein oder anderen Leser, der vielleicht in einer ähnlichen Situation ist zu zeigen wie ich zu meinem Recht gekommen bin reicht mir schon.

    Stattdessen haben Gesetzgeber und Gerichte den Betroffenen eine ganze Reihe von wirkungsvollen tools zu Verfügung gestellt,

    Welche Tools bitte?

    und es ist auch nicht verwerflich, mit der Veranstaltung oder dem Vertrieb von Reisen Gewinne zu generieren.

    Die RV sollen Geld verdienen, da sitzen auch Menschen die ihre Brötchen verdienen sollen.

    Im Übrigen sieht man an dem zitierten Posting wie es ausschaut wenn dem Schreiber die Argumente ausgehen. Da werden Behauptungen aufgestellt ohne Belege zu nennen und es wird auf der persönlichen Ebene diskreditiert.

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    SlottermayerS Slottermayer

    @jlechtenboehmer sagte:

    @Slottermayer
    da können wir uns wohl alle schon mal bei den Gerichten bedanken wenn wir in Zukunft gesunden Rad- oder Wanderurlaub machen dürfen statt zu fliegen, weil kein Reiseveranstalter mehr bereit und in der Lage ist, Risiken zu tragen, die er selbst nicht zu verantworten hat ?

    Ja, da ist was dran. Man könnte aber auch der Meinung sein, dass die RV es etwas übertrieben haben. Der Gesetzgeber und die Gerichte mussten etwas tun um die Verbraucher vor Willkür und gnadenloser Kostenoptimierung der RV zu schützen. Früher war es eben so, dass der frechste RV die höchsten Gewinne erzielen konnte. Mittlerweile könnte das anders sein, wenn sich die Kunden denn wehren würden.

    Ich hätte z.B. nichts dagegen, wenn die RV das transparent spielen. Für 100€ Aufpreis gibt‘s dann eben garantierte Flugzeiten oder eben für 100€ weniger best effort innerhalb eines 24 Stunden Zeitfensters und die genauen Zeiten werden 2 Tage vorher mitgeteilt. Dann wäre alles bestens. Die Abflugzeit ist bei dem ein oder anderen Kunden vielleicht entscheidend bei der Auswahl der Reise, aus welchen Gründen auch immer. Wenn ich einen Kombi bestelle fahre ich auch nicht mit dem Stufenheck vom Hof des Händlers. Die Risiken bei der Anreise trägt m.E. auch hauptsächlich die Fluggesellschaft und das Risiko "höhere Gewalt" bleibt so oder so beim Kunden. Bei der Verschiebung der Flugzeiten 4 Wochen vor dem Flug geht es auch nicht um Risiken, da geht es wahrscheinlich einfach nur um Kostenoptimierung (Überbuchung, Yield, Spekulation auf Restplätze, Ankauf u. Verkauf von Kontingenten, etc. pp.), da werden die letzten paar Prozent herausgeholt ohne, dass sich jemand um die Situation der Reisenden schert.

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    SlottermayerS Slottermayer

    @jlechtenboehmer sagte:

    Offensichtlich hast du sie doch nicht gelesen ? Oder du unterliegst wie in so vielen anderen Punkten schlicht und einfach einem Irrtum.
    Denn bei deinem angeblichen „Problem“ handelt es sich ja nicht um einen Mangel gem. 12.1 sondern schlicht und einfach um eine zulässige Leistungsänderung gem. 3.2 sowie 3.4
    Als Richterin sollte man den Unterschied doch kennen, und dein Anwalt hätte ihn auch bemerken müssen ?

    Nun, da haben wir uns der Meinung des BGH angeschlossen :-). Witzig, Klauseln dieser Art welche Abflugzeiten betreffen haben die Gerichte auseinandergenommen und eine nicht zumutbare Verschiebung der Abflugzeit (>4h) zum Reisemangel erklärt. Aber vielleicht irrt ja auch der BGH. "Die angegriffenen Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1* BGB. Sie benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind gemäß § 308 Nr. 4** und § 307 Abs. 1 Satz 1* BGB unwirksam."
    Es handelt sich hier seiten FTI höchstens um den vergeblichen Versuch einer unzulässigen Leistungsänderung, zulässig ist sie definitiv nicht. Man kann's ja mal probieren. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass uns FTI andere Flüge gibt ohne, dass wir einen Rechtsanspruch haben. 😅
    In den von dir genannten Punkten der AGB ist auch nichts von Flugzeiten zu lesen, mit gutem Grund. In einem Urteil des OLG Celle wurde ein Zwangsgeld von 250T€ oder 6 Monate Ordnungshaft angedroht wenn Flugzeitänderungen als vorläufig und nicht verbindlich bezeichnet werden.

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    SlottermayerS Slottermayer

    @vonschmeling sagte:

    ....
    Klar soweit?

    Nicht ganz. Hab ich richtig verstanden, du meinst es sei besser den Reisemangel an das Reisebüro zu melden?
    Zu deiner Info, das haben wir. Als Resultat wurde der Flug noch 10 Minuten nach hinten geschoben, ansonsten, wie ich bereits im Eingangspost schrieb, passiert nichts. FTI stellte sich wohl auch gegenüber dem Reisebüro hartleibig auf, wenn es denn nicht von vorneherein zum abgestimmten Verhalten gegenüber der Kundschaft gehört, aber das möchte ich nicht unterstellen. Ich denke übrigens, die "Bewegung" ist einzig und allein auf das Anwaltsschreiben zurückzuführen. Zumindest haben unsere anderen Bemühungen, sei es beim Reisebüro, sei es beim RV zu keinerlei "Bewegung" geführt. Warum du in diesem Forum unterstellts, es sei anders wird wohl seine Gründe haben ...
    Das einzige was Bewegung in die Sache gebracht hat war das Schreiben des Anwalts.

    Der letzte Satz war nicht für dich sondern für die anderen Leser. Genauso wie mein Verweis auf die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union, die war auch für die andern Leser.

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    SlottermayerS Slottermayer

    @vonschmeling sagte:

    ....
    Tatsächlich ist das Reisebüro Ansprechpartner, die 2h Warteschleife wurden demnach unnütz aufgewendet.
    Tatsächlich ändern zur Zeit die Airlines ihre Reisezeiten alle naslang, insofern kann man sich auch das Dauerfeuer auf den Veranstalter sparen.

    Tatsächlich ist das Reisebüro Ansprechpartner bzgl. der vom Reisebüro erbrachten Leistung, d.h. Beratung und Buchung.
    Leistungserbringer und Vertragspartner des Kunden bzgl. der eigentlichen Pauschalreise ist der Veranstalter und dazu gehört auch die Anreise sofern sie Bestandteil des Angebotes ist. Von ihm haben wir Tickets etc. erhalten, er hat von uns das Geld bekommen und bei Reisemängeln wenden wir uns an ihn. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. So steht es auch in den AGBs von FTI, siehe Ziffer 12.1

    Eine Verschiebung der Abflugzeit um mehr als 4 Stunden wurde in Urteilen bereits als Mangel festgestellt. Siehe BGH Urteile X ZR 24/13 und X ZR 1/14 und das Urteil in einem Berufungsverfahren des Landgerichts Hannover vom 27.04.2017, 8 S 46/16.

    Wenn uns der RV nicht andere Tickets zur Verfügung gestellt hätte wären wir zur Selbshilfe berechtigt gewesen, d.h. wir hätten selbst gebucht und uns die Kosten von FTI wieder geholt. Darum ging es übrigens im Berufungsverfahren in Hannover, um die Erstattung von selbst gebuchten Flügen und die Reisenden haben Recht bekommen.

    Die Aussage, das Reisebüro sei Ansprechpartner bei Reisemängeln dient m.E. einzig dazu, den Kunden in die Irre zu leiten. Wenn es dann zum Schwur kommt zieht er sich darauf zurück z.B. nicht oder zu spät vom Mangel erfahren zu haben.

    Das hat übrigens nichts mit der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union zu tun. Diese regelt nur das Verhältnis zwischen Reisendem und Fluggesellschaft z.B. bei Verspätungen, etc. Hier muss sich der Reisende direkt an die Fluggesellschaft wenden. Bei uns liegt der Fall anders. wir haben nicht-vertragsgemäße (ca. 14h Verschiebung in die Nacht) Tickets bekommen.

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    SlottermayerS Slottermayer

    @jlechtenboehmer sagte:

    Vermutlich sind deine Erfahrungen entgegen deines Aufruhrs doch die besten und du weißt es nur nicht ?
    Denn der RV hat sich völlig korrekt im Rahmen seine AGB verhalten - die ja Vertragsbestandteil sind und die du vermutlich schlicht und einfach nicht gelesen hast ? Im Übrigen Vertragsbestandteil aller RVˋs, und somit sind auch alle anderen Veranstalter ind dieses „nie wieder...“ einzuschließen. Ich persönlich würde allerdings überlegen ob ich noch mit einem Rechtsanwalt zusammenarbeite der versucht mit solchen Dingen Geld zu verdienen ....

    Im Übrigen habe ich neben Schauinsland noch keinen kundenorientierteren RV als FTI erlebt.

    Wenn alle RV so agieren wird der Gesetzgeber die Reglungen noch weiter straffen und die Branche ist selbst dran schuld.
    Doch, die AGBs haben wir gelesen. Und du? FTI hat sich nicht an die AGBs gehalten, siehe Ziffer 12.1. Meine Frau ist übrigens Richterin und sie hat das Schreibn für den Anwalt selbst aufgesetzt. Der Anwalt bekommt dafür übrigens nichts.

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    SlottermayerS Slottermayer

    Meine Erfahrungen mit FTI sind leider nicht die besten. Es fällt schwer die Netiquette zu wahren.
     
    Zusammenfassung:
    FTI ist für den Kunden schriftlich nicht zu erreichen, telefonisch nur schwer. Es wird nicht auf Beschwerden eingegangen, es wird abgewimmelt, es werden rechtliche Unwahrheiten erzählt, es ist schlicht eine Katastrophe. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich dort nicht buchen und den Selbstbehalt dafür muss man auf den Reisepreis schon kalkulatorisch draufschlagen.
    Wenn man etwas zu reklamieren hat braucht man es erst gar nicht per Mail oder sonst wie zu versuchen. Sofort ein Einschreiben mit Rückschein, Frist setzen und Anwalt einschalten. Bloß keine Zeit verlieren! Alles andere ist vergebliche Liebesmüh. Kann sein, dass es bei allen Veranstaltern so läuft, ich hatte bisher noch nie solche Probleme.
     
    Es geht einmal mehr um die Verschiebung der Abflugzeiten, bei uns um mehr als 14 Stunden nach hinten. Man könnte meinen, das ist doch super. Ist es aber nicht wenn es sich um den letzten Eurowings Flug an diesem Tag handelt und selbst wenn dieser pünktlich stattfinden sollte (was so gut wie nie passiert) man um 3 Uhr früh am Flughafen oder am Bahnhof noch 3 Stunden auf den ersten Zug nach Hause warten muss und man am nächsten Tag einen wichtigen, frühen Termin hat. Aber selbst wenn nicht, 14 Stunden Verschiebung muss sich niemand gefallen lassen. Es gibt entsprechende Urteile.
     
    Abflug ist übrigens nächsten Sonntag. Ich ahne weitere Katastrophen. FTI hat uns den Urlaub, der einiges kostet, schon jetzt vermiest.
     
    Die Chronologie:

    • Am 03.01. gebucht
    • Am 27.02. Mail des Reisebüros, die Flugzeiten hätten sich geändert. Tatsächlich haben sie sich die neu genannten Zeiten gegenüber der Buchungsbestätigung nicht geändert.
    • Am 10.06. Restzahlung geleistet.
    • Am 17.06. die Reiseunterlagen erhalten. Dort zu unserer Überraschung festgestellt, dass als Abflugzeit des Rückflugs statt 09:00 Uhr nun 23:25 Uhr genannt wird.
    • Am selben Tag reklamiert. Eine Mail an FTI info@ft.de kann man sich sparen. Da passiert nichts. Fax geht nicht durch. Nach fast 2 Stunden in der Telefonwarteschleife höchst unfreundlich abgewimmelt worden, das Reisebüro sei zuständig. Das Reisebüro ist natürlich nicht zuständig. Vertragspartner ist FTI. Das Reisebüro (Holidaycheck) gibt sich anscheinend Mühe, passieren tut: Nichts
    • 4 Tage lang per Mail per Fax, per Telefon auf FTI herumgetrommelt. Reaktion seitens FTI. Keine
    • Am 21.06. eine weitere Verschiebung um 10 Minuten nach hinten - fast schon witzig
    • Am 25.05. per Mail und per Einschreiben (mit Rückschein) eine Frist für die Beseitigung des Mangels gesetzt mit der Androhung einen Anwalt einzuschalten. Fristsetzung ist immer gut um die gegnerische Partei in Verzug zu setzen. Damit kann der Anwalt die Anwaltskosten beim Veranstalter eintreiben. Reaktion seitens FTI. Keine
    • O.K., am 02.07. Anwaltsschreiben raus gegangen.
    • am 05.07. Es kommt Bewegung in die Sache, Benachrichtigung durch das Reisebüro(!), dass sich die Flugzeiten geändert haben. Nun auch auf eine passable Zeit. Allerdings steht irgendwo, dass FTI die Zeiten jederzeit ändern kann und nur die Zeiten auf dem Ticket verbindlich sind. Da steht noch 23:25 Uhr. Reaktion seitens FTI. Keine
    • Heute Androhung eines weiteren Anwaltsschreibens, wenn nicht neue Tickets ausgestellt werden führt nach wenige Minuten zu neuen Tickets per Email, vom Reisebüro(!). Reaktion seitens FTI. Keine
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