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  • Verfrühte Zwangsrückreise aus Sharm el Sheikh und die Folgen
    silbernehexeS silbernehexe

    Überflüssiges Zitat entfernt.
    Keine Frage, aber die Leistungen bei z.B. TUI und meinem Reiseveranstalter sind in etwa gleich, eine vergleichbare Reise hätte bei TUI das selbe gekostet. Recht auf Kulanz gibt es natürlich nicht, ich habe es etwas unklar ausgedrückt. Besser ist wahrscheinlich:
    " wer mit einem günstigen Reiseveranstalter fliegt, hat automatisch keine Kulanz
    zu erwarten." Vielen Dank für den Hinweis    😄

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verfrühte Zwangsrückreise aus Sharm el Sheikh und die Folgen
    silbernehexeS silbernehexe

    Überflüssiges Zitat entfernt.
    @vonschmeling
    Aha... Im Umkehrschluss bedeutet das also, wer mit einem günstigen Reiseveranstalter fliegt, hat automatisch kein  Recht auf  Kulanz- sehe ich das richtig so? Und wer ans Rote Meer fliegt, muss - auch wenn das AA vor Reisebeginn die Destination für unbedenklich hält - auf Abenteuerurlaub eingestellt sein, obwohl ein erholsamer Badeurlaub gebucht wurde...  Danke für die Belehrung, das werde ich bei meiner nächsten Buchung berücksichtigen. 😘

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verfrühte Zwangsrückreise aus Sharm el Sheikh und die Folgen
    silbernehexeS silbernehexe

    "Ich erwarte allerdings nicht, dass Milchtüte "dankbar" ist, verstehe vielmehr recht gut, dass ihn und seinen Mitreisenden der Abbruch wurmte und dieser Brass wohl auch die ersten (leider wenig präzisen) Darstellungen des Sachverhalts gefärbt hat."

    Tja, ich kann den Brass von Milchtüte90 nachvollziehen, da ich auch life dabei war- anders als in den Medien verbreitet wurden wir vor Ort nicht frühzeitig über die Planänderungen informiert- ich z.B. bekam um 21:30 Uhr die Mitteilung, das wir um 23:00 Uhr abgeholt und zum Flughafen gebracht würden um nach Hause zu fliegen. Wir hatten weder die Wahl, auf eigene Kappe zu bleiben noch die restlichen Tage in Hugharda zu verbringen- noch nicht einmal der Grund für die Aktion wurde uns mitgeteilt. An dem schwarzen Brett hing ein Auszug des AA, der nicht viel anders aussah, als der vor Reisebeginn. Wir hatten gerade noch Zeit, unsere Koffer zu packen, ich konnte mich noch nicht einmal richtig umziehen und bin in Sommerkleidung geflogen. Erst der Pilot im Flugzeug-welches im übrigen von allen Fluggesellschaften gemeinsam gechartert wurde- hat uns darüber aufgeklärt, dass die Lage im Sinai sich zugespitzt habe. Daß da keine Jubelstimmung aufkam über eine sichere Heimreise ist vielleicht nachzuvollziehen... Als wir den Urlaub kurzfristig gebucht hatten, war die Aussage des AA, die Gegend um Sharm-el-Sheikh sei sicher und stabil,daher kann man keinem Urlauber vorwerfen, das Risiko zu kennen und hinterher zu jammern. Der Anschlag in Taba war schon 2 Wochen vor der Reise geschehen und trotzdem galt die Lage im Süden des Sinai als sicher.
    Ich habe auch Post vom Veranstalter bekommen mit der selben Aufrechnung- der Urlaub hat 500 € p.P. gekostet, 142 € wurden als Erstattungsanspruch errechnet. Dagegen steht eine Aufrechnung von 160 € p.P. für den Rückflug.
    Zitat aus dem Brief des Veranstalters:
    "Die von uns für Sie bereits gezahlten Reisekosten für die frühere Rückreise belaufen sich allerdings auf einen Betrag i.H. v. je 160,00 € , d.h. entsprechend der Reiseteilnehmer in Ihrer Buchung auf insgesamt 320 €"
    Davon dass es sich dabei schon um die Hälfte des Preises handelt, war keine Rede.
    Lange Rede-kurzer SInn: Urlaubserhohlung war nach der Aktion gleich Null.

    TUI z.B. bietet seinen Kunden eine Erstattung OHNE Gegendarstellung/Aufrechnung der Kosten für den Rückflug an, nicht nur einen Reisegutschein von 25€  ❓ 😆

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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