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Aktuell

  • Problem mit FTI - Neuer Reisepreis
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    Hallo Conny e,

    wie hat der Veranstalter die Zusendung der neuen Rechnung begründet? Da muß es doch noch mehr Informationen zu geben ?!?

    Welches Reiseziel, Hotel ? 

    Vorab schon mal: Nach meiner persönlichen Einschätzung dürfte ein Erklärungsirrtum des Veranstalters nach einem Zeitraum von fast 2 Monaten kaum haltbar sein. Andererseits hast Du es mit einem Veranstalter zu tun, der in solchen Sachen häufig schon mal nicht oder gar nicht auf Einwände reagiert. Ist hier zumindest häufiger zu lesen.

    Sollte nach Widerspruch von Deiner Seite keine Einigung erzielbar sein, bleibt Dir nur die kostenfreie Stornierung. Dann gibt es allerdings wohl keinen vergleichbar günstigen Urlaub für den gebuchten Preis.

     
    Die 2. Variante ist, mit Hilfe fachlicher Beratung die Vertragserfüllung einzufordern und durchzusetzen. Macht aber nur Sinn, wenn Du das letztlich auch durchziehen willst. Ist eben - zumindest vorübergehend - mit zusätzlichen Kosten verbunden. 
    Hilfreich wäre in dem Fall eine Rechtsschutzversicherung.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • ryanair
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    Hallo Sandra,

    sagen wir mal von Hahn oder Weeze. 😉 In der Tat sind die Verbindungen nach Girona von der Vielzahl der Fluggesellschaften eher eingeschränkt. Ryanair fliegt auch noch ab Bremen, Lübeck, Karlsruhe, Memmingen und Eindhoven (NL).

    Aber die meisten Flüge für den Sommer 11 bei Ryanair sind noch nicht freigeschaltet. 

     
    Als Ausweichflughafen geht evtl. noch Barcelona. Da hast Du einige zusätzliche Möglichkeiten wie Germanwings, airberlin, Spanair, easyJet. 

     
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    Airlines

  • Online Reisekatalog anfordern
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    Du kennst die (Schweizer) Post nicht. Bei solchen Spielchen macht man nicht mit. Die deutsche Post nicht für Absender in der Schweiz und umgekehrt auch nicht. Die haben auch ihren Stolz - und natürlich Vorschriften  😉

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    Reiseveranstalter

  • Online Reisekatalog anfordern
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    Nun weck mal keine Erwartungen. 😉

    Portogebühren ins und aus dem Ausland sind horrend - gerade im Online-Zeitalter.

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    Reiseveranstalter

  • HILFEE - welcher Flughafen? Novo Sancti Petri
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    Nur wegen der Begriffswahl:

    Condor und Ryanair nach Jerez gehen als "Nonstop-Flug".

    Ebenso wie TUIFly, die in der Aufstellung noch fehlt. Wenn es um den Sommer 2011 geht. Konnte ich dem Eingangsposting nicht entnehmen.

    Hingegen sind airberlin und Iberia Umsteigeflüge. Ein "Direktflug" ist nicht dabei. 😉

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    Costa de la Luz

  • Abzocke am Flughafen Fuerteventura ?
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    Bei der ganzen Diskussion darf man nicht vergessen, dass das lokale Personal einer Servicefirma für etliche Airlines arbeitet. Die stehen auch ständig unter Druck. Denke nur mal an die Abfertigung für Ryanair. Die starten auch ab Fuerteventura. Da wird das Fremdpersonal sofort größte Probleme bekommen, wenn sie sich nicht rigoros an die restriktiven Vorgaben ihres Auftraggebers halten. Dann fertigen Sie für andere Airlines ab und das sitzt garantiert im Hinterkopf. (Abmahnung, Kündigung, Rauswurf)
    Bevor man also einen vermeintlichen Fehler begeht, beharrt man auf dem Wissensstand.  Da fehlt es in vielen Fällen wohl an intensiver Schulung und den Feinheiten mancher Airline-Bedingungen. 

    Das soll jetzt keine Entschuldigung sein, aber ein Grund dieser häufigen Beschwerden.Natürlich geht es hier nur um berechtigte Sonderfälle.
    Nicht um die Versuche, Fluggesellschaften an berechtigten Einnahmen zu hindern.  😉

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    Fuerteventura

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
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    Was ich in Bezug auf den A380 meinte, ist ein verdeckter Fehler, der zu einer (vorübergehenden) Anordnung einer Betriebseinstellung seitens des Herstellers eines bestimmten Flugzeugtyps führt. Denke aber, das hat hier jeder so aufgefasst. 😉

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
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    Die zitierte Textstelle zu den aussergewöhnlichen Umständen bringt nur wenig Klarheit in der Sache. Habe deswegen hier mal entsprechend aus info point europa eine aus meiner Sicht recht gute Abhandlung zum Thema eingefügt. 

    Speziell der Absatz 3b bringt da gezielte Informationen.

    So wäre beispielsweise der Vorgang um die Triebwerke des A380 einer der Gründe, in denen eine Fluggesellschaft nicht in der Haftung steht.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • mexicana pleite - wer zahlt?
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    Hallo Tine,

    das mit der Rückzahlung freut mich. In einigen Fällen zahlen Kreditkartengesellschaften, weil die Leistung, die der Zahlung zugrunde liegt, von dem anderen Partner nicht erbracht wurde.

    Im Endeffekt wird die im Allgemeinen gute Meinung der Kundschaft hinsichtlich der hohen Sicherheit bei Verwendung von Kreditkarten durch solche mehr oder weniger "Kulanzleistungen" unterstützt.

    Im übrigen finde ich es gut, dass ihr selbst alles daran gesetzt habt, den Schaden ersetzt zu bekommen. Kann man jedem nur empfehlen, der in solche Situationen kommt. Wobei die Unterstützungsleistung des Vermittlers doch wohl mässig war.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie wichtig sind für euch die Flugzeiten?
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    @eule 007
    Der Gesetzgeber unterscheidet nicht nach dem von Dir gezahlten Flugpreis. Die Airline, egal wie sie heisst, ist - wenn sie der deutschen Gesetzgebung unterliegt - verpflichtet, dich zu dem von Dir gebuchten Tag und der gebuchten Zeit  von A nach B zu transportieren.

    Ist sie dazu nicht in der Lage, liegt es an Dir, entsprechend zu agieren bzw. zu reagieren. Entgegen einer Pauschalreise also fast volle Flexibilität. Weil, Flugzeitänderungen um wenige Minuten sind natürlich damit nicht gemeint.

    Persönlich buche ich meine Flüge nach Zeit. Mir ist es schon mal passiert, dass ein bekannter Ferienflieger den Flug von mittags auf sehr früh morgens geändert hat.
    Da ich aber mittags fliegen wollte (hatte allerdings auch meinen Grund dafür, der ihn aber nichts anging) habe ich einfach so wie er das Flugzeug gewechselt und bin zur gebuchten Zeit runde 1000 km weiter geflogen. Statt Südspanien auf die Kanaren.

    Die Airline hat mich kostenlos umgebucht. Meine Hotels lassen sich nach Bedarf
    kostenfrei der Situation anpassen. Soviel Flexibilität erwarte ich einfach. Daher sind momentan für mich Pauschalreisen kein Thema.

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    Allgemeine Fragen

  • Darf der Veranstalter alles?
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    Hatte so einen ähnlichen Fall letztes Jahr über ein Hotelportal mit Iberostar. Die wollten, allerdings nach 2 Monaten und 3 Monate vor Anreise ebenfalls wegen Überbuchung aus dem Vertrag. Obwohl das Hotel im reiseschwachen Monat an allen Ecken weiterhin buchbar war und längst noch nicht die Zeit gekommen war, wo Reiseveranstalter ihre Zimmerabnahmen konkretisieren. Das dürfte in Deinem Fall auch so sein. Das Hotel kann das auf den Zeitraum gesehen noch gar nicht absehen oder gar wissen.

    Klar gab es auch bei mir einen günstigen, aber für die Reisezeit durchaus nachvollziehbaren Reisepreis. Letzlich haben sie auch einen Rückzieher gemacht und die Buchung blieb wie getätigt stehen. 

    Ich sehe in Deinem Fall keinen Grund, dem Veranstalterwunsch zu entsprechen und würde das ihm gegenüber deutlich machen. Aus meiner Sicht ist momentan der Vertrag geschlossen und die Änderung nur dann zu akzeptieren, wenn er beispielsweise für eine Neubuchung die Preisdifferenz als Schadensersatz übernimmt.
    Da kann er auch gleich die Buchung bestehen lassen.

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    PS: Hatte in dem Fall über den Vermittler ein offizielles Schreiben des Hotels verlangt, in dem das Hotel die Überbuchung bestätigt. In meinem Fall wäre der Vermittler dann natürlich aussen vor gewesen und Iberostar wäre in der Verantwortung gewesen. Sehr hilfreich 😉 .

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • X-TUI kommt...vermutlich Anfang 2011
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    Seit 10 Jahren schon im Markt - und keiner hat's gemerkt ? 😉

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    Reiseveranstalter

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
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    Besonders interessant die Konstellation, wenn die beispielsweise 2,5 Stunden verspätete Maschine durch die oben geschilderten Passagiere dann in die entschädigungspflichtige "Mehr-als-3-Stunden-Regelung" hineinrutscht. 😉

    Unabhängig davon ist die EU-Regelung aus meiner Sicht doch in vielen Punkten verbesserungswürdig. Die jetzige 3-Stunden Regelung, die der EuGH überraschend - übrigens in einem Verfahren gegen Condor - erlassen hat, deckt sich momentan ja auch nicht mit der EU-Verordnung 261/2004. Weil dort Verspätungen bis heute eben nicht gleichgesetzt wurden mit Annullierungen.

    Vernünftig wäre eine 3-Stunden-Regelung beispielsweise für Abflüge aus dem Heimatland ( innerhalb der EU) der jeweiligen Airline. Da lässt sich relativ schnell Ersatz einer Maschine im Normalfall auch innerhalb dieser Frist durch Umdisponierungen errreichen.

    Gibt es ein Problem in der Ferne, wie soll die Airline da so schnell Ersatz hinschicken ?
    Das führt dann eher dazu, dafür zu sorgen, dass andere Flüge nicht auch betroffen werden. Also, ob > 3 oder 40 Stunden, spielt dann ohnehin keine Rolle.  Für Ziele in der Ferne wäre also beispielsweise eine Zeit, die sich aus Flugzeit + 3 Stunden Verspätungsregelung ergibt, vergleichsweise angemessen.

    Natürlich darf man nicht vergessen, dass durch die Verspätungsregelung Fluggesellschaften einen hohen finanziellen Anreiz haben, Pünktlichkeit nicht zu vernachlässigen. Das widerspricht dann nicht dem Sicherheitsansatz. Denn nur gut gewartete Maschinen sind zuverlässig und vermeiden Ausgleichszahlungen.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Druckfehler bei Preisen im TUI Katalog
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    Man soll niemals nie sagen, aber Pauschalreisen, wo es um eine Differenz von angeblich 15.000 Euro Differenz geht. Na ja ...

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisestornierung bei neckermann
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    Falls ihr aus dem Neckermann Vorabkatalog Sommer 2011 gebucht habt, bietet Neckermann bis 30. November 2010 ein kostenfreies Storno an.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Easyjet
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    Nightnurse02 wrote:
    Kann mir jemand sagen wann der Sommerflugplan Dortmund/Mallorca von Easy Jet heraus kommt? Derzeit sind Flüge nur bis 31.10.10 buchbar.
     
    Danke und Lg Angela

    Ab heute soll der Sommerflugplan 2011 freigeschaltet sein, der für den Zeitraum vom 27. März bis 30. September 2011 gilt. 

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    Airlines

  • Easyjet
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    Aussergewöhnliche Situationen erfordern dann schon mal aussergewöhnliche Massnahmen. 😉

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    PS: Hier noch zum Nachlesen

    Nur rechtzeitig da sein reicht nicht ...

    Airlines

  • Easyjet
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    Im Prinzip das einzig Richtige. Wer sich nicht meldet und dadurch die Maschine verpasst, hat Mitschuld und kann nicht den Flugpreis (komplett) zurückverlangen. In welcher Form das erfolgt, steht aber auf einem anderen Blatt ...

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    Airlines

  • Hotel überbucht - ich erfahre das erst vor Ort
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    So sieht es aus.

    Allerdings tendiere ich generell dazu, dass ein Reiseveranstalter sehr wohl und zu jeder Zeit über seine lokalen (Fremd-) Mitarbeiter über die Situation vor Ort bestens  informiert ist. Zumindest nahezu immer.

    Es aber offenbar gerne unterlässt, seiner Informationspflicht nachzukommen. Weil es bis zuletzt für ihn den wenigsten Aufwand verursacht und auch in der Vergangenheit weniger Kosten verursacht hat, als offensiv Überbuchungen zu vermeiden oder zumindest dank modernster Technik heutzutage besser zu handhaben.  

    Und weil bisher nur die allerwenigsten Reisegäste ihn deshalb vor den Kadi ziehen und die Informationspflicht und Glaubwürdigkeit des Veranstalters offenlegen lassen.

    Überbuchung von Hotels - egal von wem verursacht und zu vertreten - ist immer dazu geeignet, das Vertrauen der Kunden in die Pauschalreise langfristig zu untergraben. Mühsam hinzugewonnene Kunden vergrätzt man mit solchen "Dummheiten".

    Das rächt sich spätestens dann, wenn Kunden von solchen Geschäftsgebaren "die Schnauze voll haben" und dank des Überangebotes ihre Reisen selbst organisieren. Zugegebenermassen  sind auch dann Probleme nicht ausgeschlossen.  😉

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugausfall und Veranstalter will keine Mehrkosten tragen ?
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    Nun, der Threaderöffner spricht ganz klar von "einer zusätzlichen Übernachtung". Zur Disposition steht aber lediglich die Haftung der Airlines über einen längeren Zeitraum.
    Wie es beispielsweise bei der Vulkanasche-Thematik häufig angetroffen wurde.

    Von daher, und das ist bis jetzt Stand der europäischen Gesetzgebung, geht auf alle Fälle die 1. Übernachtung zu Lasten der Airline. Da wollen die auch offenbar gar nicht dran rühren. Nur eben den Zeitraum begrenzen. Sollte es da Änderungen geben, wird um Mitteilung gebeten.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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