"Meist gibts nix ... "
Schlichtungsstelle Mobilität sagt dazu:
" Bitte bedenken Sie, dass bei Low-Cost-Airlines oftmals Stornierungen nicht möglich sind. Nehmen Sie aber einen gebuchten Flug nicht wahr, können Sie, sobald der Flug stattgefunden hat, Ihre bereits bezahlten Steuern und Gebühren zurückfordern "
Zunächst bleibt festzuhalten, daß es einen rechtlichen Anspruch auf die Erstattung der im Flugpreis enthaltenen anteiligen Gebühren und Steuern gibt. Die genauen Beträge können der Aufschlüsselung in der Flugbestätigung entnommen werden. Die Rechtsprechung macht da keinen Unterschied zwischen Linie und Günstigflieger. Trotz des Threads hier geht es nicht um Pauschalreisen. Aber das Thema wurde ja angesprochen.
Natürlich ist es den Fluggesellschaften unbenommen, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verrechnen. Wobei "angemessen" durchaus ein dehnbarer Begriff ist. Dennoch ist zumeist ein formloses
Email an die betreffende Fluggesellschaft ausreichend.
Erwähnenswert ist da GermanWings. In einigen Fällen erfolgte bereits automatische Gutschrift/Rücküberweisung umgehend nach Nicht- Inanspruchnahme eines Fluges, ohne daß Kunden die Erstattung beantragt hatten. Dort wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € /Buchungsvorgang - nicht pro Person - in Abzug gebracht.
Allerdings sollte auch nicht verschwiegen werden, dass bestimmte Fluggesellschaften, welche ihren Hauptsitz nicht in Deutschland haben, da schon des öfteren versuchen, sich aus der Verpflichtung zu ziehen.