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  • TUIfly jetzt schlechter als Hapagfly ???
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    Hallo Ina,

    TUIFly hat man nach einigem "Rumgehampel" in
    den ersten Monaten 2007 die Reissleine gezogen
    und die Konzepte der HLX und HapagFly
    aus den letzten Jahren praktisch weitergeführt.

    Also Cityflüge ohne bzw. mit zukaufbarem Service,

    Urlaubsreisen angelehnt an das bisherige HapagFly-System.
    Kann ich aus diesem Monat zu den Kanaren aktuell bestätigen:

    • Freundlicher und kompetenter Service
    • Komplettes Verpflegungsprogramm
      mit warmen Mahlzeiten
    • 3 Getränke pro Richtung
    • Zeitschriften wie Stern und Brigitte
    • Unterhaltungsprogramm
      (Keine Kissen und Decken, nur in medizinischen Notfällen)

    Fazit: Keine Beanstandung. Schönen Urlaub noch

    Airlines

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
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    Vor Jahren ... bedeutet bei halbjährlichem Druck neuer
    Unterlagen und Kataloge, daß dies problemlos und
    relativ zeitnah anpaßbar wäre.

    Es bleibt also der Verdacht, Versuch macht klug ...

    Dieser Eindruck erhärtet sich da bei der Gesamtbetrachtung.
    Natürlich hat da jeder seine eigene Sichtweise.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
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    Na gut, dann nochmals ohne Paragraphen:

    Erwartet wird, daß die Klageerhebung gegen einen
    Reiseveranstalter XY nicht an dessen deutschen
    Firmensitz, sondern am Wohnort des
    Reisenden möglich ist bzw.
    der Gerichtsstand vom Kunden wählbar ist.

    Das genau war der Einwurf und sollte demnach so auch möglich sein.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
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    @peter
    Es ging auch nicht um unterschiedliche Branchen, sondern um das Verhältnis zwischen Verbrauchern und Vollkaufleuten, im
    Gegensatz zu Vollkaufleuten untereinander.

    Wenn ich das hier aus der angegebenen Homepage lese ...


    "Im nicht kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsortklauseln nach § 29 Abs. 2 ZPO unzulässig.

    Über die Erfüllungsortklausel kann der rechtlich nicht vorgebildete Durchschnittskunde dazu verleitet werden, den falschen Gerichtsstand zu wählen. Diese Gerichtsstandsklausel ist unzulässig, da sie auch den Verkehr mit dem privaten Letztverbraucher betrifft und deshalb nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung unzulässig ist (§ 38 ZPO).

    Damit liegt eine gemäß § 307 BGB unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners vor (vgl. Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 9. Aufl. Anh. §§ 9-11, Rdn. 400; ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 83, Seite 1320 ff, Seite 1322 unter II 7 sowie BGH NJW 87, Seite 2867)."

    ... sind Zweifel an der geschilderten Praxis, wenn der Reisende
    den Hersteller verklagt, angebracht?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
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    Noch ein Beispiel für einseitige AGB's der Reiseveranstalter.

    Der Gerichtsstand (Auszug TUI - deutsche Ausgabe)
    "Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
    Etwas anderes gilt nur, wenn internationale
    Abkommen zwingend etwas anderes vorschreiben "

    Was will der Reiseveranstalter damit sagen?
    Daß es eigentlich unzulässig ist, im Geschäft mit Endverbrauchern
    einen Gerichtsstand vorzugeben und das etliche, in Ermangelung
    besseren Wissens, das dann einfach akzeptieren?

    Zumindest liest es sich hier so:

    Die AGB-Giftküche

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kleinkind fliegt auf dem Schoss mit
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    Das hängt hauptsächlich vom Geschäftssitz der Airline ab.

    Innerhalb der EU gibt es eine Anweisung, wonach diese
    "Loop-Belts" wegen noch akuterer Gefährdung der
    Kinder (Zerquetschung/Klappmesser-Effekt)
    seit einiger Zeit strikt verboten sind.

    Man hat also die Auswahl zwischen Nichtanschnallen
    und Loop-Belt. Also zwischen ****** und Belzebub.

    Es hilft alles nichts: Die Sicherheit für Kleinkinder
    an Bord ist nicht gegeben, das Problem technisch
    immer noch nicht zufriedenstellend gelöst.
    ( Vom Einsatz der für den Flugbetrieb zugelassenen
    Auto-Kindersitze mal abgesehen. Dies ist natürlich
    mit dem Erwerb eines Sitzplatzes und der
    Akzeptanz durch die jeweilige Airline verbunden )

    Airlines

  • Hotel nicht fertig
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    Mit der Email vom Hotel liegen Dir ja schon gewisse Fakten vor.

    Schriftlich 1-2-Fly auf diesen Sachverhalt hinweisen und
    gleich schon selbst geeignete, mögliche Alternativen
    aufgeben. Am besten per Email und zusätzlich noch
    per Brief hinterhersenden.

    Natürlich nur etwa vergleichbare Hotels,
    evtl. Mehrkosten wären dann vom Veranstalter
    zu übernehmen.

    Und mit Nachdruck auf Änderung des Reisevertrages
    im gegenseitigen Einverständnis drängen. Bleib am Ball ...

    PS: Wenn Du den Veranstalter erst kürzlich über den Sachverhalt
    informiert hast, wird er bestimmt ein paar Tage benötigen,
    um sich selbst ein Bild zu machen. Sind ja nicht alle so gut
    informiert wie Forenteilnehmer. In einem anderen Thread
    ging es um "Trommeln im Urwald
    - statt moderner Kommunikation"
    in Bezug auf Koordination zwischen Veranstalter und Hotel 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
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    @meinungsfreiheit

    Die Philosophie mancher Veranstalter, alles aus einer Hand
    anzubieten, vom Flug über den Transfer bis hin zur
    Unterbringung im ketteneigenen Hotel hat ja nicht
    gegriffen und gerade die Großen der Branche
    rudern hier zurück. Nicht zuletzt durch die
    rasante Entwicklung des Internets.

    Kraftakte als World-Player haben Unternehmen wie Daimler
    schmerzvoll hinter sich. Die Reiseveranstalter
    konsolidieren sich derzeit zumindest europaweit.

    Jetzt scheut man wahrscheinlich Investitionen,
    um solche Mißstände wie Busfahrer und Reiseleiter,

    • die ja heute häufig fremdbestimmt sind -
      suchen freies Hotel ( wie Trommeln im Urwald)
      auszuschalten und beispielsweise durch
      modernste Kommunikation ( Einbindung aller
      Partner, natürlich auch aller Vertragshotels,
      in ein eigenes Intranet ) in Zukunft zu reduzieren.

    Einerseits, wie heute üblich, verschlanken.
    Was ja nichts anderes bedeutet, als mit
    weniger Mitarbeitern auszukommen und
    andererseits deutlich effektiver werden.

    Aber wie bereits gesagt, das ist mit
    immensen Kosten verbunden und
    scheidet für manche mittelständische
    Anbieter da wohl von vornherein aus.

    Also wird weiterhin vieles, was schiefläuft,
    auf dem Rücken der Kundschaft ausgetragen werden.

    Wenn es dennoch so ist, daß der Großteil der Kunden
    problemlos seinen Urlaub verbringt, dann dürfte
    gerade das Abstellen von Mißständen und
    die kundenfreundlichere Ausgestaltung von AGB's
    in der Zukunft ja wirklich kein Problem sein.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
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    ... aber je nach Buchungsweg auch weniger als beim Veranstalter. 😉

    Sollte in diesem Umstand etwa ein Grund für das
    geschilderte Verhalten der Hoteliers liegen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
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    @sina1
    Denke schon, daß Du Deine Informationen auf Erfahrungswerte stützt,
    aber insgesamt ist mir die Schuldzuweisung an die Hotels zu
    einseitig. Privat gebucht war mein Zimmer immer frei.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • LTU Airbus A 320-200 – Wo am meisten Platz?
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    @kfgt
    Die 1. Reihe kann häufig beim Web-Checkin nicht reserviert werden,
    da diese z.B. für Familien mit Kleinkindern reserviert werden.

    Airlines

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    privacyP privacy

    Speziell bei TUIFly hat man nach einigem "Rumgehampel" in
    den ersten Monaten des Jahres die Konsequenzen gezogen
    und die Konzepte der HLX und HapagFly praktisch weitergeführt.

    Also Cityflüge ohne bzw. mit zukaufbarem Service,

    Urlaubsreisen angelehnt an das bisherige HapagFly-System.
    Kann ich aus diesem Monat zu den Kanaren aktuell bestätigen:

    • Freundlicher und kompetenter Service
    • Komplettes Verpflegungsprogramm
      mit warmen Mahlzeiten
    • 3 Getränke pro Richtung
    • Zeitschriften wie Stern und Brigitte
    • Unterhaltungsprogramm

    Keine Beanstandung.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Keine Unterlagen bekommen, doppelt zahlen?
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    Zumindest hätte es keine doppelte Zahlung gegeben.

    Und wenn sie den Autovermieter mit dem Internet-Voucher
    vor Ort nicht gefunden hätte, was solls. Viele Autovermieter
    berechnen auch bei no-show keinerlei Gebühren. Bezieht sich
    auf Europa, für USA bin ich da nicht auf dem Laufenden.

    Wo immer möglich gilt die Devise: Erst die Ware, dann das Geld ...

    Aber da könnte man schon wieder einen neuen Thread aufmachen,
    da dies in Deutschland in der Reisebranche eher unüblich ist.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Keine Unterlagen bekommen, doppelt zahlen?
    privacyP privacy

    Vielleicht ist es Dir ja eine Antwort wert,
    ob das Reisebüro seinen Informationspflichten
    beim Ablauf der Buchung nachgekommen ist.
    Seine Provision muß man sich natürlich
    durch kompetente Arbeit verdienen.

    Zumal Du als Erstbucher Unterstützung benötigt hast,
    was ein erfahrener Reisebüromitarbeiter aufgrund
    des Verkaufsgespräches problemlos hätte erkennen
    können und - wie es Deine Schilderung ja belegt -
    auch erforderlich gewesen wäre.
    Bei einer telefonischen Buchung ist das natürlich
    schwer zu beweisen.

    Hast Du überhaupt einen Vertrag unterschrieben?
    An wen hast Du denn überwiesen?

    Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, kann eine
    Erstberatung kostenmäßig, wenn Du keine vorherige
    Vereinbarung mit dem Anwalt triffst, mit max.
    190 Euro zu Buche schlagen.

    Bleibt die Frage, ob Du das noch zusätzlich ausgeben willst.

    Übrigens:
    Bei einem im Internet direkt ausgedruckten Voucher
    in Verbindung mit Zahlung bei Übergabe des Wagens vor Ort -
    hättest Du dieses Lehrgeld nicht bezahlen müssen.
    Ist vielleicht beim nächsten Mal die bessere Lösung

    • oder Du wechselst einfach das Reisebüro.
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
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    @sina1
    Sage niemals nie: Wenn das Kartellamt den Zusammenschluß
    LTU + AirBerlin in letzter Konsequenz verhindert,
    hat Rewe die LTU wieder "am Hals".

    Und dann werden die Karten nochmals neu gemischt.
    ( Aber natürlich eher unwahrscheinlich )

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • LTU Airbus A 320-200 – Wo am meisten Platz?
    privacyP privacy

    Die Business-Class für Europa wird ja nach der (vorläufigen und
    noch nicht vom Kartellamt bestätigten) Übernahme durch Air Berlin abgeschafft und sukzessive werden die Flugzeuge wie der A320
    auf Einklassen-System umgebaut. Wie schnell das durchgeführt
    wird, hängt von den Wartungsintervallen der einzelnen
    Maschinen ab.

    Aber es kann dir genau so gut passieren, daß du eine AirBerlin
    oder eine saisonal angemietete Maschine erwischst.
    Letzte Sicherheit hast Du erst am Gate beim Abflug.

    Airlines

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
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    @ADEgi
    Entschuldigung war nicht nötig, wenn noch Fragen sind - jederzeit gerne.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    privacyP privacy

    @ADEgi

    Der Beitrag "niedrigere Stornokosten in Österreich"
    stammt nicht von mir.

    Und wenn, warum wolltest du da eine besondere Bestätigung haben?
    Ist das dein persönlicher Stil, mit dem Du in diesem Forum punkten möchtest, indem du Informationen infrage stellst?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Änderung der Fluggesellschaft
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    @arobwv/pelikan1

    Das ist leider so, du hast rechtlich bei einer Pauschalreise
    keine Möglichkeit, gegen das Hin- und Hergeschiebe der
    Veranstalter, was die Flugzeiten als auch die Fluggesellschaft
    betrifft, irgendetwas zu unternehmen.

    Es sei denn, der Flugtag würde sich auf ein anderes Datum verschieben.
    Oder es gibt eine verbindliche Zusage des Veranstalters
    hinsichtlich der Airline. Aber das wirst Du kaum finden.

    Und du wirst den genauen Grund der Umbuchung auch in der Regel nicht erfahren. Logistische Gründe des Veranstalters wie
    beispielsweise kurzfristige Sitzplatz-Sonderangebote einer
    anderen Airline - just in time - können da ebenso eine
    Rolle spielen.

    Und wenn du dir die Mühe machst, den aktuellen Flugplan der
    zunächst zugesagten Airline mal im Detail anzuschauen,
    kann es schon sein, daß dieser Flug weiter auf dem
    Programm steht - leider nur nicht für Dich.

    Gruß privacy - und trotzdem noch einen schönen Urlaub

    Airlines

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
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    Na klar, aber da gehören immer 2 zu:

    Der, der versucht, jemanden sachlich fertig zu machen
    und der, der das mit sich machen läßt.

    Es ist mir ein Vergnügen - auch wenn ich
    mich nicht beliebt mache bei einigen in der Reisebranche.

    Ein Kunde ist ein Kunde 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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