kdschubln 16.09.10:
Hallo, wer weiß Bescheid,
mit Air Berlin sollten wir von Teneriffa abgeholt werden, Abflugzeit 16.50 Uhr. Um 15.00 Uhr hieß es am Airport, die Machine hat 3 Std. Verspätung. Gegen 20.45 traf dann die Maschine ein. Bis dahinkeine keine Information. Die Maschine wurde dann betankt und beladen. Wir rechneten mit baldigen Abflug. Gegen 22.oo Uhr wurde die Machine entladen und es hieß wir müssen unser Gepäck wiederübernehmen. Es folgte eine Busfahrt und eine kostenlose Hotelübernachtung.Bis hier hatten wir einen Verzehrgutschein über 6,00€ erhalten.Am nächsten Morgen wurden wir zum Flughafen gebracht , dasGepäck eingescheckt und. gegen 10.oo Uhr traten wir den Rückflug an,
Im Flieger teilten uns der Kapitän mit, dass er von den spanischen Behörden keine Starterlaubnis bekommen hat. wegen angeblicher Flugzeitüberschreitung der Crew
Welche Entschädigung kann geltend gemacht werden, nach welchem Recht?
Liebe Grüße
Klaus
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Hallo Klaus,
so wie geschildert greift die EU-Fluggastverordnung 261/2004. Probleme mit der Crew hinsichtlich Einsatzzeiten gelten meiner Meinung nach nicht als ausser-gewöhnlicher Umstand und liegen demnach in der Verantwortung der Airline.
In Verbindung mit den Urteilen des EU-Gerichtshofes und des BGH können bei mehr als 3 Stunden Flugverspätung in Verbindung mit der Flugentfernung 400 Euro pro Person als Ausgleichszahlung bei der Fluglinie ( und nur dort, nicht beim Veranstalter) angefordert werden.
Die entsprechenden Urteile findest Du in diesem Thread weiter vorne verlinkt.
Momentan sperren sich etliche Airlines aber sehr gerne in Bezug auf die Verspätungsregelung. Weil sie hoffen, doch noch eine für sie günstigere gesetzliche Regelung zu erhalten. Da laufen aktuell aus Grossbritannien noch Bemühungen auf europäischer Ebene, an die man sich gerne anhängen möchte. Du solltest Dich also auf Durchsetzungsprobleme und längere Korrespondenz einrichten. Die Hinzunahme von fachlicher Hilfe wie Fachanwalt für Reiserecht oder euclaim könnte vorteilhaft sein. Zumindest bei Ablehnung der Ansprüche.
Die Betreuung vor Ort incl. Hotel und Verpflegungsgutschein vor der Rückreise dürfte wohl angemessen gewesen sein.
Gruß privacy