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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    olicheckO olicheck

    Und da es auch weiterhin kein Reiseverbot gibt, könnte dieser langatmige Themenkreis doch geschlossen werden.

    Bleibt daheim & bleibt Gesund 🌲

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    olicheckO olicheck

    @frankenstephan sagte:

    @ozeantaucher.......

    Gestatte mir aber die Frage: was ist eigentlich dein Problem?

    Das würde mich auch interressieren.
    Alle seine Fragen wurden schon vor zwei Tagen, mit Quellenangaben, ausführlich und richtig beantwortet.
    Dazu müßte man aber die überlassenen Texte aber wirklich lesen & auch verstehen und nicht reflexartig in Abwehrhaltung gehen.
    Es gibt keine abschließende vollständige "Erlaubnisliste", explizit auch nicht in Bayern.
    (vgl. "Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere":...)
    Und selbst bei der erweiterten Ausgangssperre (IW über 200) gibt es den
    weichen Absatz:"...ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen".
    Es gibt bundesweit kein Ausreiseverbot. Was die Länder nicht regeln, regelt der Bund.
    Es gibt keinen Graubereich. Man benötigt nur einen trifftigen Grund. Einfach Hirn einschalten und mitdenken....sagt Söder!
    Deshalb ist, bis jetzt, diese Ausgangsbeschränkung wahrlich keine Einschränkung.

    Und wenn ich im Freien Sport machen und mich frei bewegen (ohne Radiusbeschränkung) darf, dann darf ich auch mit dem Fahrrad zum Flughafen fahren oder mit dem Auto nach FRA, um vor dem Terminal 1 meine Jogging-Runden zu drehen.
    Die Abstandsregeln werden DA sowie eingehalten, ist ja nicht viel los z.Zt.

    Nun, heute kann sich Alles wieder ändern....also wieder genug Diskussionsmaterial vorhanden.
    Ich hol´schon mal die Popcorntüte....wenn´s wieder um das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom Einzelner geht 😏

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    olicheckO olicheck

    Die Ein-und Ausreisebestimmungen regeln nicht die Länder, sondern der Bund.
    Hier zu finden, Ende des ersten Drittels:

    Die EQV regelt nicht, ob eine Person überhaupt nach Deutschland/Bayern einreisen darf. Sie regelt nur, ob eine Person in Quarantäne muss, nachdem sie einreisen durfte. Die Frage der Ein- oder Ausreise regelt ausschließlich der Bund.
    Übrigens gilt die bayr. Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) nur bis zum 20.12.20. Sie wurde bis heute nicht verlängert.Da hat jemand etwas vergessen.....

    Und der Bund regelt aktuell:
    Keine Reiseverbote!

    Allgemeine Fragen

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    olicheckO olicheck

    @fallenwitcher

    seit ca. Juli "in Prüfung"

    seit Anfang September "Auszahlung wird vorbereitet"

    seit 11.Oktober wieder "in Prüfung"

    seit 12 .Oktober "wurde akzeptiert"

    Auszahlung auf mein Konto erfolgte bereits am 01.Oktober 20 durch die Bundeskasse Halle/Saale.

    ich nehme an das ausgezahlte Gelder durch mehrere Stellen überprüft werden.

    Also, alles normal ...

    Vier Pauschalreisebuchungen seit September 19, jeweils mit Flugupgrades & Parkplatzres. ....und alle Gelder sind wieder im Haus 😜

    Und das Ganze ohne Gutscheine oder Rechtanwälte......

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  • Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & Reisehinweise
    olicheckO olicheck

    @mordvinchik

    Ich habe Dir meine Meinung zu LMX bereits gesagt:

    Es gibt kundenfreundliche Reiseveranstalter, aber auch Andere.....

    Auch Stornogebühren können inzwischen ein kalkulierter Teil des Geschäftsmodells, und nicht nur eine "Aufwandsentschädigung", sein.

    LMX ist auch "medienbekannt"....

    LMX hält es ja, gem. eigener Corona-Info, auch für zumutbar Dir sehr kurzfristig einen anderen Airport oder (und) ein anderes Hotel (im gesamten Reisegebiet!) aufs Aug´zu drücken.

    Das Du diesen "Urlaub" nicht antreten möchtest, versteh ich nur zu gut.
    Und zukünftig suchst Du Dir bestimmt auch einen anderen Reiseanbieter.
    Es gibt auch Kundenorientierte.....

    „werden sich Vertriebspartner und Kunden sehr wohl daran erinnern, wer erreichbar war und sich gekümmert hat."

    Interessanterweise gibt es aktuell (seit heute) eine Kulanzstornierung für Spanien. Zu den anderen Ländern äußert sich LMX nicht:

    Kulanzstornierung LMX Spanien für 75€

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  • Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & Reisehinweise
    olicheckO olicheck

    @mordvinchik2112 sagte:

    Nach zahlreichen Emails hat sich lmx bis jetzt geweigert die Reise kostenlos zu stornieren.

    Nun, LMX gehört eben zu den Reiseanbietern, die sehr risikofreudig sind.
    Zumindest, was die Gesundheit ihrer Kunden angeht.
    Ich habe noch nie bei LMX gebucht, und werde das in Zukunft garantiert auch nicht machen.
    Es ist eben nicht jeder Anbieter so kundenorientiert und sicherheitsbewußt wie z.B. schauinslandreisen........oder Andere.

    LMX wird Euch reisen lassen...auf T.e.u.f.e.l komm`raus.

    LMX wird Reisen durchführen, trotz einer Reisewarnung

    LMX an Reisebüros: Reisewarnung ist kein Reiseverbot - ist auch kein Stornierungsgrund!

    LMX sind also die schwerwiegenden Beeinträchtigungen seiner Kunden, zumindest bei Reiserückkehrern völlig egal:

    14 tägige Quarantäne und mind. zweimal Corona Test

    Und bei wissentlicher Reise in ein Risikogebiet entfällt natürlich auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung

    Keine Lohnfortzahlung bei vorsätzlicher Reise in ein Risikogebiet

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    olicheckO olicheck

    @72mike sagte:

    @snogardblizzard

    Wenn Du es jetzt erst verstanden hast........

    @snogardblizzard : Ich versichere Dir, das sich der einzige Dir hilfreiche Forist nicht von Dir verunglimpft fühlt ✌

    Wir versuchen so, die teilweise ausufernden und unerfreulichen Diskussionsverläufe in manchen Threads, aber auch im Forum insgesamt- deutlich zu begrenzen.

    Und wenn Günter jetzt alle themenfremde und hilflosen Beiträge löscht, sind wir wieder auf Seite 680.....👍👍

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    olicheckO olicheck

    @vonschmeling sagte:

    z.B. in wessen Callcenter man auf sie traf...

    Es dürfte sich um die Service-Hotline des "Bundportals" handeln:
    Diese Hotline unter +49 (0) 361 606 670 12 habe ich snogardblizzard um 13.55 Uhr mitgeteilt.
    Wird auch von hww (Büro Erfurt), im Auftrag des Bundes, betrieben.
    Somit haben die Mitarbeiter dort Zugriff auf die Insolvenzdaten hww und auf die Daten des "Bundportals".

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    olicheckO olicheck

    @towi1802 sagte:

    Ist ja ein Ding😮

    Falsch gedacht......es ging um die Forderung beim Insolvenzverwalter hww und die "leere" Forderungsübersicht.
    Wenn die Forderungsübersicht dort nichts enthält, ist trotz Freischaltung auch beim
    "Bundportal" (gehostet auch von hww) keine Eingabe möglich.
    Siehe Bild 15.22 Uhr. 😀

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    olicheckO olicheck

    @snogardblizzard sagte:

    Kannst du mir bitte sagen wo du auf dieser Seite (Bild oben) diese "Forderungsübersicht" und "Forderungsdetails" siehst?

    In deinem Beitrag um 11.37 Uhr ging es um die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter.
    Und dort sind die Teilbereiche sichtbar, wenn deine Forderungsanmeldung schon von hww bearbeitet und freigeschaltet wurden.
    Du bist ja etwas spät dran.....ein paar Tage/Wochen zwischen Einreichung und Freischalten sollte man schon warten.
    Ich habe Anfang Dezember die Forderungen eingestellt und Ende Dezember kam die Freischaltung.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    olicheckO olicheck

    @snogardblizzard sagte:

    Was muss ich jetzt machen?

    Ich nehme an Du hast den Button "Forderungsauswahl" schon gedrückt.

    Es gibt eine Hotline unter +49 (0) 361 606 670 12 und Hilfe unter:

    Drück mich ganz fest

    Und zu deinem Beitrag von 11.37 Uhr:

    "Dann bin ich unten auf den Button "Zum Thomas Cook Bundportal" und da sollen ja dann auf der Seite https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/brd/claim-selection angeblich die Forderung/-en aufgelistet sein. Da steht aber nichts.****"

    Wenn Du auf o.g. Seite zur "Forderungsübersicht" gehst und dann unterhalb auf " Zur Übersicht" drückst, müßte eine Übersicht deiner persönlichen Daten erscheinen. Weiterhin kannst Du hier auf " Forderungsdetails aufrufen" klicken und kannst hier auch den aktuellen Forderungsbeleg herunterladen.

    Also ist deine Aussage, Du siehst dort nichts, nicht nachvollziehbar. Denn nach deinen Angaben hast Du den Forderungsbeleg schon.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    olicheckO olicheck

    @snogardblizzard sagte:

    Habe mir da ein Blatt "Forderungsanmeldebeleg im Insolvenzverfahren ..."mit den Forderungsdaten ausgedruckt.

    Nach deinen, doch spärlichen Angaben, hast Du deine Forderungen nur beim Insolvenzverwalter angemeldet, aber nicht die benötigten Daten beim "Bundportal" hochgeladen. Das wären ca. ein Dutzend Dokumente im Download/Einscannen/Unterschreiben & Upload derselben..... Und wenn dort alles richtig umgesetzt wurde, kommt auch ein grüner Haken, der Schriftzug "Erfolgreiche geprüfte Anmeldungen"......und drunter stehen dann die Forderungen und der jeweilige Bearbeitungsstatus. Aber die Ruhe, Du hast ja noch fast zwei Monate Zeit....😱 Verzeih die Ironie, aber was hast Du die letzten 9 Monate gemacht? Meinen Forderungsanmeldebeleg bekam ich Anfang Dezember 2019.
    Und solltest Du mit Kreditkarte bezahlt haben, ist vorher eine Einleitung eines ChargeBack-Verfahrens über deine Hausbank zwingend notwendig.

    Hier ist es zielführend den blaugrau hinterlegten Text am oberen Rand des Bildschirmes zu lesen:
    "„Inanspruchnahme der Ausgleichszahlung zu dieser Forderung anmelden****“"

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    olicheckO olicheck

    @oerti30 sagte:

    Was habt Ihr den hochgeladen damit dies akzeptiert wird?

    Eine rechtsverbindliche Erklärung per E-Mail abzugeben, ist oft noch mit Schwierigkeiten verbunden.
    E-Mails sind einfach zu fälschen oder eine elektr. Signatur "verschwindet" beim weiterleiten.

    Ich habe bereits im Januar eine E-Mail meiner Bank bekommen, das die Chancen auf ChargeBack wg. Fristversäumnis
    "schlecht" stehen etc., obwohl die Reise (April) vom Insolvenzverwalter noch gar nicht entgültig abgesagt worden ist.
    Solche schwammigen Aussagen reichen, einer Bundesbehörde, natürlich nicht aus.

    Lass Dir von deiner kartengebenden Bank das negative ChargeBack schriftlich bestätigen.
    Wichtig hierbei ist, das die Bank das Verfahren für beendet erklärt.
    Und dann das ganze als PDF hochladen.

    Bei mir sah das so aus (natürlich mit Briefkopf etc.)
    Wurde problemlos anerkannt und die Auszahlung läuft......
    Ich habe auf die negative schriftliche Antwort meiner Hausbank (VR) weit über 3 Monate warten müssen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    olicheckO olicheck

    @user95 sagte:

    .........
    Habt ihr einen Tipp was ich nun machen kann?

    Da dies die Hauptmaske, nach erfolgreicher Dateneingabe, des Bundportal´s ist.......
    Einfach Warten....
    Und alle paar Tage mal einloggen ob die Daten für die Überprüfung ausreichen.
    Ich wurde erst nach über 3 Monaten zur Nachbearbeitung aufgefordert ( grosses rosa Kästchen-nicht übersehbar!)
    Eine E-Mail habe vorher ich nicht erhalten (auch nicht im Spam-Ordner)
    Ich habe, um Papier zu sparen, alle Unterschriften mit Adobe-Signatur in die PDF´s eingefügt. Bei Reisepässen, Visa etc. kein Problem.
    Alle Unterschriften waren somit 100% identisch. Das hat dem Sachbearbeiter nicht gefallen. Also alles ausgedruckt, etwas unterschiedlich unterschrieben & wieder hochgeladen.....jetzt ist alles i.O 😀
    Und falls Du zur Nachbearbeitung aufgefordert wirst, kürze die Dateinamen vor dem Upload. Die Original Dateinamen, die das Bundportal für den Download vergeben hat, hat es nicht wieder angenommen....."Dateinamen zu lang".
    Übe Dich in Geduld. 👍

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  • Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & Reisehinweise
    olicheckO olicheck

    Schauinsland storniert Ägypten-Reisen bis zum 25.09.2020
    Unter den Reiseveranstaltern sticht SLR immer mehr positiv heraus.....explizit auch was die Info´s an die Reisebüro´s angeht.
    Und wartet nicht wie Andere auf eine Reisewarnung des RKI.

    Reisestornierung Ägypten bis zum 25.09.2020

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    olicheckO olicheck

    @hacksy

    Ich habe soweit alle Formulare usw. eingereicht. Das einzige, was ich nicht hatte, weil ich's nicht getan hab, eine Rückerstattung der Kreditkartenzahlung.

    Wenn Du ein ChargeBack Verfahren nicht einmal versucht hast.........dann kannst Du ewig auf eine Rückerstattung seitens der
    Bundesregierung warten. Es wird nichts kommen.......

    "Die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung wird nur unter der Voraussetzung geleistet, dass Sie zumindest ein Kreditkarten-Chargebackverfahren veranlasst haben. Das Kreditkarten-Chargeback ist ein freiwilliges Verfahren, das in bestimmten Fällen die Erstattung von mit Kreditkarten geleisteten Zahlungen ermöglicht. Sollten Sie noch kein Chargebackverfahren veranlasst haben, müssen Sie das noch nachholen und unverzüglich ein Chargebackverfahren beantragen."

    Zwei Antworten (Bedingungen!) zum Kreditkarten-Chargeback

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