Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
mosaikM

mosaik

@mosaik
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. mosaik
  4. Beiträge
Über
Beiträge
1.9k
Themen
84
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Stornierung bei LMX
    mosaikM mosaik

    Hallo Sternchen, nachdem ich deine Nachricht an mich gelesen und bearbeitet hatte, habe ich hier erst "weiter gelesen".

    Also: der Reiseveranstalter dürfte so eigentlich nicht argumentieren. Denn wäre dein "Freund" einfach nicht angereist gekommen, wären ja auch nicht mehr Kosten angefallen als schon bezahlt gewesen.

    Das Problem liegt in der Computerberechnung der Veranstalter. Wie ich dir schon schrieb, wird der Computer ursprünglich gerechnet haben: 2 Erwachsener plus 1 Kinderpreis oder Kinderermäßigung.

    Nach der Stornierung sagt das Computersystem: halt, bei 2 Personen gibt es keine Kinderermäßigung! und weiter wird er sagen: und eine Person ist storniert worden = Stornogebühr.

    Da Stornogebühren die pauschale Entschädigung für Aufwand und entgangenen Gewinn darstellen, darf eigentlich ein Veranstalter nicht mehr als die ursprünglichen 100 Prozent der Buchung verlangen.

    Aber hier wird man wahrscheinlich mit dem Veranstalter streiten müssen.

    Es kann aber auch sein, dass ein Anruf die Sache klärt.

    So, jetzt bin ich aber schon doch müde nach dem heutigen Tag, und geh' schlafen!

    Gute Nacht
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • was so alles unter Fluggastverordnung - Entschädigung fallen kann...
    mosaikM mosaik

    was so alles unter Fluggastverordnung - Entschädigung fallen kann...

    ...wenn ein Flug "später" geht UND sich die Namensliste der Passagiere ändert, ausgenommen, es stirbt jemand zwischen der planmässigen Abflugszeit und der neuen

    ...wenn zwar rechtzeitig der Rückflug verschoben wurde, aber die Kunden, die sich bereits im Urlaubsland (Florida) aufhielten, weder die Sprachnachricht noch das SMS der Fluglinie mit den neuen Flugdaten erhalten haben oder erhalten konnten

    ...wenn die Fluglinie, die das Ticket verkauft hatte, sich darauf beruft, dass der Rückflug ja von ihrer Code-Sharing-Gesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hatte, durchgeführt hat - der annulliert wurde ...

    ...wenn man z. B. von Bangkok über Istanbul nach Deutschland fliegt, die Maschine von Bangkok in Istanbul Verspätung hat und man schon nach Check-In-Schluss für den Istanbul-Deutschland-Flug kommt und dadurch erst Stunden später fliegt...

    dann gibt es die Entschädigungszahlung

    ...wenn man einen Zubringerflug zum Beispiel Hamburg - Amsterdam extra bucht, dieser ausfällt und man eigentlich noch nach Indonesien weiter wollte - gibt es nur die Entschädigungszahlung für Flüge bis 1.500 km, nicht aber bis zum Endziel

    ...wenn man ein Flugticket durchgehende ausgestellt bekommt, zum Beispiel Frankfurt - Madrid - Mexico City, aber Frankfurt - Madrid annulliert wird, erhält man die Entschädigung über 3.000 km an!

    informiert
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reklamation
    mosaikM mosaik

    Die Information ist ein wenig dürftig: haben nun Strand?nur Sandsäcke...

    Bestand der Strand aus Sandsäcke?
    Hat man dort Sandsäcke hingelegt?
    Wie lautete die Beschreibung im Katalog?
    War baden problemlos möglich?
    Gab es Liegeflächen?

    Erst wenn diese und mögliche andere Informationen bekannt wären, könnte man darüber diskutieren, ob

    a) die Frankfurter Tabelle
    aa) zur Anwendung kommen könnte
    ab) sie lediglich als Richtlinie für Richter herhält
    b) davon losgelöst ein
    bb) Reisemangel
    bc) schwerer Reisemangel vorliegt oder nicht

    In der neuen Rechtssprechung werden Reiseleistungen nicht unbedingt mehr getrennt betrachtet. Da ja eine Reise ein Werkvertrag ist, also nur die komplette Erfüllung das Werk vollendet, kann man einzelne Teile davon nicht getrennt betrachten (Hin- und Rückflug beispielsweise).

    Somit könnte durchaus ein höherer Satz als Entschädigung angesetzt werden. Oder aber gar nichts, weil eingangs gestellte Fragen ein ganz anderes Bild ergäben...

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    mosaikM mosaik

    ThomasundAndrea wrote:
    Und um auf das Ursprungsposting zurückzukommen: ... die deshalb (nur weil sie niedergeschrieben wurden) nicht automatisch auch rechtens sind.

    Flugzeitänderungen verletzen, wenn sie einen bestimmten und zumutbaren Rahmen deutlich überschreiten, durchaus meine Persönlichkeitsrechte dahingehend, dass nicht mehr ich entscheide, wann ich oder meine Familie schlafen gehe oder ob ich und wo und wie lange, meine Reise unterbreche (Zwischenstop). Das mögen die Reisebüros gängige Praxis nennen, ich nenn es einen Eingriff in meine Freiheiten. Wie gesagt, immer dann, wenn es eine massgebende Verschiebung ist.

    Und wenn ich Olympic-Airways oder Sun oder Pegasus nicht mag, und deshalb mir gezielt eine Reise aussuche, bei der LH versprochen und dann nicht gehalten wird, ist das aus meiner Sicht ebenfalls nicht in Ordnung.

    Diese Ansicht kann ich durchaus verstehen. Aber es ist nun einmal - rechtlich gesehen - anders.

    Bitte nicht das jetzt so zu verstehen, dass ich mich auf das Rechtliche zurückziehen möchte! Nein, ich sehe meine Aufgabe oft eben darin, so unbegreiflich es erscheinen mag, einfach aufmerksam machen, dass manches und mag es noch so gegen das eigene Rechtsempfinden sein, rechtlich zulässig ist und man sich damit abfinden muss!

    Ich sage aber nicht, dass alle Flugzeitänderungen gesetzlich zulässig sind.

    Es gibt eben Vorschriften, die eine Änderung eben zulassen, wenn sie - ich sage jetzt einmal - im Katalog deutlich und korrekt beschrieben stehen und ein Kunde sie mit der Unterschrift unter dem Buchungsschein anerkennt.

    Es gibt übrigens keine ''Gängige Praxis in Reisebüros", bestensfalls bei Reiseveranstalter (Entschuldigung, aber da ist rechtlich - ich kann es leider wieder nicht anders ausdrücken - große Unterschiede!).

    Die Urteile in dieser Sache sind ja auch sehr unterschiedlich. Was darauf hindeutet, dass es eben schwierig ist, Grenzen zu ziehen, bei dem, was gerade noch zulässig ist und was unter Mangel fällt.

    Wo sicherlich eine wesentliche Verbesserungsmöglichkeit bestünde, wäre in der Tatsache, keine Flugzeiten überhaupt mehr im Katalog anzugeben. Aber das ist nun wieder eine Sache, die die Kunden nicht so recht einsehen wollen: "Die müssen doch wissen, für welche Uhrzeit sie ihren Flieger einkauft haben!" werden da wohl Stimmen laut werden.

    Aber auch das Thema Flugplanung, mal ganz von einem Reiseveranstalter abgekoppelt, ist ein umfangreiches Kapitel und nicht so einfach auf ein Jahr im voraus planbar.

    Nun kommt vielleicht wieder der Einwand, im heutigen Technikzeitalter muss doch so etwas planbar sein! Grundsätzlich auch hier meine Zustimmung. Aber ein Flugzeug im Verhältnis zu 24 Stunden Einsatzmöglichkeit bleibt ein variables "Instrument": Du fliegst um 7 Uhr nach Mallorca! Punkt. Geht nicht, wenn es durch eine Flugzeitverschiebung auf 12 Uhr vorher ab 4 Uhr nach Antalya fliegen könnte und Geld verdienen würde. Aber von dem Flug nach Antalya wusste die Linie vor einem Jahr noch nichts, als sie Reiseveranstalter X die Flugzeit 7 Uhr mitgeteilt hatte.

    Na dann fliegt halt die Maschine nicht nach Antalya. Punkt. Und was ist dann mit den Urlaubswilligen, die leider nicht mehr buchen können, weil sonst eine andere Gruppe Urlaubswilliger eine Flugzeitänderung erhält?

    Es dreht sich also alles im Kreis.

    Jetzt sage ich noch etwas Riskantes:

    Seinerzeit, als zum ersten Mal die Algenplage an der Adria auftrat, erhielten viele Urlauber Geld zurück, weil diesen Mangel, dass es zu Beeinträchtigungen des Badens kommen könnte - ohne entsprechende Warnhinweise, der Reiseveranstalter zu vertreten hatte.

    Heute ist es aber so, dass niemand mehr für eine Algenplage eine Entschädigung bekommt, weil dieser Umstand als allgemein bekannt gilt und somit ein Risiko des täglichen Lebens darstellt.

    Was, wenn jetzt so oft und häufig in Medien über Flugzeitänderungen bei Pauschalpreisen berichtet wird? Was, wenn Richter plötzlich zur Meinung umschwenkten: ja, im Katalog hat der Veranstalter sich Flugzeitenänderungen vorbehalten, ja, diese Änderungen sind nun seit fünf Jahren bekannt, ja, diese Änderungen zählen nun zum Risiko des täglichen Lebens?

    Gewagt, aber nicht undenkbar!

    Nochmals: Flugzeitenänderungen sind nicht immer zulässig.

    Nochmals: Nicht alle Klauseln in abgedruckten Bedingungen (ich mag das andere Wort nicht mehr hören oder lesen) sind zulässig.

    Nochmals: Natürlich sollte man sich bei Verbraucherschutzorganisationen in seinem persönlichen Fall informieren.

    Aber bitte aktzeptiert, dass es auch eben Fälle gibt, die man eben hinzunehmen hat. Persönliche Freiheit hin, Einschränkungen her: Reisen wird immer mit Risken behaftet bleiben. Man kann sie er- und anerkennen oder man wird an ihnen verzweifeln

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    mosaikM mosaik

    mosaik schrieb:
    Und so meine ich, dass beide Reisearten - Indiviudaltourismus und Pauschalreisetourismus - ihre Vor- und ihre Nachteile haben.

    ...womit ich unter anderem auch das meinte, was Erika1 schreibt.

    Ich weiß wirklich nicht, was da jetzt wieder für eine Aufregung ist und wie man mich plötzlich in ein Eck stellen will?

    Ich finde nur, dass man Dinge neutraler und wenn geht, aus mehreren Blickwinkeln anschauen sollte. Und sich nicht immer auf ein "Feindbild" (AGB 😉 ) einschießen sollte.

    Wir haben das mit AGB durchdisktuiert:

    Ändert doch die Situation! Geht in die Reisebüros und unterschreibt nur unter Euren Voraussetzungen! Wozu braucht Ihr Reiseveranstalter AGB? Aber euch beißt doch, dass ihr einerseits doch ganz gern das eine oder andere Mal ein Arrangement vom Pauschalreiseveranstalter buchen wollt und das nur zu seinen Bedingungen könnt!

    Ändert es und lamentiert hier nicht ständig herum! Es zwingt niemand jemand zu etwas zu unterschreiben!

    Ändert es, wenn ihr meint, die Reisebüros gehen sonst zu Grunde.

    Ändert es, wenn ihr meint, es sein eine unangemessene Benachteiligung des Konsumenten!

    ÄNDERT ES!

    Ich wiederhole mich gerne nochmals:

    mosaik schrieb:
    Und so meine ich, dass beide Reisearten - Indiviudaltourismus und Pauschalreisetourismus - ihre Vor- und ihre Nachteile haben.

    Und damit ist doch beiden Recht getan

    meint kopfschüttelnd

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    mosaikM mosaik

    Ich bin nicht der Meinung, dass im Bereich der Pauschal-Katalogreisen nicht alles so ist wie sein könnte und sollte.

    Die Veranstalter sollten sich entscheiden, ob sie sich mit ihrer eigenen Doppelmoral: Internet- und Reisebüroverkauf, den richtigen Weg gehen.

    Die Reisebüros wiederum sollten sich nicht von der Konkurrenz des Internets einschüchtern lassen, denn sie bieten auch deutliche Vorteile gegenüber dem Internet: a)...b)...c)..., die sie erkennen und nützen sollten, wenn sie auf lange Sicht weiter gute Geschäfte machen wollen!

    Denn im Moment gibt es nur AGBn, die aufgrund von EU-Bestimmungen für jeden sichtbar ausgehängt werden müssen, ausschließlich die Interessen der Veranstalter vertreten, also des Leistungsanbieters, was in der freien Marktwirtschaft Standard ist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    mosaikM mosaik

    ThomasundAndrea wrote:
    Sagt nicht das AGB-Gesetz, dass keine Regelung den Anderen unangemessen benachteiligen darf? Insofern muss doch niemand den "Schwanz einziehen", nur weil es in den AGB´s steht, dass er das akzeptieren muss.

    ob jemand unangemessen benachteiligt wird oder nicht, kann meist nur in Gerichtsverhandlungen geklärt werden. Allerdings kenne ich im Zusammenhang mit Flugzeitänderungen keine Entscheidungen, die sich in diese Richtung beziehen. Denn meist sind diese AGB sowieso schon von Abmahnvereinen usw. kontrolliert oder vor den Kadi geschleppt worden.

    ThomasundAndrea wrote:
    Zumal Du selbst ja auf Urteile hinweist, in denen beträchtliche Verschiebungen zu einem Reisemangel geführt haben. Aber wie der Jurist sagt: es kommt darauf an...

    Das ist völlig richtig: es hängt immer davon ab, wer was bei wem wie gebucht hat. Es sitzen zwei in einem Condor Flugzeug neben einander. Der eine hat eine Pauschalreise gebucht, der andere nur den Flug selbst im Internet. Zwei Personen, zwei Reise(arten), zwei verschiedene Rechtsgrundlagen.

    ThomasundAndrea wrote:
    Mit Condor fliegen und nicht bei einem Veranstalter buchen widerspricht sich doch nicht. Condor tritt auf der HP doch als eigenständige Airline mit Liniennetz und festen Flugzeiten auf? Wer legt denn fest, dass LH eine Liniengesellschaft ist und DE nicht?

    Zunächst ist die Unterscheidung zwischen Linie und Charter heute sehr fließend geworden, also schwer zu beurteilen. Dennoch ist Condor keine Linienfluggesellschaft im herkömmlichen Sinn (Durchführungspflicht der Flüge bestehen zum Unterschied zu LH nicht!). Dies beruht auf gesetzlichen und zwischenstaatlichen Abkommen.

    Jedenfalls kann Condor als Unternehmen jederzeit die Flugzeiten ändern (sofern sie sich das in ihren AGB rechtskräftig vorbehält) und somit hat auch ein im Internet gebuchter Passagier, der nur den Flug gebucht hat, bei Flugzeitänderungen schlechte Karten.

    Das meinte ich mit individuell contra Pauschal.

    Anderes Beispiel: ich war letzten Monat in Neapel und hatte nur den TUIfly Flug gebucht. Die Italiener streikten. Lassen wir mal beiseite, was für ein Art Streik und wer ihn zu vertreten hätte. Jedenfalls stellt der Rückflug für die Hamburger - erst am nächsten Tag - einen Reisemangel dar. Wäre ich nicht noch nach fünf Stunden am gleichen Tag nach München zurück gekommen, hätte ich trotzdem keine Ansprüche gehabt. In diesem Fall waren also Pauschalreisende zumindest am Papier im Vorteil.

    Und sitzen in einer Linienmaschine nach Bangkok ein Pauschalreisender und ein ganz normal gebuchter Flugpassier und die Maschine hat einen Triebwerkschaden, die Ersatzteile müssen eingeflogen werden und der Flug findet erst einen Tag später statt: für die Pauschalreisende ein Reisemangel, für den "normalen" Passagier a blöde Gschicht, wenn er nicht die Fluggastverordnung anwenden kann.

    Die Fluggastverordnung kann aber der Pauschalreisende zusätzlich zum Reisemangel geltend machen. Also auch wieder der Pauschalreisende im Vorteil.

    Und so meine ich, dass beide Reisearten - Indiviudaltourismus und Pauschalreisetourismus - ihre Vor- und ihre Nachteile haben. Wir diskutierten ja darüber schon ausführlich.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    mosaikM mosaik

    ThomasundAndrea wrote:
    Wobei nur das Vorhandensein einer Bestimmung in den AGB´s diese Regel nicht legalisiert.

    doch, grundsätzlich schon, allerdings muss dieser Hinweis klar und deutlich erfolgen und es darf nicht an anderer Stelle mit besonders guten Flugzeiten und oder Fluglinien geworben werden! Dies würde nämlich eine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft bedeuten und bei Nichteinhaltung eine einseitig Änderung des Reisevertrages sein.

    ThomasundAndrea wrote:
    Wenn von bestätigten 20 Uhr auf 2 Uhr nachts vorgezogen wird, dann wäre ich schon ganz schön sauer und wenn das wirklich rechtlich in Ordnung (Urteile?) dann ist das der ultimative Grund dafür, bei keinem Veranstalter je pauschal zu buchen.

    a) es gibt da Urteile, die das als Reisemangel bezeichnen mit einer Reisepreisminderung und es gibt Urteile, die das als hinzunehmende Unannehmlichkeit bezeichnen. Es kommt auch sehr stark auf die einzelnen Umstände an (mit/ohne Kinder, 7 oder 14 Tage, wie stand es im Katalog u.a.m.)

    b) ihr widersprecht euch... bei keinem Veranstalter pauschal buchen ... wir fliegen mit Condor.

    Flugzeitenänderungen liegen nicht nur im Einflussbereich des Reiseveranstalters, sondern meist und überwiegend bei der Fluggesellschaft.

    Wer also individuell mit Condor, TUIfly, Air Berlin usw. fliegt, den treffen Flugzeitenänderungen genauso. Mit dem kleinen Unterschied, dass es bei einer Pauschalreise ein Reisemangel ist, bei individueller Flugbuchung aber bestensfalls zum Rücktritt vom Flug ohne Kosten führt.

    ThomasundAndrea wrote:
    sondern würde uns (bei mehreren Stunden) durchaus Schaden zufügen. Materiellen (Hotel/ Leihwagen) und immateriellen.

    Auch in diesem Punkt prallen zwei Ansichten aufeinander: einerseits muss eine Fluglinie jeden Schaden ersetzen, der aufgrund einer Nicht- oder Schlechtererfüllung des vereinbarten Transportvertrages entstehen kann. Andererseits kann sich eine Fluggesellschaft rechtskräftig Änderungen der Flugzeiten vorbehalten.

    Somit ist also auch hier jeder Fall einzeln zu betrachten und mal wird ein Richter so und mal so entscheiden!

    ThomasundAndrea wrote:
    Bein Liniengesellschaften wird (meine ich) ab 5 Stunden umgebucht. Große Airlines tun dies nach Möglichkeit sicher auch schon früher.

    Würde ich so pauschal stehen lassen. Airlines werden immer abwägen, was kostet sie eine Umbuchung auf eine fremde Linie und was kostet sie das Umbuchen auf eine eigene, spätere oder am nächsten Tag fliegende Maschine. Nach fünf Stunden kann man sich umbuchen lassen. Wenn es aber nicht geht, nützt einem dies genausoviel wie den Pauschalreisenden, der auf der Linienmaschine sitzt.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frühbuchervorteil aberkannt
    mosaikM mosaik

    unbekannter wrote:
    Man sollte nur nicht immer von "seinem Rcht" sprechen, sondern vielleicht im Gespräch eine Lösung suchen.

    Ich möchte hier nicht wieder eine schon hier schon geführte Diskussion über Kulanz - AGB usw. eröffnen. Aber mir ist es ein Bedürfnis, nochmals darauf hinzweisen, dass bei den vielen Millionen allein aus Deutschland mit Veranstalter Reisende es einfach logistisch zu aufwendig werden würde, wenn man dann im Laufe eines Jahres Hunderte, vielleicht auch ein paar Tausend "Grenzfälle" kulant regeln müsste.

    Ich sehe eine Möglichkeit, in dem sich das buchende Reisebüro an seine Gebietsvertretung wendet und nachfragt. Kann diese aber nicht weiter helfen, so sollte man akzeptieren, dass das eben die Regeln sind, die man ja auch unterschrieben hat.

    Ich verstehe natürlich, dass für "Laien" es bei einzelnen Fällen nicht verständlich erscheint, warum man gerade DIESEN einzelnen Fall nicht kulant lösen kann ("es geht ja eh' nur um diesen einen Fall und nicht um Hunderte --> aus der Sicht des einen richtig, aus der Sicht eines Veranstalters aber durchaus anders!).

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frühbuchervorteil aberkannt
    mosaikM mosaik

    Da wir erst jüngst diese Debatte hatten, vielleicht doch konkret zur Sache:

    Betrachten wir die Angelegenheit mal so:
    a) Früh gebucht und € 55.-- gespart und auch gereist. Passt!
    b) Früh gebucht und € 55.-- gespart und dann Reise abgesagt. KEINE Möglichkeit, Reise in UMGEKEHRTER Reihenfolge zu buchen, sondern nur ganz was anderes --> es stünde außer Streit, dass dann für diese neue ganz andere Reise wohl KEIN Frühbucherbonus gewährt werden müsste.
    c) Früh gebucht und € 55.-- gespart und dann Reise abgesagt - aber wie hier, umgekehrt möglich: die Frage, ob es sich nicht auch um eine "ganz andere" Reise handeln könnte.

    Worauf ich hinaus will: wäre eine Totalabsage willkommener gewesen?

    Rechtlich gesehen müsste ich mich zu Hause durchwühlen: es gibt da nämlich genau in so einer Frage auch schon ein Urteil. Aber suchen freut mich halt auch nicht immer... 😉

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung - Fähre fährt nicht früh genug!
    mosaikM mosaik

    Hier müsste man wieder mehrere Dinge trennen:

    a) Der Aufenthalt auf Formentera ist privat und kostenlos
    b) die gebuchten Flüge sind getrennt gebucht worden
    c) die Fluglinie hat sich möglicherweise rechtskräftig Änderungen im Flugplan vorbehalten

    Somit folgt:
    Theoretisch ergäbe sich vielleicht eine Schadenersatzpflicht der Fluglinie für eine Hotelnacht auf Ibiza.

    Andererseits raten bzw. weisen sogar die Reiseveranstalter in ihren Katalogen darauf hin, dass aufgrund von Wetterbedingungen (raue See!) oder anderen Faktoren es zu einer Zwischennacht auf Ibiza (und analog bei anderen solch kleineren Inseln auch) kommen kann.

    Es wäre somit auch zu prüfen, inwieweit hier nicht auch den Reisenden eine gewisse Vorsorgepflicht treffen könnte.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Dringend! Urlaub verschieben wegen Todesfall, Kosten
    mosaikM mosaik

    Na ja, man muss aber schon fair bleiben: wenn eine Versicherung weder Onkel noch Tante noch Neffe versichert hätte, kann man auch nicht von ihr verlangen, zu zahlen.

    Natürlich verstehe ich, dass man sich auch diesen Menschen nahe gefühlt hat. Aber auch wenn ein sehr sehr guter Freund stürbe zahlt die Versicherung auch nicht. So hart dies sein mag.

    Wäre interessiert an Info, wie dann die Sache ausgegangen ist.
    Danke und lg
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neckermann tritt 10 Tage vor Antritt vom Reisevertrag zurück
    mosaikM mosaik

    Wir sind wieder beim alten Thema, gell! Da liest man schnell im vorbei Surfen ein Urteil... Hotel nicht bekommen... Malediven .. Geld zurück... bla bla bla.

    Dieses Urteil begründete sich hauptsächlich auf zwei Säulen:
    a) jede Insel der Maledivengruppe ist so unterschiedlich, dass sie nicht als ein Urlaubsziel anzusehen sind, sondern als unterschiedliche Urlaubsziele. Und die muss man als Alternative nicht annehmen

    b) waren es die Weihnachtsferien und da gibt es bekanntlich kurzfristig wirklich oft keine Alternativen mehr. Diese Kurzfristigkeit und der Termin waren ausschlaggebend für das Urteil. Ein Märztermin - und die Sache schaut schon wieder gaanz anders aus. Gell! So ist das mit den Kurzurteilen für den Laien!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    mosaikM mosaik

    "emdebo" wrote:
    Außerdem gehört ab 01. Juli 2006 die Nennung der Fluggesellschaft
    im Normalfall mit zur Buchung und ist Bestandteil der Buchung.

    ...nicht ganz korrekt:

    Informationen über die Identität des ausführenden
    Luftfahrtunternehmens

    (1) Bei der Buchung unterrichtet der Vertragspartner für die
    Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom genutzten
    Buchungsweg die Fluggäste bei der Buchung über die Identität
    der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s).

    (2) Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
    bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Vertragspartner
    für die Beförderung im Luftverkehr sicher, dass der Fluggast über
    den Namen der bzw. des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet
    wird, die bzw. das wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig werden bzw. wird. In diesem Fall sorgt der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr dafür, dass der Fluggast über die Identität der bzw. des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald
    diese Identität feststeht.

    (3)Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen
    nach der Buchung gewechselt
    , so leitet der Vertragspartner für die
    Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom Grund des Wechsels
    unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen,
    dass der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel
    unterrichtet wird. In jedem Fall werden die Fluggäste bei der
    Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug
    erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet.

    (4) Das Luftfahrtunternehmen oder gegebenenfalls der Reiseveranstalter sorgen dafür, dass der betreffende Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität der oder des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Arzt gibt mir kein Attest was tun?
    mosaikM mosaik

    Zur Beurteilung, ob eine Rucksacktour aus ärztlicher Sicht zumutbar oder nicht wäre, müsste man natürlich auch die Tour selbst kennen, wissen, ob man diese alleine oder mit Bekannten macht, die vielleicht einen Teil des Gepäcks nehmen könnten oder so.

    Worauf ich hinaus will: da bricht sich jemand die Hand und will von seinem Badeurlaub zurücktreten. Er kann ja nicht schwimmen. ABER: ein Urlaub am Meer besteht ja nicht nur aus einer ausgedehnten Schwimmrunde im Meer, man kann ja auch nur "untertauchen" mit einem Arm oben, man kann die Animationen teilweise mitmachen, die Abendshow besuchen, Essen und im Liegestuhl liegen.

    Somit wäre man trotz der vermeindlichen "Unzumutbarkeit" im Sinne eines Arztes und der Versicherung Reisefähig.

    Diese als Hintergrundinfo

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Arzt gibt mir kein Attest was tun?
    mosaikM mosaik

    Wenn ein Arzt heute "bestätigt", das die Reise problemlos angetreten werden kann und dann zu einem späteren Zeitpunkt von einer nicht zu erwartenden Verschlechterung oder eingetretenen Heilung in einem Attest schreibt, muss die Versicherung auch die höheren Stornogebühren bezahlen.

    Es ist nämlich nicht so, dass man "vorsorglich" stornieren muss, für den Fall des Falles. Sondern es kommt auf die Prognose des Arztes an!

    Dazu gibt es schon mehrere Urteile, die Reiseversicherungen zur Zahlung verknackten...

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Arzt gibt mir kein Attest was tun?
    mosaikM mosaik

    Also, eine Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt nur diejenigen Stornogebühren, die zum Zeitpunkt fällig gewesen wären, zu dem feststand, dass eine Reiseunfähigkeit vorliegt und die Reise aus ärztlicher Sicht nicht angetreten werden kann.

    Ist nun aber ein Arzt der Meinung, dass bis zum Reisezeitpunkt keine Reiseunfähigkeit mehr vorliegen wird, kann er dies auch nicht bestätigen.

    Der Vorgang wäre wie folgt gewesen:
    Unfall
    Arztbesuch
    Diagnose
    Stornierung oder eben nicht

    So, jetzt gibt es natürlich persönliche Aspekte, weshalb man sich nicht in der Lage sieht, doch noch den Urlaub anzutreten oder im Moment kraftlos keinen Weg zum Urlaub sieht.

    Verständlich, aber auch das müsste ein Arzt bestätigen.

    Fakt bleibt, dass eine Reiseversicherung nur dann die Stornokosten bezahlt, wenn eine Reiseunfähigkeit zum Zeitpunkt des Reisebeginns vorläge.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • ETI / Drohungen wegen Visa!!!!
    mosaikM mosaik

    "eslipart" wrote:
    "Zur Zeit werden als Kosten für die Erteilung des Visums und die Handlingfees vor Ort insg. ca. 25 Euro pro Person berechnet".

    Also ein klarer Hinweis, dass man sich vor Ort selbst und wo man will und kann dieses Visum besorgen kann!

    Wenn man vor Ort ein "günstigeres" Visum erhalten kann, verstößt man weder gegen ein Gesetz noch gegen den Reisevertrag, den man mit X geschlossen hat!

    "eslipart" wrote:
    Im nächsten Katalog ist es includiert, aber 50 Euro teurer, wetten?

    Es ist jedem Veranstalter frei gestellt, eine Leistung fix in seinen Pauschalpreis einzukalkulieren, den sich ein Kunde selbst auch besorgen könnte. Es ist ihm weiters frei gestellt, für die Leistungen einen höheren Preis als üblich zu kalkulieren - er muss halt seine Reise(n) dann auch verkaufen können...

    Man muss ja dann in so einem Fall eben diesen Veranstalter nicht buchen!

    Gruß
    Peter

    [/quote]

    Ägypten

  • Zug um Zug
    mosaikM mosaik

    Theoretisch ist es ja so, dass man ins Reisebüro geht, bezahlt und die Reiseunterlagen dafür erhält (..."Dokumente, die den Reisenden zum Bezug seiner gebuchten Leistungen berechtigen...").

    Da aber meist per Banküberweisung bezahlt wird, sehe ich keine rechtlichen Probleme in einer zeitgerechten Überweisungsfrist, damit die Unterlagen zeitgerecht zugeschickt werden können.

    Wird eine Anzahlung geleistet, so muss VOR dieser Zahlung bei Pauschalreisen ein Sicherungsschein ausgefolgt werden.

    Ich sehe kein Übel darin, wenn Reiseunterlagen erst kurzfristig ausgefolgt werden, da sie ja erst spätestens beim Bezug der ersten Leistung benötigt werden. Es gibt auch keine gesetzlichen Vorschriften, bis wann spätestens Reiseunterlagen auszufolgen sind.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Transportschaden - Koffer kaputt auf Hinflug
    mosaikM mosaik

    "maiglöckchen" wrote:
    sofort an die Fluggesellschaft senden mit einem Schreiben über die Höhe des irgentwann einmal gewesenen Kaufpreis und schon hast du den Betrag auf deinem Konto oder Scheck im Briefkasten!

    ...die moderne Form von Grimms Märchen, die dann enden: und wenn sie nicht in den Konkurs getrieben wurden, zahlen sie noch heute...

    😄 😄 Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1
  • 2
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • 40
  • 94
  • 95
  • 38 von 95

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag