@saraya99 ...die Aussage "Flüge müssen nicht rückbestätigt werden" ist nicht immer richtig!
Beispiel 1 TuiFly
Der Fluggast ist verpflichtet, sich die Flugzeit telefonisch unter der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Telefonnummer im Zeitraum ab 48 Stunden vor dem geplanten Abflug bestätigen zu lassen. Die Unterlassung einer solchen Rückbestätigung berechtigt den ausführenden Luftfrachtführer zur Streichung der Weiterflug- oder Rückflugbuchung. Quelle: TuiFly Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen unter 12.
Beispiel 2 Air Berlin
Wir empfehlen Ihnen, sich die Flugzeit telefonisch über unser Service Center im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor Hin- oder Rückflug bestätigen zu lassen. Darüber hinaus sollten Sie bei der Flugbuchung eine Telefonnummer hinterlegen, unter welcher Sie auch am Zielort erreichbar sind. Quelle: AirBerlin FAQ ...mit dem Hinweis in den AGB's 6.7.3 Entschädigung für unfreiwillige Nichtbeförderung außer (1) Sie haben nicht vollständig die Anforderungen der Fluggesellschaft ...... und Rückbestätigung erfüllt
Beispiel 3 EgyptAir 5.5. Rückbestätigung von Buchungen
5.5.1 Eine Rückbestätigung Ihrer Flüge wird von uns nicht verlangt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass andere Fluggesellschaften eine Rückbestätigung verlangen. Die
Nichtbeachtung einer solchen Rückbestätigung kann zur Streichung der Weiterflüge oder
Rückflüge führen. Quelle: Beförderungsbedingungen EgyptAir (PDF)
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