Laut Ausschreibung findet man häufig bei Reiseangeboten, bei denen man nicht pauschal sagen kann: "2 Wochen Hotel sowieso, HP, Flug", sondern eher bei Reisen, wie z.B. Rundreisen, bei denen sich im Verlaufe der Reise etwas ändert, wie z.B. 1. Tag Frühstück und Abendbrot inkludiert, vom 2.-7. Tag nur Frühstück inklusive. Am 3. Tag ist ein Ausflug inkludiert, der Ausflug am 5. Tag ist nicht im Preis enthalten. Solchen Reisebeschreibungen liegt dann ein Reiseverlauf bei, der für jeden Tag die inkludierten Leistungen beinhaltet. Weil es im Endeffekt nachher bei der Buchungsbestätigung mühselig wäre, alle Leistungen für jeden einzelnen Tag nochmals aufzuführen, spricht man dann zum Beispiel davon, dass die Leistungen laut Ausschreibung gewährt werden. Dann wird der im Katalog oder anderswo abgebildete Reiseverlauf mit all seinen vereinbarten Leistungen Bestandteil des Vertrages, ohne dass es nochmal einer gesonderten Aufstellung aller Leistungen im Detail, wie tägliche Verpflegung oder das gewählte Hotel, für jeden einzelnen Tag bedarf. Das soll jetzt nur ein Beispiel sein und erhebt von meiner Seite aus nicht den Anspruch auf Vollständigkeit aller Fälle, in denen der RV "lt. Ausschreibung" für die Anpreisung seiner Produkte wählt. 
katjaworld
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Was bedeutet " laut Ausschreibung"? -
Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden@doc Schnaggls, absolut gesunde Einstellung, wie ich finde. Man kann zwar Kulanz nicht erzwingen, aber sich bei der Fluggesellschaft mit der richtigen sachlichen Argumentation und dem Hinweis, dass man als langjähriger Kunde immer gern mit denen geflogen ist, durchaus nochmal Gehör verschaffen. Ich drück dir jedenfalls alle Daumen und vielleicht lässt du dann hier nochmal von dir hören, wie es ausgegangen ist.
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Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden@Doc Schnaggls, erstmal möchte ich dir sagen, dass ich natürlich deinen Ärger menschlich betrachtet sehr gut verstehen kann. Deine Frage war nun, ob die Fristregelung von 7 Tagen rechtlich in Ordnung ist. Ja, das ist sie und es geht hier nicht um eine firmeninterne Meldefrist seitens Condor, sondern vielmehr um eine Frist, die sich aus dem Montrealer Abkommen definiert. Bei einer individuellen Flugbuchung bei Condor mußt du die AGBs akzeptieren, bevor die Buchung vollzogen wird. Leider werden die AGBs selten gelesen, sondern nur als gelesen angeklickt. Wie du ja inzwischen selbst sagst, hast du ja im Nachhinein das Kleingedruckte gelesen und den ensprechenden Passus gefunden. Im Nachhinein ist nur leider zu spät für das eingegangene Vertragsverhältnis, aber diese leidliche Erfahrung hast du ja inzwischen selber machen müssen. In den AGBs steht unter anderem, dass du den Schaden direkt am Flughafen melden mußt über das Formular PIR und zusätzlich eine Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen an die Fluggesellschaft senden mußt. Solltest du eine Pauschalreise gebucht haben, ist die Sachlage nicht anders. Ich habe mir spaßeshalber mal die AGBs von Thomas Cook zu Gemüte geführt. Auch hier wird der Leser fündig. Es wird explizit auf die sofortige Meldung am Flughafen hingewiesen und klar gestellt, dass das erhaltene Formular Grundlage für die Schadensanzeige bei der Fluggesellschaft ist, die innerhalb von 7 Tagen an diese zu senden ist. Zusätzlich ist bei einer Pauschalreise auch noch eine Schadensmeldung an den RV zu senden. Ja ja, ich weiß, diese blöden AGBs, wer hat die nur erfunden? Im Endeffekt ist diese Frage aber gegenstandslos, wichtig ist nur zu wissen, dass sie unser eingegangenes Vertragsverhältnis regeln und dem Gesetz gegenüber nicht schlechter gestellt sein dürfen. Nun war deine Frage auch noch, ob schon mal jemand Kulanz erfahren hat bei deinem Sachverhalt. Kulanz erhebt ja keinen Rechtsanspruch auf etwas, sondern ist eine freiwillige Leistung des Vertragspartners. Selbst wenn hier jemand schreibt, dass Condor in seinem Fall kulant reagiert hat, nützt es dir nichts, denn du kannst mit dieser Information nichts anfangen, da ein kulantes Verhalten bei einem anderen User dir nicht hilft, einen Rechtsanspruch auf eine Schadensregulierung bei Condor geltend zu machen. Du kannst ja schlecht Condor sagen, ja bei Martin Müller habt ihr aber so und so reagiert. Da wird dir Condor unter Umständen sagen, tja, war eben Martin Müller. Der fliegt eben 3x die Woche mit uns, ißt im Flieger immer schön auf, hat noch nie ne Stewardess beleidigt und außerdem waren wir gerade in Vorweihnachtsstimmung bei Condor, weil es Weihnachtsgeld gab. Ich hoffe, du verstehst meine klitzekleine Ironie. Kulanz ist nun mal nicht übertragbar von Martin Müller auf den Rest der Welt, so leid wie es mir für dich tut. Natürlich kannst du es nochmal mit bittebitte bei Condor probieren, aber wenn es nicht klappt, hoffe ich zumindest, dass dir die AGBs in Zukunft in Fleisch und Blut übergehen, wenn du einen Vertrag eingehst (immerhin hast du sie ja diesmal schon mal im Nachhinein gelesen). Vorerst wünsche ich dir aber viel Erfolg oder eher ganz viel Glück, falls du dich nochmal an Condor wenden möchtest. LG Katja
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3 Personen aber ein Doppelzimmer& 1 Einzelzimmer wie buche ich es?@Kathy68, wie meinst du denn das "Rückerstattung mit Verrechnung ist sicher"? Zum einen ist es ja so, dass, wie von Lexilexi schon erwähnt, dadurch der Preis für 2 im 3-er-Appartement oftmals steigt und zum anderen bleibt es ja bei der Konstellation und gerade dann trotzdem so, dass die Mutter den Vertrag für alle 3 abschließen müsste. Und welche Rückerstattung meinst du eigentlich? Meinst du etwa eine etwaige Stornierung einer Person für den Fall der Fälle? Dann kann es ja noch zu einigen anderen Komplikationen kommen, wie z.B. der Tatsache, dass manche Appartements nur mit Mindestbelegung von 3 Personen zu buchen sind, so dass beim Wegfall einer der Personen grundsätzlich das gebuchte Appartement unter Umständen gar nicht mehr zur Debatte steht. Auch wenn es in deinem Fall vielleicht ganz gut geklappt hat, was ich dir gar nicht absprechen will, halte ich es eher für zu einfach betrachtet, deinen Sachverhalt zu verallgemeinern und davon auszugehen, dass das der normale Weg sei, bei einem Vertrag, dem 3 gebuchte Personen zugrunde liegen auf einen Vertrag mit 2 Personen zu switschen.
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Gültigkeit Kinderreisepass ???So ist es @Frankenstephan, dass AA vermittelt nur die notwendigen Informationen und "erschafft" sie nicht. Ich bin nur in meinem letzten Beitrag davon ausgegangen, dass das jeder weiß, deshalb bin ich da nicht nochmal drauf eingegangen. Aber vielleicht ist dein Hinweis doch noch mal ganz gut, auch zum Preis natürlich. Und wie gesagt, so ein Pass "hält" ja ein paar Jahre, so dass sich die Investion auf jeden Fall lohnt. Ich persönlich würde mich dem Risiko nicht aussetzen, bei der Visa-Beantragung nach Hause geschickt zu werden, weil der Pass über das Reiseende hinaus nicht lange genug gültig ist oder noch besser, bei der Einreise aus dem Grund zurückgewiesen zu werden. Na das wäre ja mal ein Urlaub....
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Arabia AzurMüssten die Zimmer 204 und 205 theoretisch nicht über den Zimmern 101-117 (in der Zeichnung), also ganz links in der Lagune A ziehmlich am Ende liegen oder steh ich total auf dem Schlauch? Wenn dem so wäre, müsstest du @Jupi1111 schon ein Stückchen zum Restaurant laufen. Du müsstest zumindest die Laguna A erstmal hochlaufen, dann um den Knick drumrum und dann hast du (in der Zeichnung etwa zwischen den Zimmern 150 - 160 einen Durchgang zum Haupthaus, den du aber auch noch "durchwandern" musst, um zum Restaurant zu kommen. Das ist ja meistens kein Problem, man ist ja im Urlaub, aber wenn man unter Umständen in der Mobilität eingeschränkt ist, dann wären diese Zimmer wahrscheinlich nicht die 1. Wahl.
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Gültigkeit Kinderreisepass ???@mistto, wenn das AA das so vorsieht, dann mach es doch einfach so. Was sagt denn der RV dazu, hast du mal gefragt? Und mal vom Visum abgesehen, ich persönlich würde in Bezug auf einen Pass nicht rumtingeln, sondern einfach einen beantragen. Es soll ja sicherlich nicht eure letzte Reise gewesen sein.

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Gültigkeit Kinderreisepass ???@mistto, na klar kannst du schon einen eigenen Reisepass für deinen Sohn beantragen. Meine Tochter hatte schon einen Reisepass, als sie noch kleiner war. Ich habe gerade noch mal in die Pässe meiner Tochter geschaut. Einen Pass beantragt mit 10 Jahren, der war 5 Jahre gültig. Den jetzigen Pass mit 15 geholt, der ist jetzt sogar 6 Jahre gültig, also bis zum 21. Lebensjahr. Wenn du eben vor Ablauf des Kinderreisepasses einen neuen beantragst, dann wird der alte Pass einfach entwertet und der neue Pass gilt von dem Moment an. Bei mir hat man in dem alten Pass meiner Tochter nur eine Ecke rausgeschnitten zum Entwerten und wir konnten den Pass behalten, zur Erinnerung an viele schöne Reisen sozusagen.
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3 Personen aber ein Doppelzimmer& 1 Einzelzimmer wie buche ich es?Ganz genau so ist es Kourion. Ein Dreibett-Zimmer wird sicherlich preiswerter, aber es kann unter Umständen im Endeffekt für die Mutti um einiges teurer werden als erwartet.
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Buchungsstand ReisegebieteMeine Annahme kann nicht falsch sein, weil ich nichts angenommen habe. Der TO hat nach Buchungsständen und Prognosen gefragt, ich habe lediglich am Beispiel des RV, der unter anderem Pauschalreisen anbietet, versucht zu erklären, wo der Unterschied ist. Das Auswerten von vorhandenen Buchungsständen und das Erstellen von Prognosen erfolgt auch im Individualtourismus nicht anders. Somit erübrigte sich für mich das mühselige Erläutern der Tatsache, dass es einfach keine frei zugänglichen Prognosen und allgemeinen Buchungsstände (außer die von @vs z.B. genannten Buchungsstände für einzelne Hotels und dergleichen) gibt. Zu meinen Ausführungen bedurfte es nun mal nicht noch der der separaten "Behandlung" des Individualtourismus im Zusammenhang mit dem Pauschaltourismus in Bezug auf die Veröffentlichung etwaiger interner Informationen zu Prognosen, die es so nicht gibt. Ich habe wohl nur das Wort "Glaskugel" zu wenig benutzt, aber wohl damit gemeint. In diesem Sinne bin ich dann weg...
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Buchungsstand ReisegebieteDas Leben kann ja sooo schön sein...., nee mal im Ernst @psipompos vielleicht kannst du uns ja mal aufklären, was du speziell mit deiner Frage bezweckt hast, bevor hier alle noch ein Tänzchen miteinander machen und sich gegenseitig erklären müssen, wie sie was, wann gemeint haben und wozu, was ich sehr schade finde, denn es dient letztendlich nicht dem Zweck, nämlich der annähernden Beantwortung deiner Frage, wenn sie denn detailliert genug gestellt worden wäre, bezogen auf den Nutzen der Beantwortung deiner Frage durch die User hier für dich oder jedermann.
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Buchungsstand Reisegebietepsipompos wrote:
Hat HC ein Tool, wo wir als Endkunden den Buchungsstand der verschiedenen Destinationen für einen gewissen Zeitraum ablesen können?
Psigastwirt wrote:
Jede Airline z.B. zeigt dir bei jeder Preisabfrage den Anteil der freien Plätze auf der Website kleiner neun an....
Warum OT? Hier wurde doch nur versucht, mal davon abgesehen, dass es wahrscheinlich wenige für uns frei zugängliche absolute Buchungsstände gibt, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen, was individuelle Flüge angeht, genauso wie andere hier erklärt haben, dass man über einen vorhandenen und auch gepflegten Buchungskalender bestimmte Buchungsstände individuell buchbarer Hotels, Pensionen oder FW feststellen kann.
vonschmeling wrote:
Sofern im Buchungsportal sich etliche Angebote tummeln, bei denen ein
zur Verfügbarkeit beschieden wird, ist der Anspruch, akute Auslastung wiederzugeben wohl absolute Zukunftsmusik - und das selbst bei einer gänzlich unfehlbaren IT!!Ja, sag ich doch, aber wahrscheinlich hätte ich hinter meinen Satz
katjaworld wrote:
Den Buchungsstand kann ich also als Buchender ganz leicht daran erkennen, ob meine favourisierte Buchung beim Drücken des "Buchen-Buttons" noch zum Vertrag führt, also noch buchbar ist oder eben nicht mehr.
noch 13 zwinkernde Smileys setzen müssen, damit mein Gedanke in Bezug auf die Eingangsfrage auch verstanden wird.
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3 Personen aber ein Doppelzimmer& 1 Einzelzimmer wie buche ich es?@HamburgerGirl16, Fragen über Fragen.... Es geht natürlich prinzipiell, dass ihr als noch nicht unbeschränkt Geschäftsfähige (also nach dem BGB unter 18) ein eigenes Zimmer bewohnt, wenn es von einem voll Geschäftsfähigen (also Mutti), wie von soosi schon angemerkt, gebucht wird. Dann kann deine Mutti auch ein EZ bewohnen, während ihr als noch Minderjährige ein DZ bewohnt. Hierbei ist aber zu bedenken, dass deine Mutti Vertragspartnerin für alle 3 Reiseteilnehmer wird. Das heißt, sollte wider Erwarten deine momentan beste Freundin im nächsten Jahr nicht mehr deine besten Freundin sein und nicht mit auf Reisen gehen wollen (was wir ja nicht hoffen wollen, aber das kommt vor und ist in ähnlicher Konstellation auch bei HC schon nachzulesen), dann bleibt deine Mutti auf den Kosten für die beste Freundin, so sie mit euch nicht mehr in den gemeinsamen Urlaub fahren will und noch nicht im Voraus bezahlt hat bei Vertragsschluss, hängen und kann sie gern zivilrechtlich im Nachinein einklagen. Da bietet sich ja eher die Variante an, dass du mit deiner Mutti zusammen erstmal ein DZ und deine beste Freundin über ihre Eltern separat ein EZ bucht (die Kosten könnt ihr ja individuell noch verteilen) mit dem Hinweis im Reisebüro oder auch telefonisch bei HC, dass die Buchungen zusammengeführt werden sollen. Dann habt ihr 2 verschiedene Verträge (Deine Mutti und du = 1 Vertrag und deine Freundin separat = 1 Vertrag und trotzdem werdet ihr bei etwaigen Flug- oder Hotelumbuchungen zusammen gehändelt). Erkundigt euch einfach mal im Reisebüro (kann ja auch bei HC sein
), wie es für euch am besten ist.
Ach ja, in den meisten Fällen ist ein DZ + EZ preisintensiver als ein 3-Bett-Zimmer. Aber im Endeffekt kann man das pauschal nicht so sagen, das hängt von den Konditionen des RV ab und ergibt sich sehr schnell durch einen Blick in verschiedene Kataloge verschiedener RV zu verschiedenen Destinationen. -
Buchungsstand Reisegebiete@curi, falls du mich damit gemeint hast, dann sei an der Stelle angemerkt, dass sich mein Beitrag, wie eventuell festzustellen war, eher auf Pauschalreisen bezog, somit nicht zwingendst falsch war.? Aaaber, lieber Curi
, auch ich lerne nie aus und lausche gern deinen Klängen bezüglich der Fehlannahme meiner Ausführungen bei Individualreisenden, die ich noch gar nicht in mein Gebet mit aufgenommen hatte
. Gibt es denn diesbezüglich ein Tool bei HC oder im www, bei dem ich vom Buchungskalender einzelner Hotel- oder sonstiger Anbieter mal abgesehen, entweder den direkten Buchungsstand oder noch besser etwaige Prognosen ablesen kann, wie vom TO erwünscht? Dann lass es mich unbedingt wissen. Man weiß ja nie, wofür man das noch braucht. -
Buchungsstand Reisegebiete@psipompos, der aktuelle Buchungsstand und etwaige Prognosen zu etwaigen Buchungen in einem bestimmten Zeitraum sind doch zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Die Prognosen der RV sind doch schon lange unter Dach und Fach, bevor der entsprechende Buchungszeitraum beginnt und spiegeln sich im Endeffekt in den bereitgestellten Flügen und Hotels wider, die letztendlich über das uns zur Verfügung stehende "Angebot" der einzelnen RVs entscheiden. Natürlich schläft auch der RV nicht und wird bei Bedarf (bestimmte Destinationen verkaufen sich aufgrund von z.B. Unruhen oder Naturkatastrophen schlechter) sein Angebot entsprechend bezüglich Flug und Hotel für andere, im Moment eher favourisierte, Destinationen anpassen, wenn er möchte und glaubt, davon profitieren zu können. Den Buchungsstand kann ich also als Buchender ganz leicht daran erkennen, ob meine favourisierte Buchung beim Drücken des "Buchen-Buttons" noch zum Vertrag führt, also noch buchbar ist oder eben nicht mehr.
Leider bedeutet bei Individualbuchung eines Fluges der Hinweis auf <9 nocht nicht (sorry @gastwirt
), dass es im Flieger zwingendst nur noch weniger als 9 Plätze für die entsprechende Destination gibt, sondern dass es in der Preislage eventuell weniger als 9 Plätze gibt. @psipompos, ich denke, dass du im Netz wenig Möglichkeiten haben wirst, die Prognosen der einzelnen RV zu jeder einzelnen Destination und schon gar nicht zu einzelnen Hotels zum vermeintlichen Buchungsgeschehen finden wirst, da jeder RV andere Prognosen dank besonders talentierter BWLer
sein eigen nennt und damit selten hausieren geht, denn vom Talent bestimmter Prognosen hängt auch in gewisser Weise der Erfolg der RV ab. -
Partner nachkommen lassenHhmm Moni, die Frage ist ja auch, bei wem hast du was gebucht? Handelt es sich um eine Pauschalreise, bei der du vielleicht saisonbedingt ein DZ ohne (oder mit geringem) Aufpreis zur Alleinnutzung gebucht hast? Dann steht es zwar außer Frage, dass noch ein Bett frei wäre, aber wenn du die Reise von vornherein für 2 Personen als DZ gebucht hättest, würden auch die kompletten Kosten für 2 Personen anfallen. Ich kann mir also kaum vorstellen, dass ihr selbst bei eigener Anreise in Form der späteren Nachreise deines Partners (so das möglich ist) nur die Kosten für die 2. Verpflegung tragt, denn ein Hotel bietet ja viele Leistungen an, die im Preis einer Pauschalreise, aber auch bei indivueller Anreise zum Tragen kommen, wie die Reinigung und der Bettwäschewechsel des 2. Bettes und die Inanspruchnahme bestimmter Hotelleistungen, wie die Benutzung des Pools und sonstiger Einrichtungen. Eine derartige Kalkulation seitens des Hotels beschränkt sich ja nicht nur auf die Verpflegung zusätzlicher Gäste eines bereits gebuchten DZ zur Alleinnutzung und spiegelt sich im Endeffekt im Zimmerpreis pro Person wider. Somit bleibt dir meiner Meinung nach nichts anderes übrig, als entspechend den RV und gegebenfalls das Hotel zwecks einer Lösung zu kontaktieren und gegebenfalls von der besseren Lösung zu profitieren. Es geht unter Umständen eben nicht nur darum, ob ein Zahlender der Verpflegung mehr im Restaurant sitzt. LG Katja
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Ersatz von Reisekosten, wenn aus Messe herausgemobbt wurdeDa der Thread wider Erwarten doch noch nicht geschlossen wurde, erlaube ich mir, doch noch mal was dazu zu sagen: Mein Hinweis, dass in diesem Falle nur ein RA helfen kann, bezog sich nicht auf eine nie gestellte Frage "RA ja oder nein", sondern auf Tascha ihre hier zitierte Frage:
Tascha wrote:
Für den Fall, dass ich trotz all dieser Bemühungen keinen Standplatz bekomme, wollte ich gerne wissen, ob ich dann von der Kollegin die Erstattung von Flug und Hotel verlangen kann?
Da keiner von uns aus der Ferne den Fall beurteilen kann und Tascha selbst keine Antworten für ihr Problem gesehen hat, kann nur ein Rechtskundiger Antworten geben. So einfach ist das. Auch nur der RA kann anhand des Schriftverkehrs (und den gab es wohl) erkennen, ob etwaige Verträge geschlossen wurden, die einzuhalten sind. Dazu muss nicht auf jedem Schriftstück "Vertrag" stehen, um ihn als solches zu erkennen. Es reicht der Wille aus, der mit einem solchen Schriftstück bekundet werden soll, denn mal davon abgesehen, dass es keinen Vertrag mit dem Veranstalter gab, kann durchaus ein Vertrag zwischen Tascha und ihrer Kollegin zustandegekommen sein. Aber dazu fehlen uns nunmal die Unterlagen und letztendlich wahrscheinlich auch der rechtliche Weitblick und deshalb mein Rat, bei Bedarf einen RA aufzusuchen.Im Endeffekt hat sich dieses Thema ja aucn von selbst erledigt, was mich natürlich sehr freut.
@Tascha, auch von mir ein dickes Daumendrücken und gaaanz viel Erfolg bei deinen Präsentationen dank der motivierten Veranstalterin, Ryanair, dem Schnäppchenhotel und deinem eisernen Willen. Wie unser doc schon sagte, musst du dich hier vor niemandem rechtfertigen, warum du nicht mit Singapore Airlines in der Firtsclass von Buxtehude nach Wannereikel fliegst, um dein Geschäft zu präsentieren. Das sind letztendlich gern auch die, die irgendwann mit Peter Zwegert in trauter Zweisamkeit auf dem heimischen Sofa sitzen und leidige Bekanntschaft mit seinem Flipchart machen. Also liebe Tascha, viel Erfolg! -
Fragen zu AlcudiaAch Bernd, das hast du jetzt sooo schööön gesagt
, dass ich mich auf meinen eigenen Urlaub im Sommer 2012 in Alcudia gleich nochmal so dolle freue. Selbstverständlich nehme ich meinen Mietwagen schon am Flughafen in Empfang, nicht dass ich Gefahr laufe, mir mit 40 anderen Urlaubern einen Bus teilen zu müssen nebst Reiseleiter, der pausenlos am Labern ist.
Was ich damit sagen will, ich finde es immer ganz gut, wenn jeder selbst entscheidet, wie er seinen Urlaub verbringt. Und wenn man Elaia ihre anderen Beiträge mal gelesen hat, dann war für mich deutlich rauszuhören, dass sie kein Problem damit hat, geführte Ausflüge zu machen. Warum auch nicht? Also nüscht für unjut Bernd, aber Toleranz muss sein.
Da hänge ich doch lieber deinen 1. Sätzen nach, die haben mich berührt. Und Elaia, Bernd hat einfach nur Recht, Mallorca ist sowieso ne Wucht und lässt einen nach dem 1. Urlaub selten wieder los und zum anderen ist Alcudia eine sehr gute Wahl. Port d´Alcudia ist nicht weit von der Altstadt entfernt, du kannst dich aber eben auch am Hafen abends ein bisschen tummeln, was Nettes essen und entspannen, und du hast auf der anderen Seite kilometerlange Strände. Es fahren auch etliche Busse in alle möglichen Richtungen. Dazu gibt es hier im Forum den Transportthread von unserem geschätzten Bernat, dort gibt es einen Link zur Busgesellschaft auf Mallorca. Die Seite gibt es auch auf deutsch und dort kannst du dir alle Busverbindungen in und um Alcudia anschauen (und natürlich alle anderen auch) und dann weißt du schon in etwa, ob du noch einen Mietwagen benötigst bei dem, was du auf Mallorca in deinem 1. Urlaub geplant hast. -
Ersatz von Reisekosten, wenn aus Messe herausgemobbt wurdeTascha wrote:
Leider hat mich keine der beiden darüber aufgeklärt, dass mich die Kollegin dann jederzeit rauswerfen kann, sonst hätte ich dem nie zugestimmt.@Tascha, wie von curiosus schon angesprochen, hat dein Anliegen so gar nichts mit Reisen sondern lediglich mit Vertragsrecht zu tun. Deine oben zitierte Anmerkung zeigt leider nur zu deutlich (und das soll jetzt kein Vorwurf sein, sondern lediglich eine sachliche Feststellung), dass dir diesbezüglich jegliche Kenntnisse dazu fehlen. Im Vertragsrecht muss dich niemand über etwas aufklären, lediglich die Verträge müssen handfest sein und der nötigen Rechtsgrundlagen entsprechen. Das nötige Wissen dazu muss sich jeder selbst aneignen (oder man hat einen RA für derartige Angelegenheiten). In deinem Fall erscheint also der Gang zum RA unumgänglich, denn die Frage ist ja im Endeffekt, welche Verträge mit wem und warum zu welchem Zweck geschlossen wurden, was hier im Reiseforum aber nicht geklärt werden, auch nicht bei genauer Kenntnis über etwaigen Schriftverkehr und etwaiger Handelsbräuche, die durchaus zum Vertragsschluss führen können, aber der Schriftform zum Beispiel entbehren.
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Cala Millor Park in den Herbstferien@Biene703, war selbst noch nicht in dem Hotel, aber auf der Homepage ist zu lesen, dass Kinderanimation ab 4 Jahren nur im Sommer angeboten wird. Und da ja nicht direkt beschrieben ist, was "Sommer" bedeutet (ist damit buchungstechnisch die gesamte Sommersaison gemeint - dann würden die Herbstferien ja da noch drunter fallen, oder ist damit eher die Zeitspanne der Sommerferien gemeint, wie es in einigen Hotels gehandhabt wird?), würde ich mich über das Kontaktformular des Hotels auf dessen Homepage direkt erkundigen. Dann hast du die Information aus 1. Hand und erfährst auch gleichzeitig, inwiefern und in welchem Rahmen überhaupt Teenieanimation angeboten wird. Das wäre zumindest so mein Weg.