Ich rate davon ab.
Lieber ein Hotel suchen, das Einzelzimmer ohne Aufpreis (= Doppelzimmerpreis) anbietet.
lg
holzwurm
Ich rate davon ab.
Lieber ein Hotel suchen, das Einzelzimmer ohne Aufpreis (= Doppelzimmerpreis) anbietet.
lg
holzwurm
Alternativ kann man sich ja entsprechende Anzahl von Bonbons einpacken.
Die helfen mir die Zeit im Flieger zu überbrücken.
LG
holzwurm
Mach morgen einen Schnelltest (sollte es eigentlich geben) auf dem Gesundheitsamt.
Sollte dieser ohne Befund sein kannst Du in den Urlaub fahren. Das Gesundheitsamt wird Dich dann noch mal nach ca. 3 Monaten vorladen. Sollte auch dieser Test ohne Befund sein ist die Sache ausgestanden.
LG
holzwurm
Sinnvoller wäre es dem beratungsresitenten User die Schreibrechte für eine gewisse Zeit zu entziehen.
LG
holzwurm
@ rüdiger
Du wirst mit Deiner Sichtweise hochkant auf die Schnauze fallen, weil Du die Sachlage vor Gericht nie so beweisen kannst wie Du sie hier schilderst.
Die Anwälte des Reiseveranstalters werden das schon entsprechend hindrehen. Und die haben nicht nur einen wie Du.
Letztendlich mußt Du froh sein, wenn Du den Mehrpreis für das andere Hotel bekommst.
Wärst Du ursprünglich angereist und hättest am Flughafen gesagt" ich fliege zurück, da mein gebuchtes Hotel überbucht ist" dann könntest Du mehr heraus holen.
Aber man fragt ja hier im Forum erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Ich wünsche Dir viel Glück bei er Erkämpfung eines Grundsatzurteils für Deine Sichtweise.
LG
holzwurm
Rüdiger Küster wrote:
Und die Reisebürobranche ? Nach Holzwurm soll wohl ein Erfolg meines Weges mit Freude zur Kenntnis genommen werden, einen Misserfolg ( vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand ) wird man auf die Kompetenz der RB verweisen, die das ja schon immer gesagt und mit Fachkenntnissen belegt hatten.
So kann man auch ( im Sinne der Reisenden ) streitige Sachen noch Erfolge verkaufen, man muss nur rechtzeitig auf den fahrenden Zug aufsteigen. Na danke !
Gruss Rüdiger
Wir verkaufen keine streitigen Sachen als Erfolge.
Sondern wir sehen der Sache vielmehr aufgrund von bereits anderen vorhandenen Urteilen ins Auge.
Wenn man Dir raten würde zu sollst klagen, dann wäre die RB-Branche wieder der Dumme, weil Du verloren hast.
Wie mans macht. Dir kann man es nicht recht machen.
Und jetzt kehren wir wieder zum Thema zurück.
LG
holzwurm
@ sternendieb
Wahrscheinlich meint er damit auch die noch offenen Fragen aus den bereits geschlossenen Threads.
LG
holzwurm
Das wollte ich schon in den anderen Threads los werden, jedoch waren sie jedes mal zu als ich schreiben wollte.
Daher auch mal von meiner Seite back to the Topic.
LG
holzwurm
Rüdiger Küster wrote:
Lieber Holzwurm,
es steht dir frei mit mir zu diskutieren, du brauchst ganz einfach nicht mehr antworten.
Gruss Rüdiger
Das werde ich auch tun.
Jedoch wirst Du auch weiterhin von mir einen Kommentar bekommen, wenn Du Behauptungen in den Raum stellt, die nicht wahr sein können.
Ich bin nämlich auch in der Reisebranche tätig.
Zu Deiner Problematik hast Du ja bereits genügend Anworten erhalten, aber Du willst einfach nicht einsehen, daß auch mal andere recht haben könnten, weil sie vielleicht bei Problematiken im Reisebereich eine höhere Fachkenntnis als Du haben.
Gehe bitte mit Deinen Problemen Deines Weges und informiere uns über den Ausgang wenn die Geschichte abgeschlossen ist.
Solltest Du Recht bekommen, dann werden sich hier alle darüber freuen. Sollte die Geschichte nach hinten los gehen, dann wirst Du Dich sicherlich an unsere Worte erinnern.
LG
holzwurm
santamarinello wrote:
Nee, Capitano, du irrst, der Thread wurde von Peter "mosaik" eröffnet!
Capitano hat Recht.
Der Ursprung der ganzen Diskussion lag bei Rüdiger. Mosaik hat nur das Thema aus seiner Sicht noch mal aufgegriffen.
LG
holzwurm
@ Rüdiger
ich habs jetzt leid mit Dir weiter zu diskutieren.
Denfenitiv hast Du die Anwort auf Seite 3 durch Sinas Link bekommen. Bestätigen tust dies zum ersten Mal auf Seite 8 als der Name Hubert Burda Media fällt.
Holidaycheck gehört zur Tomorrow Focus Gruppe. Diese wiederum gehört zur Hubert Burda Media.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
LG
holzwurm
Rüdiger Küster wrote:
Sorry, habe ich wirklich nicht gelesen. Konkrete Fragen von mir dazu wurden nicht beantwortet. Gruss Rüdiger
Diese Behauptung weise ich zurück!
Ich hatte Dir die Antwort bereits auf Seite 2 gegeben, daß HC zu einem Zeitschriftenverlag gehört. Sina1 hatte dann noch auf Seite 3 den Link gesetzt.
Wenn Du schon hier mitdiskutieren willst, dann lese bitte auch alle Beiträge.
Sonst macht die ganze Diskussion mit Dir keinen Sinn.
LG
holzwurm
@ Rüdiger
Die Moderatoren/Admins arbeiten hier größtenteils auf ehrenamtlicher Basis.
Es gibt hier nur wenige Admins die bei HC angestellt sind. Dazu gehört z. B. Günter.
LG
holzwurm
Sternedieb wrote:
Du zahlst doch dein Pfund Butter auch an der Kasse ehe du sie dir aufs Brötchen geschmiert hast - oder versteh ich dich falsch.
Dann hast Du die Ware aber auch in der Hand.
Der RV will die Kohle sehen bevor Du im Hotelzimmer bist bzw. im Flugzeug sitzst.
Das ist der Unterschied.
Die Kohle sollte erst mit Antritt der Reise fällig sein. Das wäre der richtige Weg.
meint
holzwurm
Rüdiger Küster wrote:
.
Ich habe mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass anscheinend auch die Hüter dieses Forums gewissen wirtschaftlichen Zwängen unterworfen sind.l Mir ist jedenfalls nicht klar, wer dieses Forum finanziert. Kann mir da jemand helfen ?
Gruss Rüdiger
Um dies mal aufzuklären.
Holidaycheck gehört zu einem Zeitschriftenverlag.
Der Ursprung dieses Portals war der Bereich Hotelbewertungen. Alles andere kam erst nach und nach dazu.
LG
holzwurm
Manche rechnen sich die Preise schön.
LG
holzwurm
mosaik wrote:
FTI, beispielsweise, hat jetzt so was wie einen Ombudsmann angestellt, der sich offensichtlich um diese Dinge dort kümmern soll.Meint
Peter
Und warum wird sowas nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben und an einer neutralen Stelle für alle Veranstalter bindend angesiedelt.
Mit den Fluggastrechten funktioniert es ja auch, dank LBA.
meint
holzwurm
Was ich per Gesetz fordern würde ist eine gewisse Komunikationspflicht für die RV, dass sie sobald ne Airlineänderung, Hotelüberbuchung usw. ab Zugang der Meldung maximal 48 Stunden Zeit haben den Kunden zu informieren. Von alleine bringen die RV das ja nicht auf die Beine.
So unter dem Motto die Flugzeiten und Fluggerät sind ja unverbindlich, da kann ich ja den Kunden bis zum letzten Tag hängen lassen. Sowas finde ich nicht OK. Schließlich sucht sich der Kunde gewwisse Flugzeiten und /oder Airlines raus. Bei mir z. B. sollte es immer ein Frühflug morgens um 6 Uhr sein. Und dann möchte ich nicht erst 8 Tage vor Abreise in den Tickets erfahren, daß wir dann plötzlich erst nachmittags um 16 Uhr fliegen und dazu noch mit einer anderen Airline. Obwohl bereits 4 Wochen nach der Buchung feststand, daß die ursprünglich Airline den Flug gecancelt hatte. Zwischen Buchung und Abflug lagen ca. 6 Monate.
meint kritisch
holzwurm
Sokrates wrote:
Dann hoffe ich mal, dass das auch wirklich so ist!Und dann sollte man tatsächlich besser bei der Airline buchen!
LG
Sokrates
Lese bitte meinen vorherigen Beitrag.
Auch bei den Airlines kannst Du auf die Nase fallen sobald der Verkauf über eine Tochterunternhen durchgeführt wird. Das gilt u. U. für alle Buchungsarten - egal ob telefonisch bei der Airline, Reisebüro um die Ecke oder Vermittler (Airline oder Reisebüro) via Internet.
Es ist nun mal ein Dienstvertrag.
Der Dienstleistungsvertrag oder Dienstvertrag
Der Dienstvertrag verpflichtet denjenigen der Dienste zusagt zur Leistung der versprochenen Dienste, den Besteller zur Gewährung der vereinbarten Vergütung.
Gegenstand des Dienstvertrag des können Dienste jeder Art sein.
Ein Dienstvertrag verpflichtet nicht zu einer definitiven Erstellung eines Produktes sondern beschreibt lediglich den Gegenstand oder den Inhalt der zu erbringenden Dienste.
Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar.
LG
holzwurm
Es ist devinitiv richtig.
Die meisten Airlines haben für ihr Internetportal eine eigene Firma gegründet, die die Wartung, Pflege und den Verkauf darüber übernimmt.
Somit kauft Du bei vielen Airlines bei einem Tochterunternehmen das in dem Falle als Vermittler auftritt Deinen Flug ein.
Damit hat der Vermittler - egal ob Airline oder Reisebüro - eine Dienstleistung erbracht. Er hat dadurch Anspruch auf den Betrag auch wenn der eigentliche Vertrag hinterher von der Airline (Muttergesellschaft) storniert wird.
LG
holzwurm