CaptainJarek wrote:
Bei Reisen, im Supermarkt und bei vielen weiteren Beispielen in der deutschen Wirtschaft.
Durch den Verkäufer ergeht die Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Als Kunde ( durch Buchung der Reise, beim Bezahlen an der Kasse etc. ) gibst Du dieses Angebot ab ( an den Supermarkt, an den Reiseveranstalter ) und er kann dannimmer noch entscheiden, ob der Preis korrekt ist und er es Dir verkauft ( also DeinAngebot annimmt ), oder aber ob er doch lieber einen anderen Preis fordert. Jetzt klar?
Viele Grüße!
Das würde ja Tür und Tor öffnen.
In dem der RV mit seiner Reisebestätigung grundsätzlich sagt ätschebätsch es ist ja schön daß Du bei uns buchen willst, aber es kostet jetzt 200 Euro mehr.
Gleiches Spiel im Supermarkt:
Ich nehme die Milch für 77 Cent aus dem Regal und die Kasse verlangt 1 Euro. Das kanns nicht sein, und mir ist ist nicht bekannt daß sowas bei Supermärkten in der Preisauszeichnungspflicht zulässig ist.
Außerdem wären solche Unternehmen, welche an der Kasse bzw. bei Bestätigung was anderes verrechnen als auf dem Preisschild oder im Katalog stehen, schneller weg vom Fenster als das Unternehmen denkt. Schließlich lassen sich die Kunden doch nicht übers Ohr hauen.
LG
holzwurm